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Bonn, Stadt, Anleinpflicht, Grünanlagen, Verstösse, Bussgelder



Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Bonn
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bonn



Gewünschtes bitte anklicken



Anleinpflicht in Bonn

Verschiedene gesetzliche Regelungen begründen eine Anleinpflicht. Hierzu gehören unter anderem das Landeshundegesetz NRW, die Straßenordnung sowie die Friedhofssatzung der Stadt Bonn.

Anleinpflicht nach Hundekategorien

Anleinpflicht für alle Hunde
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer
geeigneten Leine geführt werden (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen,
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit
Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen
mit Menschenansammlungen,

in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !

Für alle Hunde gilt generell eine Anleinpflicht in Bonn, in
Fußgängerzonen,
Parks,
Grünanlagen,
U-Bahnen und Bahnhöfen,
der Rheinuferpromenade,
Friedhöfen,
Naturschutzgebieten
sowie im Wald außerhalb von Wegen.

Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde":
Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen. Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.

Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen":
Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höch-stens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden. Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen. Voraus-setzung ist ein bestandener Verhaltenstest.
Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Bonn
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten.

In den Grünanlagen von Bonn gilt für alle Hunde Leinenpflicht.

Verstöße gegen die Anleinpflicht in Bonn
Leider keine Angaben gefunden.

Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Bonn
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in
für im Einsatz befindliche Diensthunde von der Polizei,
des Strafvollzuges
Hunde des Bundesgrenzschutzes,
Hunde  der Zollverwaltung,
Hunde der Bundesbahn
Hunde der Bundeswehr
sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.

Mitführverbot von Hunden in Bonn
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:

Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen dürfen Hunde und andere Tiere überhaupt nicht – auch nicht angeleint – mitgenommen werden.
Maulkorbpflicht in Bonn
Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie "Gefährlicher Hund" (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.

Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.

Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bonn
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und
Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen
von Mehrfamilienhäusern.
Zusätzlich ist den Hunden ein Maulkorb anzulegen.
Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren
Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer
Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung
beantragt werden.

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie
in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.

Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 m nicht überschreiten.

Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bonn
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie
in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.

Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von
Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche
Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten
und zu führen. Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde
bestimmter Rassen ist nicht zulässig.

Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Bonn?
Der Antrag kann beim Ordnungsamt Düsseldorf gestellt werden.

Erfolgreich absolvierter Verhaltenstest

Antragstellung für den Verhaltenstest in Bonn bei dem Amt für öffentliche Ordnung

Ordnungsamt in Bonn
Abt. Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst

Adresse
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn

Telefon
0228/ 77 33 33 (Ordnungstelefon)
Telefon
02 28/ 77 24 27 (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten)

Ansprechpartner für gefährliche Hunde in Bonn
Telefon
0228/ 77 33 68
Fax
0228/ 77 44 72

Telefon:
0228/ 77 27 72
Fax
0228/ 77 44 72

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Bonn
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr

Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr

Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Bonn
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linien: 620, 625, 626, 635

Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linien: 61, 62, 66, 67

Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester-Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße;
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzug im Hause vorhanden
Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz
Verhaltenstest in Bonn
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen"können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. 

Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.

Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 

Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.

Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.

Antragstellung eines Verhaltenstests in Bonn
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.

Ausnahmegenehmigung in Bonn
Sonderregelungen
Neben der Anleinpflicht müssen die Tiere der ersten und zweiten Gruppe in der
Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und an kurzer Leine geführt werden, sofern keine
Befreiung von diesen Auflagen erteilt wurde.
Außerdem dürfen sie nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der Bürgerdienste der Stadt
Bonn, Ordnungsangelegenheiten, gehalten werden.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind die Vollendung des achtzehnten
Lebensjahres, die Nachweise über die Sachkunde, Zuverlässigkeit und den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung.

Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an
die Bürgerdienste der Stadt Bonn, Ordnungsangelegenheiten,
Etage 3 A
Berliner Platz 2,
53111 Bonn,

Telefon
0228/ 77 27 72
Telefon
0228/ 77 30 56
Telefon
0228/ 77 33 68

oder im Internet unter
www.bonn.de
Rubrik "Bürgerdienste online".

Gebühren für den Verhaltenstest in Bonn
Die Gebühr für den Verhaltenstest, beim Amtstierarzt, in Bonn beträgt 50,00 Euro

Den Verhaltenstest in Bonn finden Sie ....hier

Für den Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in Düsseldorf zuständig

Veterinäramt in Bonn

Adresse
Engeltalstraße 4
53111 Bonn

Telefon
0228/ 77 27 56
Telefon
0228/ 77 27 56
Fax
0228/ 77 43 02

Amtstierärzte in Bonn

Telefon
0228 / 772757

Telefon
0228/ 772756
Telefon 2
0228/ 772758

Telefon
0228/ 772756
Telfon 2
0228/ 772758

Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bonn
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 14 Uhr
und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen an das Veterinäramt in Bonn
Haltestelle Beethovenhalle/Stadtwerke Bonn
Verkehrsmittel: Bus
Linien: 551, 628, 638

Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
Verkehrsmittel: Bahn
Linien: 62, 65, 66, 67

Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 529, 537, 538, 550, 622, 624, 632, 634, 636, 637, 640

Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung
Behindertengerechter Zugang am Haupteingang über Rampe
Aufzug im Hause vorhanden
Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz
Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Bonn

Hundeauslaufplätze in Bonn finden Sie..... hier

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