Hundesteuer Kiel – Teil 2

Hundesteuer Kiel – Teil 2

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Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und Hundesteuerermäßigung in Kiel

Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn

  1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
  2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten 5 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
  3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
  4. in den Fällen des § 8 Ziff. 5 ordnungsgemäße Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

Hundesteuerbefreiung in Kiel

Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

  1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;
  2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern/-aufseherinnen und von Landschaftswarten/innen in der für den Forst-, Jagd- oder Landschaftsschutz erforderlichen Anzahl;
  3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl;
  4. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder iKatastrophenschutzeinheiten gehalten werden;
  5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;
  6. Blindenführhunden;
  7. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
  8. Hunden die auf Dauer im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren. Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung für die Dauer von 12 Monaten für einen Hund gewährt.

Die Steuerbefreiung wird einem Haushalt nur einmal innerhalb von 10 Jahren gewährt.
Eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Tierabgabevertrag) des Tierheims Kiel ist vorzulegen.
Für Hunde nach §5 wird keine Steuerbefreiung gewährt.

Hundesteuerermäßigung in Kiel

Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen/der Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von

  1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt werden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 m Wegstrecke entfernt liegen;
  2. Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.

Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Für Hunde nach § 5 wird ausschließlich eine Ermäßigung auf 120.-Euro jährlich und nur dann gewährt, wenn diese Hunde unmittelbar vor Anschaffung auf Dauer im Tierheim des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren, die Sozialverträglichkeit des Hundes durch einen Wesenstest i. S. d. §11GefHG und die Sachkunde des Erwerbers i. S. d. § 8 GefHG nachgewiesen wurde. Diese Steuerermäßigung gilt nicht zugunsten von Personen, die diese Hunde schon einmal gehalten haben, sowie deren Angehörige.
Für Hunde nach § 5 wird keine Steuerermäßigung gemäß §7 Abs.1 gewährt.

Steuerfreiheit in Kiel

Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, für die Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuern.
Zuschuss für Tierheim Hunde in Kiel
Hunden die auf Dauer im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren.
Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung für die Dauer von 12 Monaten für einen Hund gewährt.
Die Steuerbefreiung wird einem Haushalt nur einmal innerhalb von 10 Jahren gewährt.

Eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Tierabgabevertrag) des Tierheims Kiel ist vorzulegen.

Quelle Stadt Kiel
Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Kiel

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Infos zur

Hundesteuer in Kiel

Teil 1
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Amtliches, Ämter rund um den Hund in Deutschland

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