iHunde in Gelsenkirchen
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Gelsenkirchen, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Gelsenkirchen
für Hundehalter, Hundebesitzer
und Hundefans aus Gelsenkirchen


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Gelsenkirchen

Hundesteueramt in Gelsenkirchen
zuständig sind die
Bürgercenteren in Gelsenkirchen / Hundesteuer

Telefonische Auskünfte erhalten
Sie unter der Sammelrufnummer:
0209/ 169 21 00
Fax
0209/ 169 21 39

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Bürgercenter Gelsenkirchen / Hundesteuer
Montag, Dienstag 8 - 16 Uhr
Mittwoch, Freitag 8 - 13 Uhr
Donnerstag 8 - 19 Uhr

Adressen / Verkehrsanbindungen an das Bürgercenter Gelsenkirchen / Hundesteuer
Bürgercenter
im Rathaus Buer, Goldbergstr. 12

Adresse
Goldbergstr. 12
45875 Gelsenkirchen

Haltestelle:
Buer Rathaus
Linien:
210, 211, 222, 243, 244, 247, 249, 255, 301, 302, 380, 396, 397, 398, 399,
CE55, CE91, SB28


Bürgercenter
an der Cranger Str. 262

Adresse
an der Cranger Str. 262
45891 Gelsenkirchen

Haltestelle:
Erle Post
Linien:
301, 397, 398


Bürgercenter
an der Schloßstr. 35

Adresse
Schloßstr. 35
45875 Gelsenkirchen

Haltestelle:
Markenstraße
Linien:
383, CE56


Bürgercenter
an der Husemannstr. 32

Adresse
Husemannstr. 32
45879 Gelsenkirchen

Haltestelle:
Machensplatz
Linien:
340, 348, 380, 382

Haltestelle:
Hauptbahnhof
Linien:
107,127, 194, 301, 302, 348, 380, 381, 382, 383, 385, 389,
CE56


Höhe der Hundesteuer in Gelsenkirchen
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen
gemeinsam
für den 1. Hund 117,-- Euro,im Jahr
für den 2. Hund 135,-- Euro je Hund, im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren 153,-- Euro je Hund., im Jahr
Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 3 besteht oder für die Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Gelsenkirchen
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des
Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.

Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach Zugehen des Festsetzungsbescheides für die
zurückliegende Zeit und sodann halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte
des Jahresbetrages fällig.
Sie kann für das ganze Jahr im voraus entrichtet werden.
Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das
Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Endet die Steuerpflicht während des Halbjahres, so ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten.

Wer einen bereits in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder
mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden
gekommenen oder eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die
Anrechnung der nachweislich bereits entrichteteten, nicht erstatteten Steuer auf die für
den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.


Hundesteuermarke in Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung
über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten
Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt
Gelsenkirchen die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.

Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen
oder vorzuzeigen.

Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.


Ersatz Hundesteuermarke in Gelsenkirchen
Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke ist vom Hundehalter/ von der Hundehalterin eine neue Steuermarke zu beantragen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundemarke.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an eines der Bürgercentren in Gelsenkirchen (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Gelsenkirchen
Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Gelsenkirchen
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der
Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt
geworden ist, bei der Stadt Gelsenkirchen (Kassen- und Steueramt) anzumelden. In den
Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muß die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem
Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen
des § 7 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden
Monats erfolgen.


Abmeldung der Hunde in Gelsenkirchen
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert
oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen
ist oder nachdem der Halter aus der Stadt Gelsenkirchen weggezogen ist, bei der Stadt
Gelsenkirchen (Kassen- und Steueramt) abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an
eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person
anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Gelsenkirchen
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Gelsenkirchen
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.gelsenkirchen.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Gelsenkirchen

Zur Anmeldung
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Gelsenkirchen
Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn der Hund, für den Steuerbefreiung in Anspruch
genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist.

Der Antrag auf Steuerbefreiung ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des
Hundes, bei versteuerten Hunden mindestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in
dem die Steuerbefreiung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt Gelsenkirchen
(Kassen- und Steueramt) zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den
nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den
Steuersätzen des § 2 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte
Steuerbefreiung vorliegen. Wird die rechtzeitig beantragte Steuerbefreiung für einen
neu angeschafften Hund abgelehnt, so wird die Steuer nicht erhoben, wenn der Hund
binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides wieder abgeschafft
wird.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Steuerbefreiung gilt nur für Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von
zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt Gelsenkirchen (Kassen- und Steueramt)
anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in Gelsenkirchen
Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Gelsenkirchen aufhalten,
sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn
sie nachweisen können, daß die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik
versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.


Hundesteuerbefreiung in Gelsenkirchen
Steuerbefreiung wird auf Antrag für einen Hund gewährt,
- Diensthunde von Polizei-, Hilfspolizei- und Zollbeamten sowie den Dienstkräften der
iiiiOrdnungsbehörden, wenn die Unterhaltungskosten im wesentlichen aus öffentlichen
iiiiMittel bestritten werden,
- Hunde, die von öffentlich bestelltem Wachpersonal für Wachzwecke gehalten werden,
- Gebrauchshunde von Forstbeamten und von Angestellten im Privatforstdienst, von
iiiiBerufsjägern, von beauftragten Feld- und Forstaufsehern und von bestätigten
iiiiJagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl,
- Blindenführhunde,
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
iiiihilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines
iiiiamtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden,
- Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenenen Binnenschiffen gehalten iiiiwerden,
- Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwandt werden, in iiiider benötigten Anzahl,
- abgerichtete Hunde, die von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt iiiiwerden,
- Hunde, die von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
iiiiBundessozialhilfegesetz und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig
iiiigleichstehen, gehalten werden, jedoch nur für einen Hund.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur
für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Gelsenkirchen
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Härtefallregeln in Gelsenkirchen
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Gelsenkirchen
Leider konnten dazu keine Angaben gefunden werden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Gelsenkirchen ,wenn
Es sind keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Gelsenkirchen
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712) handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

- als Hundehalter entgegen § 5 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine
Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,

- als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,

- als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,

- als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen
läßt, die Steuermarke auf Verlangen des Bediensteten oder Beauftragten der Stadt
Gelsenkirchen nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke
ähnlich sehen, anlegt,

- als Haushaltungsvorstand oder dessen Stellvertreter sowie als Hundehalter entgegen
§ 8 Abs. 4 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt,

- als Haushaltungsvorstand oder dessen Stellvertreter entgegen § 8 Abs. 5 die
bestehenden Verpflichtungen nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgemäß ausfüllt bzw. beantwortet.

Die Hundesteuersatzung von Gelsenkirchen finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Gelsenkirchen
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
im Botanischen Garten,
im Forstbotanischen Garten,
in den Vogelschauen und Wildparks,
auf ausgewiesenen Spielwiesen,
auf ausgewiesenen Liegewiesen,
auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
auf Friedhöfen,
auf Spielplätzen

Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Gelsenkirchen
Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu
der Ihr Hund gehört ! 

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Anleinpflicht für alle Hunde in Gelsenkirchen
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an
einer geeigneten Leine geführt werden  (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...

in Fußgängerzonen,
Haupteinkaufsbereichen
und anderen innerörtlichen Bereichen,
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

in der Allgemeinheit zugänglichen,
umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
einschließlich Kinderspielplätzen
mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

  • bei öffentlichen Versammlungen,
  • Aufzügen,
  • Volksfesten
  • und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden,
    Schulen und Kindergärten.

    Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.

    Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
    Hundekategorie, nicht möglich !

    Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.


    Zuständiges Amt in Gelsenkirchen

    Ordnungsamt in Gelsenkirchen

    Adresse
    Hochkampstr. 70
    45881 Gelsenkirchen

    Postanschrift
    Referat 30 - Recht und Ordnung
    45875 Gelsenkirchen

    Telefon
    0209/ 169 - 3710

    Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Gelsenkirchen
    Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
    Bitte erkundigen Sie sich telefonisch beim Ordnungsamt Gelsenkirchen danach.



    Was sind gefährliche Hunde? - Definition
    Gefährliche Hunde, auch Kampfhunde genannt, sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

    Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

    Als gefährliche Hunde gelten in Hunde der Rassen
    Pittbull Terrier,
    American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier
    Bullterrier
    und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

    Im Einzelfall gefährliche Hunde
    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.



    Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





    Hier finden Sie Infos zu Gelsenkirchen z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Gelsenkirchen
    Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
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    Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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