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Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Neumünster

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Neumünster

Teil 1


Hundesteuer in Neumünster

Hundesteueramt in Neumünster
Bürgerbüro/Rathaus

Adresse
Bürgerbüro/Rathaus
Großflecken 63/Ecke Plöner Straße
24534 Neumünster

Telefon Zentrale
04321/ 942-2600
Fax
04321/ 942-2488

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Bürgerbüro Neumünster
Montag - Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag: 14.30 bis 17.30 Uhr

Verkehrsanbindung an das Bürgerbüro/Rathaus
Buslinien
1, 4, 6, 7, 8, 9 ,12


Hundesteueramt in Neumünster
Fachdienst Haushalt und Finanzen -90-

Adresse
Neues Rathaus
Großflecken 59
24534 Neumünster

Ansprechpartner/-innen für Hundesteuer
Telefon
04321/942 - 2465

Ansprechpartner/-innen für Gebühren/Hundesteuer
Telefon
04321/942 - 2218

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt Neumünster
Montag - Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag: 14.30 bis 17.30 Uhr

Verkehrsanbindung an das Hundesteueramt Neumünster
Buslinien
1, 4, 6, 7, 8, 9 ,12

Hinweis
In beiden Dienstellen bekommen Sie die entsprechenden Anmelde- und Abmeldeformulare für die Hundessteuer in Neumünster.
Die An- und Abmeldeformulare für die Hundesteuer können Sie an Ort und Stelle ausfüllen und wieder abgeben.


Höhe der Hundesteuer in Neumünster
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 80,00 Euro
für den zweiten Hund 100,00 Euro
für jeden weiteren Hund 120,00 Euro

Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 6), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die die Steuer ermäßígt wird (§ 5), gelten als erste Hunde.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Neumünster
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig.
Entsteht die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so ist die anteilige Steuer für dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 14 Tagen, jedoch frühestens zu dem im Satz 1 genannten Zeitpunkt zu entrichten.
Die Steuer kann halbjährlich oder jährlich im voraus gezahlt werden.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendermonat, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendermonat, in dem er drei Monate alt wird.
Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendermonat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Wohnortwechsel einer Hundehalterin/eines Hundehalters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in den der Wegzug fällt; sie beginnt mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendermonat.
Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf den Erwerb folgenden Kalendermonat steuerpflichtig.

Hundesteuermarke in Neumünster
Die Stadt Neumünster - Fachdienst Haushalt und Finanzen - Steuern und Abgaben gibt die Hundesteuermarken aus.
Die Hundehalterin/der Hundehalter darf Hunde außerhalb ihrer/seiner Wohnung oder ihres/seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Flensburg die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.

Ersatz Hundesteuermarke in Neumünster
Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Bürgerbüro Neumünster oder das Hundesteueramt Neumünster (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundesteuermarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Neumünster
Über die Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke sind leider keine Angaben gefunden
worden.

Anmeldung der Hunde in Neumünster
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Neumünster - Fachdienst Haushalt und Finanzen - Steuern und Abgaben - oder im Bürgerbüro - anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2 nach Ablauf des Monats.
Die bisherige Halterin/der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden.

Abmeldung der Hunde in Neumünster
Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Adresse der Erwerberin/des Erwerbers anzugeben.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.

Ummeldung der Hunde in Neumünster
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Neumünster
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.neumuenster.de

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Neumünster

Zur Anmeldung des Hundes benötigte Unterlagen

Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des
Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.

Zur Abmeldung des Hundes benötigte Unterlagen
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.


Die Hundesteuersatzung von Neumünster finden Sie ...hier

Hundesteuer in Neumünster Teil 2  finden Sie ....hier


Weitere Informationen rund um den Hund

Amtliches rund um den Hund in Neumünster finden Sie ....hier

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Kennwort: Neumünster - Hundesteuer Teil 1

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