Urteile, Entscheidungen zum Thema
Hundeallergie, Hundeverbot, Haftung Hunde beaufsichtigen
Hundeverbot wegen Hundehaarallergie
Wenn ein Mieter im Haus an einer starken Allergie gegen Hundehaare leidet kann der Vermieter den anderen Mietern im Haus das Halten eines Hundes verbieten.
Aber der Vermieter muss nachweisen können, dass die Allergie auch tatsächlich so schlimm ist.
(Amtsgericht Aachen Az.85C 85/05)
Wer haftet wenn man fremden Hund hütet
Wenn Sie einen Hund unentgeltlich als reinen Freundschaftsdienst in Pflege nehmen, haftet normalerweise der Hundehalter, bzw. seine Versicherung für Schäden.
Aber nur dann wenn Sie sich nicht grob fahrlässig verhalten haben.
Weitere Urteile rund um den Hund finden Sie ....hier
Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Recht und Hund einen Fehler entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, sehr dankbar
Schicken Sie eine Mail an: team(at) hundeinfoportal.de oder über Kontakt
Betreff: Urteile-Hundeverbot-Allergie
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren
wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten. Wir haben
keinerlei Einfluss darauf und machen uns den Inhalt nicht zu eigen.