Gewünschtes einfach anklicken:
|
|
|
|
| Hundesteuer in Halberstadt |
|
| Hundesteueramt in Halberstadt |
|
| Bürgerbüro |
|
| Adresse |
Am Holzmarkt 1
|
| 38820 Halberstadt, Stadt |
|
|
| Postanschrift |
Postfach 1537
|
| 38805 Halberstadt, Stadt |
|
| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Halberstadt |
| Telefon |
|
|
| Fax |
| 03941 55 13 10 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt/Bürgerbüro in Halberstadt |
| Montag, Dienstag, Donnerstag 9 -18 Uhr |
| Mittwoch, Freitag 9 - 13 Uhr |
| jeden ersten Samstag im Monat von 9 - 12 Uhr |
|
| Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt/ Bürgerbüro in Halberstadt |
| Haltestelle: Holzmarkt |
| Bus: 11, 12, 14, 15 |
|
| Haltestelle: Holzmarkt |
| Strassenbahn: 1,2,3 |
|
|
|
|
|
|
|
| Höhe der Hundesteuer in Halberstadt |
| Die Steuer beträgt jährlich |
|
| für den ersten Hund 64 Euro, im Jahr |
| für den zweiten Hund 108 Euro, im Jahr |
| für den dritten und jeden weiteren Hund 120 Euro, im Jahr |
|
| Gefährliche Hunde |
| für den ersten als gefährlich eingestuften Hund 858 Euro, im Jahr |
| für jeden weiteren als gefährlich eingestuften Hund 1200 Euro, im Jahr |
|
| Wenn in geeigneter Weise die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird (z.B. |
| Hundeführerschein , Begleithundeprüfung ), kann eine Steuerermäßigung auf den |
| Normalsteuersatz erfolgen. |
|
| Dieser Nachweis muss alle zwei Jahre erneut abgelegt und der Stadt Halberstadt |
| vorgelegt werden, erfolgt dies nicht, wird automatisch die erhöhte Steuer eingezogen. |
|
| Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 9 gewährt wird, sind bei der Berechnung der |
| Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. |
|
| Gefährliche Hunde |
| Gefährliche Hunde sind Hunde im Sinne des § 8 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung der |
Stadt Halberstadt.
|
|
| § 8 Abs. 5 Gefahrenabwehrverordnung |
| Bissige Hunde sowie Hunde, bei denen nach ihrer Veranlagung, Erziehung oder ihren |
| Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Schädigung von Personen und Tieren |
besteht müssen in der Öffentlichkeit stets einen bisssicheren Maulkorb tragen.
|
|
|
| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Halberstadt |
| Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder wenn die Steuerpflicht erst während des |
| Kalenderjahres beginnt, für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt. |
|
| Die Steuer ist mit dem Jahresbetrag am 15.02. eines jeden Jahres fällig. |
|
| Bei einer Anmeldung im laufenden Jahr ist die Steuer einen Monat nach Anmeldung fällig. |
| Die Steuer kann auf Antrag in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. |
| und 15.11. eines jeden Jahres entrichtet werden. |
|
| Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. |
| Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. |
|
| Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer |
| anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen. |
|
| Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes am 01.01. |
| des jeweiligen Kalenderjahres. |
|
| Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht die |
| Steuerschuld mit Beginn des Monats, in dem die Steuerpflicht beginnt. |
|
| Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder mit Beginn des Monats, in dem der |
Hund erworben wurde.
|
|
| Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung |
| beendet wird oder bei Wegzug mit Abmeldung des Hundes. |
| Die Hundehaltung ist beendet, wenn der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder |
verstirbt.
|
|
| Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes bei dem selben Halter ein |
anderer Hund, so ist dieser Wechsel gemäß § 3 anzuzeigen.
|
|
|
| Einziehung des Hundes in Halberstadt |
| Kann für einen Hund die Steuer nicht beglichen werden oder schafft der Halter einen Hund |
| innerhalb einer angemessenen Frist nicht ab, so kann dieser eingezogen und veräußert |
werden.
|
|
| Ein Überschuss des Erlöses über die Steuerschuld und die Unkosten des Verfahrens wird |
dem Hundehalter ausgezahlt.
|
|
| Bleibt die Veräußerung erfolglos, so kann über den Hund nach freiem Ermessen verfügt |
werden.
|
|
|
| Hundesteuermarke in Halberstadt |
| Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird |
| eine Hundesteuermarke, die im Eigentum der Gemeinde verbleibt, ausgegeben. |
|
| Der Hundehalter hat dem/den von ihm gehaltenem/n Hund/en die gültige Steuermarke |
| sichtbar anzulegen. |
|
| Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der |
Hundehaltung innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde zurückzugeben.
|
|
| Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt. |
|
| Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke, die |
| unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. |
|
| Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die |
wiedergefundene Marke zurückzugeben.
|
|
|
| Ersatz Hundesteuermarke in Halberstadt |
| Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt. |
|
|
| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt. |
|
| Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke. |
Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.
|
| Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die |
| wiedergefundene Marke zurückzugeben. |
|
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Bürgerbüro Halberstadt |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
|
| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
|
| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Halberstadt |
| Dazu wurden keine Angaben gefunden. |
|
|
|
| Anmeldung der Hunde in Halberstadt |
Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen.
|
Bei der Anmeldung der Hunde ist die Rasse nachzuweisen.
|
|
| Für Mischlingshunde genügt ein Rassenachweis vom Tierarzt ( z.B.Impfausweis). |
|
| Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme |
| oder wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin |
| zugewachsen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des dritten Monats nach der |
Geburt bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich anzumelden.
|
|
|
| Abmeldung der Hunde in Halberstadt |
| Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung |
| der Hundehaltung bei der Gemeinde abzumelden. |
|
| Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, so gilt dieser Tag als Abmeldung. |
|
| Im Falle einer Veräußerung sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers |
| anzugeben. |
|
|
| Ummeldung der Hunde in Halberstadt |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich |
| schriftlich mitteilen. |
|
|
| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Halberstadt |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.halberstadt.de |
|
|
| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Halberstadt |
|
| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
|
|
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
|
|
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
|
|
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
|
|
|
|
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
|
|
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
|
|
die besondere Ausbildung des Hundes
|
|
|
|
Zur Abmeldung
|
|
Hundesteuermarke
|
|
schriftliche Abmeldung
|
|
den Steuerbescheid
|
|
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
|
|
|
|
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
|
|
|
|
|
| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Halberstadt |
| Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen, Züchtersteuer ) werden mit Datum der |
| Antragstellung gewährt. |
|
| Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für welche die |
| Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll |
1. für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
|
2. entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden
|
| 3. und wenn der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen |
iiiiiTierquälerei bestraft ist und dieses vom Halter nachgewiesen wird.
|
|
| Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse im |
| zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer in der |
Form der Züchtersteuer erhoben.
|
|
| Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die |
Hälfte des Steuersatzes nach § 7.
|
|
| Die Steuerermäßigung ist für längstens 5 Jahre zu gewähren. |
| Für eine Verlängerung ist nachzuweisen, dass Hundezucht betrieben worden ist. |
(Vorlage des Zuchtbuches).
|
|
| Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und |
nicht älter als 6 Monate sind.
|
|
| Entfallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, ist der |
| Hundehalter verpflichtet, der Gemeinde dies innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des |
Grundes für den Wegfall der Vergünstigung anzuzeigen.
|
|
| Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt |
worden ist.
|
|
|
| Hundesteuerfreiheit in Halberstadt |
|
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
|
|
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
|
|
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
|
|
|
|
| Hundesteuerbefreiung in Halberstadt |
iSteuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
|
|
| 1. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser |
| iiiiiiPersonen dienen. |
| iiiiiiDafür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. |
| iiiiiiSonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit |
iiiiiidem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
|
2. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl.
|
| 3. Jagdgebrauchshunde, die ausschließlich zu beruflichen Zwecken der Jagd eingesetzt |
iiiiiiwerden.
|
| 4. Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen erworben |
| iiiiiiwurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb. |
| 5. Diensthunde der Polizei ,des Rettungswesens und des Zivil- und Katastrophenschutzes. |
| 6. Hunde in Tierasylen und Tierhandlungen. |
|
| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
|
|
| Hundesteuerermässigung in Halberstadt |
| Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für welche die |
| Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll |
1. für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
|
2. entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden
|
| 3. und wenn der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen |
iiiiiTierquälerei bestraft ist und dieses vom Halter nachgewiesen wird.
|
|
|
| Die Steuerermäßigung ist für längstens 5 Jahre zu gewähren. |
|
|
| Härtefallregeln in Halberstadt |
| Hierzu konnten keine Angaben gefunden werden. |
|
|
| Zuschuss für Tierheim Hunde in Halberstadt |
| Auf Antrag wird in der Stadt Halberstadt |
| für Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen |
| erworben wurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb, die |
| Hundesteuerbefreiung gewährt. |
|
|
| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Halberstadt, wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
|
|
| Ordnungswidrigkeiten in Halberstadt |
| Hundesteuersatzung |
| Zuwiderhandlungen gegen die §§ 3 ,4 Abs. 2, 10, 11 Abs.2 bis 4 und 13 sind |
Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 2 KAG-LSA.
|
|
|
|
| Bussgelder in Halberstadt |
| Hundesteuersatzung |
Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet.
|
|
|
| Die Hundesteuersatzung von Halberstadt finden Sie ....hier |
|
|
| Mitführverbot von Hunden in Halberstadt |
| Hier dürfen Hunde nicht hin in Sachsen-Anhalt |
| - auf Kinderspielplätzen |
| - Spielwiesen |
| - auf Liegewiesen |
| - in die Zieranlagen |
| - in öffentlich zugänglichen Brunnen |
| - ähnlichen öffentlichen Wasserbecken |
| - Badestrände |
|
| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
|
|
| Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen |
| zum Beispiel: |
| - Diensthunde von Behörden |
| - Blindenführ- und Behindertenbegleithunde |
| - Hunde der Rettungsdienste |
| - Hunde des Katastrophenschutzes |
| - Jagd- und Herdengebrauchshunde |
| iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine |
| iiiiiAnwendung. |
|
|
|
|
| Anleinpflicht in den Grünanlagen von Halberstadt |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
|
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
|
| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
|
| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
|
|
| Anleinpflicht für alle Hunde in Halberstadt |
| Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür |
| Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen. |
|
| Ist eine Fläche unbebaut und liegt diese außerhalb einer geschlossenen Bebauung, z. B. |
| - auf Feldern |
| dürfen die Hunde unter Aufsicht des Hundehalters/ der Hundehalterin frei laufen. |
|
| In der Zeit vom 1.3. bis zum 15.7.sind die Hunde dort auch anzuleinen. |
|
| In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten |
| Leine zu führen: |
| auf öffentlichen Straßen, |
| Radwege |
| Gehwege |
| Wegen und Plätzen, |
| in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, |
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, |
| bei öffentlichen Versammlungen, |
| Naturschutzgebiete |
| Fußgängerzonen oder Teilen davon |
| Überführungen |
| Durchgängen und Unterführungen |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| auf Brücken |
| Durchfahrten |
| Treppen |
| Rampen |
| Gaststätten |
| Aufzügen |
| Märkten |
| Messen |
| Volksfesten |
|
|
|
| Hier muss der Hund in Halberstadt an der kurzen Leine geführt werden. |
| Die Leine darf eine Länge von einem Meter nicht überschreiten. |
|
| - in größeren Menschenansammlungen |
| - bei Veranstaltungen |
| - in Kaufhäusern |
| - sonstigen Einkaufszentren |
| - in Fußgängerzonen |
| - auf den Wegen von öffentlichen Grünanlagen |
|
| Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen |
| zum Beispiel: |
|
| - Diensthunde von Behörden |
| - Blindenführ- und Behindertenbegleithunde |
| - Hunde der Rettungsdienste |
| - Hunde des Katastrophenschutzes |
| - Jagd- und Herdengebrauchshunde |
| iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine |
| iiiiiAnwendung. |
|
|
| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
|
|
Hundekategorie, nicht möglich !
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zuständiges Amt in Halberstadt |
|
| Ordnungsamt |
|
| Adresse |
Am Holzmarkt 1
|
| 38820 Halberstadt |
|
| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Halberstadt |
| Telefon |
| 03941-55 10 30 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in Halberstadt |
| Montag, Donnerstag 9.00-16.00 Uhr, |
| Dienstag 9.00-18.00 Uhr |
| Freitag 9.00-12.00 Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Das Hundegesetz von Halberstadt finden Sie.... hier |
|
| Das Ordnungsamt in Halberstadt ist zuständig für: |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
|
| Kampfhunde |
| usw. |
|
|
|
|
|
| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über |
| das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine |
| andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft |
besitzen.
|
|
| Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander |
| oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet: |
|
| - Pitbull-Terrier |
- American Pitbull Terrier
|
| - American Staffordshire Terrier |
| - Staffordshire Terrier |
| - Staffordshire Bullterrier |
| - Bullterrier |
| - American Bulldog |
| - Dogo Argentino |
| - Fila Brasileiro |
| - Kangal |
| - Kaukasischer Owtscharka |
| - Mastiff |
| - Mastino Napoletano |
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
|
|
|
Gefährlich sind auch die Hunde, die
|
| 1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, |
iiiiiisofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
|
| 2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu |
| iiiiiisein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher |
iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben oder
|
| 3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen |
iiiiiioder reißen.
|
|
|
|
| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
|
|
|
|
|