| Gewünschtes bitte anklicken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Anleinpflicht in Duisburg |
|
| Anleinpflicht nach Hundekategorien |
|
| Anleinpflicht für alle Hunde in Duisburg |
| In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer |
| geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW): |
| in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, |
| Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, |
|
| in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit |
| Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche, |
|
| bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen |
| mit Menschenansammlungen, |
|
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. |
|
im Wald abseits von Wegen
sowie in Naturschutzgebieten.
|
|
|
| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
|
|
Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde":
|
Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen. Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.
|
|
|
Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen":
|
| Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden. Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen. Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest. |
|
|
| Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Duisburg |
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten. |
|
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt |
|
| Verstöße gegen die Anleinpflicht in Duisburg |
|
Der/Die Halter/in von Hunde, die nicht angeleint sind müssen mit einem Bussgeld von
|
| 35 Euro rechnen. |
|
| Verstöße gegen die Anlein-und Maulkorbpflicht, Meldungen von Gebell, Verunreinigung |
| durch Kot etc nimmt das jeweils zentrale Ordnungsamt entgegen: |
Tel.: 0203/283-5744 oder 0203/283-2535 oder Tel. 0203/283-8288
|
|
| Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Duisburg |
| Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in |
für im Einsatz befindliche Diensthunde von der Polizei,
|
| des Strafvollzuges |
Hunde des Bundesgrenzschutzes,
|
Hunde der Zollverwaltung,
|
| Hunde der Bundesbahn |
| Hunde der Bundeswehr |
| sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde. |
|
| Mitführverbot von Hunden in Duisburg |
| In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen: |
folgende Flächen dürfen von Hunden nicht betreten werden:
|
|
| Kinderspielplätze, |
| Sandkästen, |
| Liegewiesen, |
| Sportflächen, |
| Wochenmärkte |
| Friedhöfe |
|
|
| Maulkorbpflicht in Duisburg |
| Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie "Gefährlicher Hund" (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.
Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.
Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
|
|
| Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Duisburg |
| Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt eine zusätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht |
|
| außerhalb eines befriedeten Besitztums |
| in Fluren, Aufzügen und Treppenhäuser |
| auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. |
|
| Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren |
Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
|
| Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer |
| Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung |
| beantragt werden. |
|
| Für große Hunde (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein |
| Gewicht von mind. 20 kg haben) gilt eine zusätzliche Leinenpflicht innerhalb im |
| Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. |
|
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten. |
|
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt |
|
| Welche Hunde brauchen in Duisburg eine Erlaubnispflicht ? |
|
| Alano, |
| American Bulldog, |
| Bullmastiff, |
| Mastiff, |
| Mastino Español, |
| Mastino Napoletano, |
| Fila Brasileiro, |
| Dogo Argentino, |
| Rottweiler, |
| Tosa Inu |
|
| Wo dürfen Hunde noch frei laufen in Duisburg |
|
Hunde, die der Kategorien Große Hunde und Kleine Hunde angehören, dürfen in bestimmten freigegebenen Bereichen in Duisburg unangeleint unterwegs sein.
|
|
| Siehe Informationen am Ende dieser Seite |
|
|
| Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Duisburg |
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden. |
|
| Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht |
| innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie |
| in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen. |
|
| Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von |
| Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche |
| Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten |
| und zu führen. Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde |
| bestimmter Rassen ist nicht zulässig. |
|
|
| Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Duisburg? |
| Anträge und Meldeformulare sind in den Bürger-Service-Stationen der Bezirksämter erhältlich. |
|
| Weitere Informationen über Melde- bzw. Anzeigepflichten oder Ausnahmegenehmigungen |
| von der Anlein- und Maulkorbpflicht erhalten Sie beim Ordnungsamt unter der |
| Telefonnummer |
| 0203/283-2444 |
|
| In der Zeit |
| Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 15.30 Uhr |
|
| Erfolgreich absolvierter Verhaltenstest |
|
| Antragstellung für den Verhaltenstest in Duisburg bei dem Amt für öffentliche Ordnung |
|
| Ordnungsamt in Duisburg |
|
| Ordnungsamt in Duisburg |
| Abt.Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten |
|
| Adresse |
Ordnungsamt
|
Königstraße 63-65
|
47051 Duisburg
|
|
| Telefon |
0203-283 0
|
Fax
|
0203-283 4148
|
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Ordnungsamt in Duisburg |
Montag - Freitag 8 - 16 Uhr
|
|
| Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Duisburg |
Niederflurstraßenbahn/Stadtbahn Linie: U 79
|
| Haltestellenname: |
| König - Heinrich - Platz |
|
| Gebäudezugang |
Eingang an der Straße: Landfermannstraße
Automatiktür: ja
|
|
Eingang an der Straße: Königstraße
Automatiktür: ja
|
|
Eingang an der Straße: Averdunkplatz
Automatiktür: ja
|
|
| Sonstige Informationen |
| Gebärdendolmetscheranforderung: |
|
| Anforderung Fax 0203 / 283 2374 |
| eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de |
Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889
|
|
|
| Informationen über Melde- bzw. Anzeigepflichten oder Ausnahmegenehmigungen |
| von der Anlein- und Maulkorbpflicht erhalten Sie beim Ordnungsamt unter der |
| Telefonnummer |
| 0203/283-2444 |
|
|
| In der Zeit |
| Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 15.30 Uhr |
|
| Zuständig für |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
|
| usw. |
|
|
|
|
|
|
| Verhaltenstest in Duisburg |
| Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
|
|
| Antragstellung eines Verhaltenstests in Duisburg |
| Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen. |
|
| Ausnahmegenehmigung in Duisburg |
|
| Gebühren für den Verhaltenstest und die Ausnahmegenehmigung in Duisburg |
| Die Gebühr vom Verhaltenstest in Duisburg beträgt zur Zeit 100 Euro. |
| Zu der Gebühr für die Ausnahmegenehmigung wurden keine Angaben gefunden. |
|
| Den Verhaltenstest in Duisburg finden Sie ....hier |
|
| Für den Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in Duisburg zuständig |
|
| Veterinäramt in Duisburg |
|
| Adresse |
| Veterinäramt Duisburg |
| Am Schnabelhuck 6 |
| 47049 Duisburg |
|
| Bürger und Servicecenter Hotline |
| 0203 94000 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Veterinäramt in Duisburg |
Montag - Freitag 8 - 16 Uhr
|
|
| Verkehrsanbindungen |
| Anbindung an den ÖPNV |
|
|
Niederflurbus Linie: 944
|
| Haltestellenname: |
Schnabelhuck
|
|
| Sonstige Informationen |
| Gebärdendolmetscheranforderung: |
|
| Anforderung Fax 0203 / 283 2374 |
| eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de |
Telefon 0203 / 283 4791, 0203 / 283 2760, 0203 / 6889
|
|
|
| Das Veterinäramt in Duisburg ist zuständig |
| Beim Veterinäramt können Sie sich zur Sachkundeprüfung (und nach |
| bestandener Sachkundeprüfung auch zum Verhaltenstest für den Hund) |
anmelden.
|
|
| Für Prüfungen zur Sachkunde, diese finden in der Regel nach Anmeldung |
| Prüfzeiten |
| oder nach Terminvereinbarung statt. |
|
| Wenn Sie einen Zwischenfall mit Hund / Hunden melden möchten. Dies bitte |
| schriftlich, unter Angabe von Zeugen und mit vollständiger Anschrift. |
|
|