Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Duisburg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Duisburg
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteuer in Duisburg
Hundesteueramt in Duisburg
Kassen- und Steueramt in Duisburg
Adresse
Kassen- und Steueramt in Duisburg
Sonnenwall 77/79
47049 Duisburg
Telefon
0203/283-2264
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 - 16 Uhr
Kassenstunden der Barkasse:
Mo. 8:00 - 12:30 u. 13:30 bis 15:30 Uhr
Verkehrsanbindungen an das Kassen- und Steueramt in Duisburg
Anbindung an ÖPNV
Niederflurbus Linie: 923, 928
Haltestellenname: Friedrich - Wilhelm - Platz
Niederflurstraßenbahn/Stadtbahn Linie: U79
Haltestellenname: König - Heinrich - Platz
Gebäudezugang
Eingang an der Straße: Sonnenwall 77-79
mit Treppe: ja, 1 Stufen
Im Hause ist ein Aufzug vorhanden.
Sonstige Informationen
Gebärdendolmetscheranforderung:
Anforderung Fax 0203 / 283 2374
eMail Kommunikation-ohne-Barrieren@stadt-duisburg.de
Telefon: 0203 / 283 4791
Telefon: 0203 / 283 2760
Telefon: 0203 / 283 6889
Der Anmeldevordruck zur Hundesteuer kann telefonisch bei der Stadtkasse,
bei Call Duisburg oder persönlich bei jedem Bürgerservice angefordert werden.
Höhe der Hundesteuer in Duisburg
für den 1. Hund vierteljährlich 33,00 Euro (jährlich 132,00 Euro)
für den 2. Hund (je Hund) vierteljährlich 42,00 Euro (jährlich 168,00 Euro)
ab den 3. Hund (je Hund) vierteljährlich 48,00 Euro (jährlich 192,00 Euro).
Hinweis
Eine Kampfhundesteuer wird in Duisburg bisher nicht erhoben.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die Steuerermäßigung nach
§ 3 Abs. 2 gewährt wird, werden mitgezählt.
Fälligkeit der Hundesteuer in Duisburg
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Sie kann auf vorherigen Antrag zum 15. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Ein Wechsel der Zahlungsweise ist nur für das Folgejahr möglich.
Der Antrag ist vor dem 30. November zu stellen.
Für zurückliegende Zeiträume wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
In den folgenden Kalenderjahren ist die Steuer zu den gleichen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Ein weiterer Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn sich Änderungen ergeben, die eine Neufestsetzung der Steuer erfordern.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Welpen aus einem Wurf der eigenen Hündin beginnt die Steuerpflicht für den Halter der Hündin mit dem ersten des Monats, in dem der Hund/die Hunde drei Monate alt geworden ist/sind.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung im Stadtgebiet beendet wurde.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Wird ein Hund aufgenommen, der bis zu seiner Abgabe im Stadtgebiet gehalten und versteuer worden ist, beginnt die Steuerpflicht für den aufnehmenden Halter mit dem Ersten des auf die Aufnahme folgenden Monats.
Informationen zur Bezahlung der Hundesteuer in Duisburg
Nach Erhalt Ihres Hundesteuerbescheides können Sie die Hundesteuer
- überweisen,
- per Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen lassen
- gegen Vorlage des Hundesteuerbescheides diese bar beim Bürgerservice
- oder direkt beim Kassen- und Steueramt einzahlen.
Konten der Stadt Duisburg finden Sie ...hier
Hundesteuermarke in Duisburg
Die Stadt übersendet dem Hundehalter mit dem Bescheid über die Festsetzung der Hundesteuer für jeden Hund eine Hundesteuermarke.
Diese ist bis zur Übersendung einer neuen Hundesteuermarke gültig.
Neue Hundesteuermarken werden für alle versteuerten Hunde im Abstand von drei Jahren versandt.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.
Ersatz Hundesteuermarke in Duisburg
Der Hundehalter hat den Verlust der Steuermarke der Stadt zu melden.
In diesem Falle wird ihm eine neue Steuermarke ausgehändigt.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Kassen- und Steueramt (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden dazu
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Duisburg
Dazu wurden leider keinen Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Duisburg
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung bei der Stadt anzumelden.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 muss die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht, und in den Fällen des § 5 Abs. 3 Satz 1 innerhalb eines Monats nach dem Zuzug erfolgen.
Anmeldung allgemein von Hunden in Duisburg
Der Anmeldevordruck kann telefonisch bei der Stadtkasse,
bei Call Duisburg
oder persönlich bei jedem Bürgerservice angefordert werden.
Desweiteren finden Sie das Formular zum Download auf
www.duisburg.de
Abmeldung der Hunde in Duisburg
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb eines Monats nach Beendigung der Hundehaltung im Stadtgebiet bei der Stadt abzumelden.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke bzw. Hundemarke an das Kassen- und Steueramt der Stadt zurückzugeben.
Ummeldung der Hunde in Duisburg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Die Hundesteuersatzung von Duisburg finden Sie ....hier
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
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oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, sehr dankbar
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Betreff: Duisburg - Hundesteuer Teil 1
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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