Giftködermeldungen
Expertenrat
Hundeerziehung
Hundekauf
Tiervermittlung
Hundezüchter
Vergiftungen beim Hund
Hundetriebe
Tierpsychologie
Dicker Hund
Hundelexikon
Ausbildung, Fortbildung
Onlinekurse
Amtliches
Hunderassen
Kampfhunde
Schutzhunde
Hütehunde
Jagdhunde
Vorstehhunde
Seniorhund-alte Hunde
Welpen
Trächtigkeit der Hündin
Tierschutz
Irische Wolfshunde
Therapiehunde
Tierfriedhöfe
Unvergessene Freunde
Behinderte Hunde
Hund und Recht
Hunde in der Forschung
Tierheim
Handicap
Tiervermittlung
Aktuelles zum Thema Hund
Schönes für Hund und Halter
Hundebuch-Hundebücher
Hundeauslaufgebiete
Fahrrad & Hund
Hundeausstellungen
Hunderennen
Auto & Hund
Hundevereine
Hundefans
Hundetreffs
Events mit & ohne Hund
Hundesport
Urlaub mit Hund
Länder - Urlaub mit Hund
Hundespiele
Hund & Garten
Alles für den Hund
Hundehaltung - Informationen
Hundepflege
Tierversicherungen
Erziehungshilfen
Ungeziefer beim Hund
Erste Hilfe
Tierärztlicher Notdienst
Hundehütte
Hundemode
Hundeernährung
Naturheilkunde für Hunde
Hundekrankheiten
Hilfe - kranker Hund



Wichtige Informationen zur Hundesteuer in München

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus München

Teil 1


Übrigens setzt München unter den 15 größten deutschen Städten seit Jahren den niedrigsten Hundesteuersatz an und gehört somit zu den hundefreundlichsten Großstädten.


Hundesteuer in München

Hundesteueramt in München
Kassen- und Steueramt

Adresse
Herzog-Wilhelm-Str. 11
80331 München

Telefon
089/ 233-26297
Telefon
089/ 233-20542
Fax
089/ 233 26 640

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Kassen und Steueramt in München
Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Die Mitarbeiter haben gleitende Arbeitszeit!
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter am besten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und Freitags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Ausgefüllte Anmeldeformulare für die Hundesteuer in München schicken Sie bitte an
Alternativ können Sie das vorgedruckte Anmeldeformular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post oder Telefax 089/ 233 28838 senden an die

Landeshauptstadt München
Kassen- und Steueramt
Postfach 201951
80019 München

oder Sie melden den Hund telefonisch 089/ 233-26297 oder 20542 an.

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Landeshauptstadt München
gleitende Arbeitszeit haben.

Telefonisch erreichen Sie Ihre/-n Sachbearbeiter/-in am besten
Montag - Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr.


Höhe der Hundesteuer in München
Für Zwecke der Besteuerung werden Hunde unterschieden in Kampfhunde und sonstige Hunde.

Die Steuer beträgt
für den 1.Hund 100,00 Euro im Jahr
für jeden weiteren Hund 100,00 Euro im Jahr

gefährliche Hunde
Die Steuer beträgt
für jeden Kampfhund 800,00  Euro im Jahr

Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl. S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen
von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
- Pit-Bull
- Bandog
- Amercian-Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Tosa-Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des Kreisverwaltungsreferates – Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als von
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 erfassten Hunden.

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall
aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.


Fälligkeit der Hundesteuer in München
Die Hundesteuer wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig.
Im Übrigen wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

Die Steuerpflicht entsteht und beginnt
- bei aufgenommenen Hunden mit Beginn des Folgemonats, in dem der Hund aufgenommen
iiiiworden ist;
- bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
iiiizuwachsen, mit Beginn des Folgemonats, in dem der Hund vier Monate alt geworden ist;
- bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde mit Beginn des auf den Zuzug
iiiifolgenden Kalendermonats.
- Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres iiiivon demselben Hundehalter bereits nachweislich in einer anderen Gemeinde der iiiiBundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer iiiianzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist.
iiiiMehrbeträge werden nicht erstattet;
- im Übrigen mit Beginn des Folgemonats, in dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Die Steuerpflicht endet
- bei Wegzug eines Hundehalters aus der Landeshauptstadt München mit Ablauf des
iiiiKalendermonats, in den der Wegzug fällt;
- im Übrigen mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst
iiiiabgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet.
iiiiTritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht iiiibesteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, der kein Kampfhund nach § 1 Abs. 2 iiiiist, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht.

Soweit die Haltung von Hunden überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit des Halters unerlässlich ist oder ausschließlich der Erfüllung öffentlicher oder gemeinnütziger Aufgaben dient, besteht keine Steuerpflicht.

Der Hundehalter ist verpflichtet, diese Voraussetzungen in einem Antrag auf Freistellung von der Steuerpflicht bei der Landeshauptstadt München – Kassen und Steueramt - nachzuweisen. § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.


Hundesteuerkennzeichen, (Steuermarke) in München
Die Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – übersendet mit dem Steuerbescheid, dem Bescheid über die Steuerbefreiung oder dem Bescheid über die Nichtfestsetzung einer Hundesteuer für jeden Hund ein Hundesteuerkennzeichen (Steuermarke).
Das Hundesteuerkennzeichen ist Eigentum der Landeshauptstadt München und ist bei der Abmeldung zurückzugeben.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der befestigten Steuermarke umherlaufen lassen.
Jagdhunde sind während der Ausübung der Jagd in den Jagdrevieren der Landeshauptstadt München von der Anlegepflicht befreit.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Landeshauptstadt München die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.
Das Hundesteuerkennzeichen ist Eigentum der Landeshauptstadt München und ist bei der Abmeldung zurückzugeben.


Ersatz Hundesteuerkennzeichen, (Steuermarke) München
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Kassen- und Steueramt in München
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine
neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in München
Die Gebühr der Ersatzsteuermarke in München beträgt z. Zt. 5 Euro.
Diese Information haben wir von Frau Daniela M. aus München bekommen.
Angaben ohne Gewähr



Anmeldung der Hunde in München
Ein Hundehalter ist verpflichtet,
1. jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder
2. in Fällen des § 3 Abs. 2 Buchstabe b) innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund
iiiiiivier Monate alt geworden ist oder
3. in den Fällen des § 3 Abs. 2 Buchstabe c) innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug oder
4. den Wegfall der Steuerbefreiungsvoraussetzungen innerhalb von zwei Wochen nach
iiiiiiWegfall bei der Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – unter Angabe iiiiiivon Name und Anschrift des Halters, gegebenenfalls des Vorbesitzers, Zeitpunkt der iiiiiiInbesitznahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes anzumelden.

Sie können Ihren Hund/Hunde auch online in München anmelden.
Alternativ können Sie das vorgedruckte Anmeldeformular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post oder Telefax 089/ 233 28838 senden an die

Landeshauptstadt München
Kassen- und Steueramt
Postfach 201951
80019 München

oder Sie melden den Hund telefonisch 089/ 233-26297 oder 20542 an.

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Landeshauptstadt München
gleitende Arbeitszeit haben.

Telefonisch erreichen Sie Ihre/-n Sachbearbeiter/-in am besten
Montag - Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr.


Abmeldung der Hunde in München
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem ihm der Hund abhanden gekommen oder verendet ist oder der Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.


Ummeldung der Hunde in München
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in München
Formulare rund um den Hund und Kampfhund in München gibt es online auf
www.muenchen.de


Die Hundesteuersatzung der Stadt München finden Sie ...hier

Hundesteuer in München Teil 2  finden Sie ....hier


Weitere Informationen rund um den Hund

Amtliches rund um den Hund in München finden Sie ....hier

Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier

Unsere Bücher und DVDs rund um den Hund ...hier


Sichern Sie die Gesundheit Ihres Hundes! Jetzt hier Online vergleichen:

online Vergleichsrechner Hunde OP Versicherung

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten Hundesteuer in München eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir
für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

Bitte senden Sie eine Mail an team(at) hundeinfoportal.de oder über Kontakt


Kennwort: München - Hundesteuer Teil 1

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren
wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten. Wir haben
keinerlei Einfluss darauf und machen uns den Inhalt nicht zu eigen.


  

  

  
Tipps & News zu Hunde-erziehung, Ernährung und mehr in unserem Hunde-Newsletter:

Ihr Name:


Email:


HTML emails?


Sind Sie bereits eingetragen und möchten sich austragen lassen? Dann klicken Sie hier.

Vom 29-04-12 16:53 Erdrosselung von Welpen verboten

Das grausame Töten von Hundewelpen fällt weder unter die Freiheit der Kunst, noch ist es als Protes

...

Vom 06-03-12 08:34 Berliner müssen Hundeführerschein machen



Halter von Vierbeinern werden bald Sachkunde über Hunde nachweisen müssen. Alle Parteien

...

Vom 20-02-12 08:56 Erster Spielplatz nur für Hunde!

Die rund 4100 Basler Hunde bekommen ihren eigenen Spielplatz: Im Horburgpark wurde gestern als Pilot

...

Vom 20-02-12 08:51 Gemeinsam gegen den unseriösen Welpenhandel


Gemeinsam gegen den unseriösen Welpenhandel


Der billige Welpe von dubiosen Hä

...

News 1 bis 4 von 184

1

2

3

4

5

6

7

vor >