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Listenhunde – Vorschriften und aktueller Stand

Listenhund

Listenhunde – Vorschriften und aktueller Stand

Das Wichtigste in Kürze

Welche Hunderassen sind in Deutschland verboten?

Diese Hunderassen sind aktuell bundesweit verboten – American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu und alle Kreuzungen davon.

Welche Bundesländer erlauben die Haltung von Listenhunden?

Im Moment wurde in Niedersachsen, Schleswig Holstein und Thüringen die Liste abgeschafft, da man Hunde allein aufgrund ihrer Rasse nicht verurteilen wollte. Genaueres zu den Bundesländern kannst Du hier lesen…

Welche Hunderassen dürfen nicht mehr gezüchtet werden?

Die zuvor aufgelisteten Hunderassen, die in Deutschland verboten sind, dürfen auch nicht mehr gezüchtet und gekreuzt werden. Was weitere Rassen anbetrifft, muss man sich über das entsprechende Bundesland und seine Liste informieren.

Listenhunde sind ein heiß diskutiertes Thema in Deutschland. Diese Hunde werden als gefährlich eingestuft und sind daher besonders reguliert. Es gibt bestimmte Vorschriften und Regelungen, die bei der Haltung dieser Hunde einzuhalten sind. Es gibt jedoch auch viele Menschen, die Listenhunde als treue und liebevolle Haustiere schätzen und diese Tiere nicht aufgrund von Vorurteilen ungerecht behandeln. In diesem Text werden Dir wichtige Informationen rund um das Thema Listenhunde in Deutschland bereitgestellt.

Welche Vorschriften gelten in Deutschland?

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Listenhunde nach Bundesländer unterschieden

Seit Ende der 1990er-Jahre ist die Haltung sogenannter Listenhunde ein heißes Thema. Im Jahr 2000 wurde erstmals eine Liste von Hunderassen eingeführt, die als gefährlich gelten. Aus dieser ersten Liste sind im Laufe der Zeit zwei verschiedene Listen hervorgegangen.

Auf einer stehen Rassen, die als höchstwahrscheinlich gefährlich gelten, die zweite Liste hingegen umfasst Hunderassen, die einen Hang zu aggressivem Verhalten an den Tag legen. Als „höchstwahrscheinlich gefährlich“ werden Rassen wie Pitbull und Staffordshire Terrier eingestuft.

Allgemein wird von Listenhundehaltern erwartet, dass sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Sachkundeprüfung (der sogenannte „Hundeführerschein“). Außerdem muss eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegen. Wie man sieht, ist es nicht einfach, einen Listenhund zu halten.

Die als „höchstwahrscheinlich gefährlich“ geltenden Rassen dürfen weder gezüchtet noch nach Deutschland eingeführt werden. Das Einfuhrverbot gilt übrigens auch für Welpen. Sonderregelungen gibt es für Hundehalter, die nach Deutschland umziehen und ihren Hund im Rahmen des Umzugs mitbringen möchten.

Hinweis: Gefährliche Hunde und Listenhunde müssen an der Leine geführt werden, wenn sie in öffentlichen Bereichen unterwegs sind, und es ist wichtig, dass die Halter erfahren und in der Lage sind, ihren Hund zu führen. In manchen Bundesländern gilt zusätzlich, dass gefährliche Hunde und Listenhunde einen Maulkorb tragen, wenn sie in öffentlichen Bereichen unterwegs sind.

Kampfhund oder Listenhund? Was sich hinter diesen Begriffen verbirgt

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Listenhunde – Bundesländer handhaben das Thema sehr unterschiedlich

Obwohl der Begriff „Kampfhund“ heute nicht mehr so gebräuchlich ist, war er noch zu Beginn des neuen Jahrtausends in aller Munde. Als Kampfhunde werden bestimmte Rassen von Hunden bezeichnet, die für ihre Angriffslust und ihre Stärke berüchtigt sind.

Dazu gehören in der Regel die Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und American Pit Bull Terrier. Der Begriff „Kampfhund“ wird nur noch in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern verwendet, andernorts spricht man allgemein von Listenhunden.

Tatsache ist, dass jeder Hund in bestimmten Situationen aggressiv reagieren kann – vom gutmütigen Labrador bis zum quirligen Spitz. Im Hinblick auf Kampfhunde spielen vor allem die körperlichen Eigenschaften des Hundes sowie die Erziehung eine wichtige Rolle. Wurde ein Pitbull Terrier nicht sachgemäß erzogen und sozialisiert, kann der Hund durch aggressives Verhalten viel mehr Schaden anrichten als ein genauso schlecht erzogener Chihuahua.

Deshalb gehören neben Rassen wie Mastiff, Tosa Inu, Fila Brasileiro oder Bordeaux-Dogge in einigen Ländern auch der Deutsche Schäferhund, der Malinois oder der Rhodesian Ridgeback zu den Listenhunden. Diese Rassen sind nicht grundsätzlich verboten, ihre Haltung jedoch ist mit zahlreichen Auflagen verbunden.

Hinweis: Es ist wichtig, dass gefährliche Hunde und Listenhunde gut ausgebildet und sozialisiert werden, um sicherzustellen, dass sie sicher und kontrollierbar sind. Es ist empfehlenswert, einen professionellen Hundetrainer zu konsultieren, um die besten Übungen und Techniken zu erlernen.

Bestimmungen für Listenhunde

Grundsätzlich gilt, dass der Halter eines Listenhundes volljährig sein und über ein polizeiliches Führungszeugnis verfügen muss, in dem keine Anmerkungen zu aggressivem Verhalten vorliegen.

Für alle Kampfhunde gilt in der Öffentlichkeit die Leinen- und Maulkorbpflicht. Legt der Hund eine Verhaltensprüfung ab, kann die Leinen- und Maulkorbpflicht aufgehoben werden.

Da der Hundehalter von Gesetzes wegen für seinen Hund und dessen Verhalten verantwortlich ist, muss er eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen für den Fall, dass durch den Hund Schäden entstehen. Dabei kann es sich um Körperverletzungen oder um Sachbeschädigungen handeln.

Hier stellt sich auch schon die erste Hürde, denn nicht alle Versicherungsunternehmen bieten ihre Leistungen für Listenhunde an. Das Problem liegt darin, dass der Halter der Versicherung verpflichtet ist, anzugeben, dass es sich bei seinem Hund um einen Listenhund handelt. Tut er dies nicht, wird der Versicherungsvertrag für nichtig erklärt. Einige Unternehmen verlangen einen erhöhten Tarif für Kampfhunde.

Listenhund halten: Ist das überhaupt möglich?

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Listenhunde Deutschland – Eine Tabelle ist für jedes Land verfügbar

Tipp: Informiere Dich über die Bedürfnisse und Verhaltensweisen Deiner Rasse und absolviere eine gründliche Ausbildung, um eine erfolgreiche Haltung und Erziehung zu gewährleisten.

Obwohl sie als gefährlich gelten, üben die als Kampfhunde eingestuften Rassen eine besondere Faszination auf Hundefans aus. Rassen wie Dobermann, Rottweiler oder Staffordshire Terrier sind intelligent und lernbegierig. Bei einer richtigen Sozialisation sind Hunde dieser Rassen ausgezeichnete tierische Begleiter und gehen mit ihrem Herrchen oder Frauchen eine tiefe Bindung ein.

Trotz der vielen Regelungen bedeutet dies noch längst nicht, dass man auf das Halten eines Listenhundes verzichten sollte. Viele Hundehalter ziehen ihres Hundes wegen nach Niedersachsen oder Thüringen, da beide Länder keine Rassenliste führen. Aber auch in Ländern mit einer Rassenliste kann man seinen Wunsch nach einem Listenhund wahr werden lassen.

Wichtig ist, sich an die Gesetze zu halten und den Hund rechtzeitig und vor allem richtig zu sozialisieren. Eine perfekte Verhaltensprüfung beweist, dass der Hund nicht aggressiv ist und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Wie jeder andere Hund müssen auch Kampfhunde mit einem Chip versehen werden, außerdem ist eine Hundesteuer fällig.

Letztere fällt für Kampfhunde sehr hoch aus: Hundehalter müssen mit 600 bis 900 Euro pro Hund pro Jahr rechnen. Ein weiterer, überaus wichtiger Punkt ist die Versicherung. Wie bereits erwähnt, bieten nicht alle Unternehmen eine Versicherung für Kampfhunde an.

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Listenhunde Deutschland

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Listenhunde – Bundesländer bestimmen teils selbst
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Es gibt für Listenhunde in Deutschland eine Tabelle, die Du Dir ansehen und herunterladen kannst, wenn Du Interesse an einem Listenhund hast. Teils findest Du Listenhunde-Deutschland Tabelle frei im Internet verfügbar, teils musst Du explizit auf Seiten des entsprechenden Bundeslandes nach Listenhunde in Deutschland Tabelle suchen, um fündig zu werden.

Aber sei unbesorgt, Informationen zu Listenhunden in Deutschland als Tabelle gibt es mehr als genug. Hier findest Du die verbotenen Listenhunde in Deutschland als Liste aufgeführt:

  • American Pit Bull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Fila Brasileiro
  • Tosa Inu

Listenhunde – Bundesländer

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Bullmastiff – auch ein Listenhund

Die Listenhunde von Hessen umfassen, abgesehen von der zuvor aufgeführten Tabelle noch folgende Rassen: American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Allerdings zahlen Besitzer von Listenhunden in Hessen keine besondere Steuer. Der Sachkundenachweis für Listenhunde in Hessen ist kostenpflichtig. Insgesamt wird so ein Nachweis etwa 250 Euro kosten.

In den Bundesländern NiedersachsenSchleswig Holstein und Thüringen wurde die Liste jeweils komplett abgeschafft, da Vorverurteilung bestimmter Hunderassen vermieden werden soll. Über alle spezifischen Regelungen, was „potenziell gefährliche“ Hunderassen anbetrifft, musst Du Dich auf der Seite des entsprechenden Bundeslandes informieren.

Zusätzliche Information: Die 20/40-Regelung ist eine Bestimmung in Deutschland, die besagt, dass für die Haltung von großen Hunde ebenfalls besonderen Anforderungen gelten. Dabei gilt ein Hund als groß, wenn die Widerristhöhe mind. 40 cm beträgt oder das Gewicht bei mind. 20 kg liegt.

Was Baden-WürttembergBayern und Brandenburg anbetrifft, so werden Listenhunde hier, wie zuvor, in zwei separate Kategorien unterteilt, die man beachten muss und zu denen, zum Teil, auch sehr unterschiedliche Hunderassen gehören. Registrierungs- und Versicherungspflicht ist in diesen Bundesländern ein absolutes Muss für alle Arten von Listenhunden.

Nochmal ein wenig anders handhabt das Thema Listenhunde NRW. Die Listenhunde in NRW werden nämlich in 3 Kategorien unterteilt. Zur dritten Kategorie der Listenhunde in NRW gehören Hunde, die von der 20/40-Regelung betroffen sind. Um zu prüfen, ob Dein Hund in die Kategorie fällt, kannst Du spezielle Tabellen finden, sowie genaue Anweisungen, wie Du die Widerristhöhe Deines Hundes messen kannst. Somit unterscheidet sich die Regelung für Listenhunde in NRW nochmal etwas von allen anderen Bundesländern.

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Kangal

Nochmal kurz zusammengefasst

Damit Du einen Listenhund halten kannst, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen. Auch ist es gar nicht so einfach, an so einen Hund heranzukommen, da die meisten weder gezüchtet noch nach Deutschland importiert werden dürfen. Der Begriff Kampfhund bezeichnet die Hunde, die ehemals gezüchtet wurden, um gegen andere Hunde zu kämpfen. Listenhunde sind dagegen Hunde, die als aggressiv oder gefährlich eingestuft werden. Deshalb sind auf den Listen der Listenhunde auch sehr oft ehemalige Kampfhunde vertreten.

FAQ: Listenhund

Welche Hunde gehören zu den Listenhunden?

Vor allem American Stafford Shire, American Pit Bull und Bullterrier gehören dazu, sowie alle Kreuzungen, die diese Rassen beinhalten. Insgesamt sind es fast 50 Hunderassen.

Was bedeutet die Kategorie 2 bei Listenhunden?

Die Hunde werden in zwei Kategorien, in zwei Listen unterteilt. Liste Nummer eins beinhaltet die definitiv gefährlichen Hunde und Liste Nummer zwei die Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, was allerdings widerlegbar sein kann.

Sind Kampfhunde aggressiv?

Hierzu gibt es unterschiedliche Meiningen, wobei die geläufigste ist, dass eine gute Erziehung dazu führt, dass auch ein Listen- oder Kampfhund nicht unbedingt aggressiv und gefährlich sein muss.

Quellen