Gewünschtes einfach anklicken:
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Tierärztlicher Notdienst in der Stadt Augsburg und Umgebung
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| siehe |
| Tierärztliche Fachklinik für Kleintiere |
| Dr. Martin Unger, Dr. Claudia Schwedes, Stefan Bentele Tierärzte |
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| Adresse |
| Klinkerberg 1-3 |
| 86152 Augsburg |
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| Notfallnummer |
| 0821/515794 |
| Es wird um telefonische Ankündigung gebeten. |
| 24-Stunden Notdienst |
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| Tierkliniken in der Stadt Augsburg und Umgebung |
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| Tierärztliche Fachklinik für Kleintiere |
| Dr. Martin Unger, Dr. Claudia Schwedes, Stefan Bentele Tierärzte |
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| Adresse |
| Klinkerberg 1-3 |
| 86152 Augsburg |
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| Telefon |
| 0821/515794 |
| Fax |
| 0821/515117 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Tierklinik Augsburg |
| Montag - Freitag 10 - 12 und 16 - 18 Uhr |
| Samstag 10 - 12 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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| Notfallnummer |
| 0821/515794 |
| Es wird um telefonische Ankündigung gebeten. |
| 24-Stunden Notdienst |
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| Tierarztpraxis, Tierärzte in der Stadt Augsburg und Umgebung |
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| Tierarztpraxis in der Stadt Augsburg |
| Dr. Martin Wenger Tierarzt |
| Adresse |
Mittelfeldstr. 78
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86179 Augsburg
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| Telefon |
| (0821) 881301 |
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| Tierarztpraxis in der Stadt Augsburg |
| Bettina Müller Tierärztin |
| Adresse |
| Friedberger Str. 116 |
| 86163 Augsburg |
| Telefon |
| (0821) 6610879 |
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| Tierarztpraxis in der Stadt Augsburg |
| Dr. Alfred Böhm Tierarzt |
| Adresse |
| Blücherstr. 1 |
86165 Augsburg
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| Telefon |
| (0821) 713514 |
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| Tierarztpraxis in der Stadt Augsburg |
| Dr. Ulrike Gerheiser Tierärztin |
| Adresse |
| Manlichstr. 1 |
86154 Augsburg
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| Telefon |
| (0821) 417616 |
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Tierheim und Tierschutzvereine in der Stadt Augsburg
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| Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e. V. |
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| Adresse |
| Holzbachstr. 4 c |
| 86152 Augsburg |
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| Telefon |
| 0821 30379 |
| Fax |
| 0821 517093 |
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| Sprechzeiten/Öffnungszeiten im Tierheim Augsburg |
| Montag, Mittwoch, Freitag 13.30 - 17 Uhr |
| Samstag 10 - 12 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag sowie Sonn- u. Feiertage geschlossen! |
| An diesen Tagen steht 7.30 - 17Uhr ein Bereitschaftsdienst für unverletzte Fundtiere |
| zur Verfügung. |
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| Ab sofort gibt es im Tierheim Augsburg keinen Nachtnotdienst mehr ! ! ! |
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| Notfallnummer |
| 016091569104 |
| - gilt nur - für Abgabe von unverletzten Fundtieren |
| telefonische Rufbereitschaft von 17 - 7.30 Uhr. |
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| Ämter rund um den Hund in der Stadt Augsburg |
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| Veterinäramt in der Stadt Augsburg |
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| Staatliches Veterinäramt Augsburg |
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| Adresse |
Prinzregentenplatz 4
|
| 86150 Augsburg |
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| Telefon |
0821/3102-264
|
Fax
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| 0821/ 3102-632 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Veterinäramt in der Stadt Augsburg |
| Montag bis Freitag 7:30 - 12:30 Uhr |
| zusätzlich Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr |
oder nach Vereinbarung
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| Das Veterinäramt in der Stadt Augsburg ist zuständig |
| Beim Veterinäramt in Augsburg können Sie sich zur Sachkundeprüfung und wenn Sie |
diese bestanden haben auch zum Verhaltenstest, Wesenstestfür den Hund anmelden.
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| Prüfungen zur Sachkunde,finden in der Regel nach Anmeldung Terminvereinbarung statt. |
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| Zwischenfall mit Hund, Hunden melden |
| Wenn es zu einem Zwischenfall mit Hund, Hunden kommt, können Sie diesen schriftlich, |
| unter Angabe von Zeugen und mit vollständiger Anschrift beim Veterinäramt melden. |
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Tiere/ Hunde im Reiseverkehr
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| Verschiedene Länder verlangen bei der Einreise mit Haustieren eine amtliche Gesundheitsbescheinigung. |
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| Informationen zum Eu - Heimtierpass finden Sie ....hier |
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| Grünflächenamt in der Stadt Augsburg |
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| Grünflächenamt Augsburg |
| Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen mit unterer Naturschutzbehörde |
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| Adresse |
Dr.-Ziegenspeck-Weg 10
|
| 86161 Augsburg |
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| Telefon |
| 0821/ 324 - 6012, - 6014, - 6017, - 6018, - 6021, - 6025, - 6028, - 6055 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Grünflächenamt in der Stadt Augsburg |
| Montag - Mittwoch 7.30 - 16.30 Uhr |
| Donnerstag 7.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag 7.30 - 12.00 |
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|
| Ansprechpartner/-innen in den einzelnen Bezirken |
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| Bezirk Ost |
| Telefon |
| 0821/ 324 - 6018 |
|
| Bezirk West |
| Telefon |
| 0821/ 324 - 6017 |
|
| Bezirk Süd |
| Telefon |
| 0821/ 324 - 6028 |
|
| Bezirk Siebentischanlagen |
| Telefon |
| 0821/ 324 - 6056 |
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| Stadtwald Augsburg |
| Forstverwaltung mit Unterer Jagdbehörde |
|
| Adresse |
Tattenbachstraße 15
|
| 86179 Augsburg |
|
| Telefon |
0821/ 324 - 6111
|
| Fax |
0821/324 - 6125
|
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Forstverwaltung in der Stadt Augsburg |
| Montag, Dienstag, Mittwoch 7.30 - 16.30 Uhr |
| Donnerstag 7.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag 7.30 - 12.00 Uhr |
|
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|
| Ordnungsamt in der Stadt Augsburg |
|
| Ordnungsamt Augsburg |
|
| Adresse |
| 0821/ 324 - 4213 |
| 86152 Augsburg |
|
|
| Telefon |
0821/ 324 - 4201
|
| Fax |
| 0821/324 - 4202 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in der Stadt Augsburg |
| Montag - Mittwoch 7.30 - 16.30 Uhr |
| Donnerstag 7.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag 7.30 - 12.00 |
| Bitte beachten Sie die speziellen Öffnungszeiten der einzelnen Bereiche! |
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| Adresse |
| 0821/ 324 - 4213 |
| 86152 Augsburg |
|
|
| Ansprechpartner/-innen für Kampfhunde in Augsburg |
| Telefon |
| 0821/ 324 - 4213 |
| Telefon |
| 0821/ 324 - 4221 |
| Fax |
| 0821/324 - 4218 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Kampfhunde in Augsburg |
| Montag, Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch nur nach Terminvereinbarung |
| Donnerstag 7.30 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag 7.30 - 12.00 |
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|
| Ansprechpartner/-innen Bissige Hunde in Augsburg |
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| Tierschutzrecht |
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| Adresse |
| An der Blauen Kappe 18 |
| 86152 Augsburg |
|
| Telefon |
| 0821/ 324 - 4213 |
| Fax |
| 0821/ 324 - 4218 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Bissige Hunde der Stadt Augsburg |
| Montag, Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch nur nach Terminvereinbarung |
| Donnerstag 7.30 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag 7.30 - 12.00 |
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| Das Hundegesetz von Augsburg finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Stadt Augsburg ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| Hundesteuer in der Stadt Augsburg |
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Kämmerei und Steueramt Augsburg
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| Adresse |
| Rathausplatz 2a |
86150 Augsburg
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in der Stadt Augsburg |
| Telefon |
| 0821/ 324-9060 |
| Fax |
| 0821/ 324-9050 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Stadt Augsburg |
| Montag, Dienstag, Mittwoch 7.30 - 16.30 Uhr |
| Donnerstag 7.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag 7.30 - 12.00 Uhr |
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|
| Wichtige Informationen (siehe nachfolgend aufgeführte Themen) zur Hundesteuer in der Stadt Augsburg finden Sie ...hier |
|
| Wissenwertes rund um die Hundesteuer in der Stadt Augsburg |
| zum Beispiel |
|
| Hundesteuer Höhe in der Stadt Augsburg |
|
| Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Augsburg |
|
| Hundesteuermarke in der Stadt Augsburg |
|
| Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Augsburg |
|
| Anmeldung der Hunde in der Stadt Augsburg |
|
| Abmeldung der Hunde in der Stadt Augsburg |
|
| Ummeldung der Hunde in der Stadt Augsburg |
|
| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Augsburg |
|
| Benötigte Unterlagen zur An-, Um-, Abmeldung von Hunden in der Stadt Augsburg |
|
| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und |
| Hundesteuerermäßigung in der Stadt Augsburg |
|
| Hundesteuerbefreiung in der Stadt Augsburg |
|
| Hundesteuerermäßigung in der Stadt Augsburg |
|
| Keine Gewährung der Hundesteuer in der Stadt Augsburg, wenn |
|
| Bußgelder bei Verstößen in der Stadt Augsburg |
|
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|
| Die Hundesteuersatzung von Augsburg finden Sie... hier |
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| Gefährliche Hunde in Bayern |
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| Allgemeine Bedingungen zur Haltung gefährlicher Hunde in Bayern |
| Für die Erlaubnispflicht bei der Haltung des Kampfhundes sind grundsätzlich die |
| Eigenschaften des einzelnen Tieres maßgeblich. |
| Die Verordnung des Staatsministeriums des Innern über Hunde mit gesteigerter |
| Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl Nr. 14 vom 31. Juli 1992) |
| bestimmt, für welche Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden die |
| Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird. |
|
| In den Fällen des § 1 Abs. 2 der Verordnung (Halten von gefährlichen Tieren) ist dem |
| Halter eines solchen Hundes die Möglichkeit eröffnet, das Gegenteil zu beweisen. |
| Will der Halter in diesen Fällen von der Erlaubnispflicht freikommen, so muss er gegenüber |
| der Gemeinde nachweisen, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist. |
| Das kann geschehen durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens. |
| Bei der Prüfung dieses Gutachtens beteiligt die Gemeinde das Veterinäramt und zieht |
| erforderlichenfalls einen öffentlich bestellten Sachverständigen für das Hundewesen bei. |
| Hält die Gemeinde den Nachweis für erbracht, stellt sie auf Antrag hierüber eine |
| Bescheinigung aus, aus der hervorgehen muss, dass die Haltung des Hundes keiner |
| Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 bedarf (Negativzeugnis). |
|
| In den Fällen des § 1 Abs. 3 der Verordnung (Halten von gefährlichen Tieren) hat die |
| Gemeinde im Einzelfall zu prüfen, ob der Hund aufgrund seiner Ausbildung (z. B. für das |
| Bewachungsgewerbe) eine gesteigerte, d. h. über die natürliche Veranlagung |
| hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. |
| Die Gemeinde kann sich bei ihrer Prüfung des sachverständigen Rates des Veterinäramtes |
bedienen.
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| Brauchbare Jagdhunde sind in aller Regel keine Kampfhunde. |
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| Allgemeine Bedingungen zur Hundehaltung in Bayern |
| Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig in der |
| Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen |
nicht gefährdet werden.
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| Es ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu |
| lassen. |
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| Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und |
Wohnanschrift des Hundehalters oder eine gültige Steuermarke tragen.
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| Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des |
Hundehalters verlassen können.
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| Gefährliche Hunde sind nach dem Landeshundegesetz von Bayern |
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| Was sind gefährliche Hunde? |
| Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder |
| Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen |
| oder Tieren auszugehen ist. |
|
| Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit |
| vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie |
| deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde |
| stets vermutet, werden in Bayern in die Kategorie 1 eingeordnet. |
| Bei Hunden der Kategorie I ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich. |
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| Kampfhunde der Kategorie 1 sind: |
· Pit-Bull
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· Bandog
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· American-Staffordshire-Terrier
|
· Staffordshire-Bullterrier
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· Tosa-Inu
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| Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, |
| solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des |
| Kreisverwaltungsreferates - Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - für die |
| einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und |
| Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen, werden in die Kategorie 2 |
| eingeordnet. |
| Hunde der Kategorie II gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch |
| Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte |
| Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. |
| In diesem Fall wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt. |
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| Kampfhunde der Kategorie 2 sind: |
· Bullmastiff
|
· Bullterrier
|
· Dog Argentino
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· Dogue des Bordeaux
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· Fila Brasileiro
|
· Mastiff
|
· Mastin Espanol
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· Mastino Napoletano
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· Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
|
· Perro de Presa Mallorquin
|
· Rottweiler
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| Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1 |
| genannten Hunde. |
|
| Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus |
| seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber |
Menschen oder Tieren ergeben.
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| Haltererlaubnis in Bayern |
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| Erlaubnispflicht für einen gefährlichen Hund in Bayern |
| Der Erlaubnisbescheid soll neben den Personalien des Halters auch Angaben über |
| Art, Rasse bzw. Kreuzung, Geschlecht und Geburtsdatum/Alter des Tieres sowie |
| erforderlichenfalls eine nähere Beschreibung seines Aussehens enthalten. |
|
| Falls eine Kennzeichnung (z. B. Tätowierung) am Tier vorhanden ist oder vorgeschrieben |
| wird, soll auch deren Inhalt (z. B. Kenn-Nummer) aufgenommen werden. |
| Wird ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung mehrerer Tiere gestellt (z. B. |
durch einen Züchter), können die Erlaubnisse in einem Bescheid zusammengefasst werden.
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| Erteilung der Haltererlaubnis eines gefährlichen Hundes in Bayern |
| Bei der Prüfung, ob und inwieweit der Erlaubniserteilung Gefahren für Leben, Gesundheit, |
| Eigentum oder Besitz entgegenstehen, ist ein strenger Maßstab anzulegen. |
| Die Tiere müssen ihrer potentiellen Gefährlichkeit entsprechend gehalten und beaufsichtigt |
| werden. |
| Andererseits müssen die Erfordernisse einer artgerechten Tierhaltung erfüllt sein. |
| Auf die Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom 6.6.1974 (BGBl I S. 1265), |
| geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.8.1986 (BGBl I S. 1309) wird hingewiesen. |
|
| An die Haltung mehrerer gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art oder von |
Kampfhunden sind besonders hohe Anforderungen zu stellen.
|
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| Mit der Erlaubnis können vollziehbare Nebenbestimmungen verbunden werden |
| (Art. 36 Abs. 1 BayVwVfG). |
| In Betracht kommt z. B. |
| - Die Festlegung einer Anlein- und/oder Maulkorbpflicht oder von Schließvorrichtungen. |
| - Im Erlaubnisbescheid kann die ausbruchsichere Unterbringung verlangt werden. |
| - Eine ausschließliche Zwingerhaltung darf nicht gefordert werden. |
| - Bei Kampfhunden ist regelmäßig die Auflage aufzunehmen, dass sie außerhalb des |
iiiieingefriedeten Besitztums an der Leine zu führen sind.
|
| - Die Erlaubnis kann auch mit der vollziehbaren Auflage verbunden werden, das Tier zu |
| iiiikennzeichnen, wenn es nicht bereits gekennzeichnet ist. |
| iiiiBei Kampfhunden hat dies zu geschehen. |
| - Diese Kennzeichnung erfolgt durch Tätowierung im Ohr oder an der Innenseite eines |
| iiiiHinterschenkels. |
| - Das Kennzeichen soll sich aus der Kennzahl derjenigen Gemeinde, in der das Tier |
| iiiigehalten werden soll, und aus einer fortlaufenden Nummer zusammensetzten. |
- Die Kennzeichnung muss von einem Tierarzt durchgeführt werden.
|
- Das Mitführen des Erlaubnisbescheids kann vorgeschrieben werden.
|
|
| Die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes soll die vollziehbare Auflage enthalten, dass |
| der Hund außer vom Antragsteller nur von bestimmten, namentlich zu benennenden |
| Personen geführt werden darf. |
Das Mitführen des Erlaubnisbescheids kann vorgeschrieben werden.
|
| Absatz 2 Satz 2 führt beispielhaft einen sachlichen Grund an, von dessen Vorliegen die |
| Gemeinde die Erlaubniserteilung zusätzlich abhängig machen darf. |
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| Der Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung kann durch |
| Vorlage einer formlosen Bescheinigung des Versicherungsunternehmens geführt werden. |
| Die Vorlage der Police genügt hierzu in der Regel nicht. |
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|
| Anmeldungsunterlagen in Augsburg, für einen gefährlichen Hund |
| Die Formulare für die Anmeldung für einen gefährlichen Hund in Augsburg bekommen Sie |
| zum down loaden im Internet auf |
| www.augsburg.de |
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| Gebühren rund um die Hundehaltung in Bayern |
| Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung einer Halteerlaubnis für ein oder mehrere |
| gefährliche Tiere/Hunde im Normalfall eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von |
75 bis 250 Euro erhoben werden muss.
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| Negativzeugnis für Hunde der Kategorie 2 in Bayern |
| Für die unter Kategorie 2 aufgeführten "Kampfhunde" besteht die Möglichkeit, ein |
| Negativzeugnis zu beantragen. |
| Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu |
behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer).
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|
| Achtung: |
| Sie als Halter müssen auch das vorläufige Negativzeugnis beantragen |
| ohne dieses Halten Sie einen Kampfhund (ein solcher ist auch schon ein Welpe oder |
| Junghund) ohne Erlaubnis der Gemeinde – das ist strafbar! |
|
| Ist der Kampfhund älter als 18 Monate, so muss zusätzlich zum Antrag ein |
Sachverständigengutachten über den Hund vorgelegt werden.
|
|
| Die steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht – diese ist hiervon unabhängig. |
|
| Mit dem Negativzeugnis können allerdings Auflagen verbunden werden – siehe hierzu |
Art 18 Abs. 2 LStVG.
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| Mindestanforderung von einem Sachverständigengutachten bei Erteilung eines Negativzeugnisses in Bayern |
| Folgende Mindesanforderungen bei Erteilung eines Negativzeugnisses müssen im |
| Sachverständigengutachten enthalten sein. |
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| Formelle Mindestanforderungen des Sachverständigengutachtens |
| - Datum der Erstellung des Gutachtens. |
| - Datum der Untersuchung, Dauer der Untersuchung, Ort(e) der Untersuchung. |
| - Name und Anschrift des Besitzers und Halters sowei Bezeichnung der Personen, die |
| iiiivom Halter mit der Betreuung des Hundes beauftragt sind |
| - Beschreibung des Hundes |
| iiii(Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, ggf. Abstammung, Name des Hundes, Farbe, |
| iiiiAbzeichen). |
| - Sofern vorhanden Identitätssicherung (Tätowierung/Chip). |
| - Ort(e), an dem/denen der Hund überwiegend gehalten wird (Halteranwesen). |
| - Ergebnis der Überprüfung: |
| iiii"Das Tier wird als ein/kein Hund mit gefährlicher Aggressivität und Gefährlichkeit |
| iiiibeurteilt". |
|
| Inhaltliche Mindestanforderungen des Sachverständigengutachtens |
| Ereignisse, die die Verhaltensentwicklung des Hundes seit Eintritt der Geschlechtsreife |
| beeinflusst haben |
| (u.a. Ausbildungsstand, abgelegte Prüfungen, Auffälligkeiten, Sicherheitsstörungen), |
| soweit ermittelbar und von Einfluss auf Wesen und Charakter des Tieres. |
|
| Den Verwendungszweck des Hundes und dafür vom Halter geförderte und angestrebte |
| Eigenschaft des Tieres. |
|
| Beschaffenheit des Halteranwesens (Einzäunung, freie oder Zwingerhaltung) und sonstige |
| für die Entwicklung der Wesensart relevante Haltungsumstände. |
|
| Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen im Halteranwesen. |
|
| Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen außerhalb des Halteranwesens |
| (z.B. Kinder, Radfahrer und Jogger) und im Straßenverkehr angeleint (und/oder |
| freilaufen) in bekannter und unbekannter Umgebung. |
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| Die Reaktion des Hundes auf Kommandos (Sitz, Platz, Fuß etc.) angeleint und/oder |
| freilaufend. |
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| Die Leinenführigkeit. |
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| Das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden und Tieren (z.B. Katzen, Tauben, |
| Kaninchen etc.) angeleint (und/oder freilaufend). |
|
| Das Verhalten des Hundes bei ihm unbekannten optischen und akustischen Reizen. |
|
| Das Verhalten des Hundes gegenüber dem Halter und den sonstigen Betreuungspersonen |
| in verschiedenen Situationen. |
|
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| Hundekot in Bayern |
| Wer einen Hund hält oder führt, hat die durch das Tier verursachten Kotverunreinigungen |
| auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu |
| beseitigen. |
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| Hundekot in der Stadt Augsburg |
| Das liegen lassen von Hundekot in der Stadt Augsburg kann mit einer Geldbuße bis zu |
| 1.000 Euro geahndet werden. |
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| Anleinpflicht und Maulkorb in Bayern |
| Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der |
| jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch |
| durch Einzelfallanordnung erlassen werden. |
| Ebenfalls können weitere Einzelfallanordnungen (Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen |
| und Warnschilder an den Grundstücken) durch die zuständige Gemeinde erlassen werden. |
|
| Voraussetzungen für Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde der Kategorie 2 |
| Prüfung und Erlass einer Einzelfallanordnung der jeweils zuständigen Gemeinde für den |
| jeweiligen Hund; bei Hunden der Kategorie II: Negativzeugnis |
|
| Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür |
| Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen. |
|
|
| Leinenpflicht in den Grünanlagen der Stadt Augsburg |
| Es gibt keine generelle Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Augsburg. |
| Wer in den Grünanlagen Hunde oder andere Tiere mitführt, hat dies so zu tun, dass |
| andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht |
| verunreinigt oder beschädigt werden. |
|
| Für die Grünanlagen des Königsplatzes gilt darüber hinaus folgendes: |
| Grünanlagen des Königsplatzes dürfen nur auf den befestigten Wegen und Flächen |
| begangen werden. |
| Jedes Betreten der Rasenflächen und Blumenbeete sowie das Laufen lassen von Hunden |
| auf diesen Flächen ist untersagt. |
|
| Leinenzwang in den Grünanlagen der Stadt Augsburg besteht hier: |
| - Kuhsee |
| - Hettenbachufer |
| - Autobahnsee |
|
| Hier darf die Hundeleine nur höchstens 2 Meter Länge haben. |
|
| In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten |
| Leine zu führen: |
| auf öffentlichen Straßen, |
| Wegen und Plätzen, |
| in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, |
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, |
| bei öffentlichen Versammlungen, |
| Naturschutzgebiete |
| Tiergärten |
| Fußgängerzonen |
| Überführungen |
| Durchgängen und Unterführungen |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| auf Brücken |
| Treppen |
| Rampen |
| Gaststätten |
| Aufzügen |
| Verkaufsstätten |
| Märkten |
| Umzügen |
| Volksfesten |
| und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. |
|
|
| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
|
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|
|
| Diese Verordnung gilt in der Stadt Augsburg nicht für: |
| - Diensthunde |
| - Rettungshunde |
| - Jagdhunde |
| - Blindenhunde |
| bei ihrem zweck-entsprechenden Einsatz. |
|
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| Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde |
| - des Polizeivollzugsdienstes |
| - und von Gemeindevollzugsbediensteten, |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - und der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
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| Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn |
es diese gibt.
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde |
| Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der |
| jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch |
| durch Einzelfallanordnung erlassen werden. |
|
| Gefährliche Hunde |
| Kampfhunde sind |
| - in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen |
| - auf allen öffentlichen Wegen |
| - auf allen Straßen oder Plätzen |
im gesamten Stadtgebiet jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
|
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Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten.
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|
Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.
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| Mitführverbot für Hunde in Bayern |
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| Hier dürfen Hunde nicht hin in der Stadt Augsburg |
| - auf Kinderspielplätzen |
| - auf Bolzplätzen |
|
| - auf Spielwiesen |
| - in Blumenschmuckpflanzungen |
| - auf die Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete |
|
| In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der |
| Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. |
| Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer |
höchstens 200 cm langen Leine zu führen.
|
|
| Für die Grünanlagen des Königsplatzes gilt darüber hinaus folgendes: |
| Grünanlagen des Königsplatzes dürfen nur auf den befestigten Wegen und Flächen |
| begangen werden. |
| Jedes Betreten der Rasenflächen und Blumenbeete sowie das Laufen lassen von Hunden |
| auf diesen Flächen ist untersagt. |
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| Diese Verordnung gilt in der Stadt Augsburg nicht für: |
| - Diensthunde |
| - Rettungshunde |
| - Jagdhunde |
| - Blindenhunde |
| bei ihrem zweck-entsprechenden Einsatz. |
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| Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde |
| - des Polizeivollzugsdienstes |
| - und von Gemeindevollzugsbediensteten, |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - und der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
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| Maulkorbpflicht in Bayern |
| Einschränkungen des Umherlaufens von Hunden ohne Maulkorb können durch Verordnung |
| der jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch |
| durch Einzelfallanordnung erlassen werden. |
| (Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen und Warnschilder an den Grundstücken) |
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|
| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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| Für Kampfhunde gelten besondere Einschränkungen |
| z.B. Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung, solange keine |
| Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine. |
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| Ordnungswidrigkeiten in Bayern |
| Landeshundegesetz |
Folgende Bußgeldvorschriften sind neben Art. 37 Abs. 5 zu beachten:
|
− § 121 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
|
− §§ 11 in Verbindung mit 18 Abs. 1 Nrn. 2 und 20 des Tierschutzgesetzes
|
− §§ 28 in Verbindung mit 49 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung.
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| Bußgelder in Bayern |
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| Landeshundegesetz |
| Die Haltung eines Kampfhundes ohne gemeindliche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße bis |
| zu 10.000.- €, |
| die Züchtung eines Kampfhundes mit einer Geldbuße bis zu 50.000.- € geahndet werden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in Bayern |
| Stadtordnung / Grünflächensatzung |
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich
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1. Grünanlagen beschädigt, verunreinigt oder verändert,
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2. den in § 3 aufgeführten Verboten zuwiderhandelt,
|
3. entgegen § 4 Abs. 2 Hunde nicht an einer höchstens 200 cm langen Leine führt
|
4. entgegen § 4 Abs. 3 einen Hund auf Spielplätzen mitführt oder laufen lässt,
|
5. entgegen § 4 Abs. 4 einen Hund auf Blumenschmuckpflanzungen laufen lässt,
|
| 6. entgegen § 4 Abs. 5 einen Hund auf Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete |
| iiiiiimitnimmt oder laufen lässt, oder auf den an den Liegeflächen vorbeiführenden Wegen |
iiiiiiin diesem Bereich nicht an einer höchstens 200 cm langen Leine führt.
|
7. Spielplätze außerhalb der zugelassenen Spielzeiten gem. § 5 benutzt,
|
8. Grünanlagen entgegen einer allgemeinen Benutzungssperre im Sinne des § 8 betritt,
|
| 9. den Anordnungen der zuständigen städtischen Dienststellen und des Aufsichtspersonals |
| iiiiiizuwiderhandelt, |
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| Bußgelder in Bayern |
| Stadtordnung |
| Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. |
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| Haltungserlaubnis beantragen in der Bayern |
| Vor Anschaffung eines gefährlichen Hundes ist beim der zuständigen Behörde die |
| Haltungserlaubnis zu beantragen. |
|
| Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: |
| - Anmeldeformulare |
- Vollendung des 18. Lebensjahres / Personalausweis
|
| - Vorlage eines Sachverständigengutachtens |
| - persönliche Eignung/ Zuverlässigkeit |
| - aktuelles Führungszeugnis/ Zuverlässigkeitsprüfung |
| - Haftpflichtversicherung |
| - Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip |
| - Berechtigtes Interesse |
|
| - Nachweis über eine ausbruchsichere/ artgerechte Hundehaltung |
|
|
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|
| Zuverlässigkeitprüfung in Bayern |
| Zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat die Hundehalterin oder der Hundehalter ein |
| Führungszeugnis zu beantragen. |
|
| Nachweis der Zuverlässigkeit in Bayern |
| Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers sind dann gegeben, wenn dieser |
| nicht ausreichend Gewähr dafür bietet, dass er im öffentlichen und im Nachbarschafts - |
| interesse für eine ordnungsgemäße und artgerecht Tierhaltung sorgt. |
|
| Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel |
| Personen nicht, die |
|
|
| - wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leben oder Gesundheit |
| - Vergewaltigung |
| - Zuhälterei |
| - Landfriedensbruch oder Hausfriedensbruch |
| - Widerstandes gegen die Staatsgewalt |
| - einer gemeingefährlichen Straftat |
| - oder einer Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen |
| - mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder |
| - wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, |
| - das Waffengesetz, |
| - das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen |
| - das Sprengstoffgesetz |
| - das Bundesjagdgesetz |
| - oder das Betäubungsmittelgesetz |
| strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt worden sind oder nur deshalb nicht verurteilt |
| worden sind, weil sie zum Tatzeitpunkt schuldunfähig waren oder dies nicht |
| auszuschließen war; eine Verurteilung bleibt in der Regel außer Betracht, wenn der |
| Eintritt der Rechtskraft länger als drei Jahre zurückliegt; in die Frist wird die Zeit nicht |
| eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche oder richterliche Anordnung in |
einer Anstalt verwahrt worden ist;
|
|
| Die erforderliche körperliche Eignung besitzen in der Regel |
Personen auch nicht, die
|
| - wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften der Art. 18, 37, 37a oder eines der in |
| iiiiden Buchstaben ab genannten Gesetze und der hierauf beruhenden Verordnungen |
iiiiverstoßen haben;
|
| - wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes |
- geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind;
|
- betreut werden (§ 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches);
|
- keinen festen Wohnsitz nachweisen können;
|
- minderjährig sind;
|
- trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind;
|
- nach ihren körperlichen Kräften zur Führung des Tieres ungeeignet sind.
|
|
| Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche Eignung begründen, so kann |
| die zuständige Behörde verlangen, dass der Antragsteller ein amts- oder fachärztliches |
Zeugnis über seine körperliche Eignung vorlegt.
|
|
|
| Zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Eignung des Tierhalters können die Vorlage eines |
| Führungszeugnisses und eines Sachverständigengutachtens |
(Art. 26 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG) verlangt werden.
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| Sachkunde in Bayern |
| In Bayern muss man für die Haltung eines Hundes keinen „Hundeführerschein“ und keinen |
| sogenannten „Sachkundenachweis“ erbringen. |
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| Es ist aber üblich das die Sachkunde von Haltern potenziell gefährlicher Hunde |
| üblicherweise bei der Begutachtung dieser Tiere beurteilt wird, ohne dass die |
| bayerischen Rechtsvorschriften dies ausdrücklich fordern. |
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| Haftpflichtversicherungen für gefährliche Hunde in Bayern |
| Vorgeschrieben ist vor der Erteilung der Erlaubnis auch der Nachweis über das Bestehen |
| einer Hundehaftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang, die alle mit der Haltung |
| des/der Tiere möglicherweise auftretenden Schäden abdeckt. Es sollte in der von der |
| Versicherungsgesellschaft ausgestellten Bescheinigung deutlich erkennbar sein, dass die |
| Haltung dieses Tieres/ dieser Tiere damit abgedeckt ist. |
| Dies gilt auch ggf. bei einer Erweiterung einer vielleicht bereits bestehenden |
Hundehaftpflichtversicherung.
|
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|
| Der Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung kann durch |
| Vorlage einer formlosen Bescheinigung des Versicherungsunternehmens geführt werden. |
| Die Vorlage der Police genügt hierzu in der Regel nicht. |
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| Die Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000 |
| Euro für Personenschäden und in Höhe von 250 000 Euro für Sachschäden abzuschließen |
und aufrechtzuerhalten.
|
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| Berechtigtes Interesse |
| Ein berechtigtes Interesse kann ein wissenschaftliches, wirtschaftliches oder sonstiges |
| persönliches Interesse sein. |
| Ein berechtigtes Interesse zur Haltung von Hunden kann vorliegen bei Behörden und |
| sonstigen öffentlichen Stellen zum Zweck der Abwehr von Gefahren für die öffentliche |
| Sicherheit und Ordnung, bei Bewachungsunternehmen und bei Besitzern gefährdeter |
| Grundstücke. |
| Die Gefährdung eines Besitztums kann sich z. B. aus seiner Lage ergeben. |
|
| Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel vor, wenn Kampfhunde der in Absatz 3 |
| genannten Stellen sowie der Bundeswehr, der Bundesbahn oder der Reichsbahn der |
| ehemaligen DDR ausgemustert worden sind und von Diensthundeführern oder früheren |
Diensthundeführern gehalten werden sollen.
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| Wesenstest in Bayern |
| Negativzeugnis für Hunde der Kategorie 2 in Bayern |
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| Die Sozialverträglichkeit des Hundes der Kategorie 2 kann nur durch einen Wesenstest |
| nachgewiesen werden. |
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| Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des |
| Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in |
| gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. |
|
| Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten |
| gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft. |
|
| Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf |
| weder Personen noch andere Hunde angreifen. |
| Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter |
| jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können. |
|
| Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer |
| Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen. |
|
| Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen: |
- Überprüfung des Gehorsams des Hundes
|
| - Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung |
| iiii(Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen,iSkater, Radlerinnen, Radler), |
| ii die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten |
| - Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel |
| iiiiiAufspannen eines Schirmes; |
| iiiiiFallenlassen eines Schlüsselbundes; |
iiiiiKontakt mit nicht normal reagierenden Personen
|
| - Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel |
| iiiiiFahrradklingel, |
iiiiiTrillerpfeife
|
| iiiiiGeschrei, |
- Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
|
- Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
|
| - Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen |
| iiiiiKontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden |
|
| Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden. |
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| Mikrochip-Kennzeichnung in Bayern |
| Gefährliche Hunde sind durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und |
| unverwechselbar so zu kennzeichnen, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt |
| werden kann. |
| Die Kennzeichnung hat durch eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden |
| Tierarzt zu erfolgen. |
| Die Halterin oder der Halter des gefährlichen Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde |
| die Kennzeichnung des gefährlichen Hundes durch eine Bescheinigung der Tierärztin |
| oder des Tierarztes, die oder der die Kennzeichnung vorgenommen hat, nachzuweisen. |
| Auf dem Chip wird lediglich eine Code- Nummer gespeichert; diese ist auf der |
Bescheinigung anzugeben.
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| Bei Kampfhunden hat dies zu geschehen. |
| Diese Kennzeichnung erfolgt durch Tätowierung im Ohr oder an der Innenseite eines |
| Hinterschenkels. |
| Das Kennzeichen soll sich aus der Kennzahl derjenigen Gemeinde, in der das Tier |
| gehalten werden soll, und aus einer fortlaufenden Nummer zusammensetzten. |
Die Kennzeichnung muss von einem Tierarzt durchgeführt werden.
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| Informationen zur Microchipkennzeichung finden Sie ....hier |
|
| Das Ordnungsamt prüft vor Ort, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht |
| untergebracht wird. |
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| Erst dann kann die Haltungserlaubnis erteilt und der Hund angeschafft werden. |
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|
| Das Kampfhundegesetz - Bayern finden Sie.... hier |
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| Fast alles zur Ernährung für den Hund in der Stadt Augsburg |
| Alles wissenwertes und interessantes zur Hundeernährung ob Fertigfutter, |
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| In einer Hundeschule oder bei einem Hundetrainer in Augsburg und Umgebung erhalten |
Sie Hilfe und Unterstützung bei der Hundeerziehung.
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| Tierpsychologen, Hundepsychologen in der Stadt Augsburg |
| Tierpsycholgen begutachten verhaltensauffällige Tiere und erarbeiten mit dem Hundehalter |
| oder der Hundehalterin einen Therapieplan. Hausbesuche können nötig sein, um den |
| Hund in seiner gewohnten Umgebung zu beobachten. Die Mensch-Hundbeziehung hat |
| üblicherweise in der tierpsychologischen Arbeit einen hohen Stellenwert. |
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| Naturheilkunde für den Hund, naturheilkundliche Therapien für den Hund |
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| z.B. Bachblüten für den Hund, Osteopathie, Homöopathie, Aromatherapie und vieles mehr |
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| Hundevereine in der Stadt Augsburg |
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| Hundesport in der Stadt Augsburg |
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| Hundesport, Sport für den Hund |
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