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gefährliche Hunde, Kampfhunde, Haltererlaubnis, Anträge



Wichtige Informationen zur Anmeldung von gefährlichen Hunden in Bochum
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bochum





Das Landeshundegesetz sieht folgende Verpflichtungen vor für Hundehalter von gefährlichen Hunden in Bochum:
Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen,
Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen
Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen.

Der Halter oder die Aufsichtsperson muss 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. Die reißfeste Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein und muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Der Hund muss einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z.B. Kopfhalfter) tragen.

Anzeige- und Erlaubnispflicht
Sie erfüllen Ihre Anzeigepflicht selbstverständlich mit der erforderlichen Antragstellung
auf Erlaubniserteilung.

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

das 18. Lebensjahr vollendet hat

die Sachkunde nachweist

die persönliche Zuverlässigkeit nachweist

den Hund in verhaltensgerechter und ausbruchsicherer Einrichtung hält

eine Haftpflichtversicherung nachweist

den Hund per Mikrochip hat kennzeichnen lassen und einen entsprechenden Nachweis vorgelegt hat.
Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Bochum
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten, dann benötigen Sie eine
ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:

American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pittbull Terrier
Staffordshire Bullterrie

Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen
Hunden.

Neuanschaffung eines gefährlichen Hundes in Bochum
Bei Neuanschaffung von "gefährlichen Hunden" wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn darüber hinaus ein überwiegendes besonderes Interesse für das Halten dieses Hundes nachgewiesen wird.
Anmeldungsunterlagen der Stadt Bochum , für einen gefährlichen Hund
Die Anträge für die Haltungserlaubnis zum down loaden finden Sie auf
www.bochum.de

Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Bochum

Anträge

Der Hundehalter/ -in das 18. Lebensjahr vollendet hat /Personalausweis

Sachkundenachweis

Führungszeugnis

den Hund in verhaltensgerechter und ausbruchsicherer Einrichtung hält

eine Haftpflichtversicherung nachweist

Nachweis über die Microchipkennzeichnung des Hundes

Den Sachkundenachweis in Bochum finden Sie hier....

Führungszeugnis nach Belegart 0
Das hierfür notwendige Führungszeugnis ist in einem der Bürgerbüros der Stadt Bochum zu beantragen. Als Verwendungszweck ist "Überprüfung Hundehalter" und als Belegart ist "O" anzugeben.

Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Hundehaftpflichtversicherung muss einen Mindestdeckungssumme in Höhe von
500.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.

Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit
der entsprehenden Microchipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt
werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.

Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der
Hundehaltung
Nähere Informationen erhalten Sie weiter unten auf der Seite.

Volljährigkeit des Hundehalters/ der Hundehalterin in Bochum
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr
vollendet haben.

Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung
Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur
Hundehaltung, wie z. B.
bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen
für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen
und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.

Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt
vorgenommen.
Was ist ein "Öffentliches und Privates Interesse"?
Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die
Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit
verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus
einem Tierheim übernommen haben.

Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt
werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen.

Ordnungsamt in Bochum

Ordnungsamt in Bochum
Abteilung Sicherheit und Ordnung

Adresse
Westhoffstraße 17
44777 Bochum

Telefon
(0234) 910-36 59
Fax
(0234) 910-13 51

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Bochum
Montag, Dienstag, Mittwoch 8 -13 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Freitag 8 - 13 Uhr

Zuständig für
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.


Veterinäramt in Bochum

Veterinäramt in Bochum
Stadt Bochum Veterinäramt

Adresse
Freudenbergstraße 45
44809 Bochum

Telefon
0234/910-8811
Fax
0234/910-8832

Sprechzeiten/Öffnungszeiten von dem Veterinäramt in Bochum
Montag  8 - 13 Uhr
Dienstag 8 - 9 Uhr und 15 - 16 Uhr
Donnerstag  13 - 18 Uhr
Freitag   8 - 9 Uhr

Das Veterinäramt in Bochum ist zuständig
Beim Veterinäramt können Sie sich zur Sachkundeprüfung (und nach
bestandener Sachkundeprüfung auch zum Verhaltenstest für den Hund)
anmelden.

Für Prüfungen zur Sachkunde, diese finden in der Regel nach Anmeldung
Prüfzeiten oder nach Terminvereinbarung statt.

Wenn Sie einen Zwischenfall mit Hund / Hunden melden möchten. Dies bitte
schriftlich, unter Angabe von Zeugen und mit vollständiger Anschrift.
Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Bochum

Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine
führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.

Weitergabe / Überlassung des Hundes in Bochum
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die
Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld
geahndet werden kann.

Mitführen der Erlaubnis in Bochum
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.

Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Bochum
Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und
Leine (höchstens 1,5 m Länge) ausgeführt werden.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld
geahndet werden kann.

Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt
werden. Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest
erfolgreich absolvieren.

Ausnahmegenehmigung für Hunde bestimmter Rassen vom Maulkorb- und Anleinzwang in Bochum

Auf Antrag ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang) möglich, wenn der Hundehalter durch eine erfolgreiche abgelegte behördliche Verhaltensprüfung nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Hiervon abweichend können für "Hunde bestimmter Rassen" Verhaltensprüfungen auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.


Den Verhaltenstest in Bochum finden Sie ......hier

Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Bochum
Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 LHundG NRW ist das gleichzeitige Führen von
mehreren "gefährlichen Hunden" und von mehreren "Hunden bestimmter Rassen" durch
eine Person unzulässig.

Generelles Zucht- und Handelsverbot in Bochum
Verstöße hiergegen stellen eine Straftat  dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
Erlaubnisnotwendigkeit

Mit "gefährlichen Hunden" und mit "Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt" wurde, ist die Zucht verboten.

Erlaubnisnotwendigkeit
Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung
einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).

Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine
Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde).

Steuerpflicht in Bochum
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden.

Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt

Gebühren zur Haltungserlaubnis in Bochum
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.

Rechtliche Grundlagen in Bochum
siehe
§§ 3 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)

Ordnungswidrigkeiten
Nach § 19 Abs. 1 LHundG NRW wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt oder
entgegen § 2 Abs. 3 LHundG NRW einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften des LHundG NRW kann als Ordnungswidrigkeit mit
einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR geahndet werden. Darüber hinaus begründen solche
Verstöße Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit.

Das Landeshundegesetz finden Sie .... hier

Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Bochum
Ordnungsamt in Bochum
Abt. Sicherheit und Ordnung

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