Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Bochum
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Bochum
Teil 1

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Allgemeine Hundesteuerpflicht in Bochum
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen,
wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fundbüro der Stadt gemeldet und beim Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V., Bochum, Kleinherbeder Str. 23, abgegeben worden ist.
Die Meldung wird durch die Mitteilung des Tierschutzvereins ersetzt.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, die Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Hundesteuer in Bochum
Hundesteueramt in Bochum
Kämmerei, Kassen- und Steueramt in Bochum
Rathaus Bochum
Adresse
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Zentrales Telefax
0234/910-2347
Verschiedene Ansprechpartner im Hundesteueramt in Bochum
Ansprechpartner für die Hundesteuer und Vergnügungssteuer
Telefon
0234/ 910-2046
Telefon
0234/ 910-3847
Befreiung von der Hundesteuer in Bochum
Info Telefon
0234/ 910-2046
Ansprechpartnerinnen der Hundesteueranliegen in Bochum, von A - Z
Buchstabe A - Ed
Telefon
0234/ 910-35 12
Buchstabe Ee - In
Telefon
0234/ 910-39 59
Buchstabe Io - Mj
Telefon
0234/ 910-24 11
Buchstabe Mk - Schr
Telefon
0234/ 910-39 43
Buchstabe Schs - Z
Telefon
0234/9 10-20 43
Telefax
0234/9 10 39 56
Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt Bochum
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii8.00 - 18.00 Uhr
Höhe der Hundesteuer in Bochum
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam nur
ein Hund gehalten wird 144,00 Euro, pro Jahr
zwei Hunde gehalten werden 168,00 Euro, pro Jahr je Hund,
drei oder mehr Hunde gehalten werden 192,00 Euro, pro Jahr je Hund.
Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 3 besteht oder Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 5 gewährt wird, werden mitgezählt.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Bochum
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und dann halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.
Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden. Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Wer einen bereits in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraumvon zwei Monaten überschritten worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Hundesteuermarke in Bochum
Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Eine Ausnahme für die Tragepflicht einer Hundesteuermarke besteht für Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Ersatz Hundesteuermarke in Bochum
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Kassen- und Steueramt unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Bochum
Zur Gebühr der Hundesteuermarke in Bochum wurden leider keine Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Bochum
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt anzumelden.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen des § 7 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.
Abmeldung der Hunde in Bochum
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Ummeldung der Hunde in Bochum
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeidne unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bochum
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung zum down loaden, finden Sie auf
www.bochum.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bochum
Zur Anmeldung der Hunde in Bochum
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von
laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie
Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes
Zur Abmeldung der Hunde in Bochum
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig.
Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet.
Bitte beachten Sie das diese Unterlagen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Bochum finden Sie ...hier
Hundesteuer in Bochum Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Bochum finden Sie ....hier
Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier
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Kennwort: Bochum - Hundesteuer Teil 1
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