Hund sein in Hamburg, Sachkundeprüfung,Hundeführerschein,Sachkundeprüfung,Ablauf
Wichtige Informationen zu Sachkundeprüfung in Hamburg
Sachkundenachweis, Hundeführerschein in Hamburg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Hamburg
Gehorsamsprüfung/Sachkundeprüfung in Hamburg
Gehorsamsprüfung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Prüfung, die nach festgelegten
Prüfungsstandards von einer bestimmten Person mit einem bestimmten Hund bei von der
zuständigen Behörde anerkannten sachverständigen Personen oder Einrichtungen abgelegt wird.
In der Prüfung hat die Person nachzuweisen, dass sie den Hund im Alltag unter Kontrolle hat und so halten und führen kann, dass von ihm voraussichtlich keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen.
Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung im Sinne dieses Gesetzes ist die Bescheinigung der Prüferin oder des Prüfers über die erfolgreich abgelegte Gehorsamsprüfung.
Sie gilt nur jeweils für einen bestimmten Hund und die Person, die mit diesem Hund die Gehorsamsprüfung abgelegt hat.
Informationen zur Gehorsamsprüfung in Hamburg
Die Gehorsamsprüfung wird grundsätzlich von einer bestimmten Person mit einem bestimmten Hund abgelegt.
Es können bis zu sechs Personen mit jeweils einem Hund gleichzeitig geprüft werden.
Der Hund muss bei Durchführung der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein.
Abweichend von Absatz 1 Satz 2 können mehrere Personen mit einem bestimmten Hund, eine bestimmte Person mit mehreren Hunden oder mehrere Personen mit mehreren Hunden gemeinsam geprüft werden, wenn
1. mehrere Personen mit dem betreffenden Hund in einem Haushalt leben,
2. eine Person mit mehreren Hunden in einem Haushalt lebt,
3. mehrere Personen mit mehreren Hunden in einem Haushalt leben oder
4. Hunde regelmäßig von einer Person mitbetreut werden, die nicht mit dem Hund in einem
iiiiiiHaushalt lebt (Dog-Sitter).
Dabei dürfen an einem Prüfungstermin maximal zwölf zu prüfende Personen und sechs Hunde anwesend sein.
Die Prüferin oder der Prüfer hat sicherzustellen, dass die Vorgaben der Anlage 1 von jeder an der Prüfung teilnehmenden Person und von jedem an der Prüfung teilnehmenden Hund erfüllt werden.
Die Prüfung wird nach den Vorgaben der Anlage 1 im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Während der Prüfung muss mindestens ein Ortswechsel erfolgen.
Soweit dies zur Durchführung einzelner Prüfungsteile erforderlich ist, gilt die Anleinpflicht
nach § 1 Absatz 3 Nummer 6 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen vom 26.August 1975 (HmbGVBl. S. 154), zuletzt geändert am 5. Juli 2005
(HmbGVBl. S. 279), in der jeweils geltenden Fassung nicht während der Durchführung der
Gehorsamsprüfung.
Der Gehorsam des Hundes in den verschiedenen Übungen ist gemäß Anlage 2 zu dokumentieren und zu bewerten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Person, die den Hund führt, dem Hund die geforderten Signale selbständig und in situationsgerechter Weise gibt und der Hund alle Signale in angemessener Weise befolgt.
Die Prüferin oder der Prüfer stellt für jede Person, die den Hund geführt hat, eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung aus.
Inhalt der Gehorsamsprüfung in Hamburg
Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:
- festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp,
- Halti,
- Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln),
- Leine,
- Pfeife.
Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig.
Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt.
Gehorsamsübungen
1. Gehen an lockerer Leine
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen.
Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die
Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.
2. Sitz, Platz, Steh
Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen
einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält.
Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
3. Bleib
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt
eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die
Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes.
Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die
Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück.
Bis dahin muss der Hund sich - auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten.
4. Kommen auf Ruf
Der Hund ist abgeleint.
Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung.
Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das
Kommando zum Herkommen.
Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.
Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen.
Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen
ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:
- Personen (Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen/kommen dem Hund mit schneller
iiiiGeschwindigkeit entgegen (dreimal in verschiedenen Situationen),
- Begegnung mit einem angeleinten und einem frei laufenden Hund,
- eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/den Hundeführer zu, schüttelt ihr/ihm die
iiiiHand und fängt ein Gespräch an,
- eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf,
- der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe.
Bewertung der Prüfung
Entscheidend ist bei der Bewertung das Hundeführerin/Hundeführer-Hund-Gespann.
Daher muss es eine getrennte Beurteilung von Hund und Hundeführerin/Hundeführer geben.
Nicht bestanden hat
1. ein Halter, der
- seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder
- das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber
iiiirücksichtslos verhält,
2. ein Hund,
- der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift,
- der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder
- der sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.
Gebühren für den Sachkundetest in Hamburg
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Das Hamburger Hundegesetz finden Sie .... hier
Informationen über die Durchführung des Hamburger Hundegesetzes
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier
Anerkannte Sachverständige für die Abnahme von Gehorsamsprüfungen nach dem
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmHamburger Hundegesetz finden Sie .... hier
Die Sachverständigen sind nach Postleitzahlen geordnet.
Informationen zum Wesenstest/Verhaltenstest in Hamburg finden Sie ...hier
Infos zu Ämter rund um den Hund in Hamburg finden Sie .... hier
Informationen zu den Ordnungswidrigkeiten und Bussgeldern in der Hundehaltung in Hamburg finden Sie .... hier
Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Hamburg finden Sie ...hier
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Kennwort: Hamburg Sachkundeprüfung
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