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| Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Bochum |
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Körperliche Konstitution
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| Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine |
führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
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| Weitergabe / Überlassung des Hundes in Bochum |
| Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die |
| Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. |
| Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld |
geahndet werden kann.
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Mitführen der Erlaubnis in Bochum
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Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
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Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
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Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Bochum
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| Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und |
| Leine (höchstens 1,5 m Länge) ausgeführt werden. |
| Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld |
geahndet werden kann.
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| Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt |
| werden. Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest |
erfolgreich absolvieren.
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| Ausnahmegenehmigung für Hunde bestimmter Rassen vom Maulkorb- und Anleinzwang in Bochum |
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Auf Antrag ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang) möglich, wenn der Hundehalter durch eine erfolgreiche abgelegte behördliche Verhaltensprüfung nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Hiervon abweichend können für "Hunde bestimmter Rassen" Verhaltensprüfungen auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
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| Den Verhaltenstest in Bochum finden Sie ......hier |
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Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Bochum
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| Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 LHundG NRW ist das gleichzeitige Führen von |
| mehreren "gefährlichen Hunden" und von mehreren "Hunden bestimmter Rassen" durch |
| eine Person unzulässig. |
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Generelles Zucht- und Handelsverbot in Bochum
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| Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei |
| Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB). |
Erlaubnisnotwendigkeit
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| Mit "gefährlichen Hunden" und mit "Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt" wurde, ist die Zucht verboten. |
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Erlaubnisnotwendigkeit
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| Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung |
| einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu |
zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).
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Einfuhr- und Verbringungsverbot
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| Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine |
| Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. |
| Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). |
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| Steuerpflicht in Bochum |
| Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden. |
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| Vorsprache |
| Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt |
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| Gebühren zur Haltungserlaubnis in Bochum |
| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Rechtliche Grundlagen in Bochum |
| siehe |
| §§ 3 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW) |
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| Ordnungswidrigkeiten |
| Nach § 19 Abs. 1 LHundG NRW wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer |
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| Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt oder |
| entgegen § 2 Abs. 3 LHundG NRW einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet. |
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| Die Nichtbeachtung der Vorschriften des LHundG NRW kann als Ordnungswidrigkeit mit |
| einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR geahndet werden. Darüber hinaus begründen solche |
| Verstöße Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit. |
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| Das Landeshundegesetz finden Sie .... hier |
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| Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Bochum |
| Ordnungsamt in Bochum |
| Abt. Sicherheit und Ordnung |
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