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Duisburg, gefährliche Hunde, Kampfhunde, Haltererlaubnis, Anträge,



Wichtige Informationen zur Anmeldung von gefährlichen Hunden in Duisburg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Duisburg






Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Duisburg
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten, dann benötigen Sie eine
ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:

American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pittbull Terrier
Staffordshire Bullterrie

Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen
Hunden.

Deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden, ferner Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde (z.B. bei auf Aggression gezüchteten Hunden, Hunden, die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben, Hunden, die unkontrolliert andere Tiere hetzen).

Anmeldeformulare der Stadt Duisburg , für einen gefährlichen Hund
Anmeldeformulare
gibt es beim Bürger-Service in den Bezirksämtern von Duisburg
im Internet auf www.duisburg.de
oder über Call Duisburg.
0203 94000
Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungserlaubnis, eines gefährlichen Hundes in Duisburg

Vollendung des 18. Lebensjahres

Nachweis der Sachkunde

Zuverlässigkeit/ Führungszeugnis

Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen

Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung

Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung

Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip

Erlaubnispflicht

Den Sachkundenachweis in Duisburg finden Sie hier....

Zuverlässigkeit/ Führungszeugnis nach Belegart 0
nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes. Die Sachkunde ist auch von jeder zu benennenden Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
Keine Zuverlässigkeit liegt z.B. bei Verurteilung wegen vorsätzlichem Angriff auf Leben oder Gesundheit, gemeingefährlicher Straftat, Straftat gegen Eigentum oder Vermögen, Trunkenheit oder Rauschmittelsucht vor. Unzuverlässigkeit kann sich auch aus anderen Sachverhalten oder Delikten ergeben.

Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Hundehaftpflichtversicherung muss einen Mindestdeckungssumme in Höhe von
500.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.

Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip) ist nachzuweisen.

Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit
der entsprehenden Microchipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt
werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.

Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der
Hundehaltung
Nähere Informationen erhalten Sie weiter unten auf der Seite.

Volljährigkeit des Hundehalters/ der Hundehalterin in Duisburg
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr
vollendet haben.

Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung in Duisburg
Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur
Hundehaltung, wie z. B.
bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen
für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen
und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.

Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt
vorgenommen, dafür fallen aber keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein "Öffentliches und Privates Interesse"?
Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die
Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit
verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus
einem Tierheim übernommen haben.

Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt
werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen.

Erlaubnispflicht
Beantragungspflicht beim Ordnungsamt des Wohnsitzes. Eine Erlaubnis wird nur bei Nachweis eines besonderen privaten Interesses oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung erteilt; zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt. Bitte geben Sie dem Ordnungsamt auch eine Mitteilung, wenn Ihr Hund verstorben ist.

Ordnungsamt in Duisburg

Ordnungsamt in Duisburg
Abt.Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Ordnungsamt
Königstraße 63-65
47051 Duisburg

Telefon
0203-283 0
Fax
0203-283 4148

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Duisburg
Montag - Freitag 8 - 16 Uhr

Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Duisburg
Niederflurstraßenbahn/Stadtbahn Linie: U 79
Haltestellenname:
König - Heinrich - Platz

Gebäudezugang
Eingang an der Straße: Landfermannstraße
Automatiktür: ja

Eingang an der Straße: Königstraße
Automatiktür: ja

Eingang an der Straße: Averdunkplatz
Automatiktür: ja

Sonstige Informationen
Gebärdendolmetscheranforderung:

Anforderung Fax 0203 / 283 2374
eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de
Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889


Veterinäramt in Duisburg

Veterinäramt in Duisburg

Adresse
Veterinäramt Duisburg
Am Schnabelhuck 6
47049 Duisburg

Bürger und Servicecenter Hotline
0203 94000

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Veterinäramt in Duisburg
Montag - Freitag 8 - 16 Uhr

Verkehrsanbindungen
Anbindung an den ÖPNV

Niederflurbus Linie: 944
Haltestellenname:
Schnabelhuck

Sonstige Informationen
Gebärdendolmetscheranforderung:

Anforderung Fax 0203 / 283 2374
eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de
Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889
Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Duisburg

Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine
führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.

Weitergabe / Überlassung des Hundes in Duisburg
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die
Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld
geahndet werden kann.

Mitführen der Erlaubnis in Duisburg
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.
Wenn Sie hiergegen verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.

Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Duisburg
Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und
Leine (höchstens 1,5 m Länge) ausgeführt werden.

Leinenzwang für gefährliche Hunde in Duisburg
in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
bei öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
alle übrigen Bereiche außerhalb des befriedeten Besitztums Für die zuletzt genannten Bereiche ist eine Befreiung vom Leinenzwang nach erfolgreicher Verhaltensprüfung bei der für den Tierschutz zuständigen Behörde möglich.

Maulkorbzwang für gefährliche Hunde in Duisburg
Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung ab Vollendung des 6. Lebensmonats des Hundes.

Den Verhaltenstest in Duisburg finden Sie ......hier

Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Duisburg

Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter
Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit
einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Generelles Zucht- und Handelsverbot
Verstöße hiergegen stellen eine Straftat  dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 1 Strafgesetzbuch - StGB).
Erlaubnisnotwendigkeit

Erlaubnisnotwendigkeit
Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung
einen gefährlichen Hund hält, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 143 Absatz 2 StGB).

Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine
Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde).

Steuerpflicht in Duisburg
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden.

Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt

Gebühren zur Haltungserlaubnis in Duisburg
Hier zu wurden leider keine Angaben gefunden

Rechtliche Grundlagen in Duisburg
siehe
§§ 3 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)

Das Landeshundegesetz finden Sie .... hier

Zuständige Stelle zur Erteilung einer Haltungserlaubnis in Duisburg
siehe
Ordnungsamt in Duisburg

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