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Bremerhaven, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Bremerhaven
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Bremerhaven


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Stadt Bremerhaven

Hundesteueramt in der Stadt Bremerhaven

Stadtkämmerei

Adresse
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40,
Stadthaus 2, 1. Obergeschoss
27576 Bremerhaven

Postanschrift
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Stadtkämmerei
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Hansestadt Bremerhaven
Telefon
0471/590-2325
Fax
0471/590-2796

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Stadt Bremerhaven
Montag – Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag auch 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Höhe der Hundesteuer in der Stadt Bremerhaven
Die Steuer für das Halten von Hunden beträgt im Kalenderjahr
- je Hund 90,00 Euro.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Bremerhaven
Die Steuer ist am 15. März jeden Jahres mit dem Jahresbetrag zu entrichten.

Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1, Januar des Jahres, frühestens
jedoch mit Beginn der Steuerpflicht.

Beginnt die Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 im Laufe eines Kalenderjahres, so wird
die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Die für einen Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2) gezahlte
Steuer wird erstattet.

Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, so ermäßigt
sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht (§ 4) entsprechenden Teilbetrag.

Zieht ein Hundehalter in das Gebiet der Stadt Bremerhaven, so kann ihm die in einer
anderen deutschen Gemeinde für seinen Hund gezahlte Hundesteuer bis zur Höhe der
nach diesem Ortsgesetz für jeden Kalendermonat anteilig zu entrichtenden Steuer
angerechnet werden.


Hundesteuermarke in der Stadt Bremerhaven
Der Hundehalter erhält eine Steuermarke, wenn die festgesetzte Hundesteuer
erstmalig bezahlt ist.

Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben.

Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes eine
gültige und sichtbar befestigte Steuermarke tragen.

Die Steuermarken sind jeweils für maximal 3 Kalenderjahre gültig.
Nach Ablauf der Gültigkeit werden den Hundehaltern neue Steuermarken übersandt,
soweit keine Steuerrückstände bestehen.

Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Bremerhaven
Bei Verlust der gültigen oder unbrauchbar gewordenen Steuermarke ist eine neue
Hundesteuermarke bei der Stadt Bremerhaven zu beantragen.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei in Bremerhaven
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Bremerhaven
Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Hundehalter nach Vorlage der Steuerquittung und
Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 3,00 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Anmeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven
Personen, die im Gebiet der Stadt Bremerhaven einen über drei Monate alten Hund
halten, haben dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn des Haltens
oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat,
dem Magistrat der Stadt Bremerhaven anzuzeigen.

Eine Verpflichtung nach Absatz 1 oder 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die
Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, aufgegeben wird.


Abmeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte
Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung, so ist dieses dem Magistrat der Stadt
Bremerhaven innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Mitteilung nach Absatz 2
der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.


Ummeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bremerhaven
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.bremerhaven.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Bremerhaven
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung werden nur gewährt, wenn

1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
2. der Steuerpflichtige in den letzten 10 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft
iiiiiiwurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind.


Hundesteuerfreiheit in der Stadt Bremerhaven
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Stadt Bremerhaven
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Blindenführhunden,
2. Hunden, die ausschließlich für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder
iiiiiihilfloser Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts benötigt werden,
3. Diensthunden juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Unterhaltskosten
iiiiiiüberwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
4. Hunden, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken von anerkannten
iiiiiiwissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien benötigt werden,
5. Sanitäts- oder Rettungshunden anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten,
iiiiiiwenn diese für den Bevölkerungsschutz benötigt werden,
6. Hunden, die in Einrichtungen des Tierschutzes vorübergehend untergebracht
iiiiiisind und nicht auf die Straße gelassen werden,
7. Hunden, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.

Die Steuerbefreiung nach Absatz 2 Nr. 2 kann von der Vorlage eines amtsärztlichen
Zeugnisses abhängig gemacht werden.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in der Stadt Bremerhaven
Die Steuer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für
Hunde, die
1. von gewerblichen Hundehändlern oder von anderen Personen ausschließlich zur
iiiiiiBestreitung ihres Lebensunterhaltes gehalten werden,
2. von alleinstehenden, über 65 Jahre alten Personen gehalten werden, wenn ihr
iiiiiiNettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes
iiiiiider Sozialhilfe zuzüglich des altersbedingten Mehrbedarfs nach Maßgabe des
iiiiiiBundessozialhilfegesetzes übersteigt,
3. von Steuerpflichtigen gehalten werden, die Anspruch auf laufende Hilfe zum
iiiiiiLebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.

Eine Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 1 für das Halten von Hunden zu Zuchtzwecken
wird nur für die Zucht rassereiner Hunde gewährt.

Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 2 wird nur für einen Hund und immer nur längstens
für die Dauer der Gültigkeit der Hundesteuermarke gewährt.

Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 3 wird nur gewährt, wenn die Hunde bereits
vor der Entstehung des Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gehalten
wurde, längstens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.


Härtefallregeln in der Stadt Bremerhaven
Die Steuer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für
Hunde, die
3. von Steuerpflichtigen gehalten werden, die Anspruch auf laufende Hilfe zum
iiiiiiLebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.

Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 3 wird nur gewährt, wenn die Hunde bereits
vor der Entstehung des Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gehalten
wurde, längstens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Bremerhaven
Für Hunde, die aus dem Bremerhavener Tierheim übernommen werden, wird auf
Antrag ein Jahr lang Steuerbefreiung gewährt.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Bremerhaven, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Bremerhaven
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. der in § 11 Abs. 1 enthaltenen Anzeigepflicht nicht nachkommt,
2. die in § 11 Abs. 2 enthaltene Mitteilungspflicht verletzt.


Bussgelder in der Stadt Bremerhaven
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250,00 Euro geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von der Stadt Bremerhaven finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Stadt Bremerhaven

Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


Hier dürfen alle Hunde nicht hin in Bremerhaven:
- auf Kinderspielplätze,

- auf Rasenflächen öffentlicher Parks, die als Liege- oder Spielwiese
gekennzeichnet sind, dürfen Hunde nur in der Zeit
vom 1. Oktober bis 31. März mitgenommen werden.


Dieses Gesetz gilt im Land Bremen nicht für:
- Diensthunde von Behörden sowie auf
- Hunde des Rettungsdienstes oder
- Katastrophenschutzes, auf
- Jagd- und Herdengebrauchshunde sowie auf
- Blindenführhunde
im Rahmen ihres bestimmungsmäßigen Einsatzes keine Anwendung.

Keinen beißsicheren Maulkorb müssen folgende Hunde im Land Bremen tragen:
1. die nachweislich den sechsten Lebensmonat noch nicht vollendet haben,
2. die sich nachweislich in einer Ausbildung zur Vorbereitung auf eine
iiiiiiBegleithundeprüfung befinden bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats
3. bei denen aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands anzunehmen ist,
iiiiiidass sie nicht nach § 1 auffallen werden, sofern dies durch eine tierärztliche
iiiiiiBescheinigung bestätigt wird.

Die Ortspolizeibehörde kann in Zweifelsfällen verlangen, dass der Hund auf Kosten des
Betroffenen von einem Amtstierarzt begutachtet wird.
Die Nachweise oder Bescheinigungen nach den Nummern 1 bis 3 sind beim Führen des
Hundes außerhalb des befriedeten Besitztums mitzuführen und auf Verlangen
vorzuzeigen und auszuhändigen. 


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Bremerhaven
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Bremerhaven

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Bremerhaven
Hunde müssen
- auf öffentlichen Straßen,
- in Fußgängerzonen,
- in Einkaufszentren
- und anderen innerörtlichen Bereichen,
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen,
- umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
- mit Ausnahme besonders ausgewiesener Plätze bei öffentlichen Versammlungen,
- in Aufzügen,
- auf Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- Schulen und Kindergärten.

Auf dem Weserdeich im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven von der
Stadtgrenze Bremerhavens bis zur Kaiserschleuse sind Hunde in der Zeit
vom 1. April bis 30. September angeleint zu führen.

Anleinpflicht für alle Hunde in der Brut- und Setzzeit (vom 15. März bis zum 15. Juli)
- in der freien Landschaft
- auf Äckern
- auf Wiesen
- auf Weiden
- in Heiden
- Moor- und Ödflächen
- in größeren Baumsbeständen
- auf Deichen

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt hier nicht.


Leinenzwang für gefährliche Hunde im Land Bremen
Gefährliche Hunde
sind außerhalb entsprechend sicher
- umfriedeter Grundstücke sowie in
- Treppenhäusern und auf
- Zuwegen von Mehrfamilienhäusern

an einer geeigneten Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.

Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen
oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine
zu führen.

In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden.
Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt

Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind durch den Hundehalter/-in
sofort zu entfernen.


Zuständiges Amt in der Stadt Bremerhaven
Stadtverwaltung - Ordnungsangelegenheiten

Adresse
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30,
Stadthaus 5, 2. Obergeschoss,
27576 Bremerhaven

Postanschrift
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt
Ordnungsangelegenheiten
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde
Telefon
0471/590 3751
Telefon
0471/590 3753
Fax
0471/590-3759

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Stadt Bremerhaven
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr


Das Landeshundegesetz von Bremen finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Als gefährlich gelten Hunde,
1. bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen
iiiiiioder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend
iiiiiiangesprungen oder gebissen haben, 
2. die außerhalb des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild
iiiiiioder Vieh neigen oder
3. bei denen von einer Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das
iiiiiinatürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer
iiiiiianderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Menschen oder Tiere gefährdenden
iiiiiiEigenschaft auszugehen ist.

Hunde gelten nicht als gefährlich, wenn sie zur Verteidigung ihrer Aufsichtsperson oder zu
ihrer eigenen Verteidigung gebissen haben.

Hunde der Rassen
- Pit-Bull-Terrier,
- Bullterrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind gefährliche
iiiiHunde nach Absatz 1 Nr. 3.

Mit den in Absatz 3 genannten Hunden darf nicht gezüchtet werden.
Der Handel mit diesen Hunden ist verboten.

Die in Absatz 3 genannten Hunde dürfen nicht mit dem Ziel einer Steigerung ihrer
Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren ausgebildet werden.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Bremerhaven z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Bremerhaven
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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