Gewünschtes einfach anklicken:
|
|
|
|
| Hundesteuer in Eisenach |
|
| Hundesteueramt in Eisenach |
| Steuern |
|
| Adresse |
| Markt 2 |
| 99817 Eisenach |
|
|
| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Eisenach |
| Telefon |
|
03691/ 670 221
|
| Fax |
|
03691/ 670 920
|
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Eisenach |
|
Montag Do, Fr - 9:00 bis 12:00 Uhr
|
Dienstag 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 Uhr
|
Donnerstag 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
|
| Mittwoch geschlossen |
|
|
|
|
|
|
|
| Höhe der Hundesteuer in Eisenach |
| Die Steuer beträgt, Kampfhunde ausgenommen, |
| für jeden Hund 42,00 Euro im Jahr |
|
| Die Steuer für Kampfhunde beträgt |
| für jeden Kampfhund 246,00 Euro im Jahr |
|
Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung,
|
Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung
|
|
von Personen besteht.
|
|
|
| Kampfhunde im Sinne dieser Definition sind insbesondere |
| Bull-Terrier, Pit-Bull- Terrier, Mastino Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, |
| Mastino Espaniol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, |
|
Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog.
|
|
|
|
| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Eisenach |
Die Steuer wird in Höhe des nach § 5 geltenden Steuersatzes für ein Kalenderjahr
|
| oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - mit 1/12 des |
| Steuersatzes pro Kalendermonat festgesetzt. |
Hierüber wird ein Steuerbescheid erteilt.
|
|
Die Steuer wird entweder vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
|
mit einem Viertel des Jahresbetrages oder jährlich am 01.07. mit dem Jahresbetrag
|
fällig.
|
|
| Bei Anmeldung nach den o. g. Fälligkeitsterminen, wird die Steuerschuld zu den im |
Abgabenbescheid genannten Termin fällig.
|
|
Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das
|
|
Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
|
|
|
|
Endet die Steuerpflicht während eines Vierteljahres, so ist die zuviel gezahlte Steuer
|
|
| zu erstatten. |
|
| Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf den Monat in dem der |
Hund aufgenommen worden ist, folgt.
|
|
| Hinsichtlich des Mindestalters beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, |
| in dem der Hund vier Monate alt wird. |
|
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert
|
| oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. |
Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen.
|
|
| Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit |
|
dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
|
|
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des
|
|
Monats, in dem der Wegzug fällt.
|
|
|
Wird ein Hund in Pflege, Verwahrung oder vorübergehende Haltung genommen,
|
|
beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei
|
|
| Monaten überschritten worden ist. |
|
|
| Hundesteuermarke in Eisenach |
| Für jeden Hund wird bei Anmeldung eine Hundemarke ausgehändigt, die durch den |
| Halter am Hundehalsband sichtbar anzubringen ist. |
| Bei Verlust dieser Marke erhält der Halter eine Ersatzmarke. |
|
| Für diese Ersatzmarke ist entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Eisenach |
| in der jeweils gültigen Fassung eine Gebühr zu entrichten. |
|
|
| Ersatz Hundesteuermarke in Eisenach |
| Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige |
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt Eisenach
|
|
|
| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Eisenach |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
|
| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
|
| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Eisenach |
| Darüber wurden leider Angaben gefunden. |
|
|
| Anmeldung der Hunde in Eisenach |
| Wer einen über drei Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, |
| hat ihn unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. |
|
| Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. |
|
| Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen |
aus.
|
|
|
| Abmeldung der Hunde in Eisenach |
| Der steuerpflichtige Halter (§ 3) hat den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abzumelden, |
| wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen |
oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
|
|
| Mit der Abmeldung ist das Hundezeichen an die Gemeinde zurückzugeben. |
|
|
| Ummeldung der Hunde in Eisenach |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
|
|
| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Eisenach |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.eisenach.de |
|
|
| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Eisenach |
|
| Zur An-, Um-, Abmeldung in Eisenach |
- Name, Vorname und Adresse des Hundehalters,
|
- Rasse, Alter bzw. Wurfdatum und Geschlecht des Hundes,
|
- Name, Vorname und Adresse des Vorbesitzers,
|
- Datum der Abschaffung und Grund der Abmeldung und
|
| - Name, Vorname und Adresse des neuen Hundehalters |
|
| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
|
|
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
|
|
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
|
|
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
|
|
|
|
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
|
|
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
|
|
die besondere Ausbildung des Hundes
|
|
|
|
Zur Abmeldung
|
|
Hundesteuermarke
|
|
schriftliche Abmeldung
|
|
den Steuerbescheid
|
|
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
|
|
|
|
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
|
|
|
|
|
| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Eisenach |
| Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn die Hunde für den |
angegebenen Verwendungszweck geeignet sind.
|
|
| In Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des |
| Steuerpflichtigen beansprucht werden. |
|
|
|
|
| Hundesteuerfreiheit in Eisenach |
|
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
|
|
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
|
|
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
|
|
|
|
| Hundesteuerbefreiung in Eisenach |
Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für:
|
|
- Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
|
| - Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, |
iiiides Arbeiter-Samariterbundes,
|
| iiiides Malteser-Hilfsdienstes, |
| iiiider Johanniter-Unfallhilfe, |
| iiiides Technischen Hilfswerkes, |
iiiidie ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben
|
| iiiidienen, |
| - Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, |
| - Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind, |
| - Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen |
| iiiiEinrichtungen untergebracht sind, |
| - Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben |
|
iiiiund als Rettungshunde für den Zivilschutz,
|
iiiiden Katastrophenschutz
|
iiiioder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
|
- Hunden in Tierhandlungen,
|
| - Hunden, ausgenommen Kampfhunden, die nachweislich unmittelbar aus Tierheimen |
| iiiierworben wurden. |
|
|
| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
|
|
| Hundesteuerermässigung in Eisenach |
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
|
|
| - Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden. |
| iiiiAls Einöde (Abs.1 Nr.1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 m von |
iiiijedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
|
| iiiiAls Weiler (Abs.1 Nr.1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, |
| iiiidie zusammen nicht mehr als 50 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr |
| iiiials 200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. |
|
| - Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins |
| iiiiausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder |
| iiiiForstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für |
| iiiiHunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, |
| iiiiwenn sie die jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte |
iiiiPrüfungen mit Erfolg abgelegt haben.
|
|
|
| Härtefallregeln in Eisenach |
|
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
|
|
|
|
|
| Zuschuss für Tierheim Hunde in Eisenach |
| Hunde aus dem Tierheim, gilt nicht für Kampfhunde |
|
| Die Steuerbefreiung für diese Hunde wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt, |
| gerechnet ab dem ersten Tag des Monats, welcher auf den Monat in dem der Hund |
|
aufgenommen worden ist, folgt.
|
|
| Bei der Steueranmeldung solcher Hunde ist eine entsprechende Bescheinigung des |
| Tierheimes vorzulegen, aus welchem der Hund erworben wurde. |
|
| Bei Rückgabe des Hundes an ein Tierheim ohne wichtigen Grund ist die Steuer |
|
nachzuentrichten.
|
|
|
|
| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Eisenach, wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
|
|
| Ordnungswidrigkeiten in Eisenach |
| Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder |
leichtfertig
|
|
| 1. entgegen § 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt, |
|
| 2.entgegen §§ 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine |
Steuervergünstigung nicht anzeigt,
|
|
| 3. entgegen § 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines |
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,
|
|
| 4.entgegen § 10 Abs. 4 der Satzung den Beauftragten der Landeshauptstadt Erfurt auf |
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder
|
|
| 5. entgegen § 10 Abs. 1 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung |
nicht abgibt.
|
|
|
| Bussgelder in Eisenach |
| Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden. |
|
|
| Die Hundesteuersatzung von Eisenach finden Sie ....hier |
|
|
| Mitführverbot von Hunden in Eisenach |
| Hier dürfen Hunde nicht hin in der Landeshauptstadt Eisenach |
|
| - auf Kinderspielplätzen |
| - auf Liegewiesen |
|
| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
|
|
| Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Eisenach: |
| - in öffentlichen Brunnen |
| - in Weihern |
| - in Wasserbecken |
|
| Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für |
| - Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie |
|
|
- Diensthunde der Gemeinden
|
| - Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften, |
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
|
| - Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie |
|
- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
|
|
- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
|
|
iiiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
|
|
iiiiianerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
|
| - auf Blindenbegleithunde und |
| - Behindertenbegleithunde |
|
|
Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
|
|
und Tierpensionen.
|
|
|
|
| Anleinpflicht in den Grünanlagen von Eisenach |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
|
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
|
| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
|
| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
|
|
| Anleinpflicht für alle Hunde in Eisenach |
| Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen. |
|
| In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden, |
| insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten, |
| Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles |
| kurz zu halten. |
|
| Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist |
| sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder |
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.
|
|
Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.
|
|
| Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Eisenach |
| - auf öffentlichen Straßen, |
| - in Fußgängerzonen, |
| - in Einkaufszentren |
| - und anderen innerörtlichen Bereichen, |
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
|
| - in der Allgemeinheit zugänglichen, |
| - umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen |
| - in Aufzügen, |
| - auf Volksfesten |
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
|
|
| - in öffentlichen Gebäuden, |
| - Schulen und Kindergärten. |
| - auf Friedhöfen |
|
|
|
|
|
|
| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen |
|
Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
|
|
außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
|
|
geführt werden:
|
|
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
|
|
iiiiiigehalten werden kann;
|
|
2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution her
|
|
iiiiiistets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
|
|
3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden
|
|
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
|
|
4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
|
|
iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
|
|
iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer mitzuführen
|
|
iiiiiiund auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und auszuhändigen,
|
|
5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zuständiges Amt in Eisenach |
| Sicherheit und Ordnung |
|
| Adresse |
| Markt 2 |
| 99817 Eisenach |
|
|
| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Eisenach |
| Telefon |
| 03691 / 670 311 |
| Telefon |
| 03691 / 670 312 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Eisenach |
| Montag, Dienstag, Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch 7:00 - 13:00 Uhr |
| Freitag 7:00 - 16:00 Uhr |
| Samstag 9:00 - 12:00 Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Das Landeshundegesetz von Eisenach finden Sie.... hier |
|
| Das Ordnungsamt Eisenach ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
|
| usw. |
|
|
|
|
|
| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Als gefährliche Hunde gelten: |
|
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
|
|
iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
|
|
iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
|
|
2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
|
|
3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
|
| iiiiiioder |
|
4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
|
|
iiiiiigehetzt oder gerissen haben.
|
|
|
Gefährliche Hunde sind insbesondere
|
- Bullterrier,
|
- Pit-Bull-Terrier,
|
- Mastino Napolitano,
|
| - Fila Brasileiro, |
- Bordeaux Dogge,
|
- Mastino Espanol,
|
- Staffordshire-Bull-Terrier,
|
- Dogo Argentino,
|
- Römischer Kampfhund,
|
- Chinesischer Kampfhund,
|
| - Bandog, |
| - Tosa Inu |
| und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration |
| mit anderen Hunden. |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
|
|
|
|
|