iHunde in Dresden
Übersicht
Community
Unterhaltung
Hundegalerie
Hundeforum
Hundeinfoportal, Hunde in Deutschland
START
Adressen
Einzelne Städte
Aktuelles
Hunderatgeber
Hundeerziehung
Hundekauf
Hundepsychologie
Hundelexikon
Amtliches
Hundesteuer
Hundezüchter
Hundehaltung
Hundehaltung
Hundeernährung
Hundepflege
Naturheilkunde
Erste Hilfe
Hundekrankheiten
tierärztl. Notdienst
Hundefreizeit
Hundesport
Urlaub mit Hund
Hundefans
Hundevereine
Auslaufgebiete
Auto & Hund
Hundethemen
Tierfriedhof
Tierversicherungen
Handicap
Therapiehunde
Tierschutz
Hundeleben
Kampfhunde
Hunderassen
Hundebücher
Fortbildung
Irische Wolfshunde
Unterhaltung
tierische e-cards
Erlebnisse mit Hund
Hundegedichte
Hundezitate
Hundewitze, Witze
Fotowettbewerb
Kinderseiten
Dies & Das
....rund um den Hund
Tiervermittlung
AGB
Impressum
Kontakt
zurück
Dresden, Stadt, Sachkundetest, Hundeführerschein, Kampfhunde, Gebühr



Wichtige Informationen zum Sachkundenachweis/Hundeführerschein
in Dresden

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Dresden


gewünschtes bitte anklicken:



Informationen zum Sachkundenachweis in Dresden
Die erforderliche Sachkunde wird in der Regel durch eine Prüfung festgestellt.
Der Prüfung wird der vom Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie herausgegebene Themenkatalog, der durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, zugrunde gelegt.

Inhalte des Sachkundenachweises in Dresden
Die erforderliche Sachkunde im Sinne von § 8 GefHundG umfasst ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf:
1. das Wesen und das Verhalten des Hundes,
2. die Erziehung des Hundes,
3. die Haltungserfordernisse,
4. die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden und
5. den Umgang mit dem Hund.

Nachweis der Sachkunde in Dresden
Die erforderliche Sachkunde im Sinne des § 8 GefHundG besitzt, wer
1. erfolgreich an der Sachkundeprüfung nach § 4 teilgenommen hat,
2. aufgrund einer beruflichen Tätigkeit im Hundewesen die erforderliche Sachkunde über
iiiiiiHunde und deren Verhalten bereits vorweisen kann, insbesondere wer Diensthunde in iiiiiieiner diensthundehaltenden Behörde ausbildet und führt oder
3. aufgrund einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst-, Rettungs-,
iiiiiiTherapie- oder Behindertenbegleithundewesen als Ausbilder für Hunde bestellt ist und iiiiiidiese Tätigkeit tatsächlich ausübt.
Über die in Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Fälle hinaus kann die zuständige Kreispolizeibehörde das Vorliegen der Sachkunde in Ausnahmefällen anerkennen.

Der Nachweis der Sachkunde wird
1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 durch eine Bescheinigung nach § 4 Abs. 7,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 2 und 3 durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers,
iiiiiides zuständigen Verbandes oder der Organisation, für die der Antragsteller seine
iiiiiiTätigkeit ausübt, erbracht.

nach oben


Antragsunterlagen für die Sachkundeprüfung in Dresden
Die Zulassung zur Prüfung ist bei der für den Wohnsitz des Antragstellers örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde zu beantragen.

Der Antrag muss mindestens enthalten:
1. Vor- und Familienname des Antragstellers,
2. das Geburtsdatum des Antragstellers,
3. die Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) des Hauptwohnsitzes des
iiiiiiAntragstellers und
4. Angaben über den Hund, für den die Erlaubnis beantragt wird.


Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Dresden
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten.

Sachverständige im Hundewesen
Als Sachverständige im Hundewesen können insbesondere anerkannt werden
1. praktizierende Tierärzte,
2. bestellte Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder
iiiiiiBehindertenbegleithundewesen, die diese Tätigkeit tatsächlich ausüben sowie eine iiiiiiInformationsschulung des Staatsministeriums des Innern besucht und zwei iiiiiiProbegutachten vorgelegt haben.

Die Anerkennung als Sachverständiger im Hundewesen ist beim Staatsministerium des Innern schriftlich zu beantragen und erfolgt durch öffentliche Bestellung.
Nach vergleichbaren Bestimmungen in anderen Bundesländern anerkannte öffentlich bestellte Sachverständige im Hundewesen sind von der Antragstellung nach Absatz 2 befreit.
Sie haben ihre Anerkennung gegenüber der zuständigen Kreispolizeibehörde nachzuweisen.

nach oben


Durchführung von der Sachkundeprüfung in Dresden - Wo ?
Die Kreispolizeibehörde bildet für die Abnahme der Prüfung einen Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern.
Die Mitglieder müssen sachkundig sein.
Dem Prüfungsausschuss sollen ein Vertreter des Ordnungsamtes, der Amtstierarzt und ein oder mehrere andere fachlich geeignete Mitglieder angehören.

Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil der Prüfung wird mündlich durchgeführt.
Er soll nicht länger als 30 Minuten betragen.
Die Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung abgehalten werden.
Die Prüfung kann wiederholt werden.

Der praktische Teil der Sachkundeprüfung umfasst Fähigkeiten im Umgang mit dem Hund, die an einem vom Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellten Hund vom Antragsteller nachzuweisen sind.

Nachweise der Sachkunde anderer Stellen außerhalb des Freistaates Sachsen werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie.

Über das Bestehen der Prüfung ist dem Antragsteller eine amtliche Bescheinigung auszustellen.


Termine für den Sachkundenachweis in Dresden
Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.


Gebühren für den Sachkundetest in Dresden
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Veterinäramt in Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Dienstgebäude
Adresse
Burkersdorfer Weg 18
01189 Dresden

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich ...
Amt für ...
Postfach 120020
01001 Dresden

Telefon
0351/ 40 80 511
Fax
0351/ 40 80 513

Abt. Tierschutz Ansprechpartner
Telefon
0351/ 40 80 512
Fax
0351/ 40 80 513

Öffnungszeiten/Sprechzeiten in dem Veterinäramt Dresden
Montag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 18:00 Uhr


Die Kreispolizeibehörden in Sachsen, die Landratsämter und Kreisfreien Städte
sind zuständig für Haltungserlaubnis, Antrag für Wesensanalyse
Regierungsbezirk Dresden

Landratsämter

Bautzen
Telefon 03591-3230

Kamenz
Telefon 03578-320

Löbau-Zittau
Telefon 03583-720

Meißen
Telefon 03521-7250

Niederschlesischer Oberlausitzkreis
Telefon 03588-2850

Riesa-Großenhain
Telefon 03522-3030

Sächsische Schweiz
Telefon 03501-5150

Weißeritzkreis
Telefon 03504-6340


Kreisfreie Städte
Dresden
Telefon 0351-4880

Görlitz
Telefon 03581-670

Hoyerswerda
Telefon 03571-4560

Quelle Bundesland Sachsen

Die Kampfhundeverordnung finden Sie ....hier

Quelle (DVOGefHundG) Vom 1. November 2000

Die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) finden Sie .... hier

Das Dresdener Hundegesetz finden Sie .... hier

Infos zu Ämter rund um den Hund in Dresden finden Sie .... hier

Informationen zum Wesenstest/Verhaltenstest in Dresden finden Sie ...hier

Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Dresden finden Sie ...hier


Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter

Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier

Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier

Naturheilkunde/Bachblüten finden Sie ....hier

Ratgeber - Hundeernährung finden Sie ...hier

Hundelexika - Erste Hilfe für den Hund finden Sie .....hier

Vergiftungen beim Hund finden Sie .... hier

Urlaub mit Hund finden Sie .... hier

Interessante Adressen rund um den Hund finden Sie ....hier


Unsere Bücher, Ratgeber und DVDs rund um den Hund ...hier

Sachbücher rund um die Kampfhunde ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Aggressiver Hund ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Hundeführerschein, Basis-Wissen ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Hundeerziehung ...hier


Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Dresden - Sachkundeprüfung eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, dankbar.

Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt

Betreff: Dresden - Sachkundeprüfung

nach oben

Informationen zum Sachkundenachweis in Dresden

©Diese Internet Seiten sind durch internationales Copyright geschützt. Sie dürfen nicht kopiert und/oder für kommerzielle Zwecke (komplett oder zum Teil) verwendet werden. Verstöße gegen dieses Copyright werden strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist in 28792, Deutschland. Private Betreiber können gerne per Mail anfragen.