Einreisebestimmungen für Hunde

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Allgemeine EU - Einreisebestimmungen für Hunde/Tiere der Europäischen Union
Innerhalb der Europäischen Union (außer Malta, Schweden, Irland, Großbritannien) wurde ab 1.Oktober 2004 für die Mitnahme von Hunden vereinheitlicht:
Wer mit seinem Hund, seiner Katze von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union reisen will, benötigt:
- eine Mircochipkennzeichnung für den Hund/das Tier
iiii(Auch eine gut lesbare Tätowierung des Hundes/Tieres ist bis zum Jahr 2011 gültig)
- der neue Heimtierpass für den Hund/das Tier muss immer mit geführt werden
iiii(In dem Heimtierpass werden von dem Tierarzt die Impfungen, die Nummer von dem iiiiMirochip des Hundes, und die Beschreibung des Hundes/Tieres eingetragen).
- eine gültige Tollwutimpfung des Hundes/Tieres
iiii(In der deutschen Tollwut-Verordnung heißt es das der Hundewelpe bei der ersten Tollwut iiiiImpfung ein Alter von 3 Monaten haben muss und die Impfung des Hundewelpen als gültig iiiibezeichnet wird wenn, diese mindestens 21 Tage zurückliegt.Einige Konsulate und iiiiBotschaften geben noch 30 Tage an, bitte informieren Sie sich rechtzeitig).
iiiiDie gültige Tollwutimpfung des Hundes/Tieres darf nicht länger wie 1 Jahr und muss iiiimindestens 21 Tage zurückliegen.
Die EU - Mitgliedsstaaten Grossbritannien, Irland, Malta, Schweden erlauben die Einreise eines Hundes,
- der jünger ist als 3 Monate und bisher nicht geimpft wurde,
- wenn ein EU - Heimtierpass des Hundes mitgeführt wird
- der Hund eine Mirochipkennzeichnung hat oder tätowiert ist
- der Hund seit der Geburt an nur einem Aufhaltsort gelebt hat
- ohne das der Hund mit wildlebenden Tieren zusammen gekommen ist, die evtl. mit dem iiiiTollwutvirus infiziert waren.
Diese Bescheinigung muss von einem Tierarzt ausgestellt werden.
Die Einreise ist auch für einen Hundewelpen gestattet wenn die Hündin mit kommt, weil er noch von ihr abhängig ist.
Die Hündin muss aber selbstverständlich alle Einreisebedingungen erfüllen.
In den verschiedenen Ländern gibt es folgende spezielle Regelungen:
A
Australien
Die Einreise mit Hund ist nach Australien nicht erlaubt.
Es wird eine Einreisegenehmigung benötigt.
Die Quarantäne für den Hund beträgt dann 30 Tage.
B
Belgien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Belgien.
In Belgien besteht allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Bulgarien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Bulgarien.
C
China/Hongkong
Die Einreise mit Hund nach China/Hongkong
ist nur mit einer Einreisegenehmigung, Importbewilligung erlaubt.
China verlangt, dass der Hundebesitzer/die Hundebesitzerin eine Beglaubigung durch das Bundesamt für Veterinärwesen über die vorgeschriebene tierärztliche Untersuchung und die vorgeschriebenen Impfungen vorlegt.
D
Dänemark
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Dänemark.
Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas und auch deren Kreuzungen nach Dänemark ist verboten.
In Dänemark gilt generelle Leinenpflicht für alle Hunderassen.
Die Mitnahme der Hunde in dänischen Verkehrsmitteln ist unproblematisch.
In den Zügen gibt es in Dänemark sogar oft extra Abteile für Reisende mit Hund.
Dänemark ist ein hundefreundliches Urlaubsland, in dem keine erhöhte Gefahr für den Hund bezüglich Urlaubskrankheiten besteht.
Jeder Hund sollte aber auch hier gegen Flöhe und Zecken geschützt sein.
Deutschland
Es gelten bei der Verbringung eines Hundes aus einem EU - Land nach Deutschland, die
Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde dürfen nach dem (Bundes-) Gesetz kein Hund/keine Hunde folgender Rassen, auch nicht deren Kreuzungen, nach Deutschland eingeführt werden.
Dazu zählen:
E
Estland
In Estland gelten nur die EU - Einreisebestimmungen für Hund/Hunde.
F
Finnland
In Finnland gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund/Hunde.
Für die Einreise in Finnland brauchen Hunde, die älter als 3 Monate sind, eine tierärztliche Bescheinignung über eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus), mit Praziquantel.
Längstens 30 Tage vor der Einreise nach Finnland.
Der Name, die Dosierung des Präparates und die Form der Verabreichung müssen schriftlich bescheinigt sein.(Heimtierpass)
Frankreich
(mit Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion)
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund/Hunde in Frankreich.
Mindestalter der Hunde, für die Einreise nach Frankreich, beträgt 3 Monate
(+21 Tage für die Tollwut Impfung).
Die Hunde müssen mit einem Microchip gekennzeichnet oder tätowiert sein.
Frankreich hat die Einfuhr auf 5 Hunde/Tiere die älter wie 3 Monate sind beschränkt.
So genannten Kampfhunden der 1. Kategorie ist die Einreise nach Frankreich verboten.
Dazu zählen folgende Rassen:
Ausnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 1. Kategorie, nach Frankreich, besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch von internationalen Hundeverband steht. Ebenfalls verboten ist die Einreise der so genannten Kampfhunde der 2. Kategorie nach Frankreich.
Folgende Hunderassen zählen in Frankreich dazu:
Ausnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 2. Kategorie, nach Frankreich, besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch von internationalen Hundeverband steht. Für die Hunde der 1. und 2. Kategorie gilt in Frankreich absolute Maulkorbpflichtpflicht und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
Hunde der 1. und 2. Katarogie dürfen in Frankreich nur von Erwachsenen geführt werden.
Der Hundehalter, die Hundehalterin muss eine extra Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Hunde müssen in dem jeweiligen Ort angemeldet werden.
G
Griechenland
In Griechenland gelten nur die EU - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Bei der Einreise mit Hund nach Griechenland muss in englischer oder französischer Sprache der Heimtierpass, der internationale Impfpass oder ein amtstierärztlicher Gesundheitstest für den Hund vorliegen.
Bei der Einreise nach Griechenland muss die Tollwutimpfung des Hundes mindestens 15 Tage bis längstens 1 Jahr zurück liegen.
Grossbritannien (vereinigtes Königreich) / England
Die Einreise mit Hund nach Grossbritannien ist nur unter Einhaltung des Pet Travel Scheme (Pets) möglich.
Das heißt, der Hund muss
- eine Microchipkennzeichnung haben (eine Tätowierung wird nicht akzeptiert)
- eine Tollwut Impfung haben
- auf Tollwut-Antikörper getestet werden
Die zeitliche Empfehlung zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme liegt bei einem Monat. Nach einem ausreichenden Ergebnis muss eine Wartezeit von 6 Monaten eingehalten werden.
Gerechnet wird von dem Tag der Blutabnahme an.
Werden die vorgeschriebenen Impfintervalle genau eingehalten, entsprechend der Angaben des Impfstoffherstellers, ist bei erreichen des Titers kein weiterer Test mehr erforderlich.
Bei der Einreise mit Hund nach Grossbritannien muss bei dem Hund zwischen 24-48 Stunden vorher eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer durch geführt werden.
Diese Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes festgehalten werden.
Die Einreise mit Hunden darf nach Grossbritannien nur auf zugelassenen Routen in das Vereinte Königreich erfolgen und nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen.
In Grossbritannien wird von "Hundetypen" und nicht von Hunderassen gesprochen, weil diese "Hundetypen" in Grossbritannien nicht als Hunderassen anerkannt sind.
Die in Grossbritannien nicht zulässigen "Hundetypen" sind:
Sollten Sie bezüglich ihres Hundes unsicher sein, erkundgen Sie sich bitte vorab genau.
H
Holland/Niederlande
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Holland/Niederlande.
In Holland/Niederlande gilt generelle Leinenpflicht.
Die Einreise mit Pit-Bullterriern und deren Kreuzungen ist in Holland/Niederlande verboten.
Für die Einreise mit American Staffordshire Terriern in Holland/Niederlande wird unbedingt der Stammbaum des Hundes benötigt.
Hongkong/China
Die Einreise mit Hund nach Hongkong/China
ist nur mit einer Einreisegenehmigung, Importbewilligung erlaubt.
Honkong verlangt das der Hundebesitzer/Hundebesitzerin eine Beglaubigung durch das Bundesamt für Veterinärwesen, über die vorgeschriebene tierärztliche Untersuchung und die vorgeschriebenen Impfungen vorlegt.
I
Irland
Die Einreise mit Hund nach Irland ist nur über Nordirland oder England und nur unter Einhaltung des Pet Travel Scheme (Pets) möglich.
Das heißt, der Hund muss
- Eine Microchipkennzeichnung haben
- eine Tollwut Impfung haben
- auf Tollwut-Antikörper getestet werden
Die Empfehlung zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme liegt bei einem Monat.
Nach einem ausreichenden Ergebnis muss eine Wartezeit von 6 Monaten eingehalten werden.
Gerechnet wird von dem Tag der Blutabnahme an.
Werden die vorgeschriebenen Impfintervalle genau eingehalten, also entsprechend der Angaben des Impfstoffherstellers, ist bei erreichen des Titers kein weiterer Test mehr.
Bei der Einreise mit Hund nach Irland muss bei dem Hund zwischen 24-48 Stunden vorher eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer durch geführt werden.
Diese Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes festgehalten werden.
Königreich erfolgen und nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen.
Die Mitführung einer Leine für den Hund ist Pflicht in Irland.
Island
In Island bestehen sehr strenge Vorschriften für die Einfuhr von Hunden/Tieren.
Einfuhrgenehmigungen werden nur unterbestimmten Voraussetzungen erteilt und auf von dem Leiter des Veterinäramtes.
Eine der Voraussetzungen ist, das der Hund in eine viermonatige völlige Isolation (Quarantäne) muss.
Das ist auch der Grund warum Touristen mit einer kurzen Aufenthaltsdauer in Island keine Einfuhrgenehmigung bekommen.
Hunde müssen Tollwut geimpft sein, und es muss schriftlich im Heimtierpass festgehalten sein.
30 Tage vor der Einreise nach Island muss die Tollwutimpfung bei dem Hund erfolgen und die Tollwutimpfung darf nicht älter wie 12 Monate sein.
Für Welpen unter 3 Monate, die aus tollwutfreien Ländern kommen, muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden.
Italien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Italien.
Es sind in Italien immer eine Leine und ein Maulkorb für den Hund mit zuführen.
K
Kanada (kein Eu - Land)
Bei der Einreise mit Hunden nach Kanada muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen, welches bestätigt, dass der Hund frei von Krankheiten ist, die auf Menschen übertragen werden können.
Die Tollwutimpfung des Hundes muss mindestens 30 Tage vor der Einreise nach Kanada durchgeführt werden und die Tollwutimpfung darf nicht länger wie 12 Monate zurück liegen. Ausnahmen gibt es,
- wenn der Hund jünger als drei Monate ist (da wird die Impfung nicht anerkannt)
- oder Sie sich mit Hund seit mindestens 6 Monaten in Kanada aufhalten
- oder Sie sich in einen Bezirk aufhalten der für tollwutfrei erklärt wurde.
Ist bei der Einreise nach Kanada die Tollwutimpfung des Hundes nicht vollständig oder das Gesundheitszeugnis nicht gültig, wird der Hund an einen Aufenthaltsort gebracht (den der Hundebesitzer bestimmen kann), wo der Hund in dem Zeitraum von 4 - 10 Tagen nach der Einreise in Kanada geimpft wird.
Dort muss der Hund dann 30 Tage eingesperrt verbringen.
Ist die Tollwutimpfung des Hundes noch keinen ganzen Monat her, zu dem Zeitpunkt der Einreise nach Kanada, muss der Hund an einem Ort (den der Hundebesitzer bestimmen kann) so lange eingesperrt verbleiben, bis die 30 Tage um sind nach der Impfung.
Hundewelpen die jünger wie 12 Wochen sind können ohne Tollwutimpfung nach Kanada einreisen. Jedoch muss die Tollwutimpfung dann in Kanada durchgeführt werden und anschliessend müssen die Hundewelpen (an einem Ort den der Hundebesitzer bestimmen kann) nach der Impfung mindestens einen Monat eingesperrt verbringen.
Die Einreise mit sogenannten Kampfhunden ist nach Kanada verboten.
Zu diesen Kampfhund Rassen zählen in Kanada z. B.:
und alle Kreuzungen mit diesen Rassen.
Kroatien (kein Eu - Land)
Bei der Einreise oder Durchreise mit Hund nach/durch Kroatien
- muss der Hund mit einer Microchipkennzeichnung versehen sein oder tätowiert sein
- muss die Tätowierungsnummer auch im Heimtierpass eingetragen sein
- ist eine amtstierärztliche Bestätigung erforderlich, dass der Hund krankheitsfrei von iiiiansteckenden meldepflichtigen Krankheiten ist
- wird eine Bescheinigung benötigt, dass der Hund nicht aus einem Land stammt wo solche iiiiansteckenden Krankkheiten herrschen die auf andere Hunde/Tiere übertragen werden iiiikönnen
- muss der Hund bei der Einreise nach Kroatien eine Tollwutimpfung haben, die mindestens iiiieinen Monat höchstens aber 12 Monate zurückliegt. Bescheinigung/ Heimtierpass ist vor zu iiiilegen.
Für die Einreise mit Hunden nach Kroatien gibt es kein generelles Einfuhrverbot für bestimmte Hunderassen, es sei denn Hunde sind aufgrund ihrer agressiven Instinkte und angeborenen Eigenschaften eine Gefahr für Menschen.
Für die folgenden Hunderassen gilt in Kroatien die Maulkorbpflicht und Leinenpflicht:
Für alle Hunderassen ist die gesetzliche Leinenpflicht in Kroatien gültig.
L
Lettland
In Lettland gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Ist der Hund in Begleitung seines Hundehalters, seiner Halterin oder hat die den Hund begleitende Person eine Vollmacht reicht in Lettland der internationale Impfpass als Gesundheitszeugnis für den Hund aus.
Liechtenstein
Der Hund muss bei der Einreise nach Liechtenstein eine Tollwutimpfung haben, die mindestens einen Monat und höchstens 12 Monate zurück liegt. Heimtierpass.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist in Liechtenstein unbedingt erforderlich, dieses darf nicht älter wie 30 Tage sein.
Litauen
In Litauen gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Für die Einreise mit Hund nach Litauen ist unbedingt ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für den Hund erforderlich.
Luxemburg
In Luxemburg gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
M
Malta
Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Malta finden Sie ....hier
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Kennwort: Einreisebestimmungen - Hunde