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Bochum, Verhaltenstest, Kampfhunde, Gebühr
Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bochum
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| Verhaltenstest in Bochum |
| Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach |
| dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest |
| ablegen. |
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| Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden"ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
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| Warum ein Verhaltenstest in Bochum |
| Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
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| Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden |
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| Antragstellung für den Verhaltenstest in Bochum bei dem Amt für öffentliche Ordnung |
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| Ordnungsamt in Bochum |
| Abteilung Sicherheit und Ordnung |
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| Adresse |
| Westhoffstraße 17 |
| 44777 Bochum |
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| Telefon |
| (0234) 910-36 59 |
Fax
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| (0234) 910-13 51 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Bochum |
Montag, Dienstag, Mittwoch 8 -13 Uhr
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Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
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Freitag 8 - 13 Uhr
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| Zuständig für |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Antragstellung eines Verhaltenstests in Bochum |
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Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen. |
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| Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein. |
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| Anmeldung zum Verhaltenstest beim Veterinäramt in Bochum |
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| Veterinäramt in Bochum |
| Stadt Bochum Veterinäramt |
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| Adresse |
| Freudenbergstraße 45 |
| 44809 Bochum |
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Telefon
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| 0234/910-8811 |
Fax
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| 0234/910-8832 |
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| Amtstierarzt der Stadt Bochum |
| Herr Rink |
| Zimmer: 14a |
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Sprechzeiten/Öffnungszeiten von dem Veterinäramt in Bochum
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Montag 8 - 13 Uhr
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Dienstag 8 - 9 Uhr und 15 - 16 Uhr
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Donnerstag 13 - 18 Uhr
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| Freitag 8 - 9 Uhr |
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| Gebühren für den Verhaltenstest beim Veterinäramt in Bochum |
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Für den Verhaltenstest beim Veterinäramt in Düsseldorf wird zur Zeit eine Gebühr erhoben.
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| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Termine und Ort des Verhaltenstest in Bochum |
| Leider wurden dazu keine Angaben gefunden. |
| Bitte erkundigen Sie ich telefonisch bei dem Veterinäramt in Bochum. |
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| Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung in Bochum |
| Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.
Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:
- Überprüfung des Gehorsams des Hundes
- Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
- Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
- Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
- Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
- Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden
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| Verhaltenstest bei anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen in Bochum |
| Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) müssen Sie die Verhaltensprüfung beim Veterinäramt ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) kann der Verhaltenstest sowohl beim Veterinäramt als auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
Als Verhaltenstest, der bei einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht wurde, gilt beispielsweise die Begleithundeprüfung bei vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) anerkannten Hundevereinen.
Weitere Sachverständige für den Verhaltenstest sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zugelassene Tierärztinnen, Tierärzte und Hundeschulen.
Wer sonst berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie auf
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