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Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Bremen
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bremen
Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteuer in der Stadt Bremen
Hundesteueramt in der Stadt Bremen
Zentrale Rufnummer der Finanzämter in Bremen:
0421/361 - 90909
Finanzamt Bremen-Mitte
Hundesteuerangelegenheiten in Bremen
Adresse
Rudolf-Hilferding-Platz 1
Zimmer 33
28195 Bremen
Ansprechpartner/-innen Hundesteuer im Finanzamt Bremen-Mitte
Zimmer 33a
Buchstabe A-H
Telefon
0421/361 - 94 041
Buchstabe I-R
Telefon
0421/361 - 94 040
Buchstabe S-Z
Telefon
0421/361 - 94 057
Fax
0421/361 - 94 055
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Hansestadt Bremen
Montag - Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Höhe der Hundesteuer in der Hansestadt Bremen
Die Steuer für das Halten von Hunden beträgt im Kalenderjahr
je Hund 122,64 Euro, im Jahr
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Hansestadt Bremen
Die Steuer ist am 15. Januar mit dem Jahresbetrag zu entrichten.
Beginnt die Steuerpflicht nach § 4 Abs.1 im Laufe des Kalenderjahrs, so wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig, frühestens jedoch am 15. Tage des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht beginnt.
Die für einen Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht (§ 4 Abs.) gezahlte Steuer wird erstattet.
Die Steuerpflicht beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar, frühestens jedoch mit Beginn der Steuerpflicht nach Absatz 1.
Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 1 und 2) entsprechenden Teilbetrag.
Zieht ein Hundehalter in das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, so kann ihm die in einer anderen Gemeinde für seinen Hund gezahlte Hundesteuer bis zur Höhe des Satzes nach § 5 Abs.1 anteilig angerechnet werden.
Zwingersteuer in der Hansestadt Bremen
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin, im zuchtfähigen Alter zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in einem von einer Hundezüchtervereinigung geführten Zuchtbuch eingetragen sind.
Als Zwingersteuer ist die Steuer für zwei Hunde nach § 5 Abs.1 zu entrichten.
Die Vergünstigung wird nicht gewährt, wenn in den letzten beiden Kalenderjahren Hunde nicht gezüchtet worden sind.
Der Züchter muß sich schriftlich verpflichten,
1. die Hunde in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden iiiiiiUnterkünften unterzubringen,
2. ordnungsmäßige Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde
iiiiiizu iführen,
3. Änderungen im Hundebestand innerhalb einer Woche dem Finanzamt Bremen-Mitte iiiiiischriftlich anzuzeigen. Im Falle einer Veräußerung sind der Name und die Anschrift des iiiiiiErwerbers mitzuteilen.
Hundesteuermarke in der Hansestadt Bremen
Jedem Hundehalter werden nach der Anmeldung eines Hundes ein Steuerbescheid und eine Steuermarke ausgehändigt.
Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes mit einer gültigen und sichtbar befestigten Steuermarke versehen sein.
Die Steuermarken sind jeweils für vier Kalenderjahre gültig.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden an die Hundehalter neue Steuermarken ausgegeben. Bis zur Ausgabe neuer Marken sind die Hunde mit den alten Steuermarken zu versehen.
Ersatz Hundesteuermarke in der Hansestadt Bremen
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Finanzamt Bremen-Mitte in Bremen (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Hansestadt Bremen
Zu der Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Bremen sind leider keine Angaben gefunden worden.
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Anmeldung der Hunde in der Hansestadt Bremen
Wer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nach dem dritten Lebensmonat des Hundes dem Finanzamt Bremen-Mitte anzuzeigen und dabei den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers anzugeben.
Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, daß die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, aufgegeben wird.
Unterliegt das Halten eines Hundes der Registrierungspflicht, so hat die registrierende Behörde eine Ausfertigung der Registrierung dem Finanzamt Bremen-Mitte mitzuteilen. Die mitteilungspflichtige Behörde hat den Betroffenen hierüber zu unterrichten.
Abmeldung der Hunde in der Hansestadt Bremen
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies dem Finanzamt Bremen-Mitte innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige nach Absatz 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Die Hundesteuermarke muss der Stadt Bremen bei der Abmeldung des Hundes zurück gegeben werden.
Ummeldung der Hunde in der Hansestadt Bremen
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Bremen
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.bremen.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Hansestadt Bremen
Zur Anmeldung der Hunde in der Hansestadt Bremen
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Zur Abmeldung der Hunde in der Hansestadt Bremen
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Hansestadt Bremen
Für die Gewährung einer Steuervergünstigung (Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung) sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 4 Abs. 1 die Verhältnisse zu Beginn der Steuerpflicht, maßgebend.
Die Steuervergünstigung wird nicht für Hunde gewährt, die für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind.
Hundesteuerfreiheit in der Hansestadt Bremen
Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Bremen aufhalten, sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, daß die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.
Hundesteuerbefreiung in der Hansestadt Bremen
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
1. Blindenführhunde,
2. Hunde, die ausschließlich für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder sonst iiiiiihilfsbedürftiger Personen benötigt werden,
3. Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird,
4. Hunde, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken von anerkannten iiiiiiwissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien benötigt werden,
5. Hunde, die innerhalb von zwölf Monaten vor dem in § 10 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt iiiiiidie Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt
iiiiiihaben und für den Bevölkerungsschutz benötigt werden,
6. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen iiiiiiEinrichtungen untergebracht sind,
7. Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.
Für Hunde, die aus dem Bremer Tierheim übernommen werden, wird auf Antrag ein Jahr lang Steuerbefreiung gewährt.
Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.
Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Bremen,
Die Steuer nach § 5 wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die
1. zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, welche von den nächsten bewohnten iiiiiiGebäuden mehr als 100 m – gemessen von Hauseingang zu Hauseingang – entfernt
iiiiiiliegen und nur eine Wohnung enthalten oder unbewohnt sind,
2. zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen,
3. von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur iiiiiiAusübung des Wachdienstes benötigt werden,
4. von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden,
5. als Schutzhunde gehalten werden.
Wird Steuerermäßigung nach Absatz 1 Nr. 5 beantragt, so ist ein Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbandes beizubringen.
Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Bremen,für den Handel mit Hunden
Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zentralen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag die Steuer für zwei Hunde nach § 5 Abs.1 zu entrichten.
Härtefallregeln in der Hansestadt Bremen
Hierzu wurden keine Angaben der Stadt Bremen gefunden.
Zuschuss für Tierheim Hunde in der Hansestadt Bremen
Für Hunde, die aus dem Bremer Tierheim übernommen werden, wird auf Antrag ein Jahr lang Steuerbefreiung gewährt.
Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Bremen,wenn
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Die Hundesteuersatzung von der Stadt Bremen finden Sie ....hier
Quelle Stadt Bremen
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