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Duisburg, Stadt, Anleinpflicht, Grünanlagen, Verstösse, Bussgelder


Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Duisburg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Duisburg



Gewünschtes bitte anklicken



Anleinpflicht in Duisburg

Anleinpflicht nach Hundekategorien

Anleinpflicht für alle Hunde in Duisburg
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer
geeigneten Leine geführt werden (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen,
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit
Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen
mit Menschenansammlungen,

in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

  • im Wald abseits von Wegen
  • sowie in Naturschutzgebieten.

  • Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
    Hundekategorie, nicht möglich !

    Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde":
    Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen. Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.

    Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen":
    Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden. Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen. Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest.
    Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Duisburg
    Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
    Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.

    In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
    Hunde stark beeinträchtigt

    Verstöße gegen die Anleinpflicht in Duisburg
    Der/Die Halter/in von Hunde, die nicht angeleint sind müssen mit einem Bussgeld von
    35 Euro rechnen.

    Verstöße gegen die Anlein-und Maulkorbpflicht, Meldungen von Gebell, Verunreinigung
    durch Kot etc nimmt das jeweils zentrale Ordnungsamt entgegen:
    Tel.: 0203/283-5744 oder 0203/283-2535 oder Tel. 0203/283-8288

    Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Duisburg
    Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in
    für im Einsatz befindliche Diensthunde von der Polizei,
    des Strafvollzuges
    Hunde des Bundesgrenzschutzes,
    Hunde  der Zollverwaltung,
    Hunde der Bundesbahn
    Hunde der Bundeswehr
    sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.

    Mitführverbot von Hunden in Duisburg
    In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
    folgende Flächen dürfen von Hunden nicht betreten werden:

    Kinderspielplätze,
    Sandkästen,
    Liegewiesen,
    Sportflächen,
    Wochenmärkte
    Friedhöfe
    Maulkorbpflicht in Duisburg
    Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie "Gefährlicher Hund" (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.

    Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.

    Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Duisburg
    Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt eine zusätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht

    außerhalb eines befriedeten Besitztums
    in Fluren, Aufzügen und Treppenhäuser
    auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

    Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren
    Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
    Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer
    Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung
    beantragt werden.

    Für große Hunde (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein
    Gewicht von mind. 20 kg haben) gilt eine zusätzliche Leinenpflicht innerhalb im
    Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

    Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
    Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.

    In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
    Hunde stark beeinträchtigt

    Welche Hunde brauchen in Duisburg eine Erlaubnispflicht ?

    Alano,
    American Bulldog,
    Bullmastiff,
    Mastiff,
    Mastino Español,
    Mastino Napoletano,
    Fila Brasileiro,
    Dogo Argentino,
    Rottweiler,
    Tosa Inu

    Wo dürfen Hunde noch frei laufen in Duisburg
    Hunde, die der Kategorien  Große Hunde und Kleine Hunde angehören, dürfen in bestimmten freigegebenen Bereichen in Duisburg unangeleint unterwegs sein.

    Siehe Informationen am Ende dieser Seite
    Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Duisburg
    Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
    An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

    Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
    innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie
    in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.

    Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von
    Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche
    Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten
    und zu führen. Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde
    bestimmter Rassen ist nicht zulässig.

    Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Duisburg?
    Anträge und Meldeformulare sind in den Bürger-Service-Stationen der Bezirksämter erhältlich.

    Weitere Informationen über Melde- bzw. Anzeigepflichten oder Ausnahmegenehmigungen
    von der Anlein- und Maulkorbpflicht erhalten Sie beim Ordnungsamt unter der
    Telefonnummer
    0203/283-2444

    In der Zeit
    Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 15.30 Uhr

    Erfolgreich absolvierter Verhaltenstest

    Antragstellung für den Verhaltenstest in Duisburg bei dem Amt für öffentliche Ordnung

    Ordnungsamt in Duisburg

    Ordnungsamt in Duisburg
    Abt.Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse
    Ordnungsamt
    Königstraße 63-65
    47051 Duisburg

    Telefon
    0203-283 0
    Fax
    0203-283 4148

    Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Duisburg
    Montag - Freitag 8 - 16 Uhr

    Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Duisburg
    Niederflurstraßenbahn/Stadtbahn Linie: U 79
    Haltestellenname:
    König - Heinrich - Platz

    Gebäudezugang
    Eingang an der Straße: Landfermannstraße
    Automatiktür: ja

    Eingang an der Straße: Königstraße
    Automatiktür: ja

    Eingang an der Straße: Averdunkplatz
    Automatiktür: ja

    Sonstige Informationen
    Gebärdendolmetscheranforderung:

    Anforderung Fax 0203 / 283 2374
    eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de
    Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889

    Informationen über Melde- bzw. Anzeigepflichten oder Ausnahmegenehmigungen
    von der Anlein- und Maulkorbpflicht erhalten Sie beim Ordnungsamt unter der
    Telefonnummer
    0203/283-2444

    In der Zeit
    Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 15.30 Uhr

    Zuständig für
    Fragen zum Thema Landeshundegesetz
    Befreiung von der Maulkorbpflicht
    usw.
    Verhaltenstest in Duisburg
    Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

    Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

    Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. 

    Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.

    Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 

    Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.

    Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.

    Antragstellung eines Verhaltenstests in Duisburg
    Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.

    Ausnahmegenehmigung in Duisburg

    Gebühren für den Verhaltenstest und die Ausnahmegenehmigung in Duisburg
    Die Gebühr vom Verhaltenstest in Duisburg beträgt zur Zeit 100 Euro.
    Zu der Gebühr für die Ausnahmegenehmigung wurden keine Angaben gefunden.

    Den Verhaltenstest in Duisburg finden Sie ....hier

    Für den Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in Duisburg zuständig

    Veterinäramt in Duisburg

    Adresse
    Veterinäramt Duisburg
    Am Schnabelhuck 6
    47049 Duisburg

    Bürger und Servicecenter Hotline
    0203 94000

    Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Veterinäramt in Duisburg
    Montag - Freitag 8 - 16 Uhr

    Verkehrsanbindungen
    Anbindung an den ÖPNV

    Niederflurbus Linie: 944
    Haltestellenname:
    Schnabelhuck

    Sonstige Informationen
    Gebärdendolmetscheranforderung:

    Anforderung Fax 0203 / 283 2374
    eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de
    Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889

    Das Veterinäramt in Duisburg ist zuständig
    Beim Veterinäramt können Sie sich zur Sachkundeprüfung (und nach
    bestandener Sachkundeprüfung auch zum Verhaltenstest für den Hund)
    anmelden.

    Für Prüfungen zur Sachkunde, diese finden in der Regel nach Anmeldung
    Prüfzeiten
    oder nach Terminvereinbarung statt.

    Wenn Sie einen Zwischenfall mit Hund / Hunden melden möchten. Dies bitte
    schriftlich, unter Angabe von Zeugen und mit vollständiger Anschrift.
    Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen der Stadt Duisburg

  • Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können. Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.

  • Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nach dem LHundG NRW auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.

  • Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Besonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.

  • Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die Verunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter werden es danken.

  • Die Hundeauslaufgebiete von Duisburg finden Sie .... hier

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