Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in Baden-Baden |
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| Hundesteueramt in Baden-Baden |
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Stadt Baden-Baden, Fachbereich Finanzen
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| Hundesteuer |
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| Adresse |
Marktplatz 2
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| 76530 Baden-Baden |
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| Telefon |
| 07221/ 93-22 00 |
| Fax |
| 07221/ 93-20 33 |
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Baden-Baden |
| Telefon |
| 07221/ 93-22 24 |
| Telefon |
| 07221/ 93-22 21 |
| Fax |
| 07221/ 93-20 33 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Baden-Baden |
| Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr |
| Montag - Mittwoch: 14 - 16 Uhr |
| Donnerstag: 14 - 17.30 Uhr |
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| Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Baden-Baden |
| Bus |
| Haltestelle Leopoldsplatz |
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| Höhe der Hundesteuer in Baden-Baden |
| Die Steuer beträgt im Kalenderjahr |
| für jeden Hund 110 Euro, im Jahr. |
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| Gefährliche Hunde/Kampfhunde |
| Die Steuer beträgt für jeden Kampfhund / gefährlichen Hund 600 Euro, im Jahr. |
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| Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind: |
| 1.Kampfhunde gemäß § 1 Abs. 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des |
| iiiiiMinisteriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03. August 2000 |
| iiiii(PolVOgH) sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, solange die |
| iiiiiEigenschaft als Kampfhund nicht durch eine Verhaltensprüfung gemäß § 1 Abs. 4 |
| iiiiiPolVOgH widerlegt worden ist: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier |
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| 2.Kampfhunde gemäß § 1 Abs. 3 PolVOgH sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit |
| iiiiianderen als den in Ziffer 1 genannten Hunden, wenn durch eine Verhaltensprüfung gem. |
| iiiii§ 1 Abs. 4 PolVOgH festgestellt worden ist, dass die Eigenschaft als Kampfhund |
| iiiiivorliegt. Hierzu gehören insbesondere: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, |
| iiiiiDogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, |
| iiiiiMastiff, Tosa Inu; |
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| 3.Gefährliche Hunde, die, ohne Kampfhunde zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die |
| iiiiiAnnahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von |
| iiiiiMenschen oder Tieren besteht. |
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Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
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a) bissig sind,
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b) in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
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| c) zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen. |
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| Die Gefährlichkeit eines Hundes ergibt sich u.a. aus den Erkenntnissen und Feststellungen |
| der Ortspolizeibehörde (Ordnungswesen). |
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| Der Fachbereich Finanzen/Steuern erhält von den Entscheidungen der |
| Ortspolizeibehörde, die die Eigenschaft als Kampfhund oder die Gefährlichkeit begründen |
oder widerlegen, eine Ausfertigung.
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| Die Steuer beträgt für jeden Kampfhund / gefährlichen Hund 600 € pro Jahr. |
| Die Steuer reduziert sich auf die Hälfte, wenn der Hund den Verhaltenstest gemäß § 1 |
Abs. 4 PolVOgH vom 3. August 2000 bestanden hat.
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| Die Regelungen über Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen finden keine |
| Anwendung. |
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Baden-Baden |
Die Steuerschuld wird per Bescheid festgesetzt.
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| Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu |
| entrichten. |
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Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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| Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im |
| Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. |
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| Die Steuerschuld entsteht mit dem Beginn der Steuerpflicht, wenn die Steuerpflicht im |
| Laufe des Kalenderjahres (§ 3 Abs. 3) beginnt. |
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| Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den |
entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
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| Hält ein Hundehalter/eine Hundehalterin im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich |
| der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf |
| das Doppelte. |
| Dies gilt auch für gemeinschaftlich gehaltene Hunde im Sinne des § 2 Absatz 3. |
Hierbei bleiben nach § 7 steuerfreie Hunde außer Betracht.
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| Zwingersteuer in Baden-Baden |
| Von Hundezüchtern/Hundezüchterinnen, die mindestens zwei rassereine Hunde der |
| gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, |
| wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 3 erhoben, wenn der |
| Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer anerkannten |
| Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. |
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| Die Ermäßigung wird nicht gewährt, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde |
| gezüchtet worden sind. |
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| Hundesteuermarke in Baden-Baden |
| Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine |
Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben.
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| Die Hundesteuermarken gelten für die auf den Marken angegebene Zeit. |
| Die Stadt Baden-Baden kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für |
| ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben. |
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| Hundezüchter/innen, die zur Zwingersteuer nach § 9 herangezogen werden, erhalten |
zwei Hundesteuermarken.
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| Der Hundehalter/die Hundehalterin hat die von ihm/ihr gehaltenen, außerhalb des von |
| ihm/ihr bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden |
| anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke |
zu versehen.
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| Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung |
| der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt Baden-Baden zurückzugeben. |
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| Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter/der Halterin eine Ersatzmarke gegen |
| eine Gebühr von 5,00 Euro ausgehändigt. |
| Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die |
| unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben. |
| Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke |
| unverzüglich an die Stadt Baden-Baden zurückzugeben. |
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| Ersatz Hundesteuermarke in Baden-Baden |
| Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue |
Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt.
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an Steueramt Baden-Baden Fachbereich Finanzen |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Baden-Baden |
| Die Gebühr einer Ersatz Hundesteuermarke beträgt z.Zt. in Baden-Baden 5.00 Euro. |
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| Anmeldung der Hunde in Baden-Baden |
| Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines |
| Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter |
erreicht hat, der Stadt Baden-Baden anzuzeigen.
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| Die Anzeigepflichten gelten auch für Hunde, für deren Haltung Anspruch auf |
| Steuerbefreiung besteht. |
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| Abmeldung der Hunde in Baden-Baden |
| Wird ein Hund erworben oder veräußert, so ist in der Anzeige der Name und die |
| Anschrift des Verkäufers/der Verkäuferin oder des Erwerbers/der Erwerberin anzugeben. |
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| Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte |
| Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt Baden-Baden innerhalb eines Monats |
schriftlich anzuzeigen.
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| Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung |
| der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt Baden-Baden zurückzugeben. |
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| Ummeldung der Hunde in Baden-Baden |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich |
| schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Baden-Baden |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.baden-baden.de |
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Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in
Baden-Baden |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Baden-Baden |
| Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) wird auf Antrag |
| gewährt. |
| Für die Gewährung einer Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der |
| Antragstellung, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht |
maßgebend.
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| Der Antrag auf eine Steuervergünstigung ist von dem Hundhalter / der Hundehalterin |
| jährlich schriftlich zu stellen. |
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| Folgeanträge sind bei der Stadtverwaltung -Fachbereich Finanzen- vier Wochen vor |
| Ablauf des Kalenderjahres einzureichen. |
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| Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen werden ab dem dem Antrag folgenden |
Monat gewährt.
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Die Steuervergünstigung wird nicht gewährt, wenn
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1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
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| 2. in den Fällen des § 9 keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb |
| iiiiiiund die Veräußerung der Hunde geführt oder auf Verlangen nicht vorgelegt werden. |
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| Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
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| Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt |
und bewilligt worden ist.
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| Hundesteuerfreiheit in Baden-Baden |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in Baden-Baden |
Auf Antrag wird Steuerbefreiung gewährt für das Halten von
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| 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen |
iiiiii(Schwerbehindertenausweis Merkzeichen Bl oder H) dienen,
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| 2. Hunden, die im Vorjahr die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung |
| iiiiiimit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung |
| iiiiiistehen; die Befreiung bleibt erhalten, wenn die vorstehenden Voraussetzungen |
| iiiiiimindestens fünf Jahre bestanden haben und der Hund beim gleichen |
| iiiiiiHundehalter/Hundehalterin verbleibt. |
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in Baden-Baden |
| Auf Antrag ermäßigt sich die Steuer nach § 5 Abs. 1 um die Hälfte für das Halten von |
| Hunden, die der Bewachung von dauerhaft bewohnten Gebäuden im Außenbereich dienen, |
die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen.
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| Für die Bewachung von Gebäuden in Kleingarten- oder Kleintierzuchtanlagen, von |
| Gartenhäusern und ähnlichen kleineren Gebäuden wird keine Steuerermäßigung gewährt. |
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| Härtefallregeln in Baden-Baden |
| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in Baden-Baden |
| Hierzu konnten leider Angaben gefunden werden. |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Baden-Baden, wenn |
Die Steuervergünstigung wird nicht gewährt, wenn
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1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
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| 2. in den Fällen des § 9 keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb |
| iiiiiiund die Veräußerung der Hunde geführt oder auf Verlangen nicht vorgelegt werden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in Baden-Baden |
| Hundesteuersatzung |
| Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer |
| vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach § 12 (Anzeigepflicht) oder § 13 Absatz |
| 4 oder 5 (Anbringung bzw. Rückgabe der Hundesteuermarke) zuwiderhandelt. |
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| Bussgelder in Baden-Baden |
| Hundesteuersatzung |
| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Die Hundesteuersatzung von Baden-Baden finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in Baden-Württemberg |
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| Hier dürfen Hunde nicht hin in Baden-Baden |
| - im Kurgarten |
| - in der Gönneranlage |
| - Kinderspielplätzen, |
| - Liegewiesen |
| - Schulhöfen |
| - Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder |
- Kinder- und Jugendhäusern,
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- Bolz- und Wetzplätzen,
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- Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel,
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| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
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| Diese Verordnung gilt in Baden-Württemberg nicht für |
| - Diensthunde des Polizeivollzugsdienstes |
| - von Gemeindevollzugsbediensteten |
| - des Strafvollzugs |
| - der Bundeswehr |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
| - Jagdhunde |
| - Blindenhunde |
| - Rettungshunde und Tiere |
| die als Schutz- oder Wachhunde fachgerecht ausgebildet und gehorsam sind. |
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von Baden-Baden |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in Baden-Württemberg |
| Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür |
| Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen. |
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Hundeleinen und Halsbänder müssen hinreichend fest sein und eine ununterbrochene
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Kontrolle des Führenden über die Bewegungen des Hundes gewährleisten.
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| In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. |
Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
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| Hunde stark beeinträchtigt. |
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| Leinenzwang für Hunde in der Stadt Baden-Baden |
Der Leinenzwang gilt auf der gesamten Straßenfläche.
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| Der gekennzeichnete Bereich (Innenstadt Baden-Baden) beinhaltet u.a. |
| - das Stadtmuseum |
| - das Kurhaus |
| - die Klinik Dengler |
| - den Hindenburgplatz |
| - die Rheumaklinik |
| - den Bertholdplatz |
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| In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten |
| Leine zu führen: |
| auf öffentlichen Straßen, |
| Wegen und Plätzen, |
| in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, |
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, |
| bei öffentlichen Versammlungen, |
| Naturschutzgebiete |
| Tiergärten |
| Fußgängerzonen |
| Überführungen |
| Durchgängen und Unterführungen |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| auf Brücken |
| Treppen |
| Rampen |
| Gaststätten |
| Aufzügen |
| Verkaufsstätten |
| Märkten |
| Umzügen |
| Volksfesten |
| und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. |
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| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
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| Diese Verordnung gilt in Baden-Württemberg nicht für |
| - Diensthunde des Polizeivollzugsdienstes |
| - von Gemeindevollzugsbediensteten |
| - des Strafvollzugs |
| - der Bundeswehr |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
| - Jagdhunde |
| - Blindenhunde |
| - Rettungshunde und Tiere |
| die als Schutz- oder Wachhunde fachgerecht ausgebildet und gehorsam sind. |
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| Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn |
es diese gibt.
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Baden - Württemberg |
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| Gefährliche Hunde/Kampfhunde |
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| Kampfhunde und gefährliche Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur |
| Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt |
| wird, und die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. |
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| Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2 und |
| 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie |
| gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. |
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| Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, |
| Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an |
der Leine zu führen.
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| Zuständiges Amt in Baden-Baden |
| Fachbereich Bürgerdienste,Sicherheit und Umwelt |
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| Adresse |
| Briegelackerstrasse 21 |
| 76532 Baden-Baden |
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| Telefon |
| 07221/ 93-0 |
| Fax |
| 07221/ 93-18 58 |
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| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Baden-Baden |
| Sekretariat |
| Telefon |
| 07221/ 93-18 15 |
| Telefon |
| 07221/ 93-18 58 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Baden-Baden |
| Montag - Freitag 8 - 12 Uhr |
| Donnerstag 14 - 17.30 Uhr |
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| Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Baden-Baden |
| Bus |
| Haltestelle Dreieichenkapelle |
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| Das Landeshundegesetz von Baden-Baden finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt Baden- Baden ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
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| Was sind Kampfhunde? |
| Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer |
| Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer |
| gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen |
| ist. |
| Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der |
| folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen |
| Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund |
| nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit |
| gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: |
- American Staffordshire Terrier
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- Bullterrier
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| - Pit Bull Terrier. |
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| Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden |
| Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 2 |
| erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und |
| Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen: |
- Bullmastiff
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- Staffordshire Bullterrier
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- Dogo Argentino
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- Bordeaux Dogge
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- Fila Brasileiro
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- Mastin Espanol
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- Mastino Napoletano
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- Mastiff
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| - Tosa Inu. |
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| Die Ortspolizeibehörde stützt die Entscheidung, dass die Vermutung nach Absatz 2 |
| widerlegt worden ist, oder die Feststellung nach Absatz 1 oder Absatz 3, dass die |
| Eigenschaft als Kampfhund vorliegt, regelmäßig auf das Ergebnis einer Prüfung. |
| Zuständig für die Prüfung ist das Landratsamt als Kreispolizeibehörde, in Stadtkreisen das |
Bürgermeisteramt; es stellt eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis aus.
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| Die Prüfung wird von einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem |
| sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt; eine weitere |
| sachkundige Person kann hinzugezogen werden. |
| Die Feststellung der zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes über die |
| Eigenschaft als Kampfhund steht bei Hunden, deren Halter sich nur vorübergehend im |
| Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, der Entscheidung nach Satz 1 gleich. |
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| Was sind gefährliche Hunde? |
| Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde |
| gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie |
| eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. |
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| Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die |
1. bissig sind,
|
2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
|
| 3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen. |
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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