Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Salzgitter
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Salzgitter
Teil 1

Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteueramt in Salzgitter
Hundesteuer
Bürgercenter Salzgitter-Bad
Adresse
Marktplatz 11
38259 Salzgitter
Telefon
05341/839-2070
Fax
05341/839-4909
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt/Bürgercenter Salzgitter-Bad
Montag - Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii8 - 12 Uhr
Hundesteuer
Bürgercenter Salzgitter-Lebenstedt
Adresse
Bürger Center
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Telefon
05341/839-3812
Fax
05341/839-4916
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt/Bürgercenter Salzgitter- Lebenstedt
Montag, Dienstag, Donnerstag 8 - 18 Uhr
Mittwoch, Freitag iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii8 - 13 Uhr
Hinweis
Anonyme Anrufe über die Haltung von Hunden werden entgegengenommen,
können aber auch direkt in der Kämmerei abgegeben werden, da die Ermittlung von
dort eingeleitet wird.
Telefon
05341/839-3772
Telefon
05341/839-4014
Telefon
05341/839-3774
Höhe der Hundesteuer in Salzgitter
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.
Sie beträgt jährlich:
für den 1. Hund 110 Euro im Jahr
für den 2. Hund 140 Euro im Jahr
für jeden weiteren Hund 180 Euro im Jahr
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§§ 4 und 5), werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 6), werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 und Abs. 2 den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Salzgitter
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.2., 15.5., 15.8. 15.11 jeden Jahres fällig.
In den Fällen des § 8 Abs. 2 und 3 ist ein nach Satz 1 fälliger Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Heranziehung zu entrichten.
Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer am 1.7. eines jeden Jahres erfolgen.
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt.
Steuerjahr ist das Kalenderjahr, mit dessen Beginn die Steuerschuld entsteht.
In den Fällen der Absätze 2 und 3 wird die Steuer anteilig erhoben.
Die Steuerschuld entsteht in diesen Fällen mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund i.S.v. § 2 Abs. 1 aufgenommen wird, frühestens mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem er drei Monate alt wird.
Bei Zuzug entsteht die Steuerpflicht mit Beginn des ersten auf den Zuzug folgenden Kalendermonats, Abs. 2 bleibt unberührt.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt, stirbt oder die Person, die den Hund hält, wegzieht.
Hundesteuermarke in Salzgitter
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.
Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Ersatz Hundesteuermarke in Salzgitter
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Salzgitter (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Salzgitter
Dazu wurden leider Angaben gefunden.
Anmeldung der Hunde in Salzgitter
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen schriftlich mit Angabe der Rasse bei der Stadt anzumelden.
Für die Zuordnung als Kampfhund ist § 3 Abs. 3 anzuwenden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 nach Ablauf des zweiten Monats.
Abmeldung der Hunde in Salzgitter
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat ihn innerhalb von 14 Tagen,
nach dem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,
nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder
nachdem die Halterin oder der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt schriftlich abzumelden.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Ummeldung der Hunde in Salzgitter
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Salzgitter
Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum down loaden auf
www.salzgitter.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Salzgitter
Zur Anmeldung der Hunde in Salzgitter
- ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder
iiiivon laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften
iiiiBuch des Sozialgesetzbuches.
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des iiiiVersorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Zur Abmeldung der Hunde in Salzgitter
- Hundesteuermarke
- schriftliche Abmeldung
- Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Salzgitter finden Sie ...hier
Hundesteuer in Salzgitter Teil 2 finden Sie ....hier
Weitere Informationen rund um den Hund
Amtliches rund um den Hund in Salzgitter finden Sie ....hier
Die Übersicht der Hundethemen auf Hundeinfoportal finden Sie ....hier
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Kennwort: Salzgitter - Hundesteuer Teil 1
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