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Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Braunschweig

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Braunschweig

Teil 1


Hundesteuer in Braunschweig

Hundesteueramt in Braunschweig
Organisations-, Personal-, Finanz- und Ordnungsdezernat
Steuerabteilung

Adresse
Dankwardstraße 2
38100 Braunschweig

Telefon
0531/ 470- 38 45
Fax
0531/ 470- 23 27

Steuerabteilung Ansprechpartner Hundesteuer
Dienststelle
21.1 AG 3 - AG 3 Grundbesitzabgaben, Hundesteuer

Telefon
0531/ 470-2340

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von der Steuerabteilung in Braunschweig
Montag - Freitag 9 - 13 Uhr
Mittwoch geschlossen


Zuständig für die An- und Abmeldung von Hunden in Braunschweig
und damit die Erhebung der Hundesteuer ist die
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit,
Abteilung Bürgerangelegenheiten

Adresse
Fallersleber Straße 1
38100 Braunschweig

Postanschrift
Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Abteilung Bürgerangelegenheiten
Postfach 33 09
38023 Braunschweig

Telefon/Bürgertelefon
0531/470-1
Fax
0531/470-6099

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von der Abteilung Bürgerangelegenheiten in Braunschweig
Montag 8:30 - 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch und Samstag 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr

Weitere Geschäftstellen zur An- u. Abmeldung von Hunden finden Sie.... hier


Höhe der Hundesteuer in Braunschweig
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde in Braunschweig bemessen.

Sie beträgt je Kalenderjahr
a) für den ersten Hund 120,00 Euro, im Jahr
b) für den zweiten Hund 144,00 Euro, im Jahr
c) für jeden weiteren Hund 180,00 Euro, im Jahr

Gefährliche Hunde
d) für den ersten gefährlichen Hund,
der nach dem 4. Juli 2000 angeschafft wurde 600,00 Euro, im Jahr
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund,
der nach dem 4. Juli 2000 angeschafft wurde 756,00 Euro, im Jahr
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§§ 4 und 7), werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt;
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§§ 5 und 6), werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstaben d) und e) sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:
a) Bullterrier
b) American Staffordshire Terrier
c) Pit Bull Terrier
d) Staffordshire Bullterrier
e) Kreuzungen mit Hunden der Buchstaben a) bis d)

Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so ist für den zweiten und jeden weiteren Hund der gemäß Abs. 1 geltende höhere Steuersatz zu entrichten. Es ist dabei unerheblich, welche/welcher Haushaltsangehörige den zweiten oder jeden weiteren Hund angeschafft hat.
Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so ist für den zweiten und jeden weiteren Hund der gemäß Abs. 1 geltende höhere Steuersatz zu entrichten.
Es ist dabei unerheblich, welche/welcher Haushaltsangehörige den zweiten oder jeden weiteren Hund angeschafft hat.

Weitere Informationen zur Kampfhundesteuer in Braunschweig finden Sie.... hier


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Braunschweig
Die Steuer ist zum 01.07. jeden Jahres fällig.
In den Fällen des § 9 Abs. 2 ist ein anteiliger Betrag innerhalb eines Monats nach Heranziehung zu entrichten.
Die Steuer kann auf Antrag in
halbjährlichen Teilbeträgen zum 01.04. und 01.10. jeden
Jahres,
in
vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres
oder in
monatlichen Teilbeträgen zum 1. jeden Monats entrichtet werden.
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben, Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Jede/Jeder Steuerpflichtige erhält mit Beginn der Steuerpflicht einen Steuerbescheid, der bis zum Beginn des Zeitraumes, für den ein neuer Bescheid erteilt wird oder bis zum Ende der Steuerpflicht gilt.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem
a) ein Hund oder mehrere Hunde in einem Haushalt aufgenommen wird bzw. werden,
b) die Halterin oder der Halter mit einem Hund oder mehreren Hunden zuzieht,
frühestens jedoch mit Beginn des Kalendermonats, nachdem der Hund/die Hunde den dritten Lebensmonat vollendet hat/haben.
Gleichzeitig entsteht die Steuerschuld.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt, eingeht oder der Halter/die Halterin wegzieht.
Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter/die Hundehalterin nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abmeldung erfolgt.
Bei Zuzug wird auf Antrag die nachweislich für einen Zeitraum bereits entrichtete Hundesteuer bis zur Höhe der nach dieser Satzung für den Kalendermonat zu entrichtenden Steuer angerechnet.
Dies gilt sinngemäß, wenn jemand einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder verstorbenen Hundes einen neuen Hund anschafft.
Bei Zuzug wird auf Antrag die nachweislich für einen Zeitraum bereits entrichtete Hundesteuer bis zur Höhe der nach dieser Satzung für den Kalendermonat zu entrichtenden Steuer angerechnet. Dies gilt sinngemäß, wenn jemand einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder verstorbenen Hundes einen neuen Hund anschafft.


Hundesteuermarke in Braunschweig
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.
Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Auf die Bestimmungen des § 5 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-
Verordnung) vom 11. April 2001 (BGBl. I, S. 598 ff) in der jeweils geltenden Fassung und die sich daraus ergebende Kennzeichnungspflicht für Hunde durch Hundehalterinnen/
Hundehalter wird hingewiesen.
Hunde, die außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige Hundesteuermarke unbeaufsichtigt angetroffen werden, können durch Beauftragte eingefangen werden.
Beansprucht niemand den Hund, auch nicht nach öffentlicher Bekanntmachung, oder werden die entstandenen Kosten und die rückständige Hundesteuer nicht gezahlt, so wird nach den Vorschriften der §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches verfahren.


Ersatz Hundesteuermarke in Braunschweig
Bei Verlust der gültigen Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine neue Hundesteuermarke gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt -Steuerabteilung- in der Stadt Braunschweig (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Braunschweig
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Anmeldung der Hunde in Braunschweig
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von
14 Tagen unter Angabe
- der Hunderasse
- sowie anderer für die Besteuerung des Hundes maßgeblicher Daten und einer ggf.
iiiivorhandenen Eigenschaft eines gefährlichen Hundes bei der Stadt anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Die Halterin/Der Halter der Mutterhündin ist verpflichtet, den Wurf innerhalb von zwei
Monaten nach der Geburt bei der Stadt unter Angabe
- der Anzahl der geborenen Welpen,
- deren Geschlecht und
- deren Ruf- oder Zuchtbuchname anzuzeigen.
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 2 Abs. 2 Satz 1 nach Ablauf des zweiten Monats.


Abmeldung der Hunde in Braunschweig
Die bisherige Halterin/Der bisherige Halter eines Hundes im Stadtgebiet hat den Hund
innerhalb von 14 Tagen abzumelden.
Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung der neuen Halterin/des neuen Halters anzugeben.
Das gilt auch bei der Abgabe von steuerlich bisher nicht erfassten Welpen.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Braunschweig zurückzugeben.


Ummeldung der Hunde in Braunschweig
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Braunschweig
Die benötigten Formulare finden Sie auch im Internet zum down loaden auf
www.braunschweig.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Braunschweig

Zur Anmeldung der Hunde in Braunschweig
- Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der den Hund anmeldet
- Name und Anschrift des Vorbesitzers oder des Züchters, von dem Sie den Hund
iiiierworben haben
- ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
iiiioder von laufender Grundsicherung im Alter und
iiiibei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
iiiides Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
iiii die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung der Hunde in Braunschweig
- Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der den Hund abmeldet
- für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
- Hundesteuermarke, möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Steueramtes

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.


Die Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig finden Sie ...hier

Hundesteuer in Braunschweig Teil 2  finden Sie ....hier


Weitere Informationen rund um den Hund

Amtliches rund um den Hund in Braunschweig finden Sie ....hier

Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier

Unsere Bücher und DVDs rund um den Hund ...hier


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Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
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Kennwort: Braunschweig - Hundesteuer Teil 1

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren
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