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Essen, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Essen
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Essen


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Essen

Hundesteueramt in Essen

Hundesteueramt in Essen
Rathaus
17. Obergeschoss

Adresse
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen

Telefon
0201/ 88 21 430

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer
Hundesteuer A - F
Telefon
0201/ 88 21 433

Hundesteuer G - L
Telefon
0201/ 88 21 432

Hundesteuer M - R
Telefon
0201/ 88 21 434

Hundesteuer S - Z
Telefon
0201/ 88 21 435

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Hundesteueramt in Essen
Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt in Essen
Haltestelle
- Porscheplatz

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Höhe der Hundesteuer in Essen
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird,
nnnnnnnnnnnnnnnnn141,12 Euro, im Jahr
b) zwei Hunde gehalten werden,
nnnnnnnnnnnnniiiiii171,84 Euro, im Jahr, je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden,
nnnnnnnii202,44 Euro, im Jahr, je Hund

gefährliche Hunde
Die Steuer beträgt jährlich,
für jeden gefährlichen Hund im Sinne des §3
nnnnn846,72 Euro, im Jahr

Wird ein gefährlicher Hund(§3) bereits am 01.10.2000 gehalten und dem Stadtsteueramt vom Hundehalter eine ordnungsbehördliche Erlaubnis gemäß §4 des Hundegesetzes für das Land NRW (Landeshundegesetz-LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV.NRW S.6556)vorgelegt, beträgt die Steuer ab Beantragung der Erlaubnis 282,24 Euro.
Wird ein Hunde im Sinne des §3 aus dem Tierheim Essen - Tierschutzverein Gross-Essen
e.V./Albert-Schweitzer-Tierheim,Grillostr.24,45141 Essen - in einem Haushalt aufgenommen, so beträgt die steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung (§5 Absatz 1 Ziffer 7) 282,24 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hund vor dem 1.10.2000 geboren und dem Halter für diesen Hund eine ordnungsbehördliche Erlaubnis gemäß §4 LHundG NRW erteilt wurde.

Hunde, für die
- Steuerfreiheit (§4) oder
- Steuerbefreiung (§5) gewährt wird,
- sowie Hunde die zum Zwingerbestand (§7) gehören,
werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.
Hunde für die eine Steuerermäßigung (§6) gewährt wird, werden vorrangig mit gezählt.
Bei der Berechnung der Hundesteuer nach 2 Abs. 1 Buchstaben a -c wird die Zahl der gehaltenen gefährlichen Hunde (§3) mitgerechnet.

Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind:
Hunde,deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
iiiiiiausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder
iiiiiiauf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich
iiiiiieiner strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen
iiiiiiworden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere
iiiiiihetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt und ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim Steueramt Essen anzuzeigen.

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Fälligkeit der Hundesteuer in Essen
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.

Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Steuerbescheides für die zurückliegende Zeit und sodann halbjährlich am 15.05. und 15.11. mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.
Sie kann auf Antrag des/
der Steuerpflichtigen am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Der Antrag ist spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres zu stellen.
Die jährliche Zahlungsweise bleibt maßgebend, bis sie widerrufen wird.
Ein Widerruf muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangen Jahres erfolgen. Bis zum Zugehen eines neuen Feststellungbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinausu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Endet die Stuerpflicht, so ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten.


Hundesteuermarke in Essen
Die Stadt Essen - Stadtsteueramt- übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

Hundezüchter, die Zwingersteuer zahlen, bekommen drei Steuermarken.

Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Eine Ausnahme der Tragepflicht einer Steuermarke besteht für Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes.

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Essen die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.

Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisheriger zu befestigen oder vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.

Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Essen zurückzugeben.


Ersatz Hundesteuermarke in Essen
Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke ist vom Hundehalter/ von der Hundehalterin eine neue Steuermarke zu beantragen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundesteuermarke.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Stadtsteueramt (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Essen
Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Essen
Jede natürliche Person ist verpflichtet, jeden von ihr gehaltenen Hund innerhalb von
14 Tagen
a) nach der Aufnahme des Hundes in den Haushalt,
b) nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder
c) nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist
beim Stadtsteueramt Essen schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann persönlich beim Bürgeramt der Stadt Essen beziehungsweise schriftlich per Vordruck (siehe Download auf der rechten Seite), persönlich oder fernmündlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.

Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen des Hundehalters) zu erreichen.

A - F (0201) 88-21433
G - L (0201) 88-21432
M - R (0201) 88-21434
S - Z (0201) 88-21435

Bei der Anmeldung sind anzugeben:
- die Rasse des Hundes
- bei Mischlingen, mindestens 2 Rassen
- eine Kreuzung mit einen gefährlichen Hund (§3)

Der Wechsel einer Hunderasse ist ist dem Steueramt innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen.


Abmeldung der Hunde in Essen
Jeder angemeldete Hund ist von seinem Halter/ seiner Halterin innerhalb von einem Monat
a) nachdem er/ sie ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,
b) nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder
c) nach dem Wegzug aus der Stadt Essen,
beim Stadtsteueramt Essen schriftlich abzumelden.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Essen zurückzugeben.


Ummeldung der Hunde in Essen
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Essen
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.essen.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Essen

Zur Anmeldung
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und
Hundesteuerermäßigung in Essen
Die Steuervergünstigung wird nur gewährt.
1. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den iiiiiiangegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist.
2. im Fall des §7 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seinen Erwerb und seine iiiiiiVeräußerung geführt und der Stadt Essen - Stadtsteueramt- auf Verlangen vorzulegen.

Der Antrag auf Steuervergünstigung ist dies innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des
Hundes, bei versteuerten Hunden mindestens 2 Wochen vor Beginn des Monates, in dem
die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei dem - Stadtsteueramt Essen-
zu stellen.
Bei verspäteten Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden
Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen Abs.1 erhoben, wenn die
Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

Wird die rechtzeitig beantragte Steuervergünstigung für einen neu in den Haushalt aufgenommenen Hund abgelehnt, so wird die Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides abgeschafft wird.

Die Steuervergünstigung gilt nur für die Hundehalter/innen, für die sie beantragt und bewilligt worden ist und wird je Hundehalter/in nur für einen Hund gewährt.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegfall dem Stadtsteueramt Essen schriftlich anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in Essen
Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Essen aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen
können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.


Hundesteuerbefreiung in Essen
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt,
1. Hunde die gehalten werden von:
- Forstbeamten, Forstangestellten, Forstschutzbeauftragten
- Berufsjägern
- Jagdaufsehern, Jagdausübungsberechtigten
iiiidie die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt hat.
2.Blindenführhunde
3.einen Hund der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder i-iiiisonst hilflosen Person dient; die Steuerbefreiung wirdiiivon der Vorlage des iiiiSchwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "B", "aG" oder i"H" besitzen.
iiiiDie Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig iiiigemacht werden.
4.einen Hund, der von Personen gehalten wird:
- Grundsicherungsleistungen für Arbeitslose oder Sozialgeld nach dem SBG II
- Kindergeldzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Hilfe zum Leben oder Grundsicherungsleistungen
iiiierhalten oder dem Grunde nach Ansprüche darauf haben.
5.Hunde die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten iiiiwerden.
6.Gebrauchshunde die ausschließlich zur Bewachung der Herden verwand werden, in der iiiibenötigten Anzahl.
7.für gefährliche Hunde (§3) wird die Steuerbefreiung nur gewährt wenn bei der Aufnahme
iiiiin einem Haushalt bereits ein Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis
iiiigem.§4 LHundG NRW gestellt worden ist.
8.Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Tierschutzvereine, welche überwiegend iiiiHunde aus dem Raum Essen aufnehmen bzw. vermitteln, die ansonsten in Essen iiiiverwahrlosen bzw. nicht mehr gehalten werden können.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur
für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Essen
Die Steuer wird auf Antrag ermäßigt,
Für bis zu 2 Hunden, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen eingesetzt werden, wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes §2 Abs.1 ermäßigt.

Der Hund muss für den Einsatz als Wachhund geeignet sein.
Steuerermäßigung wird für gefährliche Hunde §3 nicht nicht gewährt.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Essen
Hunde die aus dem Tierheim Essen - Tierschutzverein Groß - Essen e. V. -
Albert - Schweitzer - Tierheim Grillostraße 24 45141 Essen -
in einem Haushalt aufgenommen wurden, erhalten für die ersten 12 Monate eine
Steuerbefreiung.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Münster ,wenn
Es sind keine Angaben dazu gefunden worden.


Bussgelder bei Verstößen in Essen
Dazu wurden leider kein Angaben gefunden


Mitführverbot von Hunden in Essen
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
im Botanischen Garten,
im Forstbotanischen Garten,
in den Vogelschauen und Wildparks,
auf ausgewiesenen Spielwiesen,
auf ausgewiesenen Liegewiesen,
auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
auf Friedhöfen,
auf Spielplätzen

Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Essen
Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu
der Ihr Hund gehört ! 

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Anleinpflicht für alle Hunde in Essen
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an
einer geeigneten Leine geführt werden  (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...

in Fußgängerzonen,
Haupteinkaufsbereichen
und anderen innerörtlichen Bereichen,
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

in der Allgemeinheit zugänglichen,
umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
einschließlich Kinderspielplätzen
mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

  • bei öffentlichen Versammlungen,
  • Aufzügen,
  • Volksfesten
  • und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden,
    Schulen und Kindergärten.

    Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.

    Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
    Hundekategorie, nicht möglich !

    Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


    Zuständiges Amt in Essen

    Ordnungsamt in Essen
    Rathaus
    4. und 6. Obergeschoss

    Adresse
    Rathaus
    Porscheplatz 1
    45127 Essen

    Telefon
    0201 88 32001
    Fax
    0201 88 32003

    Ansprechpartnerin
    Telefon
    0201 88 32201

    Ansprechpartnerinnen
    Landeshundegesetz (Anmeldung, Erlaubnisse, Bußgeldverfahren)
    5. Obergeschoss

    Telefon
    0201 88 32114

    Telefon
    0201 88 32115

    Telefon
    0201 88 32141

    Öffnungszeiten/Sprechzeiten
    Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr
    Am Mittwoch sind keine allgemeinen Sprechzeiten vorgesehen.

    Verkehrsanbindungen
    Haltestelle Porscheplatz


    Die Hundesteuersatzung von finden Sie ....hier

    Was sind gefährliche Hunde? - Definition
    Gefährliche Hunde, auch Kampfhunde genannt, sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

    Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

    Als gefährliche Hunde gelten in Hunde der Rassen
    Pittbull Terrier,
    American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier
    Bullterrier
    und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

    Im Einzelfall gefährliche Hunde
    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.



    Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





    Hier finden Sie Infos zu Essen z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Essen
    Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
    Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
    Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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