iHunde in Gera
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Gera, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Gera
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Gera


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Gera

Hundesteueramt in Gera
Fachgebiet Steuern
Hundesteuern

Adresse
Mühlengasse 7
07545 Gera

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Gera
Telefon
0365/838 2234
Fax
0365/838 2305

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Gera
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Höhe der Hundesteuer in Gera
Die Steuer beträgt pro Kalenderjahr für
den 1. Hund 61,30 Euro, im Jahr
den 2. Hund 79,80 Euro, im Jahr
jeden weiteren Hund 98,20 Euro, im Jahr

für jeden sogenannten gefährlichen Hund nach § 4 Abs.2 429,50 Euro, im Jahr


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Gera
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer.
Sie wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum
15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres bzw. nach Vereinbarung am 01.07. des Jahres
fällig.
Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so wird die anteilige Steuer
einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.


Hundesteuermarke in Gera
Jeder Hundehalter erhält bei Anmeldung eines Hundes eine Steuermarke.

Bei Festsetzung einer Züchtersteuer erhält der Hundehalter eine zweite Steuermarke.

Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Hunde außerhalb des
Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes die gültigen Steuermarken sichtbar tragen.

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke gegen eine
Verwaltungsgebühr ausgehändigt.

Die Hundehalter sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Gera eine gültige
Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.

Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Gera zurückzugeben.


Ersatz Hundesteuermarke in Gera
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Stadt Gera.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Gera - Fachgebiet Steuern
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens
erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Gera
Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Gera
Wer im Stadtgebiet Gera einen über drei Monate alten, noch nicht bei der Stadt Gera
gemeldeten Hund hält (§ 3 Absatz 2 und 3), muss ihn innerhalb von 14 Tagen beim
Steueramt, – unter Angabe von Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers,
Zeitpunkt der Besitznahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes, anmelden.


Abmeldung der Hunde in Gera
Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige nach Abs. 2 der
Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

Für getötete oder verendete Hunde ist ein Tötungsnachweis vorzulegen.

Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Gera zurückzugeben.


Ummeldung der Hunde in Gera
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Gera
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.gera.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Gera

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Gera
Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres.

Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.

Die Nachweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuervergünstigung
trägt der Hundehalter.

In den Fällen des § 6 Abs. 1 kann jeder Ermäßigungsgrund auf schriftlichen Antrag
nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich,
so ist das innerhalb von 14 Tagen beim Steueramt anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in Gera
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Gera
Steuerfrei ist das Halten von
- Hunden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und Dienste, z. B.
- Diensthunde der Polizei,
- des Grenzschutzes,
- des Zolldienstes und weiterer Sicherheitsorgane,

- Hunden des Deutschen Roten Kreuzes,
- des Arbeiter-Samariterbundes,
- des Malteser - Hilfsdienstes,
- der Johanniter-Unfallhilfe,
- des Technischen-Hilfswerks
- des Bundesluftschutzverbandes,
iiiiwenn sie ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden
iiiiAufgaben dienen,
- Hunden, die zur Führung und zum Schutz blinder, tauber oder völlig hilfloser Personen
iiiierforderlich sind,
- Hunden, die sich in Tierheimen und Tierasylen befinden,
- Hunden in Tierhandlungen,
- Herdengebrauchshunden in erforderlicher Anzahl,
- abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
iiiinachweislich für ihre Tätigkeit benötigt werden,
- Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen
iiiiZwecken gehalten werden.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Gera
Die Steuer ist um die Hälfte des in § 4 festgelegten Steuersatzes ermäßigt für
a)Hunde, die von Forstbediensteten zur Ausübung des Jagd- und Forstschutzes
gehalten werden.
b)Hunde, die in bewohnten Gebäuden gehalten werden, die vom nächsten bewohnten
Grundstück mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen.

Die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung sind alle 2 Jahre in geeigneter Weise
glaubhaft zu machen.

Wird der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
nicht erbracht, entfällt der Anspruch auf die Steuerermäßigung ab dem Tag zu welchem
ansonsten die Steuervergünstigung verlängert werden würde.

Für gefährliche Hunde im Sinne des §4 Absatz 2 werden Steuerermäßigungen nicht
gewährt.


Härtefallregeln in Gera
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Gera
Hierzu konnten keine Angaben finden werden


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Gera, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Gera
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig

1. entgegen § 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt,

2.entgegen §§ 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine
Steuervergünstigung nicht anzeigt,

3. entgegen § 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,

4.entgegen § 10 Abs. 4 der Satzung den Beauftragten der Landeshauptstadt Erfurt auf
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder

5. entgegen § 10 Abs. 1 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung
nicht abgibt.


Bussgelder in Gera
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von der Stadt Gera finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Gera
Hier dürfen Hunde nicht hin in Gera

- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiesen

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Gera:
- in öffentlichen Brunnen
- in Weihern
- in Wasserbecken

Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für
- Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie
- Diensthunde der Gemeinden
- Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften,
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
- Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie
- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
iiiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
iiiiianerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
- auf Blindenbegleithunde und
- Behindertenbegleithunde

Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
und Tierpensionen.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Gera
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Gera
Alle Hunde sind innerhalb der Stadt Gera auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen
und Anlagen stets an der Leine zu führen.

Hunde dürfen ohne Leine nur auf den hierfür von der Stadt ausgewiesenen Flächen
laufen gelassen werden, die durch Schilder gekennzeichnet sind.

Die Person, die den Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier
körperlich zu beherrschen.

Wer Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen mit sich führt,
hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden,
insbesondere der Hund immer, besonders bei Sichthindernissen, unter Aufsicht bleibt
und zur Wahrung des Abstandes zu anderen Personen oder Tieren die Leine
entsprechend verkürzt gehalten wird.

In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden,
insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten,
Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles
kurz zu halten.

Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist
sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.

Hunde sind stets an einer reißfesten, höchstens 1,20 m langen Leine zu führen.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Gera, Leinenlänge 1,20 m höchstens.
- auf öffentlichen Straßen,
- in Fußgängerzonen,
- in Einkaufszentren
- und anderen innerörtlichen Bereichen,
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen,
- umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- in Aufzügen,
- auf Volksfesten
- bei Sportveranstaltungen
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- Schulen und Kindergärten.
- auf Friedhöfen


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen
Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
geführt werden:
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
iiiiiigehalten werden kann;
2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution her
iiiiiistets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer mitzuführen
iiiiiiund auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und auszuhändigen,
5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.


Zuständiges Amt in Gera
Fachdienst Ordnungsangelegenheiten

Adresse
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Gera
Telefon
0365/838-2424
Fax
0365/838-2495

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Gera
nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Gera
Stadtbahn
Haltestelle Schenkendorfstraße
Linie 3


Das Landeshundegesetz von der Stadt Gera finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Gera ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
iiiiiioder
4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
iiiiiigehetzt oder gerissen haben.

Gefährliche Hunde sind insbesondere
- Bullterrier,
- Pit-Bull-Terrier,
- Mastino Napolitano,
- Fila Brasileiro,
- Bordeaux Dogge,
- Mastino Espanol,
- Staffordshire-Bull-Terrier,
- Dogo Argentino,
- Römischer Kampfhund,
- Chinesischer Kampfhund,
- Bandog,
- Tosa Inu
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration
mit anderen Hunden.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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