Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Erlangen
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Erlangen
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteueramt in Erlangen
Stadtkämmerei
Adresse
Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen
Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Stadt Erlangen
Telefon
09131 86-2817
Fax
09131 86-2966
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Stadt Erlangen
Montag 8 - 12 und 14 - 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 14 Uhr
Höhe der Hundesteuer in Erlangen
Die Steuer beträgt
für jeden 1. Hund 96 Euro, im Jahr
für jeden weiteren gehaltenen Hund beträgt die Steuer 132 Euro, im Jahr
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
In den Fällen des § 8 Abs. 2 und 3 wird die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht im
Kalenderjahr entsprechenden monatlichen Teilbetrag festgesetzt.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Erlangen
Die Steuerschuld wird erstmals einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides, dann
jeweils am 01. Februar des Jahres fällig.
Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar des Kalenderjahres.
Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar 4 Monate alt oder wird ein über 4 Monate alter
Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die
Steuerpflicht am ersten Tag des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen erstmals
erfüllt sind.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird.
Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht
besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr
keine neue Steuerpflicht.
Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres
bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die
erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung
zu zahlen ist.
Mehrbeträge werden nicht erstattet.
Züchtersteuer in Erlangen
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in
zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für
Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 bleibt unberührt.
Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die
Hälfte des Steuersatzes nach § 4, pro Züchter jedoch höchstens den doppelten Betrag
nach § 4 Abs. 1 Satz 1.
Hundesteuermarke in Erlangen
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes wird ein Hundezeichen ausgegeben.
Der steuerpflichtige Hundehalter darf den Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes nur mit der üblicherweise am Halsband befestigten jeweiligen
Steuermarke umherlaufen lassen.
Ersatz Hundesteuermarke in Erlangen
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird der Hundehalterin oder dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei der Stadt Erlangen (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Erlangen
Leider sind darüber keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in Erlangen
Wer im Stadtgebiet Erlangen einen über vier Monate alten, noch nicht bei der Stadt
Erlangen gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb von vierzehn Tagen bei der
Stadtkämmerei anmelden.
Bei der Anmeldung sind
- Vorname, Name,
- Geburtsdatum
- Anschrift des Halters
- Name und Anschrift des Vorbesitzers
- Zeitpunkt der Inbesitznahme
- und wenn hiervon abweichend Zeitpunkt der Verbringung nach Erlangen
- Rasse
- Farbe
- Alter
- Geschlecht
des Hundes anzugeben.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes wird ein Hundezeichen ausgegeben.
Abmeldung der Hunde in Erlangen
Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund innerhalb von vierzehn Tagen bei
der Stadtkämmerei abzumelden, wenn er ihn
- veräußert
- sonst abgeschafft hat
- der Hund abhanden gekommen
- der Hund abhanden eingegangen ist
- der Halter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist
Bei der Abmeldung sind
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Anschrift des Halters
- Personenkontonummer
- Name und Anschrift des etwaigen neuen Besitzers
- Zeitpunkt der Besitzaufgabe
- oder des Wegzugs aus Erlangen
- und die Nummer des Hundekennzeichens anzugeben
- Für getötete oder verendete Hunde ist ein Tötungsnachweis vorzulegen.
Ummeldung der Hunde in Erlangen
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.
Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat jeden Wohnsitzwechsel innerhalb von vierzehn
Tagen der Stadtkämmerei mitzuteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Erlangen
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.erlangen.de
Formulare für die Hundeanmeldung in Erlangen ....hier
Formulare für die Hundeabmeldung in Erlangen ....hier
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Erlangen
Zur Anmeldung der Hunde in Erlangen
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Zur Abmeldung der Hunde in Erlangen
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Die Hundesteuersatzung von Erlangen finden Sie ...hier
Hundesteuer in Erlangen Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Erlangen finden Sie ....hier
Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier
Unsere Bücher und DVDs rund um den Hund ...hier
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da sich Angaben kurzfristig ändern können.
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Kennwort: Erlangen - Hundesteuer Teil 1
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