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Landeshauptstadt Erfurt, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Landeshauptstadt
Erfurt

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Landeshauptstadt Erfurt


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Landeshauptstadt Erfurt

Hundesteueramt in der Landeshauptstadt Erfurt
Gewerbesteuer/ Allgemeine Steuer
Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer

Adresse
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Landeshauptstadt Erfurt
Telefon
0361/655-2534
Fax
0361/655-2549

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Landeshauptstadt Erfurt
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt der Landeshauptstadt Erfurt
Stadtbus
Haltestelle Steinplatz
Linien 9
Stadtbahn
Haltestelle Augustinerstraße
Linien 1, 5

Höhe der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Erfurt
Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt
Erfurt jährlich je Hund:
für den Ersthund 108,00 Euro, im Jahr
für den Zweithund 132,00 Euro, im Jahr
für jeden weiteren Hund 156,00 Euro, im Jahr

Der Steuersatz beträgt im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt für das
Halten von gefährlichen Hunden
je Hund 564,00 Euro, im Jahr


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht während des
Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres mit Steuerbescheid festgesetzt.

Die Hundesteuer ist in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August,
15. November fällig und an die Landeshauptstadt Erfurt zu entrichten.

Beginnt die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer einen Monat
nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) auch für
alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung auf Grund geänderter
Besteuerungsgrundlagen durch die Landeshauptstadt Erfurt auf Antrag des
Steuerschuldners erfolgt.

In den Folgejahren ist die Steuer vierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August,
15. November zu entrichten.


Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Erfurt
Der Hundehalter erhält von der Landeshauptstadt Erfurt eine Steuermarke.
Die Steuermarke ist Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt.

Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben.

Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes eine
gültige und sichtbar befestigte Steuermarke tragen.
Sie ist dem Beauftragten der Stadt bei Kontrollen vorzuzeigen.

Bis zur Ausgabe von neuen Steuermarken behalten die bisherigen Steuermarken ihre
Gültigkeit.

Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Erfurt
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Landeshauptstadt Erfurt.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Erfurt
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens
erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Ersatzmarke wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 1,00 Euro ausgehändigt.
Anmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt
Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt einen über drei Monate alten Hund hält, hat
diesen innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das
steuerpflichtige Alter erreicht hat, bei der Landeshauptstadt Erfurt schriftlich anzumelden.

gefährliche Hunde
Der Halter eines gefährlichen Hundes hat, nachdem er seinen Hund als gefährlich
erkannt hat oder hätte erkennen müssen oder die zuständige Behörde dessen
Gefährlichkeit festgestellt hat, unverzüglich unter Angabe der Nummer der
Hundesteuermarke eine formlose schriftliche Mitteilung an die Landeshauptstadt Erfurt
zu geben.
Endet die Haltung eines gefährlichen Hundes, gilt Absatz 4 entsprechend.


Abmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt
Endet oder ändert sich die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine
gewährte Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung, so ist dieses der Landeshauptstadt
Erfurt innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.


Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.erfurt.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt

Zur An-, Um-, Abmeldung in der Landeshauptstadt Erfurt
1. Name, Vorname und Adresse des Hundehalters,
2. Rasse, Alter bzw. Wurfdatum und Geschlecht des Hundes,
3. Beginn der Haltung im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt,
4. Name, Vorname und Adresse des Vorbesitzers,
5. Datum der Abschaffung und Grund der Abmeldung und
6. Name, Vorname und Adresse des neuen Hundehalters

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Landeshauptstadt Erfurt
Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung ist, dass
der Hund nach Art und Größe für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet
ist.

Steuerbefreiung und Steuerermäßigung wird längstens für ein Jahr und nur auf
schriftlichen Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise mit Beginn des Monats
gewährt, der auf die Antragstellung folgt.

Die Steuerermäßigung bzw. -befreiung kann einen Monat vor Ablauf des
Vergünstigungszeitraumes mit aktualisierten Nachweisen jeweils neu beantragt werden.

Die Landeshauptstadt Erfurt kann Ausnahmen von dieser Regelung gestatten, insbesondere
wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.

Werden von einem Hundehalter neben den Hunden, für die eine Steuervergünstigung
gewährt wird, noch weitere Hunde gehalten, so ist für diese Hunde die Steuer nach den
Steuersätzen des § 3 - für den zweiten bzw. jeden weiteren Hund - zu berechnen und
festzusetzen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, Veränderungen der Voraussetzungen für die gewährte
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung innerhalb von 14 Tagen ab Eintritt der Änderung
der Voraussetzungen der Landeshauptstadt Erfurt schriftlich anzuzeigen.

Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird bis einschließlich dem Monat gewährt,
in dem die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung für mindestens
einen Kalendertag vorlagen.


Hundesteuerfreiheit in der Landeshauptstadt Erfurt
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Landeshauptstadt Erfurt
Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für:

- Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden,

- Hunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und ausschließlich
iiiifür den Schutz, die Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser,
iiiihochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen gehalten werden.
- Befreiungsberechtigt sind Personen, die schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind
iiiiund Anspruch auf die Merkzeichen "B", "BL", "Gl", "G", "aG" oder "H" haben.
iiiiDer Nachweis der Schwerbehinderung kann durch Vorlage des
iiiiSchwerbehindertenausweises erbracht werden, aus dem hervor geht, dass eine
iiiiBehinderung entsprechend einer Schwerbehinderung gemäß SGB IX, eingeschlossen
iiiidie Berechtigung zu den genannten Merkzeichen, vorliegt.

- Sanitäts- und Rettungshunde des Deutschen Roten Kreuzes,
- des Arbeiter-Samariterbundes,
- des Malteser-Hilfsdienstes,
- der Johanniter-Unfallhilfe,
- des Technischen Hilfswerkes
- des Bundesluftschutzverbandes,
die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und die ausschließlich für
die Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben gehalten werden,

- Diensthunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen, die die
iiiijagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung
iiiiabgelegt haben und die von Forstbeamten, -bediensteten, im Privatforstdienst
iiiiangestellten Personen oder bestätigten Jagdaufsehern zur Ausübung der Jagd gehalten
iiiiwerden,

- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen
iiiiEinrichtungen, die die erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz in der jeweils
iiiigeltenden Fassung besitzen, untergebracht sind,

- Herdengebrauchshunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen,
iiiiin der erforderlichen Anzahl,

- abgerichtete Hunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und
iiiidie von Artisten und Schaustellern nachweislich für ihre Berufsarbeit benötigt werden,

- geeignete Zuchthunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen,
iiiidie in Ausübung eines Gewerbes der Hundezucht mit mindestens zwei rassereinen
iiiiHunden derselben Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter einer Hündin, gehalten werden,
iiiiund deren Halter im Besitz der besonderen Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 a
iiiiTierschutzgesetz sind,

- Hunde in gewerblichen Tierhandlungen und

- Gebrauchshunde, die von einem zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes
iiiifür die Ausübung ihres Dienstes erforderlich sind.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Hundesteuer wird auf Antrag um die Hälfte der in § 3 genannten Sätze ermäßigt für

Ersthunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und die zur
Bewachung von Grundstücken oder Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten
Gebäude mehr als 200 Meter (kürzeste Wegstrecke von den Grundstücksgrenzen)
entfernt liegen, erforderlich sind,

Ersthunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und von
Steuerpflichtigen gehalten werden, die im Besitz eines Sozialausweises der
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, sind oder von solchen Personen, die diesen
einkommensmäßig gleichstehen, und


Härtefallregeln in der Landeshauptstadt Erfurt
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Hundesteuer wird auf Antrag um die Hälfte der in § 3 genannten Sätze ermäßigt für

Ersthunde, die nachweislich aus dem Tierheim Erfurt bezogen oder durch dieses
vermittelt wurden und die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen, für
den Zeitraum von einem Jahr ab Übernahmefolgemonat aus dem Tierheim Erfurt.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Landeshauptstadt Erfurt, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in der Landeshauptstadt Erfurt
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig

1. entgegen § 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt,

2.entgegen §§ 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine
Steuervergünstigung nicht anzeigt,

3. entgegen § 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,

4.entgegen § 10 Abs. 4 der Satzung den Beauftragten der Landeshauptstadt Erfurt auf
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder

5. entgegen § 10 Abs. 1 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung
nicht abgibt.


Bussgelder in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von der Landeshauptstadt Erfurt finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in dr Landeshauptstadt Erfurt
Hier dürfen Hunde nicht hin in der Landeshauptstadt Erfurt

- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiesen

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Erfurt:
- in öffentlichen Brunnen
- in Weihern
- in Wasserbecken

Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für
- Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie
- Diensthunde der Gemeinden
- Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften,
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
- Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie
- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
iiiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
iiiiianerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
- auf Blindenbegleithunde und
- Behindertenbegleithunde

Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
und Tierpensionen.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Landeshauptstadt Erfurt
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt
Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen.

In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden,
insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten,
Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles
kurz zu halten.

Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist
sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Erfurt
- auf öffentlichen Straßen,
- in Fußgängerzonen,
- in Einkaufszentren
- und anderen innerörtlichen Bereichen,
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen,
- umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- in Aufzügen,
- auf Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- Schulen und Kindergärten.
- auf Friedhöfen


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen
Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
geführt werden:
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
iiiiiigehalten werden kann;
2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution her
iiiiiistets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer mitzuführen
iiiiiiund auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und auszuhändigen,
5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.


Zuständiges Amt in der Landeshauptstadt Erfurt
Aufsichtsangelegenheiten
Gefahrenabwehr

Adresse
Friedrich-Engels-Straße 27a
99086 Erfurt

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in der Landeshauptstadt Erfurt
Telefon
0361/655-4532
Fax
0361/655-4509

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Erfurt
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in der Landeshauptstadt Erfurt
Stadtbus
Haltestelle Eislebener Straße
Linien 9
Stadtbahn
Haltestelle Lutherkirche/SWE
Linie 1, 5


Das Landeshundegesetz von der Landeshauptstadt Erfurt finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Erfurt ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
iiiiiioder
4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
iiiiiigehetzt oder gerissen haben.

Gefährliche Hunde sind insbesondere
- Bullterrier,
- Pit-Bull-Terrier,
- Mastino Napolitano,
- Fila Brasileiro,
- Bordeaux Dogge,
- Mastino Espanol,
- Staffordshire-Bull-Terrier,
- Dogo Argentino,
- Römischer Kampfhund,
- Chinesischer Kampfhund,
- Bandog,
- Tosa Inu
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration
mit anderen Hunden.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Erfurt z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Erfurt
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

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