Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Berlin
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Berlin
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteuer in Berlin
Hundesteuerämter in Berlin
Die jeweiligen Finanzämter der Bezirke in Berlin finden Sie ....hier
Höhe der Hundesteuer in Berlin
für den 1. Hund 120 Euro im Jahr
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 180 Euro im Jahr
Weitere Informationen zur Kampfhundesteuer in Berlin finden Sie.... hier
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Berlin
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt.
Die erstmals festgesetzte Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Die Steuer für nachfolgende Erhebungszeiträume (§ 6 Abs. 2) wird vierteljährlich am
5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember mit einem Viertel des Jahresbetrags fällig.
Die Steuer kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
Ein neuer Bescheid ist zu erteilen, wenn sich die Höhe der Steuer ändert,
die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weggefallen sind oder die Steuerpflicht endet.
Die Hundesteuersatzung von Berlin finden Sie ....hier
Hundesteuermarke in Berlin
Der Halter erhält nach der Anmeldung für jeden Hund eine Steuermarke.
Nach Ablauf des auf der Steuermarke angegebenen Zeitraums wird vom Finanzamt eine neue Steuermarke ausgegeben.
Wer einen Hund außerhalb geschlossener Räume oder umfriedeter Grundstücke führt, ist verpflichtet, die Steuermarke am Hund zu befestigen.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die gültige Steuermarke zurückzugeben.
Hinweise über die Ausgabe der neuen Hundesteuermarken mit Gültigkeitsdauer 2010 bis 2015
Die neuen Hundesteuermarken mit Gültigkeitsdauer für die Kalenderjahre 2010 – 2015 können gegen Rückgabe der ungültigen Hundesteuermarken
beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt
während der Sprechzeiten der Info-Zentrale
Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 - 15 Uhr.
Donnerstag von 8 - 18 Uhr
Freitag von 8 - 13.30 Uhr
abgeholt werden.
Falls die Abholung der neuen Steuermarke nicht während der Sprechzeiten möglich ist, wird das Wohnsitzfinanzamt auf Antrag mit frankiertem Rückumschlag die Marke auch zusenden. Die Ausgabe der neuen Hundesteuermarke wird nicht von der Rückgabe der alten Marke abhängig gemacht.
Zur Abholung reicht die Vorlage des Personalausweises aus.
Es wird gebeten, den Umtausch bis spätestens 31. März 2010 vorzunehmen.
Ersatz Hundesteuermarke in Berlin
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das zuständige Finanzamt in der Stadt Berlin (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Berlin
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Berlin
Wer einen Hund hält, hat dieses binnen eines Monats nach Aufnahme in den Haushalt dem Finanzamt anzuzeigen (Anmeldung).
Wird ein Hund erworben, so sind der Name und die Anschrift des bisherigen Halters dem Finanzamt anzuzeigen.
Abmeldung der Hunde in Berlin
Wird der Hund abgegeben oder ist der Hund abhanden gekommen oder verstorben, so ist dies binnen eines Monats dem Finanzamt anzuzeigen (Abmeldung).
Wird der Hund abgegeben, so sind der Name und die Anschrift des Empfängers dem Finanzamt mitzuteilen.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die gültige Steuermarke zurückzugeben.
Ummeldung der Hunde in Berlin
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Berlin
Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum down loaden auf
www.berlin.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Berlin
Zur Anmeldung der Hunde in Berlin
- Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der den Hund anmeldet
- Name und Anschrift des Vorbesitzers oder des Züchters, von dem Sie den Hund
iiiierworben haben
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes
Zur Abmeldung der Hunde in Berlin
- Personalausweis oder Reisepass
- für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
- Hundesteuermarke, möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Finanzamtes
Die Hundesteuersatzung der Hauptstadt Berlin finden Sie ...hier
Hundesteuer in Berlin Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Berlin finden Sie ....hier
Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier
Unsere Bücher und DVDs rund um den Hund ...hier
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Kennwort: Berlin - Hundesteuer Teil 1
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