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Ratgeber - Tierversicherungen


Informationen zu Pferdehaftpflichtversicherung


 

Die Pferdehalterhaftpflicht oder Pferdehaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden. Pferde können unter Umständen einen enormen Schaden anrichten, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist. Jeder Pferdehalter sollte deshalb eine solche Pferdehaftpflichtersicherung besitzen.

Im Gegensatz zu einer Privathaftpflicht ist ein direktes Verschulden des Besitzers nicht nötig, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne direkten/eigenen Einfluss für das Verhalten seines Pferdes und die entstehenden Folgen

Ein paar Beispiele seien hier genannt:

  • Das Pferd scheut und verletzt eine Person
  • Das Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox.
  • Das Pferd verletzt ein anderes Tier

 

Wer ist in der Pferdehaftpflichtversicherung versichert?
Generell der Halter als Besitzer und Verantwortlicher. In jedem Fall sollten sie bei einem Reitpferd darauf achten das in Ihrem Vertrag das Fremdreiterrisiko mitversichert ist. Dies gilt auch dann wenn Sie üblicherweise Ihr Pferd nicht aus der Hand geben.

Bei ambulanter und bei stationärer Behandlung in der Tierklinik (inkl. Operationen), begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999 erstattet.

Je nach Umstand ( z.B. Krankheit ) kann es dennoch seinn das Ihr Pferd einmal von einer anderen Person geritten wird. Ist das Fremdreiterrisiko nicht eingeschlossen und es geschieht etwas, so tragen Sie das Risiko der Haftung persönlich. Doch keine Sorge, der Beitragsunterschied ist sehr gering!

Welche Gefahren deckt die Pferdehaftpflichtversicherung?
Die Pferdehaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer, also den Besitzer bzw. Halter des versicherten Pferdes, von Schadensersatzansprüchen frei.

Der gewählte Versicherer leistet bei Schadensereignissen die eine Verletzung, den Tod  oder eine Gesundheitsschädigung sonstiger Art von Menschen ( den sogenannten Personenschaden ) oder aber auch Tieren ( was zu Sachschäden zählt ) zur Folge hat. Weiterhin leistet der Versicherer auch bei Schäden die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat und bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines der genannten Personen- oder Sachschadens sind.

Dabei übernimmt der Versicherer die folgenden Aufgaben:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage, also ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.
  • Den Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter, bzw. zu hoher Schadenersatzforderungen,  hierzu gehört auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte in der Regel nur bis zu einem Jahr.

Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.

Die Versicherungsbedingungen der Pferdehaftpflichtversicherung
Gern stellen wir Ihnen zum gewählten Versicherer vor Abschluss das Bedingungswerk zur Verfügung. So können Sie in Ruhe selbst prüfen ob die gewählte Pferdehaftpflicht Ihren Wünschen entspricht und ob Ihr Pferd gut versichert ist. Unser Onlinevergleich bietet auch die Möglichkeit die Leistungen der Anbieter ( maximal drei auf einmal ) miteinander zu vergleichen.

Wie kündigt man eine bestehende Pferdehaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich verlängern sich bestehende Versicherungsverträge automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

Was ist eine „ordentliche“  Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird. Bitte achten Sie auf den Ablauf bei mehrjährig geschlossenen Verträgen. Sollten Sie nicht sehen können zu wann der Ablauf ist, helfen wir Ihnen gern. Nehmen Sie per Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Was ist eine „außerordentliche“ Kündigung:
a) bei Prämienerhöhung:
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung ( Beitragserhöhung egal in welcher Höhe!) die Beiträge, ohne dass sich der Vertragsumfang zu Ihrem Vorteil ändert, so können Sie als Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, jedoch frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung,  kündigen. Diese Regelung gilt für alle Vertragsabschlüsse nach Juni 1994).

Sonderregelungen:
Bei Vertragsabschlüssen vor dem 01.01.1991 muss sich der Beitrag um mindestens 10% bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mindestens 20% erhöht haben.

Bei Vertragsabschlüssen zwischen dem Januar 1991 und dem Juni 1994 muss sich der Beitrag um mindestens 5% erhöhen.

b)im Schadensfall:
Hat ein Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers mit einer Frist von 4 Wochen nach Zahlung oder Ablehnung durch den Versicherer gekündigt werden.

Entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode!

Mein Rat:
Eine Kündigung sollte immer durch ein Einschreiben erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.

Bei Tod des versicherten Pferdes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikofortfall. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Eine Mitteilung an den Versicherer sollte allerdings erfolgen.


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