Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in Gera |
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| Hundesteueramt in Gera |
Fachgebiet Steuern
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Hundesteuern
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| Adresse |
Mühlengasse 7
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07545 Gera
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Gera |
| Telefon |
0365/838 2234
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| Fax |
0365/838 2305
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Gera |
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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| Freitag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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| Höhe der Hundesteuer in Gera |
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Die Steuer beträgt pro Kalenderjahr für
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den 1. Hund 61,30 Euro, im Jahr
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den 2. Hund 79,80 Euro, im Jahr
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jeden weiteren Hund 98,20 Euro, im Jahr
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für jeden sogenannten gefährlichen Hund nach § 4 Abs.2 429,50 Euro, im Jahr
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Gera |
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Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer.
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| Sie wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum |
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15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres bzw. nach Vereinbarung am 01.07. des Jahres
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fällig.
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Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so wird die anteilige Steuer
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einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
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| Hundesteuermarke in Gera |
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Jeder Hundehalter erhält bei Anmeldung eines Hundes eine Steuermarke.
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Bei Festsetzung einer Züchtersteuer erhält der Hundehalter eine zweite Steuermarke.
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Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Hunde außerhalb des
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Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes die gültigen Steuermarken sichtbar tragen.
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Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke gegen eine
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Verwaltungsgebühr ausgehändigt.
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Die Hundehalter sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Gera eine gültige
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Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
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Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Gera zurückzugeben.
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| Ersatz Hundesteuermarke in Gera |
| Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige |
| gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Stadt Gera. |
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Gera - Fachgebiet Steuern
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| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens |
| erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Gera |
| Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Anmeldung der Hunde in Gera |
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Wer im Stadtgebiet Gera einen über drei Monate alten, noch nicht bei der Stadt Gera
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gemeldeten Hund hält (§ 3 Absatz 2 und 3), muss ihn innerhalb von 14 Tagen beim
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Steueramt, – unter Angabe von Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers,
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Zeitpunkt der Besitznahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes, anmelden.
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| Abmeldung der Hunde in Gera |
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Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige nach Abs. 2 der
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Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
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Für getötete oder verendete Hunde ist ein Tötungsnachweis vorzulegen.
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| Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Gera zurückzugeben. |
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| Ummeldung der Hunde in Gera |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Gera |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.gera.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Gera |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Gera |
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Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres.
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Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
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Die Nachweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuervergünstigung
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trägt der Hundehalter.
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In den Fällen des § 6 Abs. 1 kann jeder Ermäßigungsgrund auf schriftlichen Antrag
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nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.
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Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich,
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so ist das innerhalb von 14 Tagen beim Steueramt anzuzeigen.
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| Hundesteuerfreiheit in Gera |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in Gera |
| Steuerfrei ist das Halten von |
| - Hunden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und Dienste, z. B. |
| - Diensthunde der Polizei, |
| - des Grenzschutzes, |
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- des Zolldienstes und weiterer Sicherheitsorgane,
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- Hunden des Deutschen Roten Kreuzes,
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| - des Arbeiter-Samariterbundes, |
| - des Malteser - Hilfsdienstes, |
| - der Johanniter-Unfallhilfe, |
| - des Technischen-Hilfswerks |
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- des Bundesluftschutzverbandes,
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iiiiwenn sie ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden
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iiiiAufgaben dienen,
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- Hunden, die zur Führung und zum Schutz blinder, tauber oder völlig hilfloser Personen
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iiiierforderlich sind,
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- Hunden, die sich in Tierheimen und Tierasylen befinden,
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- Hunden in Tierhandlungen,
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- Herdengebrauchshunden in erforderlicher Anzahl,
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- abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
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iiiinachweislich für ihre Tätigkeit benötigt werden,
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- Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen
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iiiiZwecken gehalten werden.
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in Gera |
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Die Steuer ist um die Hälfte des in § 4 festgelegten Steuersatzes ermäßigt für
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a)Hunde, die von Forstbediensteten zur Ausübung des Jagd- und Forstschutzes
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gehalten werden.
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b)Hunde, die in bewohnten Gebäuden gehalten werden, die vom nächsten bewohnten
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Grundstück mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen.
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Die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung sind alle 2 Jahre in geeigneter Weise
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glaubhaft zu machen.
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Wird der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
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nicht erbracht, entfällt der Anspruch auf die Steuerermäßigung ab dem Tag zu welchem
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ansonsten die Steuervergünstigung verlängert werden würde.
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Für gefährliche Hunde im Sinne des §4 Absatz 2 werden Steuerermäßigungen nicht
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gewährt.
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| Härtefallregeln in Gera |
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Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in Gera |
| Hierzu konnten keine Angaben finden werden |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Gera, wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in Gera |
| Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder |
leichtfertig
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| 1. entgegen § 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt, |
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| 2.entgegen §§ 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine |
Steuervergünstigung nicht anzeigt,
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| 3. entgegen § 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines |
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,
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| 4.entgegen § 10 Abs. 4 der Satzung den Beauftragten der Landeshauptstadt Erfurt auf |
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder
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| 5. entgegen § 10 Abs. 1 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung |
nicht abgibt.
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| Bussgelder in Gera |
| Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden. |
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| Die Hundesteuersatzung von der Stadt Gera finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in Gera |
| Hier dürfen Hunde nicht hin in Gera |
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| - auf Kinderspielplätzen |
| - auf Liegewiesen |
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| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
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| Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Gera: |
| - in öffentlichen Brunnen |
| - in Weihern |
| - in Wasserbecken |
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| Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für |
| - Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie |
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- Diensthunde der Gemeinden
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| - Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften, |
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
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| - Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie |
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- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
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- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
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iiiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
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iiiiianerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
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| - auf Blindenbegleithunde und |
| - Behindertenbegleithunde |
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Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
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und Tierpensionen.
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Gera |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in Gera |
| Alle Hunde sind innerhalb der Stadt Gera auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen |
| und Anlagen stets an der Leine zu führen. |
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| Hunde dürfen ohne Leine nur auf den hierfür von der Stadt ausgewiesenen Flächen |
| laufen gelassen werden, die durch Schilder gekennzeichnet sind. |
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| Die Person, die den Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier |
| körperlich zu beherrschen. |
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| Wer Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen mit sich führt, |
| hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden, |
| insbesondere der Hund immer, besonders bei Sichthindernissen, unter Aufsicht bleibt |
| und zur Wahrung des Abstandes zu anderen Personen oder Tieren die Leine |
| entsprechend verkürzt gehalten wird. |
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| In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden, |
| insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten, |
| Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles |
| kurz zu halten. |
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| Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist |
| sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder |
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.
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Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.
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Hunde sind stets an einer reißfesten, höchstens 1,20 m langen Leine zu führen.
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| Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Gera, Leinenlänge 1,20 m höchstens. |
| - auf öffentlichen Straßen, |
| - in Fußgängerzonen, |
| - in Einkaufszentren |
| - und anderen innerörtlichen Bereichen, |
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
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| - in der Allgemeinheit zugänglichen, |
| - umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen |
| - in Aufzügen, |
| - auf Volksfesten |
| - bei Sportveranstaltungen |
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
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| - in öffentlichen Gebäuden, |
| - Schulen und Kindergärten. |
| - auf Friedhöfen |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen |
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Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
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außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
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geführt werden:
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1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
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iiiiiigehalten werden kann;
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2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution her
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iiiiiistets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
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3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden
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iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
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4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
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iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
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iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer mitzuführen
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iiiiiiund auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und auszuhändigen,
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5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.
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| Zuständiges Amt in Gera |
Fachdienst Ordnungsangelegenheiten
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| Adresse |
Handwerkerhof 13
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07548 Gera
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| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Gera |
| Telefon |
| 0365/838-2424 |
| Fax |
| 0365/838-2495 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Gera |
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| Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in Gera |
| Stadtbahn |
| Haltestelle Schenkendorfstraße |
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| Das Landeshundegesetz von der Stadt Gera finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Stadt Gera ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Als gefährliche Hunde gelten: |
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1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
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iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
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iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
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2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
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3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
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| iiiiiioder |
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4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
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iiiiiigehetzt oder gerissen haben.
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Gefährliche Hunde sind insbesondere
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- Bullterrier,
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- Pit-Bull-Terrier,
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- Mastino Napolitano,
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| - Fila Brasileiro, |
- Bordeaux Dogge,
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- Mastino Espanol,
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- Staffordshire-Bull-Terrier,
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- Dogo Argentino,
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- Römischer Kampfhund,
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- Chinesischer Kampfhund,
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| - Bandog, |
| - Tosa Inu |
| und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration |
| mit anderen Hunden. |
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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