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| Hundesteuer in Göttingen |
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| Hundesteueramt in Göttingen |
| Fachbereich Gewerbesteuer |
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| Adresse |
Neues Rathaus
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Hiroshimaplatz 1-4
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37083 Göttingen
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Göttingen |
| Telefon |
| 0551 400-2404 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Göttingen |
Montag - Mittwoch 8 -16 Uhr
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Donnerstag 8 -17 Uhr
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| Freitag 8-13 Uhr |
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| Verkehrsanbindungen an das Hundesteueramt Göttingen |
| Haltestelle Linie 1 - Neues Rathaus, Linie 12 - Keplerstraße, Linie 2 - Neues Rathaus |
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| Höhe der Hundesteuer in Göttingen |
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Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.
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sie beträgt jährlich:
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a) für den ersten Hund 98,40 Euro, im Jahr
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b) für jeden weiteren Hund 192,00 Euro, im Jahr
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c) für gefährliche Hunde jeweils 624,00 Euro, im Jahr
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Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach §§ 3 Abs.2, 15 des
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Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt wurde.
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Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Berechnung der
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Anzahl der Hunde nicht angesetzt;
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Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der
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| Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. |
| weitere Hunde vorangestellt. |
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| Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so ist für den zweiten und jeden |
| weiteren Hund der gem. Abs. 1 geltende höhere Steuersatz zu zahlen, ohne Rücksicht |
darauf, welcher Haushalts-angehörige Eigentümer oder Halter des Hundes ist.
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Götting |
| Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt und erhoben. |
| Die Steuerschuld entsteht mit Beginn des Erhebungszeitraumes. |
| Erhebungszeitraum (Steuerjahr) ist das Kalenderjahr. |
In den Fällen der §§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 wird die Jahressteuer anteilig erhoben.
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Die Steuerschuld entsteht in diesen Fällen mit dem Beginn der Steuerpflicht.
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Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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| jeden Jahres fällig. |
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| Bei erstmaliger Heranziehung ist ein nach Abs. 1 Satz 2 festgesetzter Teilbetrag innerhalb |
| eines Monats nach der Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig. |
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| Hundesteuermarke in Göttingen |
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Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben,
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| die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. |
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| Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine |
gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
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| Ersatz Hundesteuermarke in Göttingen |
| Bei Verlust der gültigen oder unbrauchbar gewordenen Steuermarke ist eine neue |
| Hundesteuermarke bei der Stadt Göttingen zu beantragen. |
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Göttingen Fachbereich |
| Gewerbesteuer (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Göttingen |
| Zu der Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke sind leider keine Angaben gefunden worden. |
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| Anmeldung der Hunde in Göttingen |
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen 14 Tagen bei der
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Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) unter Angabe der Rasse schriftlich anzuzeigen.
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| Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. |
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 nach Ablauf des zweiten Monats.
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| Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner |
| Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. |
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| Als Halterin/Halter gilt auch, wer einen Hund im Interesse einer juristischen Person hält. |
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| Als Halterin/Halter des Hundes gilt ferner, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung |
| genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie/er nicht nachweisen |
| kann, dass der Hund in der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert oder steuerfrei |
| gehalten wird. |
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| Die Steuerpflicht tritt auf jeden Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf |
Probe oder das Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
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Alle nach Abs. 1 aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
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Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie
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Neben der Halterin/dem Halter haftet die Eigentümerin/Eigentümer für die Steuer.
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| Ist Ihnen ein Hund zugelaufen so gilt dieser als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von |
| 14 Tagen beim Ordnungsamt der Stadt Göttingen gemeldet worden ist. |
| Oder wenn der zugelaufene Hund nicht bei der vom Ordnungsamt Göttigen bestimmten |
| Stelle abgegeben wird. |
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| Abmeldung der Hunde in Göttingen |
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen 14 Tagen, nachdem der Hund
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| veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, ist bei der |
| Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) schriftlich anzuzeigen. |
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Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter aus der Stadt Göttingen wegzieht.
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| Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und |
die Anschrift dieser Person anzugeben.
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Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des
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| Hundes wieder abgegeben werden müssen. |
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| Ummeldung der Hunde in Göttingen |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Göttingen |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.goettingen.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Göttingen |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis, Reisepass |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Göttingen |
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Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
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1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
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2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
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| 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende |
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iiiiiiUnterkunftsräume vorhanden sind,
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4. in den Fällen des § 4 Abs. 2 Nr. 6 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand der Hunde
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iiiiiigeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
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Steuerermäßigung oder -befreiung wird von dem Kalendermonat an gewährt, in dem der
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Antrag gestellt wurde.
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| Hundesteuerfreiheit in Göttingen |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in Göttingen |
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
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1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren
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iiiiiiUnterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;
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| 2. Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, vor |
iiiiiibestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder
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iiiiiiFeldschutz erforderlichen Anzahl;
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3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl;
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| 4. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder |
iiiiiiZivilschutzeinheiten gehalten werden;
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| 5. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen |
iiiiiiZwecken gehalten werden;
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6. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend
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iiiiiiuntergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;
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7. Blindenführhunden;
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8. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilflosen
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| iiiiiiPersonen dienen. |
| iiiiiiSonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit |
iiiiiiden Merkzeichen ”B”,”BL”,”aG” oder ”H” besitzen.
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| Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 zu versteuern sind, wird |
keine Steuerbefreiung gewährt.
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in Göttingen |
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten
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von
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a) einem Hund, der zur Bewachung von Wohngebäuden benötigt wird, welche von dem
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iiiiiinächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 m entfernt liegen,
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b) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von
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iiiiiiberufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,
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c) abgerichteten Hunden, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern für ihre
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iiiiiiBerufsarbeit benötigt werden;
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| d) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet |
iiiiiiwerden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.
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iiiiiiDas mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
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Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 zu versteuern sind, wird
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keine Steuerermäßigung gewährt.
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| Härtefallregeln in Göttingen |
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Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in Göttingen |
Für Hunde, die aus dem Göttinger Tierheim übernommen werden, wird auf Antrag ein Jahr
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lang Steuerbefreiung gewährt.
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Göttingen ,wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in Göttingen |
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Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Absatz 2 Nr. 2 NKAG handelt, wer vorsätzlich oder
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leichtfertig
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| - entgegen § 9 Abs. 1 den Beginn der Hundehaltung nicht binnen 14 Tagen schriftlich bei |
iiiider Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) anzeigt,
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- entgegen § 9 Abs. 1 die Rasse des Hundes nicht angibt,
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| - entgegen § 9 Abs. 2 das Ende der Hundehaltung nicht binnen 14 Tagen schriftlich bei |
| iiiider Stadt Göttingen (Fachbereich Finanzen) anzeigt, |
- entgegen § 9 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder
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| iiiiSteuerermäßigung nicht binnen 14 Tagen schriftlich bei der Stadt Göttingen |
iiii(Fachbereich Finanzen) anzeigt,
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| - entgegen § 9 Abs. 4 Satz 1 bei der Abmeldung des Hundes die Hundesteuermarke nicht |
iiiiabgibt und diese weiterhin verwendet,
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- entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 den von ihm gehaltenen Hund außerhalb einer Wohnung
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| iiiioder eines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige, deutlich sichtbare |
iiiiHundesteuermarke führt oder laufen lässt,
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- entgegen § 9 Abs. 5 Auskünfte über gehaltene Hunde nicht wahrheitsgemäß erteilt.
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| Bussgelder in Göttingen |
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Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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| Die Hundesteuersatzung von Göttingen finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in Göttingen |
| Hier dürfen Hunde nicht hin: |
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| - im Tiergarten |
| - im Stadtpark |
| - auf Friedhöfen |
| - in Spielparks |
| - auf Schulhöfen |
| - auf Festen |
| - auf Kinderspielplätzen |
| - auf Liegewiese |
| - auf Schützen-, Volks-, Stadt- und Stadtteilfesten |
| - auf Wochenmärkten |
Dies nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von Göttingen |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in Göttingen |
Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.
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| Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Göttingen |
| - Einkaufszentren |
| - innerhalb der Fußgängerzonen |
| - auf Jahrmärkten |
| - auf dem Weihnachtsmarkt |
| - in den Schongebieten |
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| Die Befreiung vom Leinenzwang gilt hier nicht. |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde |
| Gefährliche Hunde sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen und haben einen |
| Maulkorb zu tragen, der das Beißen sicher verhindert. |
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| Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten. |
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| Zuständiges Amt in Göttingen |
| Fachbereich Ordnung |
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| Adresse |
| Hiroshimaplatz 1-4 |
| 37083 Göttingen |
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| Ansprechpartner/-innen Hundeangelegenheiten/gefährliche Hunde in Göttingen |
| Telefon |
| 0551/ 400 2256 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Göttingen |
| Montag, Dienstag 8.30 - 15 Uhr |
| Mittwoch, Freitag 8 - 12 Uhr |
| Donnerstag 8 - 17 Uhr |
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| Das Landeshundegesetz von Göttingen finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt Göttingen ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
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Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die
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bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind.
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Dies ist der Fall, wenn
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• insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder
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• wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen wurden
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und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Leinen- und / oder
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Maulkorbzwang angeordnet hat bzw. die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des
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Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt und eine Erlaubnis
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nach § 5 NHundG versagt wurde.
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| Als gefährliche Hunde gelten: |
| 1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder |
| iiiiiiAbrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, |
| iiiiiiAngriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, |
| iiiiiiMensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, |
| 2. Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss |
| iiiiiigeschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in |
| iiiiiiähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz |
| iiiiiidessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, |
| 3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh Katzen |
| iiiiiioder Hunde hetzen oder reißen, oder |
| 4. Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt |
| iiiiiiMenschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise |
| iiiiiiangesprungen haben. |
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| 1. Bullmastiff |
| 2. Dobermann |
| 3. Dogo Argentino |
| 4. Fila Brasilerio |
| 5. Kaukasischwer Owtscharka |
| 6. Mastiff |
| 7. Mastin Espanol |
| 8. Mastino Napoletano |
| 9. Rottweiler |
| 10. Staffordshire Bullterrier |
| 11. Tosa-Inu |
| 12. Kreuzungen mit den Hunden der Nummern 1 bis 11 |
| aus genommen sind Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats und dienstlich |
| geführte Hunde öffentlicher Stellen. |
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| Es ist verboten, nicht gewerblich |
| 1. Hunde der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier |
| 2. Hunde des Typs Pitbull Terrier und |
| 3. Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs |
| zu halten, zu züchten oder zu vermehren. |
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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