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Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Nürnberg

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Nürnberg

Teil 1


Hundesteuer in Nürnberg
Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Aufwandsteuer nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Nürnberg.


Hundesteueramt in Nürnberg

Steueramt in Nürnberg
Abt. Hundesteuer

Adresse
Theresienstraße 7
90403 Nürnberg

Telefon
0911/ 231-2453
Fax
0911/ 231-7434

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt in Nürnberg
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Verkehranbindung an das Hundesteueramt in Nürnberg
U Bahn
U Bahn Station:
Lorenzkirche
U Bahn Linien: 1, 11

Bus
Haltestelle: Rathaus
Bus Linien: 36, 46, 47


Höhe der Hundesteuer in Nürnberg
Die Steuer beträgt für
jeden Hund 132 Euro, im Jahr.

gefährliche Hunde
Für Kampfhunde im Sinn des § 5 beträgt die Steuer für
für jeden Kampfhund 1.056 Euro,im Jahr.

Kampfhunde
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268), geändert durch Verordnung vom 04. September 2002 (GVBl. S. 513, ber. S. 583), wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu.
Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht dem Umweltamt als der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler.
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als von Abs. 1 erfassten Hunden.
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Der erhöhte Steuersatz nach § 4 Abs. 2 entfällt bei Tatbeständen nach § 5 Abs. 3 mit Ablauf des Kalendermonates, in dem eine Bescheinigung des Umweltamtes ausgestellt wurde.
Bei Fällen nach Abs. 4 entsteht der erhöhte Steuersatz mit Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem das Umweltamt als zuständige Behörde die Eigenschaft als Kampfhund festgestellt hat.

Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Nürnberg finden Sie .... hier


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Nürnberg
Die Hundesteuer wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum 01. Februar eines Kalenderjahres fällig.
Im übrigen wird die Steuer einen Monat nach Zustellung des Abgabenbescheides fällig.
Die Steuerschuld entsteht am 01. Januar des Kalenderjahres.
Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar 4 Monate alt oder wird ein über 4 Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Wurde das Halten eines Hundes für den Erhebungszeitraum bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so wird die nachweislich dort für diesen Zeitraum erhobene Steuer auf die Steuer angerechnet, die nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.


Züchtersteuer in Nürnberg
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, nachweislich zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Nr. 7 bleibt unberührt.
Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4 Abs. 1.
Die Züchtersteuer wird für alle zu Zuchtzwecken gehaltenen Hunde auf insgesamt höchstens 198 Euro festgesetzt.


Hundekennzeichen/Hundesteuermarke in Nürnberg
Die Stadt gibt für jeden Hund ein Hundekennzeichen (Steuermarke) aus.
Das Hundekennzeichen ist Eigentum der Stadt und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der befestigten Steuermarke umherlaufen lassen.
Jagdhunde sind während der Ausübung der Jagd in den Jagdrevieren im Stadtgebiet von der Anlegepflicht befreit.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.


Ersatz Hundesteuermarke in Nürnberg
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Nürnberg (Abt. Hundesteuer)
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine
neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Nürnberg
Leider wurden keine Angaben zur Gebühr der Ersatzsteuermarke in Nürnberg gefunden.


Anmeldung der Hunde in Nürnberg
Wer im Stadtgebiet einen über vier Monate alten, noch nicht bei der Stadt gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb von vierzehn Tagen beim Steueramt
unter Angabe von
- Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers
- Zeitpunkt der Inbesitznahme
- Rasse
- Alter
- und Geschlecht des Hundes
anmelden.


Abmeldung der Hunde in Nürnberg
Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb von vierzehn Tagen beim Steueramt abmelden, wenn er ihn
- veräußert
- oder sonst abgeschafft hat
- wenn der Hund abhanden gekommen oder
- eingegangen ist oder
- wenn der Halter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist.
Bei Besitzwechsel sind der Name und die Anschrift des neuen Besitzers anzugeben; für getötete oder verendete Hunde ist ein Tötungsnachweis vorzulegen.
Das Hundekennzeichen/die Hundesteuermarke ist der Stadt Nürnberg zurück zu geben.


Ummeldung der Hunde in Nürnberg
Jede Wohnungsänderung innerhalb von vierzehn Tagen dem Steueramt mitzuteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Nürnberg
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung zum down loaden, finden Sie auf
www.nuernberg.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Nürnberg

Zur Anmeldung der Hunde in Nürnberg
- Anmeldungsunterlagen/Formulare
- Personalausweis oder Reisepass
- Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers
- Namen und Wohnung des Vorbesitzers
- Zeitpunkt der Inbesitznahme
- Rasse
- Alter
- und Geschlecht des Hundes
- Mikrochip-Nummer des Hundes
- Bescheinigung des Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
- ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder
iiiivon laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften
iiiiBuch des Sozialgesetzbuches.
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des
iiiiVersorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes


Zur Abmeldung der Hunde in Nürnberg
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Abmeldung
- für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
- Hundesteuermarke
- möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Steueramtes
Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet.
Achtung, wichtig!!!
Diese erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung/Abmeldung Ihres Hundes/Ihrer Hund können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.


Die Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg finden Sie ...hier

Hundesteuer in Nürnberg Teil 2  finden Sie ....hier


Weitere Informationen rund um den Hund

Amtliches rund um den Hund in Nürnberg finden Sie ....hier

Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier

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Kennwort: Nürnberg - Hundesteuer Teil 1

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