Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Rostock
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Rostock
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteueramt in Rostock
Abteilung Stadtkasse und Steuern
Adresse
St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock
Telefon
0381/381-2005
Telefon
0381/381-2006
Fax
0381/381-2607
Sachgebiet Gewerbe und sonstige Steuern/Hundesteuer
Telefon
0381/381-2049
Fax
0381/381-2607
Ansprechpartner für die Hundesteuer in Rostock
Telefon
0381/381-2046
Fax
0381/381-2607
Ansprechpartner sind auch die Ortsämter
Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Hundesteueramt in Rostock
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Höhe der Hundesteuer in Rostock
für den 1. Hund 84 Euro,im Jahr
für den 2. Hund 120 Euro,im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund 144 Euro,im Jahr
gefährliche Hunde
für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) je Hund 468 Euro im Jahr
Der Begriff gefährlicher Hund bestimmt sich nach § 2 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung.
Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.
Hunde, für die nach § 7 dieser Satzung eine Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Hunde, für die die Steuer nach § 8 dieser Satzung ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
Weitere Informationen zur Kampfhundesteuer in Rostock finden Sie.... hier
Züchtersteuer in Rostock
Von Hundezüchterinnen und/oder Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin, im zuchtfähigen Alter zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der Form einer Züchtersteuer erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in einem von der Hundezüchtervereinigung geführten Zuchtbuch eingetragen sind.
Als Züchtersteuer ist die Steuer für zwei Hunde nach § 5 Abs. 1 dieser Satzung zu entrichten.
Die Vergünstigung wird nicht gewährt, wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Hunde nicht gezüchtet worden sind.
Vor Gewährung der Vergünstigung ist von der Züchterin oder dem Züchter folgende Verpflichtung bzw. folgender Nachweis vorzulegen:
1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden iiiiiiUnterkünften untergebracht.
2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung
iiiiiider Hunde geführt.
3. Änderungen im Hundebestand werden innerhalb von 14 Kalendertagen der Hansestadt iiiiiiRostock schriftlich angezeigt.
4. Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift der Erwerberin oder des iiiiiiErwerbers unverzüglich mitgeteilt.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Rostock
Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt.
Fälligkeitstermin ist der 1. Juli eines jeden Kalenderjahres.
Auf Antrag kann der Entrichtung der Jahressteuer in bis zu vier Teilbeträgen zugestimmt werden.
Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres, so wird die anteilige Steuer für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
In diesem Fall ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Die für einen Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2) gezahlte Steuer wird erstattet.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer.
Sie entsteht am 1. Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres mit dem Ersten des Monats, in dem die Hundehaltung in der Hansestadt Rostock beginnt.
Die Steuerschuld entsteht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Hundesteuermarke in Rostock
Jede Hundehalterin oder jeder Hundehalter erhält nach der Anmeldung eines Hundes einen Steuerbescheid und eine Steuermarke.
Die Kennzeichnung der gefährlichen Hunde erfolgt über eine rote Steuermarke.
Bei Festsetzung einer Züchtersteuer erhält die Hundehalterin oder der Hundehalter zwei Steuermarken.
Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes mit einer gültigen und sichtbar befestigten Steuermarke versehen sein.
Steuermarken sind für den jeweils aufgedruckten Zeitraum (drei oder fünf Kalenderjahre) gültig.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden den Hundehalterinnen und Hundehaltern neue Steuermarken übersandt.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Hansestadt Rostock eine gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Hansestadt Rostock zurückzugeben.
Ersatz Hundesteuermarke in Rostock
Bei Verlust der Steuermarke wird der Hundehalterin oder dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt Rostock zurückzugeben.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Haupt- und Finanzverwaltungsamt, Abt. Stadtkasse und Steuern in Rostock (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden
- Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
- Name und Anschrift des Halters
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Rostock
Bei Verlust der Hundemarke ist im Haupt- und Finanzverwaltungsamt, Abt. Stadtkasse und Steuern, und in den Ortsämtern gegen eine Gebühr von 3,00 Euro eine neue Marke erhältlich.
Angaben ohne Gewähr.
Anmeldung der Hunde in Rostock
Wer im Gebiet der Hansestadt Rostock einen über drei Monate alten Hund hält, hat dieses der Hansestadt Rostock innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, unter Angabe der Hunderasse, anzuzeigen.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Haushalts- und Betriebsvorstände und deren Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter sind verpflichtet, den Beauftragten der Hansestadt Rostock auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halterin und/oder Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.
Abmeldung der Hunde in Rostock
Endet die Hundehaltung in der Hansestadt Rostock bzw. ändern sich oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen.
Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben.
Die Abmeldung des Hundes (Verkauf, Umzug, Tod) muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen.
Ummeldung der Hunde in Rostock
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Rostock
Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum down loaden auf
www.rostock.de
Anmeldung der Hunde in Rostock
Das Anmeldeformular bitte ausgefüllt an das
Hundesteueramt in Rostock
an das Haupt- und Finanzverwaltungsamt, Abt. Stadtkasse und Steuern in Rostock schicken.
Adresse siehe am Anfang dieser Seite
Abmeldung der Hunde in Rostock
Die Abmeldung des Hundes (Verkauf, Umzug, Tod) muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen.
Das Abmeldeformular bitte ausgefüllt an das
Hundesteueramt in Rostock
an das Haupt- und Finanzverwaltungsamt, Abt. Stadtkasse und Steuern in Rostock schicken.
Adresse siehe am Anfang dieser Seite.
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Rostock
Zur Anmeldung der Hunde in Rostock
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Angabe der Hunderasse
Zur Abmeldung der Hunde in Rostock
- Hundesteuermarke
- schriftliche Abmeldung
- Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet
Die Hundesteuersatzung der Stadt Rostock finden Sie ...hier
Hundesteuer in Rostock Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Rostock finden Sie ....hier
Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier
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Kennwort: Rostock - Hundesteuer Teil 1
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