Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Dortmund
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Dortmund
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteuer in Dortmund
Hundesteueramt in Dortmund
Kassen- und Steueramt StA 21-4- in Dortmund
Adresse
Löwenstraße 13
44137 Dortmund
Telefon
0231/50-22225
Fax Steueramt
0231/50-26013
Fax Stadtkasse
0231/50-26014
Ansprechpartner Hundesteuer in Dortmund
Telefon
0231/50-22226
Hundesteuer An- und Abmeldungen
Telefon
0231/50-27280
Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Hundesteueramt in Dortmund
Montag, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwochiiiiii8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitagiiiiiiiiiiii8.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindungen an das Kassen- und Steueramt in Dortmund
U-Bahn
U41, U42, U45, U46, U47, U49, S4
Haltestelle
Stadthaus
Höhe der Hundesteuer in Dortmund
für den 1. Hund 144 Euro im Jahr
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 192,00 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 216,00 Euro im Jahr
gefährliche Hunde
für jeden gefährlichen Hund 432,00 Euro im Jahr
Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Buchstabe b) vermutet wird oder nach Buchstabe c) im Einzelfall festgestellt worden ist.
b) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier
- Pittbull Terrier,
- Staffordshire Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.
In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Rasse oder Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
c) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder nnigekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder nniauf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung nnianlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen nniworden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher nniUnterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde nnihetzen, beißen oder reißen.
nniDie Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch das Ordnungsamt der nniStadt Dortmund als örtliche Ordnungsbehörde nach Begutachtung durch den amtlichen nniTierarzt.
Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Dortmund finden Sie .... hier
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Dortmund
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festssetzungsbescheides
für die zurückliegende Zeit und sodann vierteljährlich
am 15. 2., 15. 5., 15. 8. und 15. 11. mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten ist.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Wegzug des Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Hundesteuermarke in Dortmund
Die Stadt übersendet für jeden Hund eine Hundesteuermarke.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten, gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.
Eine Ausnahme für die Tragepflicht einer Hundesteuermarke besteht für Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Ersatz Hundesteuermarke in Dortmund
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Kassen- und Steueramt (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Dortmund
Ersatz für abhandengekommene Hundesteuermarken, die Gebühr in Dortmund beträgt
z.Zt. 11,00 Euro.
Angaben ohne Gewähr
Anmeldung der Hunde in Dortmund
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt anzumelden.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen des § 7 Abs. 2 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.
Bei der Anmeldung des Hundes ist die Hunderasse anzugeben.
Bei Mischlingen sind mindestens zwei Hunderassen mitzuteilen.
Liegt eine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund gemäß § 2 Abs. 3 vor, ist diese Hundegruppe immer anzugeben.
Abmeldung der Hunde in Dortmund
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn
veräußert oder sonst abgeschafft hat,
nachdem der Hund abhanden gekommen oder
eingegangen ist oder
nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Ummeldung der Hunde in Dortmund
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Bei einem Wechsel der Hundehaltung und dem damit verbundenen Wechsel der Hunderasse ist dies der Stadt innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dortmund
Formulare zum down loaden finden Sie auf
www.dortmund.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dortmund
Zur Anmeldung der Hunde in Dortmund
Bei der Anmeldung des Hundes ist die Hunderasse anzugeben.
Bei Mischlingen sind mindestens zwei Hunderassen mitzuteilen.
Liegt eine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund gemäß § 2 Abs. 3 vor, ist diese Hundegruppe immer anzugeben.
- ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
iiiioder von laufender Grundsicherung im Alter und
iiiibei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
iiiides Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie
iiiiNachweise über die besondere Ausbildung des Hundes
Zur Abmeldung der Hunde in Dortmund
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet
Zur Ummeldung der Hunde in Dortmund
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund finden Sie ...hier
Hundesteuer in Dortmund Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Dortmund finden Sie ....hier
Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier
Unsere Bücher und DVDs rund um den Hund ...hier
Sichern Sie die Gesundheit Ihres Hundes! Jetzt hier Online vergleichen:
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten Hundesteuer in Dortmund eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir
für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.
Bitte senden Sie eine Mail an team(at) hundeinfoportal.de oder über Kontakt
Kennwort: Dortmund - Hundesteuer Teil 1
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren
wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten. Wir haben
keinerlei Einfluss darauf und machen uns den Inhalt nicht zu eigen.