iHunde in Halberstadt
Hundeinfoportal, Hunde in Deutschland
START
Adressen
Einzelne Städte
Aktuelles
Hunderatgeber
Hundeerziehung
Hundekauf
Hundepsychologie
Hundelexikon
Amtliches
Hundesteuer
Hundezüchter
Hundehaltung
Hundehaltung
Hundeernährung
Hundepflege
Naturheilkunde
Erste Hilfe
Hundekrankheiten
tierärztl. Notdienst
Hundefreizeit
Hundesport
Urlaub mit Hund
Hundefans
Hundevereine
Auslaufgebiete
Auto & Hund
Hundethemen
Tierfriedhof
Tierversicherungen
Handicap
Therapiehunde
Tierschutz
Hundeleben
Kampfhunde
Hunderassen
Hundebücher
Fortbildung
Irische Wolfshunde
Unterhaltung
tierische e-cards
Erlebnisse mit Hund
Hundegedichte
Hundezitate
Hundewitze, Witze
Fotowettbewerb
Kinderseiten
Dies & Das
....rund um den Hund
Tiervermittlung
AGB
Impressum
Kontakt
zurück
Halberstadt, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von Halberstadt

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Halberstadt




Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Halberstadt

Hundesteueramt in Halberstadt

Bürgerbüro

Adresse
Am Holzmarkt 1
38820 Halberstadt, Stadt

Postanschrift
Postfach 1537
38805 Halberstadt, Stadt

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Halberstadt
Telefon
03941/ 55 13 40
Fax
03941 55 13 10

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt/Bürgerbüro in Halberstadt
Montag, Dienstag, Donnerstag 9 -18 Uhr
Mittwoch, Freitag 9 - 13 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 9 - 12 Uhr

Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt/ Bürgerbüro in Halberstadt
Haltestelle: Holzmarkt
Bus: 11, 12, 14, 15

Haltestelle: Holzmarkt
Strassenbahn: 1,2,3


Höhe der Hundesteuer in Halberstadt
Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund 64 Euro, im Jahr
für den zweiten Hund 108 Euro, im Jahr
für den dritten und jeden weiteren Hund 120 Euro, im Jahr

Gefährliche Hunde
für den ersten als gefährlich eingestuften Hund 858 Euro, im Jahr
für jeden weiteren als gefährlich eingestuften Hund 1200 Euro, im Jahr

Wenn in geeigneter Weise die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird (z.B.
Hundeführerschein , Begleithundeprüfung ), kann eine Steuerermäßigung auf den
Normalsteuersatz erfolgen.

Dieser Nachweis muss alle zwei Jahre erneut abgelegt und der Stadt Halberstadt
vorgelegt werden, erfolgt dies nicht, wird automatisch die erhöhte Steuer eingezogen.

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 9 gewährt wird, sind bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind Hunde im Sinne des § 8 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung der
Stadt Halberstadt.

§ 8 Abs. 5 Gefahrenabwehrverordnung
Bissige Hunde sowie Hunde, bei denen nach ihrer Veranlagung, Erziehung oder ihren
Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Schädigung von Personen und Tieren
besteht müssen in der Öffentlichkeit stets einen bisssicheren Maulkorb tragen.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Halberstadt
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder wenn die Steuerpflicht erst während des
Kalenderjahres beginnt, für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt.

Die Steuer ist mit dem Jahresbetrag am 15.02. eines jeden Jahres fällig.

Bei einer Anmeldung im laufenden Jahr ist die Steuer einen Monat nach Anmeldung fällig.
Die Steuer kann auf Antrag in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08.
und 15.11. eines jeden Jahres entrichtet werden.

Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer
anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.

Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes am 01.01.
des jeweiligen Kalenderjahres.

Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht die
Steuerschuld mit Beginn des Monats, in dem die Steuerpflicht beginnt.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder mit Beginn des Monats, in dem der
Hund erworben wurde.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird oder bei Wegzug mit Abmeldung des Hundes.
Die Hundehaltung ist beendet, wenn der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder
verstirbt.

Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes bei dem selben Halter ein
anderer Hund, so ist dieser Wechsel gemäß § 3 anzuzeigen.


Einziehung des Hundes in Halberstadt
Kann für einen Hund die Steuer nicht beglichen werden oder schafft der Halter einen Hund
innerhalb einer angemessenen Frist nicht ab, so kann dieser eingezogen und veräußert
werden.

Ein Überschuss des Erlöses über die Steuerschuld und die Unkosten des Verfahrens wird
dem Hundehalter ausgezahlt.

Bleibt die Veräußerung erfolglos, so kann über den Hund nach freiem Ermessen verfügt
werden.


Hundesteuermarke in Halberstadt
Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird
eine Hundesteuermarke, die im Eigentum der Gemeinde verbleibt, ausgegeben.

Der Hundehalter hat dem/den von ihm gehaltenem/n Hund/en die gültige Steuermarke
sichtbar anzulegen.

Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der
Hundehaltung innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde zurückzugeben.

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke, die
unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.

Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die
wiedergefundene Marke zurückzugeben.


Ersatz Hundesteuermarke in Halberstadt
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke.
Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die
wiedergefundene Marke zurückzugeben.

Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Bürgerbüro Halberstadt
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Halberstadt
Dazu wurden keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Halberstadt
Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen.
Bei der Anmeldung der Hunde ist die Rasse nachzuweisen.

Für Mischlingshunde genügt ein Rassenachweis vom Tierarzt ( z.B.Impfausweis).

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme
oder wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
zugewachsen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des dritten Monats nach der
Geburt bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich anzumelden.


Abmeldung der Hunde in Halberstadt
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung
der Hundehaltung bei der Gemeinde abzumelden.

Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, so gilt dieser Tag als Abmeldung.

Im Falle einer Veräußerung sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers
anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Halberstadt
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Halberstadt
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.halberstadt.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Halberstadt

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Halberstadt
Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen, Züchtersteuer ) werden mit Datum der
Antragstellung gewährt.

Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für welche die
Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll
1. für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
2. entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden
3. und wenn der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen
iiiiiTierquälerei bestraft ist und dieses vom Halter nachgewiesen wird.

Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse im
zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer in der
Form der Züchtersteuer erhoben.

Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die
Hälfte des Steuersatzes nach § 7.

Die Steuerermäßigung ist für längstens 5 Jahre zu gewähren.
Für eine Verlängerung ist nachzuweisen, dass Hundezucht betrieben worden ist.
(Vorlage des Zuchtbuches).

Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und
nicht älter als 6 Monate sind.

Entfallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, ist der
Hundehalter verpflichtet, der Gemeinde dies innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des
Grundes für den Wegfall der Vergünstigung anzuzeigen.

Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt
worden ist.


Hundesteuerfreiheit in Halberstadt
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Halberstadt
iSteuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

1. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser
iiiiiiPersonen dienen.
iiiiiiDafür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
iiiiiiSonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit
iiiiiidem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
2. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl.
3. Jagdgebrauchshunde, die ausschließlich zu beruflichen Zwecken der Jagd eingesetzt
iiiiiiwerden.
4. Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen erworben
iiiiiiwurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb.
5. Diensthunde der Polizei ,des Rettungswesens und des Zivil- und Katastrophenschutzes.
6. Hunde in Tierasylen und Tierhandlungen.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Halberstadt
Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für welche die
Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll
1. für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
2. entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden
3. und wenn der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen
iiiiiTierquälerei bestraft ist und dieses vom Halter nachgewiesen wird.

Die Steuerermäßigung ist für längstens 5 Jahre zu gewähren.


Härtefallregeln in Halberstadt
Hierzu konnten keine Angaben gefunden werden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Halberstadt
Auf Antrag wird in der Stadt Halberstadt
für Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen
erworben wurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb, die
Hundesteuerbefreiung gewährt.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Halberstadt, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Halberstadt
Hundesteuersatzung
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 3 ,4 Abs. 2, 10, 11 Abs.2 bis 4 und 13 sind
Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 2 KAG-LSA.


Bussgelder in Halberstadt
Hundesteuersatzung
Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet.


Die Hundesteuersatzung von Halberstadt finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Halberstadt
Hier dürfen Hunde nicht hin in Sachsen-Anhalt
- auf Kinderspielplätzen
- Spielwiesen
- auf Liegewiesen
- in die Zieranlagen
- in öffentlich zugänglichen Brunnen
- ähnlichen öffentlichen Wasserbecken
- Badestrände

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen
zum Beispiel:
- Diensthunde von Behörden
- Blindenführ- und Behindertenbegleithunde
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
- Jagd- und Herdengebrauchshunde
iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine
iiiiiAnwendung.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von Halberstadt
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Halberstadt
Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür
Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen.

Ist eine Fläche unbebaut und liegt diese außerhalb einer geschlossenen Bebauung, z. B.
- auf Feldern
dürfen die Hunde unter Aufsicht des Hundehalters/ der Hundehalterin frei laufen.

In der Zeit vom 1.3. bis zum 15.7.sind die Hunde dort auch anzuleinen.

In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
Leine zu führen:
auf öffentlichen Straßen,
Radwege
Gehwege
Wegen und Plätzen,
in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
bei öffentlichen Versammlungen,
Naturschutzgebiete
Fußgängerzonen oder Teilen davon
Überführungen
Durchgängen und Unterführungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln
auf Brücken
Durchfahrten
Treppen
Rampen
Gaststätten
Aufzügen
Märkten
Messen
Volksfesten


Hier muss der Hund in Halberstadt an der kurzen Leine geführt werden.
Die Leine darf eine Länge von einem Meter nicht überschreiten.

- in größeren Menschenansammlungen
- bei Veranstaltungen
- in Kaufhäusern
- sonstigen Einkaufszentren
- in Fußgängerzonen
- auf den Wegen von öffentlichen Grünanlagen

Meist sind Hunde von öffentlichen Behörden von dieser Verordnung ausgenommen
zum Beispiel:
- Diensthunde von Behörden
- Blindenführ- und Behindertenbegleithunde
- Hunde der Rettungsdienste
- Hunde des Katastrophenschutzes
- Jagd- und Herdengebrauchshunde
iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine
iiiiiAnwendung.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !


Zuständiges Amt in Halberstadt

Ordnungsamt

Adresse
Am Holzmarkt 1
38820 Halberstadt

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Halberstadt
Telefon
03941-55 10 30

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in Halberstadt
Montag, Donnerstag 9.00-16.00 Uhr,
Dienstag 9.00-18.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr


Das Hundegesetz von Halberstadt finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt in Halberstadt ist zuständig für:
Befreiung von der Maulkorbpflicht
Kampfhunde
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über
das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine
andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft
besitzen.

Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

- Pitbull-Terrier
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastino Napoletano
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Gefährlich sind auch die Hunde, die
1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
iiiiiisofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu
iiiiiisein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher
iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben oder
3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen
iiiiiioder reißen.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Halberstadt z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Halberstadt
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

©Diese Internet Seiten sind durch internationales Copyright geschützt. Sie dürfen nicht kopiert und/oder für kommerzielle Zwecke (komplett oder zum Teil) verwendet werden. Verstöße gegen dieses Copyright werden strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist in 28792, Deutschland. Private Betreiber können gerne per Mail anfragen.