Ratgeber - Tierversicherungen
Pferde-Op-Versicherung

Jedes Pferd soll sein Leben genießen können, und Sie als Reiter oder Halter wollen zu Recht Ihr Pferd und die Ausritte genießen. Doch was immer man mit dem Pferd unternimmt, zum Beispiel beim Ausritt oder im Stall, Ihr Pferd ist immer den täglichen Gefahren und Risiken des Lebens ausgesetzt, so wie auch Sie.
Selbstverständlich wird Ihr Tierarzt alles tun, um Ihr Pferd wieder nach einer Verletzung oder Krankheit zu heilen. Aber manchmal ist das nur mit einer Operation möglich und dadurch, notgedrungen, auch oft mit hohen Kosten verbunden.
Jeder Besitzer / Halter eines Pferdes denkt nicht im Traum daran, das es ausgerechnet sein Pferd ebenso treffen kann. Wie plötzlich eine OP notwendig sein kann und in welcher Größenordnung eine Rechnung vom Tierarzt entstehen kann, zeige ich Ihnen gern an einigen Beispielen:
Beispiel 1
Beim Ausreiten fällt Ihnen auf das Ihr Pferd häufig stolpert. Ihr Tierarzt stellt nach einer Untersuchung mit Röntgenaufnahmen der Vorderzehen eine Erkrankung der Hufrolle fest. Die bereits fortgeschrittene Erkrankung kann nur durch einen Nervenschnitt geheilt werden.
Die OP-Kosten, inklusive der Vor- und Nachbehandlung belaufen sich auf ca. 1.200 Euro.
Beispiel 2
Nach der abendlichen Fütterung bemerken Sie das ihr Pferd nach seinem Bauch tritt und sich in der Box wälzt. Der schnell herbeigerufene Tierarzt bestätigt Ihre Befürchtung auf Koliken und stellt einen Darmverschluss fest. Die Not-OP in der Tierklinik ist der einzige Ausweg.
Die OP-Kosten inklusive der Vor- und Nachbehandlung betragen etwa 4.000 Euro.
| Was ist in einer Pferde – OP – Versicherung versichert? | |
der gültigen Bedingungen zu 100% bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999 erstattet. Dies sind die Kosten des Untersuchungstages direkt vor der OP, die eigentliche Operation mit allen Nebenkosten wie Medikamente und Verbandmaterial, die Nachbehandlung und verordnete Arzneimittel bis 5 Tage nach dem Operationstag während der Vertragslaufzeit.
Laufzeit und Beginn der Pferde – OP – Versicherung
Der Beginn des Vertrages ist frühestens der Eingang des Antrages beim Versicherer (mit dem Datum des Eingangsstempel) oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich ist, mit deren Eingang bei dem Versicherer. Der Vertrag verlängert sich in aller Regel nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Ist eine mehr als 5-jährige Dauer vereinbart, kann der Vertrag trotzdem zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Einige Anbieter gewähren noch immer bei mehrjährigen Verträgen einen Laufzeitnachlass. Die ist für das Budget von Vorteil. Stirbt das versicherte Pferd vor Ablauf, so erlischt der Vertrag wegen Risikofortfalls.
Informationen rund um die Versicherungen für Tiere
Informationen zum Ratgeber - Tierversicherung finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Tierkrankenversicherung-Prevet finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Hundehaftpflicht finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Hunde-Op-Versicherung finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Hundekrankenversicherung finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Katzen-Op-Versicherung finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Katzenkrankenversicherung finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Pferdekrankenversicherung finden Sie ...hier
Nähere Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie ...hier
Die Übersicht über alle Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ...hier
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Tierversicherungen einen Fehler entdecken
oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, sehr dankbar
Schicken Sie eine Mail an: team(at) hundeinfoportal.de oder über Kontakt
Betreff: Pferde-Op-Versicherung
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren
wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten. Wir haben
keinerlei Einfluss darauf und machen uns den Inhalt nicht zu eigen.