| Gewünschtes bitte anklicken |
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| Anleinpflicht in Bonn |
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| Verschiedene gesetzliche Regelungen begründen eine Anleinpflicht. Hierzu gehören unter anderem das Landeshundegesetz NRW, die Straßenordnung sowie die Friedhofssatzung der Stadt Bonn. |
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| Anleinpflicht nach Hundekategorien |
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| Anleinpflicht für alle Hunde |
| In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer |
| geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW): |
| in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, |
| Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, |
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| in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit |
| Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche, |
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| bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen |
| mit Menschenansammlungen, |
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| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. |
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| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
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Für alle Hunde gilt generell eine Anleinpflicht in Bonn, in
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Fußgängerzonen,
Parks,
Grünanlagen,
U-Bahnen und Bahnhöfen,
der Rheinuferpromenade,
Friedhöfen,
Naturschutzgebieten
sowie im Wald außerhalb von Wegen. |
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Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde":
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Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen. Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.
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Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen":
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| Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höch-stens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden. Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen. Voraus-setzung ist ein bestandener Verhaltenstest. |
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Bonn |
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten. |
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| In den Grünanlagen von Bonn gilt für alle Hunde Leinenpflicht. |
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| Verstöße gegen die Anleinpflicht in Bonn |
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Leider keine Angaben gefunden.
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| Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Bonn |
| Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in |
für im Einsatz befindliche Diensthunde von der Polizei,
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| des Strafvollzuges |
Hunde des Bundesgrenzschutzes,
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Hunde der Zollverwaltung,
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| Hunde der Bundesbahn |
| Hunde der Bundeswehr |
| sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde. |
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| Mitführverbot von Hunden in Bonn |
| In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen: |
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| Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen dürfen Hunde und andere Tiere überhaupt nicht – auch nicht angeleint – mitgenommen werden. |
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| Maulkorbpflicht in Bonn |
| Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie "Gefährlicher Hund" (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.
Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.
Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
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| Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bonn |
| Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und |
| Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen |
von Mehrfamilienhäusern.
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Zusätzlich ist den Hunden ein Maulkorb anzulegen.
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| Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren |
Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
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| Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer |
| Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung |
| beantragt werden. |
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| Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht |
| innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie |
| in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen. |
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Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten. |
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| Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bonn |
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden. |
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| Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht |
| innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie |
| in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen. |
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| Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von |
| Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche |
| Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten |
| und zu führen. Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde |
| bestimmter Rassen ist nicht zulässig. |
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| Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bonn? |
| Der Antrag kann beim Ordnungsamt Düsseldorf gestellt werden. |
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| Erfolgreich absolvierter Verhaltenstest |
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| Antragstellung für den Verhaltenstest in Bonn bei dem Amt für öffentliche Ordnung |
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| Ordnungsamt in Bonn |
| Abt. Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst |
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| Adresse |
| Stadthaus |
Berliner Platz 2
|
53111 Bonn
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| Telefon |
0228/ 77 33 33 (Ordnungstelefon)
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| Telefon |
02 28/ 77 24 27 (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten)
|
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| Ansprechpartner für gefährliche Hunde in Bonn |
| Telefon |
| 0228/ 77 33 68 |
| Fax |
| 0228/ 77 44 72 |
|
| Telefon: |
| 0228/ 77 27 72 |
| Fax |
| 0228/ 77 44 72 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Bonn |
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
|
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
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| Zusätzliche telefonische Servicezeit |
| Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr |
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| Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Bonn |
Haltestelle Stadthaus
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Verkehrsmittel: Bus
|
| Linien: 620, 625, 626, 635 |
|
Haltestelle Stadthaus
|
Verkehrsmittel: Bahn
|
| Linien: 61, 62, 66, 67 |
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| Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung |
| Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße) |
| Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester-Straße (Loggia) |
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße;
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Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
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Aufzug im Hause vorhanden
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| Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz |
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| Verhaltenstest in Bonn |
| Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen"können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
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| Antragstellung eines Verhaltenstests in Bonn |
| Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen. |
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| Ausnahmegenehmigung in Bonn |
Sonderregelungen
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| Neben der Anleinpflicht müssen die Tiere der ersten und zweiten Gruppe in der |
| Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und an kurzer Leine geführt werden, sofern keine |
Befreiung von diesen Auflagen erteilt wurde.
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| Außerdem dürfen sie nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der Bürgerdienste der Stadt |
| Bonn, Ordnungsangelegenheiten, gehalten werden. |
| Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind die Vollendung des achtzehnten |
Lebensjahres, die Nachweise über die Sachkunde, Zuverlässigkeit und den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung.
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|
| Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an |
die Bürgerdienste der Stadt Bonn, Ordnungsangelegenheiten,
|
| Etage 3 A |
| Berliner Platz 2, |
| 53111 Bonn, |
|
| Telefon |
| 0228/ 77 27 72 |
| Telefon |
| 0228/ 77 30 56 |
| Telefon |
| 0228/ 77 33 68 |
|
| oder im Internet unter |
| www.bonn.de |
| Rubrik "Bürgerdienste online". |
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| Gebühren für den Verhaltenstest in Bonn |
| Die Gebühr für den Verhaltenstest, beim Amtstierarzt, in Bonn beträgt 50,00 Euro |
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| Den Verhaltenstest in Bonn finden Sie ....hier |
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| Für den Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in Düsseldorf zuständig |
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| Veterinäramt in Bonn |
|
| Adresse |
Engeltalstraße 4
|
| 53111 Bonn |
|
Telefon
|
| 0228/ 77 27 56 |
Telefon
|
| 0228/ 77 27 56 |
Fax
|
0228/ 77 43 02
|
|
| Amtstierärzte in Bonn |
|
| Telefon |
| 0228 / 772757 |
|
| Telefon |
| 0228/ 772756 |
| Telefon 2 |
| 0228/ 772758 |
|
| Telefon |
| 0228/ 772756 |
| Telfon 2 |
| 0228/ 772758 |
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Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bonn
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Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
|
Freitag 8 bis 14 Uhr
|
| und nach Vereinbarung |
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| Verkehrsanbindungen an das Veterinäramt in Bonn |
Haltestelle Beethovenhalle/Stadtwerke Bonn
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Verkehrsmittel: Bus
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| Linien: 551, 628, 638 |
|
Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
|
Verkehrsmittel: Bahn
|
| Linien: 62, 65, 66, 67 |
|
Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
|
Verkehrsmittel: Bus
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| Linie(n): 529, 537, 538, 550, 622, 624, 632, 634, 636, 637, 640 |
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| Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung |
Behindertengerechter Zugang am Haupteingang über Rampe
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Aufzug im Hause vorhanden
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| Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz |
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