Wichtige Informationen zum Sachkundenachweis/Hundeführerschein
im Land Bremen
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus dem Land Bremen
gewünschtes bitte anklicken:
Sachkundeprüfung im Land Bremen
Die Ortspolizeibehörde kann die Vorlage eines Sachkundenachweises verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Halterin oder der Halter nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt.
Bei gefährlichen Hunden, die sich nach § 2 Abs.2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 als bissig erwiesen haben, soll die Ortspolizeibehörde anordnen, dass der Halter einen Sachkundenachweis innerhalb einer bestimmten Frist zu führen hat.
Der Sachkundenachweis nach Absatz 1 ist durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung einer sachverständigen Person zu führen. Die Bescheinigung wird nach bestandener Sachkundeprüfung erteilt.
Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung ist der Nachweis einer Ausbildung erforderlich.
Die Ortspolizeibehörde benennt dem Hundehalter Personen oder Einrichtungen, die vom Senator für Arbeit, Frauen Gesundheit, Jugend und Soziales oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Ausbildung geeignet anerkannt worden sind.
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist ferner für die Anerkennung von sachverständigen Personen zuständig.
Das Nähere zur Durchführung des Verfahrens zum Sachkundenachweis und der Anerkennung von zur Ausbildung geeigneten Personen oder Einrichtungen sowie von sachverständigen Personen regelt der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales durch Verwaltungsvorschrift.
§ 2 Abs.3 Satz 5 und 6 gilt entsprechend.
Die Kosten für den Sachkundenachweis trägt der Halter.
Die Ortspolizeibehörden der Hansestadt Bremen sind zuständig für:
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.
Die Ortspolizeibehörden in der Stadt Bremen finden Sie ....hier
Die Ortspolizeibehörden in der Stadt Bremerhaven finden Sie ....hier
Inhalte der Sachkundeprüfung im Land Bremen
Die Sachkunde umfasst Kenntnisse und Fähigkeiten zur Haltung und zum Umgang mit Hunden.
Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse über
- das Wesen,
- das Verhalten und
- die natürlichen Bedürfnisse von Hunden sowie deren
- Erziehung und sachgerechte Beeinflussung sowie
- ferner Grundkenntnisse der für die Hundehaltung geltenden Rechtsvorschriften.
Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Bremen
Im Allgemeinen gilt
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten.
Das ist der Fall, wenn Sie
- Tierärztin/Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der iiiiBundestierärzteordnung sind,
- Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt iiiihaben,
- eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen iiii(§11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
- Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
- berechtigt sind Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Das Landeshundegesetz von Bremen finden Sie .... hier
Unsere Bücher und DVDs zu Hundeführerschein, Basis-Wissen ...hier
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben z.B. kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Land Bremen - Sachkundeprüfung eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, dankbar.
Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt
Kennwort: Land Bremen - Sachkundeprüfung
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren
wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten. Wir haben
keinerlei Einfluss darauf und machen uns den Inhalt nicht zu eigen.
nach oben