Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Lübeck
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Lübeck
Teil 1

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Hundesteuer in Lübeck
Hundesteueramt in Lübeck
Steuern
Adresse
Fischergrube 53
23539 Lübeck
Telefon
0451/ 122-2201
Fax
0451/ 122-2290
Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt in der Hansestadt Lübeck
Montag und Dienstag 8:00 - 14:00 Uhr
Donnerstagiiiiiiiiiiiiiiiinii 8:00 - 18:00 Uhr
Freitagiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin 8:00 - 14:00 Uhr.
Hinweis
Die Anträge zur Anmeldung/ Abmeldung der Hundesteuer bekommen Sie in den Stadtbüros und beim Bereich Steuern.
Telefon
0451/122-2203, -2225,-2226.
Höhe der Hundesteuer in Lübeck
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 126,00 Euro, im Jahr
für den zweiten Hund 150,00 Euro, im Jahr
für jeden weiteren Hund 186,00 Euro, im Jahr
gefährliche Hunde
Für das Halten von gefährlichen Hunden beträgt die Steuer 618,00 Euro, im Jahr je Hund.
Als gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 2 gelten Hunde der Rassen:
a) American Staffordshire-Terrier
b) Bullterrier
c) Pitbull-Terrier
d) Staffordshire-Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Daneben gelten solche Hunde als gefährlich, für die die Ordnungsbehörde nach § 3 Abs. 4 GefHG die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 GefHG festgestellt hat.
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 6), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt;
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), gelten als erste Hunde.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Lübeck
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Die Steuer wird jedes Jahr am 01.07. mit ihrem Jahresbetrag fällig (nachträglich für das erste, im Voraus für das zweite Halbjahr).
Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendermonat, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens jedoch mit dem Kalendermonat, in dem er drei Monate alt wird.
Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe der zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendermonat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters/einer Hundehalterin endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in den der Wegzug fällt; sie beginnt mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendermonat.
Wer einen versteuerten Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf den Erwerb folgenden Kalendermonat steuerpflichtig.
Wer anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird für den erworbenen Hund mit dem auf den Erwerb folgenden Kalendermonat steuerpflichtig.
Wird bei einem Hund die Gefährlichkeit durch die Ordnungsbehörde nach dem Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundegesetz vom 28.01.2005 (GefHG, GVOBl. Schl.-Holst., S. 51) festgestellt, beginnt die Steuerpflicht in Höhe des Steuersatzes gemäß § 4 Abs. 2 dieser Satzung mit dem 1. des Monats, in dem der Feststellungsbescheid zugegangen ist; sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides endet.
Hundesteuermarke in Lübeck
DieHansestadt Lübeck, Bereich Steuern, gibt Hundesteuermarken aus,
die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.
Der/die Hundehalter/in darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seines/ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen.
Ersatz Hundesteuermarke in Lübeck
Bei Verlust wird dem Hundehalter gegen Zahlung einer Gebühr laut Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke.
Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist hierbei zurückzugeben.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Die Bürgerbüros in Lübeck nehmen den Verlust der Hundesteuermarke persönlich auf.
Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Lübeck
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Anmeldung der Hunde in Lübeck
Wer einen Hund in seinen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufnimmt oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Steuern, anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als in den Haushalt bzw. Wirtschaftsbetrieb aufgenommen.
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2 nach Ablauf des Monats.
Bei der Anmeldung ist die Hunderasse anzugeben.
Alle Hundehalter/Innen haben der Hansestadt Lübeck, Bereich Steuern, auf Aufforderung die Rasse der von ihnen gehaltenen Hunde anzuzeigen.
Abmeldung der Hunde in Lübeck
Wird die Hundhaltung aufgegeben oder ein Hund einer anderen Rasse für einen abgeschafften, abhandengekommenen oder eingegangenen Hund in den Haushalt oder Wirtschaftbetrieb aufgenommen, so hat dies der/die Hundehalter/in innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Im Falle eines Besitzerwechsels sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben.
Ummeldung der Hunde in Lübeck
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Lübeck
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.luebeck.de
Die Anträge zur Anmeldung/ Abmeldung der Hundesteuer bekommen Sie in den Stadtbüros und beim Bereich Steuern.
Telefon
0451/122-2203, -2225,-2226.
Das unterschriebene Formular können Sie persönlich abgeben, mit der Post schicken oder per Telefax an die Nummer (0451) 122 - 2290 senden.
Den Antrag zur Anmeldung eine Hundes in Lübeck finden Sie ....hier
Den Antrag zur Abmeldung eine Hundes in Lübeck finden Sie ....hier
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Lübeck
Zur Anmeldung der Hunde in Lübeck
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Zur Abmeldung der Hunde in Lübeck
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Die Hundesteuersatzung von Lübeck finden Sie ...hier
Hundesteuer in Lübeck Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Lübeck finden Sie ....hier
Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier
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Kennwort: Lübeck - Hundesteuer Teil 1
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