Hundesteuer in Essen
Hundesteueramt in Essen
Hundesteueramt in Essen
Rathaus
17. Obergeschoss
Adresse
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
Telefon
0201/ 88 21 430
Ansprechpartner/-innen Hundesteuer
Hundesteuer A - F
Telefon
0201/ 88 21 433
Hundesteuer G - L
Telefon
0201/ 88 21 432
Hundesteuer M - R
Telefon
0201/ 88 21 434
Hundesteuer S - Z
Telefon
0201/ 88 21 435
Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Hundesteueramt in Essen
Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr
Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt in Essen
Haltestelle - Porscheplatz
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Höhe der Hundesteuer in Essen
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird, nnnnnnnnnnnnnnnnn141,12 Euro, im Jahr
b) zwei Hunde gehalten werden, nnnnnnnnnnnnniiiiii171,84 Euro, im Jahr, je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden,nnnnnnnii202,44 Euro, im Jahr, je Hund
gefährliche Hunde
Die Steuer beträgt jährlich,
für jeden gefährlichen Hund im Sinne des §3 nnnnn846,72 Euro, im Jahr
Wird ein gefährlicher Hund(§3) bereits am 01.10.2000 gehalten und dem Stadtsteueramt vom Hundehalter eine ordnungsbehördliche Erlaubnis gemäß §4 des Hundegesetzes für das Land NRW (Landeshundegesetz-LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV.NRW S.6556)vorgelegt, beträgt die Steuer ab Beantragung der Erlaubnis 282,24 Euro.
Wird ein Hunde im Sinne des §3 aus dem Tierheim Essen - Tierschutzverein Gross-Essen
e.V./Albert-Schweitzer-Tierheim,Grillostr.24,45141 Essen - in einem Haushalt aufgenommen, so beträgt die steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung (§5 Absatz 1 Ziffer 7) 282,24 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hund vor dem 1.10.2000 geboren und dem Halter für diesen Hund eine ordnungsbehördliche Erlaubnis gemäß §4 LHundG NRW erteilt wurde.
Hunde, für die
- Steuerfreiheit (§4) oder
- Steuerbefreiung (§5) gewährt wird,
- sowie Hunde die zum Zwingerbestand (§7) gehören,
werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.
Hunde für die eine Steuerermäßigung (§6) gewährt wird, werden vorrangig mit gezählt.
Bei der Berechnung der Hundesteuer nach 2 Abs. 1 Buchstaben a -c wird die Zahl der gehaltenen gefährlichen Hunde (§3) mitgerechnet.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind:
Hunde,deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
iiiiiiausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder
iiiiiiauf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich iiiiiieiner strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen iiiiiiworden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere iiiiiihetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt und ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim Steueramt Essen anzuzeigen.
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Fälligkeit der Hundesteuer in Essen
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Steuerbescheides für die zurückliegende Zeit und sodann halbjährlich am 15.05. und 15.11. mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.
Sie kann auf Antrag des/der Steuerpflichtigen am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Der Antrag ist spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres zu stellen.
Die jährliche Zahlungsweise bleibt maßgebend, bis sie widerrufen wird.
Ein Widerruf muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangen Jahres erfolgen. Bis zum Zugehen eines neuen Feststellungbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinausu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Endet die Stuerpflicht, so ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten.
Hundesteuermarke in Essen
Die Stadt Essen - Stadtsteueramt- übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.
Hundezüchter, die Zwingersteuer zahlen, bekommen drei Steuermarken.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Eine Ausnahme der Tragepflicht einer Steuermarke besteht für Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Essen die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisheriger zu befestigen oder vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.
Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Essen zurückzugeben.
| Ersatz Hundesteuermarke in Essen |
Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke ist vom Hundehalter/ von der Hundehalterin eine neue Steuermarke zu beantragen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundesteuermarke. |
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Stadtsteueramt (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden |
| Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid) |
| Name und Anschrift des Halters |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Essen |
| Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Anmeldung der Hunde in Essen |
Jede natürliche Person ist verpflichtet, jeden von ihr gehaltenen Hund innerhalb von
14 Tagen
a) nach der Aufnahme des Hundes in den Haushalt,
b) nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder
c) nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist
beim Stadtsteueramt Essen schriftlich anzumelden. |
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Die Anmeldung kann persönlich beim Bürgeramt der Stadt Essen beziehungsweise schriftlich per Vordruck (siehe Download auf der rechten Seite), persönlich oder fernmündlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen des Hundehalters) zu erreichen.
A - F (0201) 88-21433
G - L (0201) 88-21432
M - R (0201) 88-21434
S - Z (0201) 88-21435
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| Bei der Anmeldung sind anzugeben: |
| - die Rasse des Hundes |
| - bei Mischlingen, mindestens 2 Rassen |
| - eine Kreuzung mit einen gefährlichen Hund (§3) |
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| Der Wechsel einer Hunderasse ist ist dem Steueramt innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen. |
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| Abmeldung der Hunde in Essen |
Jeder angemeldete Hund ist von seinem Halter/ seiner Halterin innerhalb von einem Monat
a) nachdem er/ sie ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,
b) nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder
c) nach dem Wegzug aus der Stadt Essen,
beim Stadtsteueramt Essen schriftlich abzumelden.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. |
| Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Essen zurückzugeben. |
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| Ummeldung der Hunde in Essen |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Essen |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.essen.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Essen |
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| Zur Anmeldung |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
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Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
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Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und |
| Hundesteuerermäßigung in Essen |
| Die Steuervergünstigung wird nur gewährt. |
| 1. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den iiiiiiangegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist. |
| 2. im Fall des §7 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seinen Erwerb und seine iiiiiiVeräußerung geführt und der Stadt Essen - Stadtsteueramt- auf Verlangen vorzulegen. |
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| Der Antrag auf Steuervergünstigung ist dies innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des |
| Hundes, bei versteuerten Hunden mindestens 2 Wochen vor Beginn des Monates, in dem |
die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei dem - Stadtsteueramt Essen-
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| zu stellen. |
| Bei verspäteten Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden |
| Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen Abs.1 erhoben, wenn die |
| Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen. |
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Wird die rechtzeitig beantragte Steuervergünstigung für einen neu in den Haushalt aufgenommenen Hund abgelehnt, so wird die Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides abgeschafft wird.
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Die Steuervergünstigung gilt nur für die Hundehalter/innen, für die sie beantragt und bewilligt worden ist und wird je Hundehalter/in nur für einen Hund gewährt.
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| Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegfall dem Stadtsteueramt Essen schriftlich anzuzeigen. |
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| Hundesteuerfreiheit in Essen |
| Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Essen aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen |
| können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde versteuert werden oder von der Steuer befreit sind. |
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| Hundesteuerbefreiung in Essen |
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt,
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| 1. Hunde die gehalten werden von: |
| - Forstbeamten, Forstangestellten, Forstschutzbeauftragten |
| - Berufsjägern |
| - Jagdaufsehern, Jagdausübungsberechtigten |
| iiiidie die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt hat. |
| 2.Blindenführhunde |
3.einen Hund der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder i-iiiisonst hilflosen Person dient; die Steuerbefreiung wirdiiivon der Vorlage des iiiiSchwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "B", "aG" oder i"H" besitzen.
iiiiDie Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig iiiigemacht werden.
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| 4.einen Hund, der von Personen gehalten wird: |
| - Grundsicherungsleistungen für Arbeitslose oder Sozialgeld nach dem SBG II |
| - Kindergeldzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz |
| - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz |
| - Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz |
| - Hilfe zum Leben oder Grundsicherungsleistungen |
| iiiierhalten oder dem Grunde nach Ansprüche darauf haben. |
| 5.Hunde die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten iiiiwerden. |
| 6.Gebrauchshunde die ausschließlich zur Bewachung der Herden verwand werden, in der iiiibenötigten Anzahl. |
| 7.für gefährliche Hunde (§3) wird die Steuerbefreiung nur gewährt wenn bei der Aufnahme |
| iiiiin einem Haushalt bereits ein Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis |
| iiiigem.§4 LHundG NRW gestellt worden ist. |
| 8.Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Tierschutzvereine, welche überwiegend iiiiHunde aus dem Raum Essen aufnehmen bzw. vermitteln, die ansonsten in Essen iiiiverwahrlosen bzw. nicht mehr gehalten werden können. |
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur |
| für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in Essen |
Die Steuer wird auf Antrag ermäßigt,
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| Für bis zu 2 Hunden, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen eingesetzt werden, wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes §2 Abs.1 ermäßigt. |
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| Der Hund muss für den Einsatz als Wachhund geeignet sein. |
| Steuerermäßigung wird für gefährliche Hunde §3 nicht nicht gewährt. |
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in Essen |
Hunde die aus dem Tierheim Essen - Tierschutzverein Groß - Essen e. V. -
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| Albert - Schweitzer - Tierheim Grillostraße 24 45141 Essen - |
| in einem Haushalt aufgenommen wurden, erhalten für die ersten 12 Monate eine |
| Steuerbefreiung. |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Münster ,wenn |
| Es sind keine Angaben dazu gefunden worden. |
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| Bussgelder bei Verstößen in Essen |
| Dazu wurden leider kein Angaben gefunden |
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| Mitführverbot von Hunden in Essen |
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In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
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im Botanischen Garten,
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im Forstbotanischen Garten,
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in den Vogelschauen und Wildparks,
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auf ausgewiesenen Spielwiesen,
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auf ausgewiesenen Liegewiesen,
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auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
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auf Friedhöfen,
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| auf Spielplätzen |
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| Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten. |
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Essen |
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Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu
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| der Ihr Hund gehört ! |
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| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
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| Anleinpflicht für alle Hunde in Essen |
| In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an |
| einer geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW): |
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| Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine... |
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| in Fußgängerzonen, |
| Haupteinkaufsbereichen |
| und anderen innerörtlichen Bereichen, |
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
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| in der Allgemeinheit zugänglichen, |
| umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen |
| einschließlich Kinderspielplätzen |
mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
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bei öffentlichen Versammlungen,
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Aufzügen,
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Volksfesten
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und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
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| in öffentlichen Gebäuden, |
| Schulen und Kindergärten. |
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| Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich. |
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| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
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| Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten. |
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| Zuständiges Amt in Essen |
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| Ordnungsamt in Essen |
| Rathaus |
| 4. und 6. Obergeschoss |
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| Adresse |
| Rathaus |
| Porscheplatz 1 |
| 45127 Essen |
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| Telefon |
| 0201 88 32001 |
Fax
|
| 0201 88 32003 |
|
| Ansprechpartnerin |
| Telefon |
0201 88 32201
|
|
| Ansprechpartnerinnen |
| Landeshundegesetz (Anmeldung, Erlaubnisse, Bußgeldverfahren) |
| 5. Obergeschoss |
|
| Telefon |
| 0201 88 32114 |
|
| Telefon |
| 0201 88 32115 |
|
| Telefon |
| 0201 88 32141 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten |
| Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr |
| Am Mittwoch sind keine allgemeinen Sprechzeiten vorgesehen. |
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| Verkehrsanbindungen |
| Haltestelle Porscheplatz |
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| Die Hundesteuersatzung von finden Sie ....hier |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
Gefährliche Hunde, auch Kampfhunde genannt, sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
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Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Als gefährliche Hunde gelten in Hunde der Rassen
Pittbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Im Einzelfall gefährliche Hunde
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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