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Bonn, Verhaltenstest, Kampfhunde, Gebühr
Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bonn
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| Verhaltenstest in Bonn |
| Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach |
| dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest |
| ablegen. |
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| Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
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| Warum ein Verhaltenstest in Bonn |
| Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
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| In Ergänzung zum gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis nach dem |
| Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ermöglicht der freiwillige Verhaltenstest im Falle |
| einer bestandenen Prüfung die Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde, die |
| in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 des LHundG NRW aufgeführt sind. |
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| Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden |
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| Weiter Informationen zur Anleinpflicht in Bonn finden Sie ....hier |
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| Antragstellung für den Verhaltenstest in Bonn bei dem Amt für öffentliche Ordnung |
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| Ordnungsamt in Bonn |
| Abt. Ordnungswidrigkeiten, Stadtordnungsdienst |
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| Adresse |
| Stadthaus |
Berliner Platz 2
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53111 Bonn
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| Telefon |
0228/ 77 33 33 (Ordnungstelefon)
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| Telefon |
02 28/ 77 24 27 (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten)
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| Ansprechpartner für gefährliche Hunde in Bonn |
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| Telefon |
| 0228/ 77 33 68 |
| Fax |
| 0228/ 77 44 72 |
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| Telefon: |
| 0228/ 77 27 72 |
| Fax |
| 0228/ 77 44 72 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Bonn |
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
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Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
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| Zusätzliche telefonische Servicezeit |
| Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr |
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| Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Bonn |
Haltestelle Stadthaus
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Verkehrsmittel: Bus
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| Linien: 620, 625, 626, 635 |
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Haltestelle Stadthaus
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Verkehrsmittel: Bahn
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| Linien: 61, 62, 66, 67 |
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| Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung |
| Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße) |
| Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester-Straße (Loggia) |
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße;
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Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
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Aufzug im Hause vorhanden
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| Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz |
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| Antragstellung eines Verhaltenstests in Bonn |
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Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen. |
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| Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein. |
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| Anmeldung zum Verhaltenstest beim Veterinäramt in Bonn |
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| Veterinäramt in Bonn |
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| Adresse |
Engeltalstraße 4
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| 53111 Bonn |
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Telefon
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| 0228/ 77 27 56 |
Telefon
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| 0228/ 77 27 56 |
Fax
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0228/ 77 43 02
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| Amtstierärzte in Bonn |
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| Telefon |
| 0228 / 772757 |
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| Telefon |
| 0228/ 772756 |
| Telefon 2 |
| 0228/ 772758 |
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| Telefon |
| 0228/ 772756 |
| Telfon 2 |
| 0228/ 772758 |
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Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Veterinäramt in Bonn
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Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
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Freitag 8 bis 14 Uhr
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| und nach Vereinbarung |
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| Verkehrsanbindungen an das Veterinäramt in Bonn |
Haltestelle Beethovenhalle/Stadtwerke Bonn
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Verkehrsmittel: Bus
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| Linien: 551, 628, 638 |
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Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
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Verkehrsmittel: Bahn
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| Linien: 62, 65, 66, 67 |
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Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
|
Verkehrsmittel: Bus
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| Linie(n): 529, 537, 538, 550, 622, 624, 632, 634, 636, 637, 640 |
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| Barrierefreier Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung |
Behindertengerechter Zugang am Haupteingang über Rampe
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Aufzug im Hause vorhanden
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| Gebäude verfügt über ausgewiesenen Parkplatz |
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| Gebühren für den Verhaltenstest beim Veterinäramt in Bonn |
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Für den Verhaltenstest beim Veterinäramt in Düsseldorf wird zur Zeit eine Gebühr von
50 Euro erhoben.
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| Termine und Ort des Verhaltenstest in Bonn |
| Dazu wurden leider keine Angaben funden. |
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| Das Veterinäramt stellt nach bestandenem praktischem Verhaltenstest eine |
Bescheinigung für Halter der genannten Hunde aus.
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| Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung in Bonn |
| Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.
Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:
- Überprüfung des Gehorsams des Hundes
- Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
- Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
- Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
- Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
- Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden
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| Verhaltenstest bei anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen in Bonn |
| Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) müssen Sie die Verhaltensprüfung beim Veterinäramt ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) kann der Verhaltenstest sowohl beim Veterinäramt als auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
Als Verhaltenstest, der bei einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht wurde, gilt beispielsweise die Begleithundeprüfung bei vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) anerkannten Hundevereinen.
Weitere Sachverständige für den Verhaltenstest sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zugelassene Tierärztinnen, Tierärzte und Hundeschulen.
Wer sonst berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt.
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