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Info Ingolstadt, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke



Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der
Stadt Ingolstadt
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Ingolstadt



Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in der Stadt Ingolstadt

Hundesteueramt in der Stadt Ingolstadt

Kämmerei
Abt. Steuern

Adresse
Rathausplatz 7
85049 Ingolstadt

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Ingolstadt
Telefon
0841/ 305-1356
Fax
0841/ 305-1359

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Ingolstadt
Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Montag, Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr

Höhe der Hundesteuer in der Stadt Ingolstadt
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 65,00 EURO, im Jahr
für jeden weiteren Hund 84,00 EURO, im Jahr

gefährliche Hunde
Die Steuer für
einen Kampfhund beträgt 677,00 EURO, im Jahr

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

In den Fällen des § 10 Abs. 2 und 3 wird die Steuer auf den der Dauer der
Steuerpflicht im Kalenderjahr entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.

Kampfhunde/ gefährliche Hunde
Bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu.

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet,
solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass
diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren
aufweisen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorqin
- Rottweiler.
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von
Abs. 1 erfassten Hunden.

Unabhängig davon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall
aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit
ergeben.

Die §§ 2, 7 und 8 dieser Satzung finden bei Kampfhunden keine Anwendung.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Ingolstadt
Die Steuerschuld wird, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum 01.04.
eines Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung des
Abgabebescheids fällig.

Die Steuerschuld entsteht am 01. Januar des Kalenderjahres.

Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar 4 Monate alt oder wird ein über 4 Monate alter
Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die
Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird.

Wurde das Halten eines Hundes für den Erhebungszeitraum bereits in einer anderen
Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so wird die nachweislich dort für
diesen Zeitraum erhobene Steuer auf die Steuer angerechnet, die nach dieser Satzung
zu zahlen ist.
Mehrbeträge werden nicht erstattet.


Züchtersteuer in der Stadt Ingolstadt
Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in
zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für
Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Nr. 7 bleibt unberührt.

Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte
des Steuersatzes nach § 4.


Hundesteuermarke in der Stadt Ingolstadt
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen
aus.

Das Hundezeichen ist am Halsband des Hundes anzubringen.

Das Hundezeichen muss an die Stadt zurückgegeben werden, wenn die Hundehaltung
endet.

Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Ingolstadt
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue
Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Kämmerei - Abt. Steuern-
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Ingolstadt
Für den Ersatz für ein verlorenes Hundezeichen sind 5,00 EURO zu entrichten.
Anmeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt
Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn
unverzüglich melden.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen
aus.


Abmeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt
Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund unverzüglich bei der Stadt
abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden
gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Stadt weggezogen ist.

Das Hundezeichen muss an die Stadt zurückgegeben werden, wenn die Hundehaltung
endet.


Ummeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich
schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.ingolstadt.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Ingolstadt
Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres.
Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.

In den Fällen des § 7 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des
Steuerpflichtigen beansprucht werden.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, ist die Hundesteuer
ab dem auf den Wegfall des Tatbestandes folgenden Kalendermonatsersten anteilig
nach Kalendermonaten neu festzusetzen.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so
ist das der Stadt unverzüglich anzuzeigen.

Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt
und bewilligt worden ist.


Hundesteuerfreiheit in der Stadt Ingolstadt
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in der Stadt Ingolstadt
Steuerfrei ist das Halten von Hunden in Ingolstadt
- Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
- Hunden des Deutschen Roten Kreuzes,
iiiides Arbeiter-Samariterbundes,
iiiides Malteser-Hilfsdienstes,
iiiider Johanniter-Unfallhilfe,
iiiides Technischen Hilfswerks
iiiides Bundesluftschutzverbandes,
die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
- Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
- Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
- Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder
iiiiähnlichen Einrichtungen untergebrach sind,
- Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als
iiiiRettungshunde für den Zivilschutz,
iiiiden Katastrophenschutz
iiiiden Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
- Hunden in Tierhandlungen,
- Hunden, die aus einem Tierheim adoptiert worden sind;
iiiidie Befreiung gilt für das Jahr, in dem das Tier adoptiert worden ist sowie das darauf
iiiifolgende Jahr.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in der Stadt Ingolstadt
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einöden (Abs. 2) gehalten werden,
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins
ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder
Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist;
für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung
nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur
vom 01.03.1983 (GVBl. S. 51) in der jeweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben.

Als Einöde (Abs. 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von
jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.


Härtefallregeln in der Stadt Ingolstadt
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.


Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Ingolstadt
Steuerfrei sind Hunde die
aus einem Tierheim adoptiert worden sind;
die Befreiung gilt für das Jahr, in dem das Tier adoptiert worden ist sowie das darauf
folgende Jahr.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Ingolstadt, wenn
Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden.


Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Ingolstadt
Hundesteuersatzung
Leider konnten hierzu keinen Angaben gefunden werden.


Die Hundesteuersatzung von der Stadt Ingolstadt finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in der Stadt Ingolstadt

Hier dürfen Hunde nicht hin in der Stadt Ingolstadt
- auf Kinderspielplätzen
- auf Bolzplätzen
- Inlineskate- bzw. Skateboardbahnen
- Rollschuhbahnen
- Abenteuer- oder Wasserspielplätze.
- auf Spielwiesen
- in Blumenschmuckpflanzungen
- auf die Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete

In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der
Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden.
Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer
höchstens 200 cm langen Leine zu führen.

Diese Verordnung gilt in der Stadt Ingolstadt nicht für:
- Diensthunde
- Rettungshunde
- Jagdhunde
- Blindenhunde
bei ihrem zweck-entsprechenden Einsatz.

Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde
- des Polizeivollzugsdienstes
- und von Gemeindevollzugsbediensteten,
- des Strafvollzugs,
- der Bundeswehr,
- des Bundesgrenzschutzes
- und der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Ingolstadt
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Ingolstadt
Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der
jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch
durch Einzelfallanordnung erlassen werden.
Ebenfalls können weitere Einzelfallanordnungen (Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen
und Warnschilder an den Grundstücken) durch die zuständige Gemeinde erlassen werden.

Voraussetzungen für Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde der Kategorie 2
Prüfung und Erlass einer Einzelfallanordnung der jeweils zuständigen Gemeinde für den
jeweiligen Hund; bei Hunden der Kategorie II: Negativzeugnis

Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür
Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen.

Ingolstadt
Bußgeld für einen großen Hund ohne Leine 35 €.

Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung dürfen große Hunde und Kampfhunde
nicht frei umherlaufen.
Sie müssen vor Betreten des Geltungssbereichs dieser Verordnung an eine reissfeste Leine
von nicht mehr als 150 cm Länge mit schlupfsicherem Halsband oder einem schlupfsicheren
Geschirr gelegt und ständig an dieser Leine geführt werden.

Von Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umgriff sind große Hunde und
Kampfhunde fern zu halten.
Sie dürfen auch angeleint nicht in diese Bereiche mitgenommen werden.

In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
Leine zu führen:
auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen,
in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
bei öffentlichen Versammlungen,
Naturschutzgebiete
Tiergärten
Fußgängerzonen
Überführungen
Durchgängen und Unterführungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln
auf Brücken
Treppen
Rampen
Gaststätten
Aufzügen
Verkaufsstätten
Märkten
Umzügen
Volksfesten
und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche
Hundekategorie, nicht möglich !

Diese Verordnung gilt in der Stadt Ingolstadt nicht für:
- Diensthunde
- Rettungshunde
- Jagdhunde
- Blindenhunde
bei ihrem zweck-entsprechenden Einsatz.

Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde
- des Polizeivollzugsdienstes
- und von Gemeindevollzugsbediensteten,
- des Strafvollzugs,
- der Bundeswehr,
- des Bundesgrenzschutzes
- und der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn
es diese gibt.


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Bayern
Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der
jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch
durch Einzelfallanordnung erlassen werden.

Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung dürfen große Hunde und Kampfhunde
nicht frei umherlaufen.
Sie müssen vor Betreten des Geltungssbereichs dieser Verordnung an eine reissfeste Leine
von nicht mehr als 150 cm Länge mit schlupfsicherem Halsband oder einem schlupfsicheren
Geschirr gelegt und ständig an dieser Leine geführt werden.

Von Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umgriff sind große Hunde und
Kampfhunde fern zu halten.
Sie dürfen auch angeleint nicht in diese Bereiche mitgenommen werden.

Hier müssen alle großen Hunde und Kampfhunde an die Leine in Ingolstadt
- in allen öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Ingolstadt,
- in Anlagen, die dem öffentlichen Baden dienen in der Zeit von 15. Mai bis 15. September,
- auf allen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umgriff und
- auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des von
der Jahnstraße,
Auf der Schanz,
Dreizehnerstraße,
Esplanade,
Heydeckplatz,
Roßmühlstraße,
Schloßlände
Hartmannplatz umschlossenen Altstadtbereichs.

Gefährliche Hunde
Kampfhunde sind
- in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen
- auf allen öffentlichen Wegen
- auf allen Straßen oder Plätzen
im gesamten Stadtgebiet jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.

Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 150 cm Länge nicht überschreiten.

Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.


Zuständiges Amt in der Stadt Ingolstadt

Ordnungs- und Gewerbeamt

Adresse
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

Ansprechpartner/-innen für Kampfhunde in Ingolstadt
Telefon
0841/ 305-1527
Telefon
0841/ 305-1511
Fax
0841/ 305-1509

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in Ingolstadt
Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Montag, Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr


Das Hundegesetz von der Stadt Ingolstadt finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Ingolstadt ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder
Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen
oder Tieren auszugehen ist.

Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie
deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde
stets vermutet, werden in Bayern in die Kategorie 1 eingeordnet.

Kampfhunde der Kategorie 1 sind:
· Pit-Bull
· Bandog
· American-Staffordshire-Terrier
· Staffordshire-Bullterrier
· Tosa-Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet,
solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des
Kreisverwaltungsreferates - Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - für die
einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen, werden in die Kategorie 2
eingeordnet.

Kampfhunde der Kategorie 2 sind:
· Bullmastiff
· Bullterrier
· Dog Argentino
· Dogue des Bordeaux
· Fila Brasileiro
· Mastiff
· Mastin Espanol
· Mastino Napoletano
· Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
· Perro de Presa Mallorquin
· Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1
genannten Hunde.

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus
seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren ergeben.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Ingolstadt z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Ingolstadt
Kampfhunde, Gebühren, Bussgeld, Bußgelder,
Höhe Hundesteuer, Steuermarke, Hundesteuersatzung, Kassenamt, Anschrift, Befreiung, Steuerbefreiung, Hundesteuerermässigung, Hundesteueranmeldung.gefährlicher Hund, Definition gefährliche Hunde, Kampfhundeverordnung, Hundesteuerbefreiung, Blindenhunde, Schutzhunde, Diensthunde
Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sich Angaben z.B. kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unseren Seiten eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema Ämter, Amtliches haben wären wir für eine Nachricht, gerne per Mail, dankbar.

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