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Aachen, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Aachen
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Aachen


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Aachen

Hundesteueramt in Aachen
Veranlagungssachgebiete Hundesteuer (Aachen-Mitte)

Adresse
Verwaltungsgebäude Katschhof
Katschhof
52062 Aachen

Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Montag, Dienstag 10 - 18 Uhr
Mittwoch 8.30 - 13 Uhr
Donnerstag, Freitag 8.30 - 16 Uhr

Verkehrsanbindungen
Haltestelle: Elisenbrunnen
Linien: 1, 2, 5, 7, 11, 12, 14, 15, 16, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 33,34, 35, 37,
44, 45, 46, 53, 55, 56, 57, 65, 75, Sb63


Ansprechpartner/- innen Hundesteuer Aachen
Hundesteuer: A... bis Cl...
Telefon
0241 / 432-2216

Hundesteuer: Cm... bis Gd...
Telefon
0241 / 432-2240

Hundesteuer: Ge... bis H...
Telefon
0241 / 432-2215

Hundesteuer: I... bis Kd...
Telefon
0241 / 432-2214

Hundesteuer: Ke... bis Kok...
Telefon
0241 / 432-2214

Hundesteuer: Kol... bis Meq...
Telefon
0241 / 432-2243

Hundesteuer: Mer... bis Pq...
Telefon
0241 / 432-2218

Hundesteuer: Pr... bis Schn...
Telefon
0241 / 432-2217

Hundesteuer: Scho... bis Sh...
Telefon
0241 / 432-2230

Hundesteuer: Si... bis St...
Telefon
0241 / 432-2230

Hundesteuer: Su... bis Z...
Telefon
0241 / 432-2241


Widerspruchssachgebiete Hundesteuer
Adresse
Verwaltungsgebäude Katschhof
Katschhof
52062 Aachen

Verkehrsanbindung
Haltestelle: Elisenbrunnen
Linien: 1, 2, 5, 7, 11, 12, 14, 15, 16, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 33,34, 35, 37,
44, 45, 46, 53, 55, 56, 57, 65, 75, Sb63

Ansprechpartner/-innen
Widerspruchsbearbeitung zu Hundesteuer im Namensbereich:N... bis Z...
Telefon
0241 / 432-2211
Fax
0241 / 432-2299

Widerspruchsbearbeitung zu Hundesteuer im Namensbereich:A... bis G...
Telefon
0241 / 432-2219
Fax
0241 / 432-2299

Zuständigkeiten in den Bezirken von Aachen / Hundesteuer finden Sie ...hier

Höhe der Hundesteuer in Aachen
Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde.
Sie beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
für jeden gehaltenden Hund in Aachen 120 Euro im Jahr
für den 2. Hund, je Hund in Aachen 144 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund in Aachen 156 Euro im Jahr

Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich für das Halten gefährlicher Hunde oder
Hunde bestimmter Rassen ab einem Alter von 6 Monaten , wenn
für jeden gehaltenden Hund in Aachen 720 Euro im Jahr
für den 2. Hund, je Hund in Aachen 960 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund in Aachen 1152 Euro im Jahr

Soweit für Hunde nach Abs. 3 und 4 eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz
zugelassen wird,kann auf Antrag ab dem ersten auf die Antragstellung folgenden Monats
die Festsetzung der Steuer mit dem Steuersatz nach Abs. 1 erfolgen.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Aachen
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des
Kalenderjahres beginnt für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.

Die Steuer wird jährlich am 01.07. und bei Festsetzungen nach dem 01.07. innerhalb
eines Monats nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides fällig. Bis zum Zugehen
eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zum
Fälligkeitstermin 01.07. weiter zu entrichten.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des folgenden Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.

Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 1 Abs.3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.

Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde / Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.


Hundesteuermarke in Aachen
Die Stadt Aachen übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die
Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

Der Hund muss außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters/ der Hundehalterin die sichtbar befestigte, gültige Steuermarke tragen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen.
Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist verpflichtet, den Beauftragten deder Stadt Aachen die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Aachen zurückzugeben.


Ersatz Hundesteuermarke in Aachen
Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke ist vom Hundehalter/ von der Hundehalterin eine neue Steuermarke zu beantragen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundemarke.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an den -Fachbereich Steuern und Kasse- Aachen (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Aachen
Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Aachen
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der
Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt
geworden ist, bei der Stadt anzumelden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muß die
Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei
Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der
ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.


Abmeldung der Hunde in Aachen
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert
oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen
ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuer marke an die Stadt
-Fachbereich Steuern und Kasse- zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Aachen
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Aachen
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.aachen.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Aachen

Zur Anmeldung
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und
Hundesteuerermäßigung in Aachen
Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung wird frühestens ab dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats gewährt.

Über die Steuerbefreiung oder -ermäßigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt schriftlich anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in Aachen
Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Münster aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen
können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.


Hundesteuerbefreiung in Aachen
Steuerbefreiung wird auf Antrag für einen Hund gewährt,
Für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst
hilfloser Personen dienen und für diesen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
wird auf Antrag Steuerbefreiung gewährt.
Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit
den Merkzeichen “B”, “BL”, “aG” oder “H” besitzen.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur
für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Aachen
Für Hunde, die von Inhabern des “Aachen-Passes” gehalten werden, ist die Steuer auf
Antrag auf ein Drittel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 zu ermäßigen.
Die Ermäßigung entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird.
Der Nachweis ist durch Vorlage des Aachen-Passes zu erbringen.


Härtefallregeln in Aachen
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Aachen
Für Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim Aachen aufgenommen werden,
wird für die ersten 24 Monate nach der Aufnahme in den Haushalt Steuerbefreiung gewährt.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Aachen ,wenn
Es sind keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Aachen
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), in der jeweils gültigen Fassung, handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1. als Hundehalter entgegen § 5 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt,

2. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,

3. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,

4. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen läßt, die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Stadt nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt,

5. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter sowie als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 4 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt,

6. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter entgegen § 8 Abs. 5 die vom Steueramt übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgemäß ausfüllt.


Mitführverbot von Hunden in Aachen
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
im Botanischen Garten,
im Forstbotanischen Garten,
in den Vogelschauen und Wildparks,
auf ausgewiesenen Spielwiesen,
auf ausgewiesenen Liegewiesen,
auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
auf Friedhöfen,
auf Spielplätzen

Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Aachen
Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu
der Ihr Hund gehört ! 

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Anleinpflicht für alle Hunde in Aachen
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an
einer geeigneten Leine geführt werden  (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...

in Fußgängerzonen,
Haupteinkaufsbereichen
und anderen innerörtlichen Bereichen,
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

in der Allgemeinheit zugänglichen,
umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
einschließlich Kinderspielplätzen
mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

  • bei öffentlichen Versammlungen,
  • Aufzügen,
  • Volksfesten
  • und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden,
    Schulen und Kindergärten.

    Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.

    Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
    Hundekategorie, nicht möglich !

    Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


    Zuständiges Amt in Aachen

    Ordnungsamt in Aachen
    (Meldung von Hunden beim Ordnungsamt)

    Adresse
    Alt-Haarener-Straße 139-14
    52080 Aachen

    Telefon
    0241 / 432-8335
    Fax
    0241 / 432-8399

    Öffnungszeiten/Sprechzeiten
    Montag, Dienstag, Donnerstag 8 - 12 Uhr
    Mittwoch 8 - 12 Uhr und 14 - 17.30 Uhr
    Freitag 8 - 11.30 Uhr
    und nach telefonischer Terminvereinbarung

    Ordnungsamt Aachen
    Bezirk Brand: Ordnungsamt, Sondernutzungen, Wahlamt

    Adresse
    Paul-Küpper-Platz 1
    52078 Aachen

    Telefon
    0241 / 432-8128
    Fax
    0241 / 522388

    Öffnungszeiten/Sprechzeiten
    Montag, Dienstag, Freitag 8 - 12 Uhr
    Mittwoch 8 - 12 Uhr und 14 - 17.30 Uhr
    Donnerstag geschlossen!


    Die Hundesteuersatzung von finden Sie ....hier

    Was sind gefährliche Hunde? - Definition
    Gefährliche Hunde, auch Kampfhunde genannt, sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

    Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

    Als gefährliche Hunde gelten in Hunde der Rassen
    Pittbull Terrier,
    American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier
    Bullterrier
    und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

    Im Einzelfall gefährliche Hunde
    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.



    Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





    Hier finden Sie Infos zu Aachen z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Aachen
    Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
    Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
    Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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