Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in der Stadt Bremerhaven |
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| Hundesteueramt in der Stadt Bremerhaven |
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| Stadtkämmerei |
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| Adresse |
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40,
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| Stadthaus 2, 1. Obergeschoss |
| 27576 Bremerhaven |
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| Postanschrift |
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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Stadtkämmerei
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Postfach 21 03 60
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27524 Bremerhaven
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Hansestadt Bremerhaven |
| Telefon |
| 0471/590-2325 |
| Fax |
| 0471/590-2796 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Stadt Bremerhaven |
| Montag – Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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| Montag auch 15.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| und nach Vereinbarung |
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| Höhe der Hundesteuer in der Stadt Bremerhaven |
| Die Steuer für das Halten von Hunden beträgt im Kalenderjahr |
- je Hund 90,00 Euro.
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Bremerhaven |
Die Steuer ist am 15. März jeden Jahres mit dem Jahresbetrag zu entrichten.
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Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1, Januar des Jahres, frühestens
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jedoch mit Beginn der Steuerpflicht.
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Beginnt die Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 im Laufe eines Kalenderjahres, so wird
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die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
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Die für einen Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2) gezahlte
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| Steuer wird erstattet. |
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Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, so ermäßigt
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sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht (§ 4) entsprechenden Teilbetrag.
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Zieht ein Hundehalter in das Gebiet der Stadt Bremerhaven, so kann ihm die in einer
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| anderen deutschen Gemeinde für seinen Hund gezahlte Hundesteuer bis zur Höhe der |
| nach diesem Ortsgesetz für jeden Kalendermonat anteilig zu entrichtenden Steuer |
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angerechnet werden.
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| Hundesteuermarke in der Stadt Bremerhaven |
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Der Hundehalter erhält eine Steuermarke, wenn die festgesetzte Hundesteuer
erstmalig bezahlt ist.
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Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben.
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| Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes eine |
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gültige und sichtbar befestigte Steuermarke tragen.
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Die Steuermarken sind jeweils für maximal 3 Kalenderjahre gültig.
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Nach Ablauf der Gültigkeit werden den Hundehaltern neue Steuermarken übersandt,
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soweit keine Steuerrückstände bestehen.
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| Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Bremerhaven |
| Bei Verlust der gültigen oder unbrauchbar gewordenen Steuermarke ist eine neue |
| Hundesteuermarke bei der Stadt Bremerhaven zu beantragen. |
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei in Bremerhaven |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Bremerhaven |
| Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Hundehalter nach Vorlage der Steuerquittung und |
Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 3,00 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt.
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| Anmeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven |
| Personen, die im Gebiet der Stadt Bremerhaven einen über drei Monate alten Hund |
halten, haben dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn des Haltens
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| oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, |
dem Magistrat der Stadt Bremerhaven anzuzeigen.
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Eine Verpflichtung nach Absatz 1 oder 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die
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Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, aufgegeben wird.
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| Abmeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven |
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte
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Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung, so ist dieses dem Magistrat der Stadt
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Bremerhaven innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
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| Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Mitteilung nach Absatz 2 |
der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
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| Ummeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich |
| schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bremerhaven |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.bremerhaven.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Bremerhaven |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Bremerhaven |
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung werden nur gewährt, wenn
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1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
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2. der Steuerpflichtige in den letzten 10 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft
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iiiiiiwurde,
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3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
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iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind.
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| Hundesteuerfreiheit in der Stadt Bremerhaven |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in der Stadt Bremerhaven |
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
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1. Blindenführhunden,
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2. Hunden, die ausschließlich für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder
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iiiiiihilfloser Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts benötigt werden,
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3. Diensthunden juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Unterhaltskosten
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iiiiiiüberwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
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4. Hunden, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken von anerkannten
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iiiiiiwissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien benötigt werden,
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5. Sanitäts- oder Rettungshunden anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten,
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iiiiiiwenn diese für den Bevölkerungsschutz benötigt werden,
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6. Hunden, die in Einrichtungen des Tierschutzes vorübergehend untergebracht
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iiiiiisind und nicht auf die Straße gelassen werden,
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7. Hunden, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.
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Die Steuerbefreiung nach Absatz 2 Nr. 2 kann von der Vorlage eines amtsärztlichen
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Zeugnisses abhängig gemacht werden.
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in der Stadt Bremerhaven |
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Die Steuer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für
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Hunde, die
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1. von gewerblichen Hundehändlern oder von anderen Personen ausschließlich zur
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iiiiiiBestreitung ihres Lebensunterhaltes gehalten werden,
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2. von alleinstehenden, über 65 Jahre alten Personen gehalten werden, wenn ihr
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iiiiiiNettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes
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iiiiiider Sozialhilfe zuzüglich des altersbedingten Mehrbedarfs nach Maßgabe des
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iiiiiiBundessozialhilfegesetzes übersteigt,
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3. von Steuerpflichtigen gehalten werden, die Anspruch auf laufende Hilfe zum
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iiiiiiLebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.
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Eine Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 1 für das Halten von Hunden zu Zuchtzwecken
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wird nur für die Zucht rassereiner Hunde gewährt.
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Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 2 wird nur für einen Hund und immer nur längstens
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für die Dauer der Gültigkeit der Hundesteuermarke gewährt.
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Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 3 wird nur gewährt, wenn die Hunde bereits
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vor der Entstehung des Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gehalten
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wurde, längstens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
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| Härtefallregeln in der Stadt Bremerhaven |
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Die Steuer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für
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Hunde, die
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3. von Steuerpflichtigen gehalten werden, die Anspruch auf laufende Hilfe zum
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iiiiiiLebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.
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Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 3 wird nur gewährt, wenn die Hunde bereits
|
vor der Entstehung des Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gehalten
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wurde, längstens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Bremerhaven |
Für Hunde, die aus dem Bremerhavener Tierheim übernommen werden, wird auf
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Antrag ein Jahr lang Steuerbefreiung gewährt.
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Bremerhaven, wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Bremerhaven |
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
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1. der in § 11 Abs. 1 enthaltenen Anzeigepflicht nicht nachkommt,
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2. die in § 11 Abs. 2 enthaltene Mitteilungspflicht verletzt.
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| Bussgelder in der Stadt Bremerhaven |
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250,00 Euro geahndet werden.
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| Die Hundesteuersatzung von der Stadt Bremerhaven finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in der Stadt Bremerhaven |
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| Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten. |
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| Hier dürfen alle Hunde nicht hin in Bremerhaven: |
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| - auf Kinderspielplätze, |
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| - auf Rasenflächen öffentlicher Parks, die als Liege- oder Spielwiese |
| gekennzeichnet sind, dürfen Hunde nur in der Zeit |
| vom 1. Oktober bis 31. März mitgenommen werden. |
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| Dieses Gesetz gilt im Land Bremen nicht für: |
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| - Diensthunde von Behörden sowie auf |
| - Hunde des Rettungsdienstes oder |
| - Katastrophenschutzes, auf |
| - Jagd- und Herdengebrauchshunde sowie auf |
| - Blindenführhunde |
| im Rahmen ihres bestimmungsmäßigen Einsatzes keine Anwendung. |
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| Keinen beißsicheren Maulkorb müssen folgende Hunde im Land Bremen tragen: |
1. die nachweislich den sechsten Lebensmonat noch nicht vollendet haben,
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| 2. die sich nachweislich in einer Ausbildung zur Vorbereitung auf eine |
iiiiiiBegleithundeprüfung befinden bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats
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| 3. bei denen aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands anzunehmen ist, |
| iiiiiidass sie nicht nach § 1 auffallen werden, sofern dies durch eine tierärztliche |
| iiiiiiBescheinigung bestätigt wird. |
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| Die Ortspolizeibehörde kann in Zweifelsfällen verlangen, dass der Hund auf Kosten des |
| Betroffenen von einem Amtstierarzt begutachtet wird. |
| Die Nachweise oder Bescheinigungen nach den Nummern 1 bis 3 sind beim Führen des |
| Hundes außerhalb des befriedeten Besitztums mitzuführen und auf Verlangen |
vorzuzeigen und auszuhändigen.
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Bremerhaven |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Bremerhaven |
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| Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Bremerhaven |
| Hunde müssen |
| - auf öffentlichen Straßen, |
| - in Fußgängerzonen, |
| - in Einkaufszentren |
| - und anderen innerörtlichen Bereichen, |
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
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| - in der Allgemeinheit zugänglichen, |
| - umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen |
| - einschließlich Kinderspielplätzen |
| - mit Ausnahme besonders ausgewiesener Plätze bei öffentlichen Versammlungen, |
| - in Aufzügen, |
| - auf Volksfesten |
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
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| - in öffentlichen Gebäuden, |
| - Schulen und Kindergärten. |
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| Auf dem Weserdeich im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven von der |
| Stadtgrenze Bremerhavens bis zur Kaiserschleuse sind Hunde in der Zeit |
| vom 1. April bis 30. September angeleint zu führen. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in der Brut- und Setzzeit (vom 15. März bis zum 15. Juli) |
| - in der freien Landschaft |
| - auf Äckern |
| - auf Wiesen |
| - auf Weiden |
| - in Heiden |
| - Moor- und Ödflächen |
| - in größeren Baumsbeständen |
| - auf Deichen |
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| Die Befreiung vom Leinenzwang gilt hier nicht. |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde im Land Bremen |
| Gefährliche Hunde |
| sind außerhalb entsprechend sicher |
| - umfriedeter Grundstücke sowie in |
| - Treppenhäusern und auf |
| - Zuwegen von Mehrfamilienhäusern |
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| an einer geeigneten Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen. |
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| Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen |
| oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine |
zu führen.
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| In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. |
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Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
|
| Hunde stark beeinträchtigt |
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| Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind durch den Hundehalter/-in |
| sofort zu entfernen. |
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| Zuständiges Amt in der Stadt Bremerhaven |
| Stadtverwaltung - Ordnungsangelegenheiten |
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| Adresse |
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30,
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Stadthaus 5, 2. Obergeschoss,
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| 27576 Bremerhaven |
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| Postanschrift |
Magistrat der Stadt Bremerhaven
|
Bürger- und Ordnungsamt
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Ordnungsangelegenheiten
|
Postfach 21 03 60
|
| 27524 Bremerhaven |
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| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde |
| Telefon |
| 0471/590 3751 |
| Telefon |
| 0471/590 3753 |
| Fax |
| 0471/590-3759 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Stadt Bremerhaven |
| Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr |
| Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr |
| Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
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| Das Landeshundegesetz von Bremen finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
Als gefährlich gelten Hunde,
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| 1. bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen |
| iiiiiioder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend |
iiiiiiangesprungen oder gebissen haben,
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| 2. die außerhalb des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild |
| iiiiiioder Vieh neigen oder |
| 3. bei denen von einer Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das |
| iiiiiinatürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer |
| iiiiiianderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Menschen oder Tiere gefährdenden |
| iiiiiiEigenschaft auszugehen ist. |
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| Hunde gelten nicht als gefährlich, wenn sie zur Verteidigung ihrer Aufsichtsperson oder zu |
| ihrer eigenen Verteidigung gebissen haben. |
Hunde der Rassen |
| - Pit-Bull-Terrier, |
| - Bullterrier, |
| - American Staffordshire Terrier, |
| - Staffordshire Bullterrier |
| - sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind gefährliche |
| iiiiHunde nach Absatz 1 Nr. 3. |
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| Mit den in Absatz 3 genannten Hunden darf nicht gezüchtet werden. |
| Der Handel mit diesen Hunden ist verboten. |
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| Die in Absatz 3 genannten Hunde dürfen nicht mit dem Ziel einer Steigerung ihrer |
| Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren ausgebildet werden. |
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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