Ratgeber - Tierversicherungen
Hundehalterhaftpflichtversicherung - Hundehaftpflicht
==========================In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer übrigens seit einigen Jahren verpflichtend - so etwa in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt. In den übrigen 13 Bundesländern gilt diese Pflicht lediglich für "gefährliche Hunde". Was darunter zu verstehen ist, ist in den jeweiligen Landeshundegesetzen geregelt. Pflicht.=============================
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die das Leben von Mensch und Hund entscheidend Innerhalb des Bruchteils einer Sekunde kann ein Hund unbeabsichtigt etwas tun, das Für einen erschreckten Autofahrer ist die Größe des Hundes z.B. nicht entscheidend wenn
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| Oder wenn zwei Hunde sich "nicht riechen" können und sich gegenseitig ( im schlimmsten Fall inklusive des einen oder anderen Hundehalters ) beissen und verletzen. | |
Einige dieser Situationen kann der Hundehalter unter Kontrolle halten, auf andere hat er oder sie keinen Einfluss. Insofern erscheint es unverständlich das es noch immer Hundehalter gibt die sich die zum Teil günstigen Beiträge einer Haftpflichtversicherung sparen weil: „Mein Mäxchen macht doch nichts“ oder „ Das liebe Tier ist doch gar kein richtiger Hund“. Vergleichbare logische Gründe kommen in regelmässigen Abständen und wiederholen sich in steter Regelmässigkeit. Das Problem: Der BGB regelt im Paragraph 823 klar die Haftung. Der Besitzer haftet für seinen Hund, Punkt!
Worauf sollte man vor Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung achten?
Man sollte in jedem Fall nicht nur, aber auch, auf die Höhe des Beitrages achten.
Ebenso auf die Höhe der Versicherungssumme oder ein gewisses Servicenetz des
Versicherers.
Auch eine günstige Hundehaftpflichtversicherung sollte immer das Fremdhüterisiko beinhalten,
denn es könnte ja sein das der Halter oder die Halterin den geliebten Hund einmal zu einem Hundesitter geben müssen. Sei es nun aus beruflichem oder privaten Grund.
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Was leistet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schäden die der versicherte
Hund Dritten, also nicht dem Halter oder sich Selbst, zufügt. Dabei ist es gleichgültig ob
es sich um Schäden an Leib und Seele ( Personenschaden ) , dem Hab und Gut
( Sachschaden ) oder am Vermögen ( Vermögensschaden ) handelt.
Generell wird der jeweilige Versicherer zunächst einmal prüfen, ob der Schaden im Rahmen
des Versicherungsvertrages versichert ist. Handelt es sich um ein versichertes Risiko
erfolgt die Prüfung des Anspruches, der Versicherer analysiert den Schadenhergang um das
Verschulden der Beteiligten festzustellen. Dies kann bedeuten das der Geschädigte zu 100% entschädigt wird nachdem er den Schaden in Art und Höhe nachgewiesen hat , bzw. nur zum Teil
entschädigt wird wenn Nachweise fehlen oder ihn eine Mitschuld am Schaden trifft.
Stellt sich in der Prüfung heraus das der Schaden dem Halter bzw. dem versicherten Hund
nicht zuzurechen ist wird die Versicherungsgesellschaft den Schaden ablehnen. Dies geht
soweit, dass unberechtigte Ansprüche im Zweifel auch vor Gericht durch den Versicherer abgewehrt werden.
Ein Beispiel: Eine Person wird von einem Hund ( gleich aus welchem Grund ) gebissen.
Der Geschädigte macht nun einen Verdienstausfall in astronomischer Höhe geltend, kann
aber seinen Ausfall nicht belegen. Die Versicherung lehnt die Regulierung ab.
Daraufhin reicht der Geschädigte Klage gegen den Hundehalter vor Gericht ein. Hier
übernimmt nun die Hundehaftpflichtversicherung, bzw. die Versicherungsgesellschaft,
die Prozessvertretung des Halters und wehrt die Klage ab. Dies ist mit einem Rechtsschutz
gleich zu setzen.
Das Ganze funktioniert aber nur dann wenn die Beiträge bezahlt sind und der Versicherungsschutz somit besteht und der Schaden zum versicherten Risiko gehört. Ein klassisches Beispiel ist der Hundehalter der für 3 Tage ins Krankenhaus muss und seinen Hund dem Nachbarn anvertraut. Gerade an einem dieser drei Tage passiert nunein kleiner Schaden und der Halter stellt fest das er zwar Beiträge bezahlt hat, aber der eigentlich versicherte Sachschaden nicht reguliert wird da das Fremdhüterisiko nicht eingeschlossen ist. Deshalb ist es wichtig, genau darauf zu was genau der Versicherungsschutz beinhaltet.
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Betreff: Hundehaftpflichtversicherung
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