Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Heidelberg
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Heidelberg
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteueramt in der Stadt Heidelberg
Kassen- und Steueramt
Adresse
Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
Postanschrift
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Stadt Heidelberg
Telefon
06221/ 58-14000
Telefon
06221/ 58-14010
Fax
06221/ 58-49210
Fax
06221/ 58-48210
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Stadt Heidelberg
Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung.
Höhe der Hundesteuer in der Stadt Heidelberg
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
für jeden Hund 108,00 Euro, im Jahr
für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216,00 Euro, im Jahr
Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt 60,00 Euro.
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Heidelberg
Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.
Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid.
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht zum 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht.
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 5 bleiben unberührt.
Zwingersteuer in der Stadt Heidelberg
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 3 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind.
Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind.
Hundesteuermarke in der Stadt Heidelberg
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben.
Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig.
Die Stadt Heidelberg kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben.
Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezogen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken.
Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Heidelberg
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.
Ihr Hund hat die Steuermarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an Kassen- und Steueramt Heidelberg (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Heidelberg
Die Gebühr der Ersatzhundesteuermarke beträgt in Heidelberg z. Zt. 5 Euro.
Angaben ohne Gewähr.
Anmeldung der Hunde in der Stadt Heidelberg
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass dieHundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird.
Abmeldung der Hunde in der Stadt Heidelberg
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
Ummeldung der Hunde in der Stadt Heidelberg
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Heidelberg
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.heidelberg.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Heidelberg
Zur Anmeldung der Hunde in Heidelberg
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Zur Abmeldung der Hunde in Heidelberg
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Die Hundesteuersatzung von Heidelberg finden Sie ...hier
Hundesteuer in Heidelberg Teil 2 finden Sie ....hier
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Amtliches rund um den Hund in Heidelberg finden Sie ....hier
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