Wichtige Informationen zur Hundesteuer in der Landeshauptstadt Kiel
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Kiel
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteueramt in Kiel
Amt für Finanzwirtschaft
Besuchsadresse:
Rathaus
Fleethörn 9
24103 Kiel
Besuchsadresse:
Stadtkasse
Fleethörn 26
24103 Kiel
Postanschrift
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
Postfach 1152
24099 Kiel
Fax
(Steuern)
0431/901-61701
Fax
(Haushalt)
0431/901-61700
Ansprechpartner für die Hundesteuer
Telefon
0431/901-1740
Fax
0431/901-61701
Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Hundesteueramt in Kiel
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt in Kiel
Alle Hauptlinien
Haltestellen
Holstenbrücke
Rathaus/Opernhaus
Höhe der Hundesteuer in Kiel
Ab dem 1.01.2011 beträgt die Steuer
für den 1.Hund 120,- Euro im Jahr
für den 2.Hund 171,- Euro im Jahr
für jeden weiteren Hund 207,- Euro im Jahr
Gefährliche Hunde
für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund nach §5 612,- Euro im Jahr
Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:
1. Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullmastiff
5. Bullterrier
6. Dogo Argentino
7. Fila Brasileiro
8. Kaukasischer Ovtscharka
9. Mastiff
10. Mastino Español,
11. Mastino Napoletano
so wie Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen.
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 8), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 7), gelten als erste Hunde.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Kiel
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 jeden Jahres fällig.
Entsteht die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so ist die anteilige Steuer für dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 14 Tagen, frühestens zu dem Satz 1 genannten Zeitpunkt, zu entrichten.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendermonat, in dem der Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendermonat, in dem er drei Monate alt wird.
Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters/einer Hundehalterin endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats in den der Wegzug fällt; sie beginnt mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendermonat.
Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf den Erwerb folgenden Kalendermonat steuerpflichtig.
Hundesteuermarke in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, gibt Hundemarken aus.
Der/die Hundehalter/in darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seines/ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke herumlaufen lassen.
Mit der Abmeldung ist auch die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ersatz Hundesteuermarke Kiel
Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Hundesteueramt Kiel (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters
Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke in Kiel
Zu der Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Kiel sind leider keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in Kiel
Wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufnimmt oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung ist die Hunderasse anzugeben.
Bei der Aufnahme eines Hundes in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb ist der Name und die Anschrift des/der Vorbesitzers/in anzugeben.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb auf genommen.
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des §4 Abs. 2 nach Ablauf des Monats.
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits einen Hund nach §5 in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbertrieb aufgenommen hat, hat dieses der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, innerhalb eines Monats unter Angabe der Hunderasse anzuzeigen.
Abmeldung der Hunde in Kiel
Der/die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.
Im Falle einer Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Bei einer rückwirkenden Abmeldung ist ein entsprechender Nachweis (z.B. tierärztliche Bescheinigung) einzureichen.
Wird die vorstehende Frist nicht beachtet und kein entsprechender Nachweis geführt, endetdie Steuerpflicht abweichend von §4 Abs.3 und 4 mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung beim Amt für Finanzwirtschaft eingeht.
Mit der Abmeldung ist auch die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ummeldung der Hunde in Kiel
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Kiel
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Internet zum down loaden unter
www.kiel.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Kiel
Zur Anmeldung der Hunde in Kiel
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes
Zur Abmeldung der Hunde in Kiel
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel finden Sie ...hier
Hundesteuer in der Landeshauptstadt Kiel Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Kiel finden Sie ....hier
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Kennwort: Kiel - Hundesteuer Teil 1
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