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Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Dresden

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Dresden

Teil 1


Hundesteuer in Dresden

Hundesteueramt in Dresden
Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften
Steueramt

Dienstgebäude
Adresse
Rathaus
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich ...
Amt für ...
Postfach 120020
01001 Dresden

Telefon
0351-488 23 70
Fax
0351-488 28 98

Öffnungszeiten/Sprechzeiten des Hundesteuerstelle in Dresden
Montag und Freitag 9 - 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 - 18 Uhr


Höhe der Hundesteuer in Dresden
Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr
a) für den ersten Hund 108,00 EUR,
b) für den zweiten und jeden weiteren Hund 144,00 EUR.

Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.
Werden neben den in § 7 aufgeführten Hunden andere Hunde gehalten, so gelten diese als zweiter oder weitere Hunde im Sinne von Abs. 1.
Steuerbefreiungen nach § 7 bleiben unberührt.

Weitere Informationen zur Kampfhundesteuer in Dresden finden Sie.... hier


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Dresden
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer.
Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr ent-steht am 01. Januar für jeden an diesem Tage im Stadtgebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Die Hundesteuer wird durch Bescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt.
Dem Steuerschuldner kann ein Bescheid erteilt werden, der bis auf Widerruf mehrere Jahre gilt.
Die Steuer ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres in Höhe eines Viertels des Jahresbetrages fällig.
Beginnt die Steuerpflicht nach § 5 Abs. 2 im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer mit dem nach § 6 festgesetzten Teilbetrag frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Endet die Steuerpflicht während eines Kalenderjahres oder tritt ein Ermäßigungs-tatbestand ein, so wird ein bereits ergangener Steuerbescheid geändert.
Überzahlte Steuer wird erstattet.


Hundesteuermarke in Dresden
Für jeden steuerpflichtigen Hund wird durch die Landeshauptstadt Dresden eine Hundesteuermarke ausgegeben.
Für von der Hundesteuer befreite Hunde erfolgt die Ausgabe der Hundesteuermarke, sobald die Anzeige erstattet und bestätigt wurde.
Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen.
Bis zur Ausgabe der neuen Steuermarken behalten die bisherigen Steuermarken ihre Gültigkeit.
Der Hundehalter kann verpflichtet werden, die Hundesteuermarke innerhalb einer von der Landeshauptstadt Dresden zu bestimmenden Frist umzutauschen.


Ersatz Hundesteuermarke in Dresden
Bei Verlust der Steuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben.
Hierfür werden Verwaltungskosten entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Dresden erhoben.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei der Stadt Dresden unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Dresden
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Anmeldung der Hunde in Dresden
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat, unter Angabe der Rasse und des Alters der Landeshauptstadt Dresden anzuzeigen.
Eine Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, aufgehoben wird.


Abmeldung der Hunde in Dresden
Endet die Hundehaltung, so ist dies der Landeshauptstadt Dresden innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
Wird diese Frist versäumt, so kann die Hundesteuer entgegen § 5 Abs. 3 bis zum Ende des Kalendermonats erhoben werden, in dem die Abmeldung eingeht.
Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so ist in der Mitteilung nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Dresden
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden
Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum down loaden auf
www.dresden.de

Die
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden erhalten Sie persönlich, auch im Rathaus
Adresse
Dr.-Külz-Ring 19
4. Etage, Zimmer 213
01067 Dresden

Die
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden können Sie auch telefonisch anfordern
Telefon
0351-488 21 55

Die
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden können Sie auch schriftlich anfordern
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften
Steueramt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden

Zur Anmeldung der Hunde in Dresden
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn vorhanden Kaufvertrag des Welpen/Hundes
- ausgefülltes Anmeldeformular

Zur Abmeldung der Hunde in Dresden
- Personalausweis oder Reisepass
- für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
- Hundesteuermarke
- möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Steueramtes
- ausgefülltes Abmeldeformular


Die Hundesteuersatzung der Stadt Dresden finden Sie ...hier

Hundesteuer in Dresden Teil 2  finden Sie ....hier


Weitere Informationen rund um den Hund

Amtliches rund um den Hund in Dresden finden Sie ....hier

Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier

Unsere Bücher und DVDs rund um den Hund ...hier


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Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
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Kennwort: Dresden - Hundesteuer Teil 1

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