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Göttingen, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von Göttingen
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Göttingen



Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Göttingen

Hundesteueramt in Göttingen
Fachbereich Gewerbesteuer

Adresse
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Göttingen
Telefon
0551 400-2404

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Göttingen
Montag - Mittwoch  8 -16 Uhr
Donnerstag            8 -17 Uhr
Freitag                  8-13 Uhr

Verkehrsanbindungen an das Hundesteueramt Göttingen
Haltestelle Linie 1 - Neues Rathaus, Linie 12 - Keplerstraße, Linie 2 - Neues Rathaus


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Höhe der Hundesteuer in Göttingen
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.
sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 98,40 Euro, im Jahr
b) für jeden weiteren Hund 192,00 Euro, im Jahr
c) für gefährliche Hunde jeweils 624,00 Euro, im Jahr

Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach §§ 3 Abs.2, 15 des
Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt wurde.

Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht angesetzt;

Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der
Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf.
weitere Hunde vorangestellt.

Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so ist für den zweiten und jeden
weiteren Hund der gem. Abs. 1 geltende höhere Steuersatz zu zahlen, ohne Rücksicht
darauf, welcher Haushalts-angehörige Eigentümer oder Halter des Hundes ist.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Götting
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt und erhoben.
Die Steuerschuld entsteht mit Beginn des Erhebungszeitraumes.
Erhebungszeitraum (Steuerjahr) ist das Kalenderjahr.
In den Fällen der §§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 wird die Jahressteuer anteilig erhoben.
Die Steuerschuld entsteht in diesen Fällen mit dem Beginn der Steuerpflicht.

Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
jeden Jahres fällig.

Bei erstmaliger Heranziehung ist ein nach Abs. 1 Satz 2 festgesetzter Teilbetrag innerhalb
eines Monats nach der Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.


Hundesteuermarke in Göttingen
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben,
die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.

Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine
gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.


Ersatz Hundesteuermarke in Göttingen
Bei Verlust der gültigen oder unbrauchbar gewordenen Steuermarke ist eine neue
Hundesteuermarke bei der Stadt Göttingen zu beantragen.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Göttingen Fachbereich
Gewerbesteuer (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Göttingen
Zu der Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke sind leider keine Angaben gefunden worden.

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Anmeldung der Hunde in Göttingen
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen 14 Tagen bei der
Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) unter Angabe der Rasse schriftlich anzuzeigen.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 nach Ablauf des zweiten Monats.

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner
Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.

Als Halterin/Halter gilt auch, wer einen Hund im Interesse einer juristischen Person hält.

Als Halterin/Halter des Hundes gilt ferner, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie/er nicht nachweisen
kann, dass der Hund in der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert oder steuerfrei
gehalten wird.

Die Steuerpflicht tritt auf jeden Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf
Probe oder das Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

Alle nach Abs. 1 aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie
Gesamtschuldner.
Neben der Halterin/dem Halter haftet die Eigentümerin/Eigentümer für die Steuer.

Ist Ihnen ein Hund zugelaufen so gilt dieser als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von
14 Tagen beim Ordnungsamt der Stadt Göttingen gemeldet worden ist.
Oder wenn der zugelaufene Hund nicht bei der vom Ordnungsamt Göttigen bestimmten
Stelle abgegeben wird.


Abmeldung der Hunde in Göttingen
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen 14 Tagen, nachdem der Hund
veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, ist bei der
Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) schriftlich anzuzeigen.

Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter aus der Stadt Göttingen wegzieht.

Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und
die Anschrift dieser Person anzugeben.

Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des
Hundes wieder abgegeben werden müssen.


Ummeldung der Hunde in Göttingen
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Göttingen
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.goettingen.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Göttingen

Zur Anmeldung
Personalausweis, Reisepass
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.


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Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Göttingen
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn

1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende
iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind,
4. in den Fällen des § 4 Abs. 2 Nr. 6 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand der Hunde
iiiiiigeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Steuerermäßigung oder -befreiung wird von dem Kalendermonat an gewährt, in dem der
Antrag gestellt wurde.


Hundesteuerfreiheit in Göttingen
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Göttingen
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
iiiiiiUnterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;
2. Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, vor
iiiiiibestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder
iiiiiiFeldschutz erforderlichen Anzahl;
3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl;
4. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder
iiiiiiZivilschutzeinheiten gehalten werden;
5. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen
iiiiiiZwecken gehalten werden;
6. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend
iiiiiiuntergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;
7. Blindenführhunden;
8. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilflosen
iiiiiiPersonen dienen.
iiiiiiSonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit
iiiiiiden Merkzeichen ”B”,”BL”,”aG” oder ”H” besitzen.

Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 zu versteuern sind, wird
keine Steuerbefreiung gewährt.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Göttingen
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten
von

a) einem Hund, der zur Bewachung von Wohngebäuden benötigt wird, welche von dem
iiiiiinächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 m entfernt liegen,
b) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von
iiiiiiberufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,
c) abgerichteten Hunden, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern für ihre
iiiiiiBerufsarbeit benötigt werden;
d) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet
iiiiiiwerden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.
iiiiiiDas mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 zu versteuern sind, wird
keine Steuerermäßigung gewährt.


Härtefallregeln in Göttingen
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Göttingen
Für Hunde, die aus dem Göttinger Tierheim übernommen werden, wird auf Antrag ein Jahr
lang Steuerbefreiung gewährt.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Göttingen ,wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Göttingen
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Absatz 2 Nr. 2 NKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig

- entgegen § 9 Abs. 1 den Beginn der Hundehaltung nicht binnen 14 Tagen schriftlich bei
iiiider Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) anzeigt,
- entgegen § 9 Abs. 1 die Rasse des Hundes nicht angibt,
- entgegen § 9 Abs. 2 das Ende der Hundehaltung nicht binnen 14 Tagen schriftlich bei
iiiider Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) anzeigt,
- entgegen § 9 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder
iiiiSteuerermäßigung nicht binnen 14 Tagen schriftlich bei der Stadt Göttingen
iiii(Fachbereich Finanzen) anzeigt,
- entgegen § 9 Abs. 4 Satz 1 bei der Abmeldung des Hundes die Hundesteuermarke nicht
iiiiabgibt und diese weiterhin verwendet,
- entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 den von ihm gehaltenen Hund außerhalb einer Wohnung
iiiioder eines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige, deutlich sichtbare
iiiiHundesteuermarke führt oder laufen lässt,
- entgegen § 9 Abs. 5 Auskünfte über gehaltene Hunde nicht wahrheitsgemäß erteilt.


Bussgelder in Göttingen
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von Göttingen finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Göttingen
Hier dürfen Hunde nicht hin:
- im Tiergarten
- im Stadtpark
- auf Friedhöfen
- in Spielparks
- auf Schulhöfen
- auf Festen
- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiese
- auf Schützen-, Volks-, Stadt- und Stadtteilfesten
- auf Wochenmärkten
Dies nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von Göttingen
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Göttingen
Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Göttingen
- Einkaufszentren
- innerhalb der Fußgängerzonen
- auf Jahrmärkten
- auf dem Weihnachtsmarkt
- in den Schongebieten

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt hier nicht.


Leinenzwang für gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen und haben einen
Maulkorb zu tragen, der das Beißen sicher verhindert.

Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.


Zuständiges Amt in Göttingen
Fachbereich Ordnung

Adresse
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen

Ansprechpartner/-innen Hundeangelegenheiten/gefährliche Hunde in Göttingen
Telefon
0551/ 400 2256

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Göttingen
Montag, Dienstag 8.30 - 15 Uhr
Mittwoch, Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 17 Uhr


Das Landeshundegesetz von Göttingen finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt Göttingen ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition

Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die
bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind.
Dies ist der Fall, wenn
• insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder
• wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen wurden
und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Leinen- und / oder
Maulkorbzwang angeordnet hat bzw. die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des
Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt und eine Erlaubnis
nach § 5 NHundG versagt wurde.

Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder
iiiiiiAbrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft,
iiiiiiAngriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren,
iiiiiiMensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
2. Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss
iiiiiigeschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in
iiiiiiähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz
iiiiiidessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh Katzen
iiiiiioder Hunde hetzen oder reißen, oder
4. Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt
iiiiiiMenschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise
iiiiiiangesprungen haben.

1. Bullmastiff
2. Dobermann
3. Dogo Argentino
4. Fila Brasilerio
5. Kaukasischwer Owtscharka
6. Mastiff
7. Mastin Espanol
8. Mastino Napoletano
9. Rottweiler
10. Staffordshire Bullterrier
11. Tosa-Inu
12. Kreuzungen mit den Hunden der Nummern 1 bis 11
aus genommen sind Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats und dienstlich
geführte Hunde öffentlicher Stellen.

Es ist verboten, nicht gewerblich
1. Hunde der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier
2. Hunde des Typs Pitbull Terrier und
3. Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs
zu halten, zu züchten oder zu vermehren.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier


Hier finden Sie Infos zu Göttingen z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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