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Landeshauptstadt Hannover, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Landeshauptstadt Hannover
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Landeshauptstadt Hannover


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Landeshauptstadt Hannover

Hundesteueramt in der Landeshauptstadt Hannover
Bereich Steuern und Gebühren
Sachgebiet Grundbesitzabg.I und Hundesteuer

Adresse
Röselerstraße 2
30159 Hannover

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Landeshauptstadt Hannover
Telefon
0511/ 168 - 4 00 24
Fax
0511/ 168 - 4 11 80

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Landeshauptstadt Hannover
Montag bis Freitag 9.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt der Landeshauptstadt Hannover
Bus
Haltestelle Kröpcke
Linien 100, 200
Bus
Haltestelle Rathaus/Osterstraße
Linie 120
Stadtbahn
Haltestelle Kröpcke
Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11
Stadtbahn
Haltestelle Markthalle/Landtag
Linien 3, 7, 9

Die Anmeldung/Abmeldung der Hunde in Hannover kann auch in den jeweiligen Bürgerämtern
vorgenommen werden.

Höhe der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Hannover
(1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 120,00 €, im Jahr
b) für jeden weiteren Hund 240,00 €, im Jahr
c) für gefährliche Hunde jeweils 600,00 €, im Jahr

(2) Gefährliche Hunde nach § 3 Absatz 1 Buchstabe c) sind:
a) Hunde der Rassen bzw. Typen:
1. Bullterrier,
2. Pitbull-Terrier,
3. American Staffordshire Terrier
4. Staffordshire Bullterrier
sowie Kreuzungen mit Hunden der Nummern 1 bis 4.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Hannover
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
eines jeden Jahres fällig.
In den Fällen des § 7 Abs. 1 und 2 ist der entsprechend fällige Teilbetrag innerhalb eines
Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

Der Steueranspruch entsteht mit dem Ersten des Kalendermonats, in dem der Hund in
den Haushalt, den Betrieb, die Institution oder die Organisation aufgenommen worden ist.

Abweichend davon entsteht bei Hunden, deren Halten bereits in Hannover oder einer
anderen Gemeinde besteuert worden ist, die Steuerpflicht mit dem Beginn des auf die
Aufnahme folgenden Monats.

Bei Hunden, die der Halterin/dem Halter durch Geburt von einer von ihr/ihm gehaltenen
Hündin zuwachsen, entsteht der Steueranspruch erst mit dem Ersten des Monats, der auf
den Tag folgt, an dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

Bei Zuzug einer Hundehalterin / eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde
entsteht der Steueranspruch mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder
abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Das Gleiche gilt, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.

Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn der Steueranspruch erst während des
Jahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im
Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung
festgesetzt werden.
Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die
gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre.
Bei Änderungen, die den Steueranspruch betreffen, wird immer ein schriftlicher
Steuerbescheid erteilt.


Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Hannover
Nach der Anmeldung wird für jeden angemeldeten Hund eine Hundesteuermarke
ausgegeben.
Die ausgegebenen Hundesteuermarken bleiben so lange gültig, bis sie durch neue ersetzt
werden.
Bei der Abmeldung muss die Hundesteuermarke der Stadt zurück gegeben werden.

Die Hundehalterin/der Hundehalter darf Hunde außerhalb der Wohnung oder des
umfriedeten Grundbesitzes nur mit einer gültigen und deutlich sichtbaren Hundesteuermarke
umherlaufen lassen.

Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die
gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Verlust der gültigen Hundesteuermarke wird der Hundehalterin/dem Hundehalter eine
neue Hundesteuermarke zur Verfügung gestellt.


Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Hannover
Bei Verlust der gültigen oder unbrauchbar gewordenen Steuermarke ist eine neue
Hundesteuermarke bei der Stadt Hannover zu beantragen.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Hannover Bereich Steuern und
Gebühren (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Hannover
Zu der Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke sind leider keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Hannover
Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb einer Woche
nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihr/ihm durch Geburt von einer von ihr/ihm
gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von einer Woche, nachdem der Hund drei
Monate alt geworden ist, bei der Stadt schriftlich anzumelden.

In den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 4 muss die Anmeldung innerhalb von einer Woche
nach dem Tag, an dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, erfolgen.
In den Fällen des § 7 Absatz 2 ist eine Anmeldung innerhalb der ersten Woche des auf
den Zuzug folgenden Monats vorzunehmen.

Bei der Anschaffung eines Hundes sind bei der Anmeldung der Name und die Anschrift der
Voreigentümerin/des Voreigentümers oder der vorigen Hundehalterin/des vorherigen
Hundehalters, Alter und Anschaffungsdatum des Hundes anzugeben.

Im Falle von zugewachsenen Hunden ist das Geburtsdatum mitzuteilen.
Bei der Anmeldung ist immer die Rasse bzw. der Typ des Hundes anzugeben.

Nach der Anmeldung wird für jeden angemeldeten Hund eine Hundesteuermarke
ausgegeben.

Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt auf
Nachfrage wahrheitsgemäß Auskunft über die Rasse bzw. den Typ und die Anzahl der
gehaltenen Hunde und deren Versteuerung zu geben.

Hundehalter/innen, Haushaltsvorstände und deren Stellvertreter/innen sind verpflichtet,
den Beauftragten der Stadt bei der Durchführung von Hundebestandsaufnahmen
wahrheitsgemäß Auskunft über die Rasse bzw. den Typ und die Anzahl der gehaltenen
Hunde zu erteilen.

Sofern eine andere Person als die Hundehalterin/der Hundehalter den Hund umherlaufen
lässt, so treffen die Verpflichtungen der Absätze 4 bis 7 auch diese Person.


Abmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Hannover
Wer den Hund bisher gehalten hat, muss den Hund innerhalb einer Woche, nachdem
• sie/er den Hund veräußert hat,
• sie/er den Hund sonst abgeschafft hat,
• der Hund abhanden gekommen ist,
• der Hund eingegangen ist oder
• die Halterin/der Halter aus der Stadt verzogen ist,
bei der Stadt schriftlich abmelden.

Zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes der An- bzw. Abmeldung sind
entsprechende Nachweise durch die Hundehalterin/den Hundehalter vorzulegen.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name
und die Anschrift dieser Person und das Abgabedatum anzugeben.


Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Hannover
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Hannover
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.hannover.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Hannover

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Landeshauptstadt Hannover
Eine Steuerbefreiung nach § 5 wird nur gewährt, wenn der Hund für den angegebenen
Verwendungszweck geeignet ist.

Der Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ist schriftlich zu stellen.

Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird vom ersten Tag des folgenden
Kalendermonats an gewährt, in dem der Antrag der Stadt zugegangen ist und die
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung vorliegen.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist
dies der Stadt innerhalb einer Woche nach deren Wegfall schriftlich mitzuteilen.


Hundesteuerfreiheit in der Landeshauptstadt Hannover
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Landeshauptstadt Hannover
Eine Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Gebrauchshunden von bestätigten Jagdaufseherinnen und Jagaufsehern in der für den
Jagdschutz erforderlichen Anzahl;

2. Hunden, die in Einrichtungen und von Behörden
• des Zolls,
• der Polizei oder
• des Bundesgrenzschutzes
aus dienstlichen Gründen verwendet werden;

3. Hunden, die als
• Meldehunde,
• Sanitätshunde,
• Schutzhunde oder
• Rettungshunde
von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet werden und die die dafür
vorgesehene Prüfung abgelegt haben.
Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen des Prüfungszeugnisses nachzuweisen.

Die Verwendung des Hundes ist in geeigneter Weise nachzuweisen;
4. Hunden, die in Tierheimen untergebracht sind;
5. Blindenführhunden, die von blinden Personen gehalten werden;
6. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind und
iiiiiiausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.
iiiiiiHilflose Personen sind solche, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
iiiiii„B“, „aG“ oder „H“ besitzen.
Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig
gemacht werden.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in der Landeshauptstadt Hannover
Zur Vermeidung von Härten kann die Steuer für einen Hund je Haushalt auf Antrag
ermäßigt oder erlassen werden.

Für die Haltung gefährlicher Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 wird keine Steuerermäßigung
gewährt.


Härtefallregeln in der Landeshauptstadt Hannover
Zur Vermeidung von Härten kann die Steuer für einen Hund je Haushalt auf Antrag
ermäßigt oder erlassen werden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Landeshauptstadt Hannover
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Landeshauptstadt Hannover ,wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in der Landeshauptstadt Hannover
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Absatz 2 Nr. 2 NKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig
1. entgegen § 6 Absatz 3 der Stadt den Wegfall der Steuerbefreiung oder - ermäßigung
iiiiiinicht fristgerecht mitteilt,
2. entgegen § 9 Absätze 1 bis 3 seine Meldepflichten nicht erfüllt,
3. entgegen § 9 Absatz 4 seinen Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten
iiiiiiGrundbesitzes ohne gültige und sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,
4. entgegen § 9 Absatz 5 Satz 1, Absätze 6 und 7 den Beauftragten der Stadt auf
iiiiiiNachfrage die Steuermarke nicht vorzeigt oder keine oder nicht wahrheitsgemäß
iiiiiiAuskunft erteilt,
5. entgegen § 9 Absatz 8 die ihr/ihm obliegenden Pflichten nach § 9 Absätze 4 bis 7 nicht
iiiiiierfüllt.


Bussgelder in der Landeshauptstadt Hannover
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Abs. 3 NKAG mit einer Geldbuße geahndet
werden.


Die Hundesteuersatzung von Hannover finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover
Hier dürfen Hunde nicht hin:
- im Tiergarten
- im Stadtpark
- in den Herrenhäuser Gärten (Großer Garten, Berggarten)
- auf Friedhöfen
- in Spielparks
- auf Schulhöfen
- auf Festen
- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiese
- auf Schützen-, Volks-, Stadt- und Stadtteilfesten
- auf Wochenmärkten
Dies nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Landeshauptstadt Hannover
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Landeshauptstadt Hannover
Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Hannover
In den Grünanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 der Straßen- und Grünanlagenordnung 3 -
mit Ausnahme eingerichteter Hundeauslaufflächen – müssen alle Hunde an der Leine
geführt werden.
- auf Jahrmärkten
- auf dem Weihnachtsmarkt

Der Leinenzwang gilt ferner innerhalb des Gebietes des Stadtbezirks Mitte
- Stadtteil Mitte
- Oststadt
- Zoo
- Calenberger Neustadt
- innerhalb der Fußgängerzonen
- Einkaufszentren
- und innerhalb eines Abstandes von 50 m zu Kindertagesstätten und Schulen.

In den Forsten gilt dieser Leinenzwang nur
- in den Schongebieten
- Wettberger Holz
- Misburg-Anderten/Bemerode Wülferode (Kronsberg)
- Döhren/Wülfel,
- in den Eilenriedebereichen
iiiiizwischen Fritz- Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstraße.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt hier nicht.


Leinenzwang für gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen und haben einen
Maulkorb zu tragen, der das Beißen sicher verhindert.

Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.


Zuständiges Amt in der Landeshauptstadt Hannover
Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Gaststättenrecht und Verbraucherschutz,
gefährliche Hunde

Adresse
Vordere Schöneworth 14
30167 Hannover

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in der Landeshauptstadt Hannover
Telefon
0511/ 168 - 3 1255
Fax
0511/ 168 - 3 1234

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Hannover
Montag, Dienstag, Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Verkehrsanbindung an das Ordnungsamt in der Landeshauptstadt Hannover
Bus
Haltestelle Strangriede
Linien 121
Stadtbahn
Haltestelle Strangriede
Linie 6,11


Das Landeshundegesetz von Hannover finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Hannover ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition

Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die
bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind.
Dies ist der Fall, wenn
• insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder
• wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen wurden
und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Leinen- und / oder
Maulkorbzwang angeordnet hat bzw. die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des
Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt und eine Erlaubnis
nach § 5 NHundG versagt wurde.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





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