Wichtige Informationen zu Kampfhunden in Bielefeld
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bielefeld
gewünschtes bitte anklicken:
Kampfhundesteueramt in Bielefeld
Hundesteueramt in Bielefeld
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Adresse
Niederwall 25
33602 Bielefeld
Telefon
0521/51-2126
Fax
0521/51-3570
Steuerabteilung/Hundesteuer in Bielefeld
Allgemeine Auskünfte
Telefon
0521/51-2161
Telefon für Rückfragen Anmeldung Hundesteuer in Bielefeld
Telefon
0521/51-2173
Telefon
0521/51-2638
Öffnungszeiten/Sprechzeiten von der Steuerabteilung in Bielefeld
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr
Ansprechpartner für Anmeldung und Abmeldung der Hundesteuer in Bielefeld
Bürgerbüro,Abteilung Bürgerberatung
Adresse
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Telefon
0521/51-6066
Telefon
0521/51-6666
Fax
0521/51-6196
Telefonische Auskunftszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8-16 Uhr
Donnerstag 8 - 19 Uhr
Samstag 9.30 - 12.30 Uhr
Öffnungszeiten in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus
Montag, Dienstag, Freitag 7.30 - 16 Uhr
Mittwoch 7.30-13.00 Uhr
Donnerstag 7.30-19.00 Uhr
Samstag 9.30-12.30 Uhr
Öffnungszeiten der anderen Filialen/Bürgerbüros in Bielefeld finden Sie im Internet auf
www.bielefeld.de
Höhe der Kampfhundesteuer in Bielefeld
für den 1. Hund 96 Euro im Jahr
für den 2. Hund, je Hund 108 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 120 Euro
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer/Kampfhundesteuer in Bielefeld
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des ) Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Steuerbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
Davon abweichend kann auf Antrag des Steuerschuldners die Hundesteuer am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. November des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Die beantragte Zahlungsweise gilt so lange, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. November des vorangehenden Jahres beantragt werden.
Bis zum Zugehen eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Endet die Steuerpflicht, so wird die zuviel gezahlte Steuer erstattet.
Wer einen bereits in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder gestorbenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Dies gilt nur bei Überschneidungen der Heranziehungszeiträume, die bei fristgemäßer An- bzw. Abmeldung unvermeidlich sind.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 und § 3 Abs. 1 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Ausführliche Informationen zur Hundesteuer in Bielefeld finden Sie .... hier
Die Hundesteuersatzung von Bielefeld finden Sie ....hier
nach oben
Amt für Kampfhunde Angelegenheiten in Bielefeld
Ordnungsamt in Bielefeld
Adresse
Ravensberger Park 5
33607 Bielefeld
Telefon
0521/51-8600
Fax
0521/51-3315
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr
Abt. Sicherheit und Ordnung
Telefon
0521/ 51-2198
Fax
0521/ 51-8392
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr
Ansprechpartner/- in gefährliche Hunde/Kampfhunde in Bielefeld
Telefon
0521/51-2247
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Bielefeld, Abt. Sicherheit und Ordnung
Montag - Freitag 8-12 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.30-18 Uhr
Was tun bei Vorfällen mit Kampfhunden in Bielefeld
Bei Vorfällen mit sog. Kampfhunden (z.B. "Hund beißt Mensch", "Hund beißt Hund") wenden Sie sich umgehend an die Polizei.
Der Vorfall sollte aus Verfahrensgründen stets schriftlich dargestellt werden.
Geben Sie dabei - so weit wie möglich bzw. bekannt -
Ort
Zeitpunkt
Beteiligte
und ggf. Zeugen des Vorfalles an
schildern Sie genau den Hergang des Vorfalles und das Verhalten der Beteiligten.
Ausführliche Infos zu Beissvorfällen mit Hunden in Bielefeld finden Sie .... hier
nach oben
Welche Hunde werden in Bielefeld als gefährlich ( Kampfhunde) eingestuft?
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.
In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, iiiiiigezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf iiiiiiZivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich iiiiiieiner strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden iiiiiizu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere iiiiiihetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach
Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.
Halteerlaubnis von Kampfhunden in Bielefeld
Informationen wie zum Beispiel:
- Antragstellung zur Haltung von gefährlichen Hunden im Stadtgebiet Bielefeld
- Voraussetzungen für eine Haltegenehmigung von Kampfhunden in Bielefeld
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Berechtigtes Interesse
- Besondere Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde
- Gebühr einer Halteerlaubnis von Kampfhunden/Tieren in Bielefeld
Ausführliche Informationen rund um die Halteerlaubnis von gefährlichen Hunde in Bielefeld finden Sie .... hier
Anmeldungsunterlagen der Stadt Bielefeld , für einen gefährlichen Hund
Die Formulare für die Anmeldung für einen gefährlichen Hund in Bielefeld
bekommen Sie im Internet auf
www.bielefeld.de
Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Bielefeld
Ausführliche Informationen rund um die Halteerlaubnis von gefährlichen Hunde in Bielefeld finden Sie .... hier
Verhaltetenstest/Wesenstest in Bielefeld
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der/die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Informationen zum Verhaltenstest in Bielefeld finden Sie .... hier
Sachkundenachweis in Bielefeld
Informationen wie zum Beispiel:
- Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen in Bielefeld
- Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
- Durchführung von dem Sachkundetest in Bielefeld - Wo und Wann?
- Anmeldungszeit für den Sachkundetest in Bielefeld
- Prüfungszeiten für den Sachkundetest in Bielefeld
- Vorbereitung zur Prüfung für den Sachkundetest in Bielefeld
- Sachkundeprüfung in Dortmund - Nicht bestanden?
- Gebühren für den Sachkundetest in Bielefeld
Informationen zum Sachkundenachweis in Bielefeld finden Sie ....hier
Untersagung der Haltung gefährlicher Hunde in Bielefeld
sowie von Hunden der Anlagen 1 und 2
Die zuständige Behörde hat das Halten eines gefährlichen Hundes und von Hunden der Anlagen 1 und 2 zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 nicht erfüllt werden oder dass durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht.
Eine Untersagung nach Absatz 1 sowie andere nach Maßgabe des Ordnungs-behördengesetzes im Einzelfall getroffene Anordnungen zur Gefahrenabwehr, wie Verhaltenstherapierung, Unfruchtbarmachung, Unterbringung in einem Tierheim, Sicherstellung und Einschläferung sind unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften unabhängig davon zulässig, ob eine Erlaubnis nach § 4 beantragt oder erteilt worden ist.
Das Halten eines Hundes im Sinne von § 2 oder im Sinne der Anlagen 1 oder 2 kann auch untersagt werden, weil eine Erlaubnis nach § 4 nicht innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist beantragt wurde oder danach nicht erteilt wurde.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen" in Bielefeld:
Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden.
Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen.
Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest.
Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen.
Der Halter oder die Aufsichtsperson muss 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.
Die reißfeste Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein und muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.
Der Hund muss einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z.B. Kopfhalfter) tragen.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Weitere Informationen zum Thema Anleinpflicht in Bielefeld finden Sie .... hier
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie .... hier
nach oben
Ordnungswidrigkeiten in der Hundehaltung in Bielefeld
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine iiiiiiGefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
2. § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
3. § 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen iiiiiinicht duldet,
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass iiiiiidiese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters iiiiiiverlassen können,
5. § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint iiiiiioder nicht an einer geeigneten Leine führt,
6. § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
7. § 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund iiiiiisicher an der Leine zu halten oder zu führen,
8. § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § iiiiii10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
9. § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die iiiiiiVoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
10. § 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
11. § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält, iiiiiniobwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche iiiiiinHaftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
12. § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen iiiiiniabgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
13. § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
14. entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes iiiiininicht erfolgt,
15. § 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
16. § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
17. § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten iiiiiinHaltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
18. § 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.
Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.
Bußgelder in der Hundehaltung in Bielefeld
Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten, z.B. das unangeleinte Führen eines Hundes, wurde im Vergleich zur ehemaligen Landeshundeverordnung NRW vervielfacht und beträgt jetzt bis zu 100.000 €.
Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterlassene, nicht rechtzeitige oder unvollständige Anzeige der Hundehaltung/Antragstellung sowohl Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch ordnungsbehördliche Maßnahmen wie Haltungsuntersagung, Sicherstellung und anderweitige Unterbringung des Hundes etc. nach sich ziehen kann.
Die Kampfhundeverordnung von Bielefeld finden Sie ...hier
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes
NRW finden Sie ....hier
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten,die Zucht,die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde finden Sie ....hier
Weitere Informationen zum Hundegesetz Bielefeld finden Sie .... hier
Das Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Bielefeld Kampfhunde eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.
Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt
Kennwort: Bielefeld - Kampfhunde
nach oben
Hier finden Sie Infos zu Bielefeld z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Bielefeld
Kampfhunde, Bielefeld, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder, Kampfhundeverordnung,Kampfhundehaltung,
Genehmigung, Negativzeugnis, Anleinpflicht, Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde,Bielefeld
Pit-Bull,·Bando, American-Staffordshire-Terrier, Staffordhire-Bullterrier, Tosa-Inu,Bullmastiff, Bullterrier, Dog Argentino, Dogue des Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler