Hundesteuer Bochum – Teil 2

Hundesteuer Bochum – Teil 2

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Bochum Gewünschtes einfach anklicken:

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und Hundesteuerermäßigung in Bochum

(Steuervergünstigung)
Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist.
Der Antrag auf Steuervergünstigung soll mit der Anmeldung gestellt werden.
Bei verspäteter Anmeldung (§ 9 Abs. 1) wird die Vergünstigung bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem 01. des auf die Anmeldung folgenden Monats wirksam. Wird eine Steuervergünstigung nach Bestandskraft eines bereits erteilten Hundesteuerbescheides beantragt, so wird die Steuervergünstigung bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem 01. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.
Die Steuervergünstigung gilt für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt anzuzeigen.
Bestehen Vergünstigungstatbestände nach den §§ 4 und 5 nebeneinander, ist die Vergünstigung je
Haushalt auf die für den Halter günstigste Einzelvergünstigung beschränkt.

Hundesteuerbefreiung in Bochum

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

  1. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen !!!dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den !!!Merkzeichen „B“,  „aG“ oder „H“ besitzen. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen
  2. Zeugnisses abhängig gemacht werden,

  3. Hunde, die an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden,
  4. Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt !!!werden, in der hierfür benötigten Anzahl.

Hundesteuerermäßigung in Bochum

Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für

  1. Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m !!!entfernt liegen, erforderlich sind,
  2. Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür ivorgesehene Prüfung !!!vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; !!!die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die !!!Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
    Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.

Für Hunde, die von Empfängern

  • laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Sozialgesetzbuch – !!!Zweites Buch – (SGB II), !!!mit Ausnahme der Empfänger, die einen befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten,- laufender Leistung !!!der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII),
  • laufender Leistungen der Grundsicherung im Alter und
  • bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII) und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf 50 Prozent des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund.

Steuerfreiheit in Bochum

Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.

Härtefallregeln in Bochum

Für Hunde, die von Empfängern

  • laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Sozialgesetzbuch – !!!Zweites Buch – (SGB II), !!!mit Ausnahme der Empfänger, die einen befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten,- laufender Leistung !!!der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII),
  • laufender Leistungen der Grundsicherung im Alter und
  • bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII) !!!und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf !!!Antrag auf 50 Prozent des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund.

Ordnungswidrigkeiten in Bochum

Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. 712), in der jetzt geltenden Fassung (SGV NW 610) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. als Hundehalter entgegen § 6 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt,
  2. als Hundehalter entgegen § 9 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,
  3. als Hundehalter entgegen § 9 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,
  4. als Hundehalter entgegen § 9 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt, die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Stadt nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, anlegt,
  5. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter sowie als Hundehalter entgegen § 9 Abs. 4 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt,
  6. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter entgegen § 9 Abs. 5 von der Stadt übersandten Formulare nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgemäß ausfüllt.

Quelle Stadt Bochum
Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Bochum

finden Sie …hier

Infos zur

Hundesteuer in Bochum

Teil 1

finden Sie …hier

Amtliches, Ämter rund um den Hund in Deutschland

finden Sie …hier