Gewünschtes einfach anklicken:
|
|
|
|
| Hundesteuer in der Stadt Hanau |
|
| Hundesteueramt in der Stadt Hanau |
| Magistrat der Stadt |
| Fachbereich 2 Finanzen und Beteiligungen |
| Abt. Steuern und Abgaben |
|
| Adresse |
| Am Markt 14 - 18 |
| 63450 Hanau |
|
|
| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Stadt Hanau |
| Telefon |
| 06181/295-213. |
| Fax |
| 06181/295-215 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Stadt Hanau |
| Dienstag bis Freitag 7 - 12 Uhr |
|
|
|
|
| Höhe der Hundesteuer in der Stadt Hanau |
Die Steuer beträgt jährlich
|
| für den ersten Hund 80,00 Euro, im Jahr |
| für den zweiten Hund 120,00Euro, im Jahr |
| für den dritten und jeden weiteren Hund 150,00 Euro, im Jahr |
|
| Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl |
| der Hunde nicht anzusetzen. |
| Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 7 gewährt wird, gelten als erste Hunde. |
|
|
| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Hanau |
| Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des |
Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
|
|
| Die Steuer ist in vierteljährlichen Beträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August |
und zum 15. November eines jeden Kalenderjahres fällig.
|
|
| Nachzahlungsbeträge bei der erstmaligen Festsetzung sind einen Monat nach |
Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
|
|
| Auf Antrag kann die Steuer auch in einem Jahresbetrag jeweils am 1. Juli eines Jahres |
| entrichtet werden. |
|
|
| Hundesteuermarke in der Stadt Hanau |
| Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine |
Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Hanau bleibt, ausgegeben.
|
|
| Die Hundesteuermarken bleiben solange gültig, bis die Stadt Hanau die Gültigkeit der |
Hundesteuermarken widerruft oder neue Hundesteuermarken ausgibt.
|
|
| Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit |
| einer gültigen und, wenn möglich, am Hundehalsband sichtbar befestigten |
Hundesteuermarke zu versehen.
|
|
| Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der |
Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Stadt zurückzugeben.
|
|
| Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Hanau |
| Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige |
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Landeshauptstadt Wiesbaden.
|
|
|
| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke |
| ausgehändigt. |
| Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke, die |
| unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. |
| Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die |
| wiedergefundene Marke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben. |
|
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Hanau |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
|
| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
|
| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Hanau |
| Leider sind darüber keine Angaben gefunden worden. |
|
|
| Anmeldung der Hunde in der Stadt Hanau |
| Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei |
| Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer |
| von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, |
| nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt unter Angabe der Rasse |
| und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden. |
|
| In den Fällen des § 2 Abs. 2 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach |
dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen.
|
|
|
| Abmeldung der Hunde in der Stadt Hanau |
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte
|
Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
|
|
| Wird ein Hund veräußert, so sind mit der Anzeige nach Abs. 2 Name und Anschrift des |
| Erwerbers anzugeben. |
|
|
| Ummeldung der Hunde in der Stadt Hanau |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
|
|
| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Hanau |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.hanau.de |
|
|
| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Hanau |
|
| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
|
|
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
|
|
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
|
|
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
|
|
|
|
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
|
|
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
|
|
die besondere Ausbildung des Hundes
|
|
|
|
Zur Abmeldung
|
|
Hundesteuermarke
|
|
schriftliche Abmeldung
|
|
den Steuerbescheid
|
|
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
|
|
|
|
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
|
|
|
|
|
| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Hanau |
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
|
|
| a) die Hunde, für welche die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den |
iiiiiiangegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
|
| b) die Hunde entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden. |
|
|
| Hundesteuerfreiheit in der Stadt Hanau |
|
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
|
|
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
|
|
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
|
|
|
|
| Hundesteuerbefreiung in der Stadt Hanau |
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
|
|
| a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser |
| iiiiiiPersonen dienen. |
| iiiiiiSonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis |
iiiiiimit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen;
|
| b) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung |
iiiiiivon Herden verwendet werden.
|
| c) Hunde, die von ihren Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des |
iiiiiiauf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
|
| iiiiiiEine Abgabebescheinigung des Tierheimes ist der Anmeldung beizufügen. |
|
| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
|
|
| Hundesteuerermässigung in der Stadt Hanau |
| Die Steuer ist auf Antrag der oder des Steuerpflichtigen ab dem 1. des auf die |
| Antragstellung folgenden Monats auf 50 v. H. des für die Stadt Hanau geltenden |
Steuersatzes zu ermäßigen für
|
|
| a) Hunde, die zur Bewachung von bewohnten Gebäuden benötigt werden, welche von |
iiiiiidem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen;
|
| b) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (ab Schutzhundeprüfung II) |
| iiiiiiverwendet werden und welche die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern |
| iiiiiieines von der Stadt Hanau anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt |
| iiiiiihaben; die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses |
| iiiiiinachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu |
iiiiiimachen.
|
| iiiiiiDie Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft |
| iiiiiigemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde |
iiiiiiund Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt.
|
|
| Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem |
| nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, |
| erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf 25 v. H. des Steuersatzes nach |
| § 5 Abs. 1 und 2 zu ermäßigen. |
|
|
| Härtefallregeln in der Stadt Hanau |
| Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden. |
|
|
| Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Hanau |
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
|
| Hunde, die von ihren Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des |
auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
|
| Eine Abgabebescheinigung des Tierheimes ist der Anmeldung beizufügen. |
|
|
| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Hanau , wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
|
|
| Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Hanau |
| Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die |
öffentliche Sicherheit und Ordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
|
|
| 1. entgegen § 1 Abs. 2 einen Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums ohne das |
iiiiiivorgeschriebene Halsband führt oder laufen lässt,
|
2. entgegen § 1 Abs. 3 einen gefährlichen Hund ohne Erlaubnis hält,
|
3. entgegen § 1 Abs. 4 einer vollziehbaren Untersagung nicht nachkommt,
|
| 4. entgegen § 8 Abs. 1 einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums |
iiiiiiführt, ohne dass eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 erteilt worden ist,
|
| 5. entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 einen gefährlichen Hund außerhalb des eingefriedeten |
iiiiiiBesitztums führt, ohne das 18. Lebensjahr vollendet zu haben,
|
| 6. entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 2 einen gefährlichen Hund außerhalb des eingefriedeten |
iiiiiiBesitztums ohne den Nachweis der Sachkunde führt,
|
| 7. entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 3 einen gefährlichen Hund außerhalb des eingefriedeten |
| iiiiiiBesitztums führt, ohne körperlich oder geistig in der Lage zu sein, diesen Hund sicher |
iiiiiizu führen,
|
8. entgegen § 8 Abs. 3 gefährliche Hunde nicht einzeln führt,
|
| 9. entgegen § 8 Abs. 4 einen gefährlichen Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums |
iiiiiieiner Person überlässt, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 nicht erfüllt,
|
10. entgegen § 8 Abs. 5 Satz 1 die erforderliche Erlaubnis nicht mitführt,
|
| 11. entgegen § 8 Abs. 5 Satz 2 die erforderliche Sachkundebescheinigung nicht mitführt, |
12. entgegen § 9 Abs. 1 einen gefährlichen Hund ohne Leine führt,
|
| 13. entgegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 einen Hund bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, |
| iiiiiiiiiVolksfesten, Märkten, Messen sowie in Gaststätten oder in öffentlichen |
iiiiiiiiiVerkehrsmitteln ohne Leine führt,
|
| 14. entgegen § 9 Abs. 2 Nr. 2 einen Hund auf einem von der Gemeinde bestimmten, der |
| iiiiiiiiiAllgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Grundstück |
iiiiiiiiiohne Leine führt,
|
| 15. entgegen einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 3 einen gefährlichen Hund |
iiiiiiiiiaußerhalb seiner Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums ohne Vorrichtung,
|
iiiiiiiiidie das Beißen zuverlässig verhindert, führt,
|
16. entgegen § 10 das Grundstück oder den Zwinger nicht kennzeichnet,
|
| 17. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 2 das Grundstück nicht oder nicht ausreichend einzäunt |
iiiiiiiiioder den Zwinger nicht oder nicht ausreichend sichert,
|
| 18. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 3 die Wohnung nicht kennzeichnet oder nicht |
iiiiiiiiiausreichend sichert,
|
| 19. entgegen § 10 Abs. 2 nicht alle Zugänge zu dem eingefriedeten Besitztum oder der |
iiiiiiiiiWohnung mit einem deutlich sichtbaren Warnschild mit der Aufschrift „Vorsicht
|
iiiiiiiiiHund!“ versieht,
|
| 20. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität |
iiiiiiiiiund Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausbildet,
|
| 21. entgegen § 12 gefährliche Hunde nicht dauerhaft und unverwechselbar mit einem |
iiiiiiiiizur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip kennzeichnet,
|
22. entgegen dem Verbot des § 13 handelt,
|
23. entgegen § 15 Abs. 1 die Gefährlichkeit des Hundes nicht unverzüglich anzeigt,
|
| 24. entgegen § 15 Abs. 2 die erforderlichen Feststellungen und Begutachtungen nicht |
| iiiiiiiiizulässt, die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen nicht oder nicht vollständig |
iiiiiiiiivorlegt oder die erforderlichen Daten nicht oder nicht vollständig übermittelt,
|
| 25. entgegen § 15 Abs. 3 der Erwerberin oder dem Erwerber oder der oder dem |
iiiiiiiiiAnnehmenden nicht mitteilt, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt,
|
| 26. entgegen § 15 Abs. 4 Nr. 1 nicht oder nicht rechtzeitig den Handel, den Erwerb, |
iiiiiiiiidie Abgabe oder die Aufgabe der Haltung eines gefährlichen Hundes anzeigt,
|
| 27. entgegen § 15 Abs. 4 Nr. 2 nicht oder nicht rechtzeitig den Zuzug oder den Wegzug |
| iiiiiiiiider Halterin oder des Halters eines gefährlichen Hundes sowie dessen |
iiiiiiiiiAbhandenkommen oder Tod anzeigt.
|
|
|
|
| Bussgelder in der Stadt Hanau |
| Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 77 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über die |
| öffentliche Sicherheit und Ordnung mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet |
werden.
|
|
|
|
| Die Hundesteuersatzung von der Stadt Hanau finden Sie ....hier |
|
|
| Mitführverbot von Hunden in der Stadt Hanau |
| Hier dürfen Hunde nicht hin in der Stadt Hanau |
| - auf Kinderspielplätzen |
| - Ballspielplätzen |
| - auf Liegewiesen |
| - Rasenflächen |
| - Anpflanzungen aller Art |
| - Weihern |
| - Planschbecken |
|
| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
|
|
| Diese Verordnung gilt in Hessen nicht für |
| - Diensthunde von Behörden |
| - Blindenführ- und Behindertenbegleithunde |
| - Hunde der Rettungsdienste |
| - Hunde des Katastrophenschutzes |
| - Jagd- und Herdengebrauchshunde |
| iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine |
| iiiiiAnwendung. |
|
|
|
|
| Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Hanau |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
|
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
|
| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
|
| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
|
|
| Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Hanau |
| Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür |
| Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Stadt Hanau |
| umherlaufen. |
|
| In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten |
| Leine zu führen: |
| auf öffentlichen Straßen, |
| Wegen und Plätzen, |
| in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, |
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, |
| bei öffentlichen Versammlungen, |
| Naturschutzgebiete |
| Fußgängerzonen oder Teilen davon |
| Überführungen |
| Durchgängen und Unterführungen |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| auf Brücken |
| Treppen |
| Rampen |
| Gaststätten |
| Aufzügen |
| Märkten |
| Messen |
| Volksfesten |
| und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. |
|
|
| Leinenzwang im Stadtgebiet von Hanau |
| Im Schlosspark Philippsruhe |
| Im Schlossgarten |
| In der Fußgängerzone, in der Innenstadt |
|
|
| Ausgenommen von der Vorschrift sind in Hessen |
| - Diensthunde von Behörden |
| - Blindenführ- und Behindertenbegleithunde |
| - Hunde der Rettungsdienste |
| - Hunde des Katastrophenschutzes |
| - Jagd- und Herdengebrauchshunde |
| iiiiiim Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes oder ihrer Ausbildung keine |
| iiiiiAnwendung. |
|
|
| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
|
|
|
| Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn |
es diese gibt.
|
|
|
|
|
|
| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Hessen |
| Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters |
| sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. |
| Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung. |
| Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher |
| gehalten werden kann. |
| Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, |
| höchstens jedoch zwei Meter. |
|
Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
|
| Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums keiner Person |
überlassen werden, die die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt.
|
| Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 ist mitzuführen. |
| Die Person, die den Hund führt, aber nicht auch Halterin oder Halter ist, hat |
zusätzlich ihre Sachkundebescheinigung mitzuführen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zuständiges Amt in der Stadt Hanau |
| Allgemeines Ordnungsrecht |
|
| Adresse |
| Steinheimerstr. 1b |
| 63450 Hanau |
|
|
| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in der Stadt Hanau |
| Telefon |
| 06181/295-455 |
| Fax |
| 06181/295-1622 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Stadt Hanau |
| Montag - Freitag 8 - 12 Uhr |
| Mittwoch 14 - 16.30 Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Das Landeshundegesetz von der Stadt Hanau finden Sie.... hier |
|
| Das Ordnungsamt der Stadt Hanau ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
|
| usw. |
|
|
|
|
|
| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über |
| das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine |
| andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft |
besitzen.
|
|
| Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander |
| oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet: |
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
|
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
|
3. Staffordshire-Bullterrier,
|
4. Bullterrier,
|
5. American Bulldog,
|
6. Dogo Argentino,
|
7. Fila Brasileiro,
|
8. Kangal (Karabash)
|
9. Kaukasischer Owtscharka,
|
10. Mastiff,
|
11. Mastino Napoletano.
|
|
Gefährlich sind auch die Hunde, die
|
| 1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, |
iiiiiisofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
|
| 2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu |
| iiiiiisein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher |
iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben oder
|
| 3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen |
iiiiiioder reißen.
|
|
|
|
| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
|
|
|
|
|