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Bonn, gefährliche Hunde, Kampfhunde, Haltererlaubnis, Anträge
Wichtige Informationen zur Anmeldung von gefährlichen Hunden in Bonn für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bonn
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| Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Bonn |
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten, dann benötigen Sie eine
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ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:
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| American Staffordshire Terrier |
| Bullterrier |
| Pittbull Terrier |
| Staffordshire Bullterrie |
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| Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen |
| Hunden. |
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Für Halterinnen/Halter dieser Hunde gelten ab dem 1. Januar 2003 die folgenden Vorschriften:
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| Der Hund darf grundsätzlich nur noch mit Maulkorb und angeleint ausgeführt werden. |
| Für das Halten des Hundes muss eine ordnungsbehördliche Erlaubnis beantragt werden. |
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| Für Hunde nach § 3 gilt zusätzlich ein Zuchtverbot. Sie dürfen nur dann angeschafft werden, wenn ein besonderes privates Interesse für das Halten, die Ausbildung oder das |
| Abrichten nachgewiesen wird. |
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| Anmeldungsunterlagen der Stadt Bonn, für einen gefährlichen Hund |
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| Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis in Bonn |
| Die Erlaubnis wird der antragstellenden Person erteilt, wenn |
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| sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. (Personalausweis) |
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| sie gegenüber der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt nachgewiesen hat, dass sie über das Wissen verfügt, das notwendig ist, um diesen Hund zu halten (Sachkunde) |
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| sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt (Führungszeugnis) |
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sie in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.
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die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen.
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| den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen kann. |
Der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Versicherungs-Police) für die Hundehaltung ist beigefügt.
Ein Antrag bzw. eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus. |
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| der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. |
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| Anträge |
| Entsprechende Formulare, mit denen Sie Ihrer Anzeigepflicht nachkommen können, |
erhalten Sie sowohl bei den
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| Bürgerämtern der Bundesstadt Bonn |
| (Stadthaus, Berliner Platz 2, |
bzw. in den Bezirksverwaltungsstellen der Stadtbezirke)
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| als auch bei dem Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten |
| (Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 3 A). |
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| Weitere Informationen erhalten Sie unter der eingerichteten Hotline |
| 0228/ 77–30 56 |
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| oder unter der Email-Adresse |
| eberhard.menzel@bonn.de. |
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| Sachkundenachweis |
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| Informationen zum Sachkundenachweis in Bonn finden Sie....hier |
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| Führungszeugnis nach Belegart 0 |
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| Erforderliche Zuverlässigkeit des Hundehalters/ Hundehalterin in Bonn |
| Die erforderliche Zuverlässigkeit des jeweiligen Hundehalters ist gegeben, wenn er nicht unter den Personenkreis des § 7 Abs. 1 und 2 des Landeshundegesetz NW fällt. |
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§ 7 des Landeshundegesetzes
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(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
1. vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen
2. einer Straftat des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB)
3. einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat
4. einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
1. gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
2. wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
3. aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, oder
4. trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind. |
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| Was ist ein "Öffentliches und Privates Interesse"? |
| Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die |
| Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit |
| verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus |
| einem Tierheim übernommen haben. |
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| Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt |
| werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen. |
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| Ordnungsamt in Bonn |
| Abt. Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst |
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| Adresse |
| Stadthaus |
Berliner Platz 2
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53111 Bonn
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| Telefon |
0228/ 77 33 33 (Ordnungstelefon)
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| Telefon |
02 28/ 77 24 27 (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten)
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| Ansprechpartner für gefährliche Hunde in Bonn |
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| Telefon |
| 0228/ 77 33 68 |
| Fax |
| 0228/ 77 44 72 |
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| Telefon: |
| 0228/ 77 27 72 |
| Fax |
| 0228/ 77 44 72 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Bonn |
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
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Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
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| Zusätzliche telefonische Servicezeit |
| Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr |
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| Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Bonn |
Haltestelle Stadthaus
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Verkehrsmittel: Bus
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| Linien: 620, 625, 626, 635 |
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Haltestelle Stadthaus
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Verkehrsmittel: Bahn
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| Linien: 61, 62, 66, 67 |
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| Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung |
| Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße) |
| Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester-Straße (Loggia) |
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße;
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Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
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Aufzug im Hause vorhanden
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| Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz |
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| Das Ordnungsamt in Bonn ist zuständig für |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Ordnungstelefon |
| Ergänzende Angaben zum Ordnungstelefon in Bonn |
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Die Bürgerdienste der Stadt Bonn verfügen seit dem 01.07.2007 über eine zentrale Einsatzleitstelle für die Außendienste (Ordnungsaußendienst Verkehrsaußendienst und Gemeinsame Anlaufstelle Bonn-Innenstadt "GABI").
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| Unter der Telefonnummer |
| 0228/ 77 33 33 |
| sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
| montags bis freitags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr erreichbar. |
| Das Ordnungstelefon ist ein Service für Bürgerinnen und Bürger zur Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Stadtgebiet. |
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| Mögliche Anliegen sind unter anderem zum Beispiel |
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Gefahrenquellen, wie zum Beispiel:
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abgebrochener Ast, der eine Gefahr darstellt
fehlender Kanaldeckel
nicht angeleinter Hund auf einem Kinderspielplatz
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| und vieles anderes mehr |
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| Das Ordnungstelefon ist mit der zentralen Einsatzleitstelle verbunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen das Anliegen auf und treffen im Sinne der Gefahrenabwehr, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, die notwendigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen. |
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| Die Einsatzleitstelle (Ordnungstelefon) |
| ist telefonisch |
| montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar. |
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Ansprechpartner/ in Ordnungstelefon
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| Telefon |
0228/ 77 33 33
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| Fax |
0228/ 77 60 78
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten |
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
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| Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr |
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| Veterinäramt in Bonn |
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| Veterinäramt in Bonn |
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| Adresse |
Engeltalstraße 4
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| 53111 Bonn |
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Telefon
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| 0228/ 77 27 56 |
Telefon
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| 0228/ 77 27 56 |
Fax
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0228/ 77 43 02
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| Amtstierärzte in Bonn |
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| Telefon |
| 0228 / 772757 |
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| Telefon |
| 0228/ 772756 |
| Telefon 2 |
| 0228/ 772758 |
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| Telefon |
| 0228/ 772756 |
| Telfon 2 |
| 0228/ 772758 |
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Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bonn
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Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
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Freitag 8 bis 14 Uhr
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| und nach Vereinbarung |
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| Verkehrsanbindungen an das Veterinäramt in Bonn |
Haltestelle Beethovenhalle/Stadtwerke Bonn
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Verkehrsmittel: Bus
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| Linien: 551, 628, 638 |
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Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
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Verkehrsmittel: Bahn
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| Linien: 62, 65, 66, 67 |
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Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
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Verkehrsmittel: Bus
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| Linie(n): 529, 537, 538, 550, 622, 624, 632, 634, 636, 637, 640 |
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| Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung |
Behindertengerechter Zugang am Haupteingang über Rampe
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Aufzug im Hause vorhanden
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| Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz |
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| Das Veterinäramt in Bonn ist zuständig |
| Beim Veterinäramt können Sie sich zur Sachkundeprüfung (und nach bestandener |
Sachkundeprüfung auch zum Verhaltenstest für den Hund) anmelden.
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| Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Bonn |
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Körperliche Konstitution
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| Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine |
führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
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| Weitergabe / Überlassung des Hundes in Bonn |
| Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die |
| Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. |
| Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld |
geahndet werden kann.
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| Mitführen der Erlaubnis in Bonn |
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
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Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
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| Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Bonn |
| Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und |
| Leine (höchstens 1,5 m Länge) ausgeführt werden. |
| Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld |
geahndet werden kann.
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| Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt |
| werden. Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest |
erfolgreich absolvieren.
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| Den Verhaltenstest in Bonn finden Sie ......hier |
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| Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Bonn |
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| Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter |
| Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit |
| einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann. |
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| Generelles Zucht- und Handelsverbot in Bonn |
| Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei |
Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
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Erlaubnisnotwendigkeit
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Erlaubnisnotwendigkeit
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| Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung |
| einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu |
zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).
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Einfuhr- und Verbringungsverbot
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| Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine |
| Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. |
| Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). |
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| Steuerpflicht in Bonn |
| Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden. |
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| Vorsprache |
| Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt |
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| Gebühren zur Haltungserlaubnis in Bonn |
| Leider keine Angaben dazu gefunden. |
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| Rechtliche Grundlagen in Bonn |
| siehe |
| §§ 3 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW) |
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| Das Landeshundegesetz finden Sie .... hier |
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| Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Bonn |
| siehe Ordnungsamt in Bonn |
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Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben z.B.kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.
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