Wichtige Informationen für Hundehalter zu der Wiedereinreise nach Deutschland mit einem Hund nach Aufenthalt in einem Drittland (nicht EU - Mitgliedstaat).
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Deutschland

gewünschtes bitte anklicken:
Wiedereinreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Drittland
(nicht EU - Mitgliedstaat).
Nach einem Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land gelten je nach Tollwutsituation in dem betreffenden Land unterschiedliche Anforderungen.
Jedes Tier muss auf der Reise von einem Heimtierausweis begleitet werden.
Alte Impfausweise die vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden (in der Regel gelber Impfpass) gelten übergangsweise bis zum 2. Juli 2005, wenn die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung eingetragen ist und die letzte Tollwutimpfung vor dem dritten Juli 2004 vorgenommen wurde.
Die neuen EU - Heimtierausweise stellen in Baden-Württemberg alle praktizierenden Tierärzte aus.
Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Ab 3. Juli 2011 ist nur noch die Kennzeichnung der Tiere durch Mikrochip zulässig.
Die Tiere müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen.
Die Einfuhr ungeimpfter Tiere ist nicht zulässig!
Für in Deutschland geimpfte Tiere muss nach den Bestimmungen der Tollwut-Verordnung die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfungen müssen nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden.
Für Drittländer, z.B. Schweiz, Norwegen, Island,
die den Mitgliedstaaten gleichgestellt sind und für im Anhang der EU - Verordnung gelistete Drittländer mit bekannter Tollwutsituation gelten keine zusätzlichen Anforderungen.
Für die Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern mit unbekannter Tollwutsituation oder Tollwutvorkommen muss zusätzlich zu den Anforderungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung) die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Titerbestimmung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenen Labor bestätigt werden.
Weitere Informationen zum Heimtierpass/Heimtierausweis finden Sie....hier
Verschiedene Länder verlangen bei der Einreise mit Haustieren eine amtliche Gesundheitsbescheinigung.
Weitere Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie ....hier
Jeder Hund ist bei einem Tierarzt per Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Die Kosten trägt der jeweilige Hundehalter.
Die Identität des Hundes
(Rasse,Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe, Chipnummer)
ist dem Ordnungsamt mitzuteilen.
Zuständiges Amt für die Einfuhr von Hunden
Weitere Informationen zu den Ämtern finden Sie .... hier
Ansprechpartner
Ansprechpartner sind die Mitarbeiter in dem jeweiligen zuständigen Veterinäramt, in Ihrer
Stadt.
Quelle Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart
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Kennwort: Wiedereinreise - Hunde