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Duisburg, gefährliche Hunde, Kampfhunde, Haltererlaubnis, Anträge,
Wichtige Informationen zur Anmeldung von gefährlichen Hunden in Duisburg für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Duisburg
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| Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Duisburg |
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten, dann benötigen Sie eine
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ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:
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| American Staffordshire Terrier |
| Bullterrier |
| Pittbull Terrier |
| Staffordshire Bullterrie |
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| Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen |
| Hunden. |
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Deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden, ferner Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde (z.B. bei auf Aggression gezüchteten Hunden, Hunden, die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben, Hunden, die unkontrolliert andere Tiere hetzen).
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| Anmeldeformulare der Stadt Duisburg , für einen gefährlichen Hund |
| Anmeldeformulare |
| gibt es beim Bürger-Service in den Bezirksämtern von Duisburg |
| im Internet auf www.duisburg.de |
| oder über Call Duisburg. |
| 0203 94000 |
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| Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Duisburg |
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Vollendung des 18. Lebensjahres
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| Nachweis der Sachkunde |
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| Zuverlässigkeit/ Führungszeugnis |
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| Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen |
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| Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung |
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Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
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Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
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| Erlaubnispflicht |
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| Den Sachkundenachweis in Duisburg finden Sie hier.... |
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| Zuverlässigkeit/ Führungszeugnis nach Belegart 0 |
nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes. Die Sachkunde ist auch von jeder zu benennenden Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
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Keine Zuverlässigkeit liegt z.B. bei Verurteilung wegen vorsätzlichem Angriff auf Leben oder Gesundheit, gemeingefährlicher Straftat, Straftat gegen Eigentum oder Vermögen, Trunkenheit oder Rauschmittelsucht vor. Unzuverlässigkeit kann sich auch aus anderen Sachverhalten oder Delikten ergeben.
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| Haftpflichtversicherungsnachweis |
| Die Hundehaftpflichtversicherung muss einen Mindestdeckungssumme in Höhe von |
| 500.000 Euro für Personenschäden und |
| 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. |
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| Nachweis über die Microchipkennzeichnung |
Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip) ist nachzuweisen.
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| Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit |
| der entsprehenden Microchipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen. |
| Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt |
| werden. |
| Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt. |
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| Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen. |
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| Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der |
Hundehaltung
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| Nähere Informationen erhalten Sie weiter unten auf der Seite. |
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| Volljährigkeit des Hundehalters/ der Hundehalterin in Duisburg |
| Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr |
| vollendet haben. |
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Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung in Duisburg
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| Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur |
| Hundehaltung, wie z. B. |
| bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten. |
| Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen |
| für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen |
| und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern. |
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| Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt |
| vorgenommen, dafür fallen aber keine zusätzlichen Gebühren an. |
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| Was ist ein "Öffentliches und Privates Interesse"? |
| Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die |
| Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit |
| verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus |
| einem Tierheim übernommen haben. |
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| Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt |
| werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen. |
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| Erlaubnispflicht |
Beantragungspflicht beim Ordnungsamt des Wohnsitzes. Eine Erlaubnis wird nur bei Nachweis eines besonderen privaten Interesses oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung erteilt; zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt. Bitte geben Sie dem Ordnungsamt auch eine Mitteilung, wenn Ihr Hund verstorben ist.
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| Ordnungsamt in Duisburg |
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| Ordnungsamt in Duisburg |
| Abt.Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten |
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| Adresse |
Ordnungsamt
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Königstraße 63-65
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47051 Duisburg
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| Telefon |
0203-283 0
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Fax
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0203-283 4148
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Duisburg |
Montag - Freitag 8 - 16 Uhr
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| Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Duisburg |
Niederflurstraßenbahn/Stadtbahn Linie: U 79
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| Haltestellenname: |
| König - Heinrich - Platz |
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| Gebäudezugang |
Eingang an der Straße: Landfermannstraße
Automatiktür: ja
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Eingang an der Straße: Königstraße
Automatiktür: ja
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Eingang an der Straße: Averdunkplatz
Automatiktür: ja
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| Sonstige Informationen |
| Gebärdendolmetscheranforderung: |
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| Anforderung Fax 0203 / 283 2374 |
| eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de |
Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889
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| Veterinäramt in Duisburg |
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| Veterinäramt in Duisburg |
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| Adresse |
| Veterinäramt Duisburg |
| Am Schnabelhuck 6 |
| 47049 Duisburg |
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| Bürger und Servicecenter Hotline |
| 0203 94000 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Veterinäramt in Duisburg |
Montag - Freitag 8 - 16 Uhr
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| Verkehrsanbindungen |
| Anbindung an den ÖPNV |
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Niederflurbus Linie: 944
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| Haltestellenname: |
Schnabelhuck
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| Sonstige Informationen |
| Gebärdendolmetscheranforderung: |
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| Anforderung Fax 0203 / 283 2374 |
| eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de |
Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889
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| Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Duisburg |
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Körperliche Konstitution
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| Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine |
führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.
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| Weitergabe / Überlassung des Hundes in Duisburg |
| Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die |
| Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. |
| Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld |
geahndet werden kann.
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Mitführen der Erlaubnis in Duisburg
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Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
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Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
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Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Duisburg
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| Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und |
| Leine (höchstens 1,5 m Länge) ausgeführt werden. |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Duisburg |
in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
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der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
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bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
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bei öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
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in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
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| außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen |
alle übrigen Bereiche außerhalb des befriedeten Besitztums Für die zuletzt genannten Bereiche ist eine Befreiung vom Leinenzwang nach erfolgreicher Verhaltensprüfung bei der für den Tierschutz zuständigen Behörde möglich.
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| Maulkorbzwang für gefährliche Hunde in Duisburg |
| Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung ab Vollendung des 6. Lebensmonats des Hundes. |
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| Den Verhaltenstest in Duisburg finden Sie ......hier |
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Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Duisburg
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| Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter |
| Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit |
| einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann. |
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Generelles Zucht- und Handelsverbot
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| Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei |
Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
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Erlaubnisnotwendigkeit
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Erlaubnisnotwendigkeit
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| Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung |
| einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu |
zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).
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Einfuhr- und Verbringungsverbot
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| Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine |
| Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. |
| Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). |
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| Steuerpflicht in Duisburg |
| Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden. |
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| Vorsprache |
| Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt |
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| Gebühren zur Haltungserlaubnis in Duisburg |
| Hier zu wurden leider keine Angaben gefunden |
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| Rechtliche Grundlagen in Duisburg |
| siehe |
| §§ 3 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW) |
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| Das Landeshundegesetz finden Sie .... hier |
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| Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Duisburg |
| siehe |
| Ordnungsamt in Duisburg |
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