Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in der Stadt Ingolstadt |
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| Hundesteueramt in der Stadt Ingolstadt |
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| Kämmerei |
| Abt. Steuern |
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| Adresse |
Rathausplatz 7
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| 85049 Ingolstadt |
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Ingolstadt |
| Telefon |
| 0841/ 305-1356 |
| Fax |
| 0841/ 305-1359 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Ingolstadt |
| Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr |
| Montag, Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr |
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| Höhe der Hundesteuer in der Stadt Ingolstadt |
Die Steuer beträgt
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| für den ersten Hund 65,00 EURO, im Jahr |
| für jeden weiteren Hund 84,00 EURO, im Jahr |
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| gefährliche Hunde |
| Die Steuer für |
| einen Kampfhund beträgt 677,00 EURO, im Jahr |
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| Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der |
| Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. |
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Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
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| In den Fällen des § 10 Abs. 2 und 3 wird die Steuer auf den der Dauer der |
| Steuerpflicht im Kalenderjahr entsprechenden Teilbetrag festgesetzt. |
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| Kampfhunde/ gefährliche Hunde |
Bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander
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oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
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- Pit-Bull
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- Bandog
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- American Staffordshire Terrier
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- Staffordshire Bullterrier
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- Tosa-Inu.
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| Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, |
| solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass |
| diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren |
aufweisen:
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- Alano
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- American Bulldog
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- Bullmastiff
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- Bullterrier
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- Cane Corso
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- Dog Argentino
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- Dogue de Bordeaux
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- Fila Brasileiro
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- Mastiff
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- Mastin Espanol
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- Mastino Napoletano
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- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
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- Perro de Presa Mallorqin
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- Rottweiler.
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| Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von |
Abs. 1 erfassten Hunden.
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Unabhängig davon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall
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aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit
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ergeben.
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| Die §§ 2, 7 und 8 dieser Satzung finden bei Kampfhunden keine Anwendung. |
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Ingolstadt |
| Die Steuerschuld wird, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum 01.04. |
| eines Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung des |
Abgabebescheids fällig.
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Die Steuerschuld entsteht am 01. Januar des Kalenderjahres.
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| Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar 4 Monate alt oder wird ein über 4 Monate alter |
| Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die |
Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
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| Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung |
| beendet wird. |
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| Wurde das Halten eines Hundes für den Erhebungszeitraum bereits in einer anderen |
| Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so wird die nachweislich dort für |
| diesen Zeitraum erhobene Steuer auf die Steuer angerechnet, die nach dieser Satzung |
| zu zahlen ist. |
| Mehrbeträge werden nicht erstattet. |
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| Züchtersteuer in der Stadt Ingolstadt |
| Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in |
| zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für |
Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Nr. 7 bleibt unberührt.
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| Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte |
| des Steuersatzes nach § 4. |
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| Hundesteuermarke in der Stadt Ingolstadt |
| Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen |
| aus. |
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| Das Hundezeichen ist am Halsband des Hundes anzubringen. |
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| Das Hundezeichen muss an die Stadt zurückgegeben werden, wenn die Hundehaltung |
| endet. |
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| Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Ingolstadt |
| Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue |
Steuermarke gegen Ersatz der Verwaltungskosten ausgehändigt.
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Kämmerei - Abt. Steuern- |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Ingolstadt |
Für den Ersatz für ein verlorenes Hundezeichen sind 5,00 EURO zu entrichten.
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| Anmeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt |
| Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn |
| unverzüglich melden. |
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| Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen |
| aus. |
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| Abmeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt |
| Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund unverzüglich bei der Stadt |
| abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden |
gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Stadt weggezogen ist.
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| Das Hundezeichen muss an die Stadt zurückgegeben werden, wenn die Hundehaltung |
| endet. |
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| Ummeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich |
| schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.ingolstadt.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Ingolstadt |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Ingolstadt |
| Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. |
| Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. |
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| In den Fällen des § 7 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des |
Steuerpflichtigen beansprucht werden.
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Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, ist die Hundesteuer
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| ab dem auf den Wegfall des Tatbestandes folgenden Kalendermonatsersten anteilig |
nach Kalendermonaten neu festzusetzen.
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| Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so |
ist das der Stadt unverzüglich anzuzeigen.
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| Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
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| Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt |
und bewilligt worden ist.
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| Hundesteuerfreiheit in der Stadt Ingolstadt |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in der Stadt Ingolstadt |
| Steuerfrei ist das Halten von Hunden in Ingolstadt |
- Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
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| - Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, |
| iiiides Arbeiter-Samariterbundes, |
| iiiides Malteser-Hilfsdienstes, |
| iiiider Johanniter-Unfallhilfe, |
| iiiides Technischen Hilfswerks |
| iiiides Bundesluftschutzverbandes, |
| die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, |
- Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
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- Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
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| - Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder |
iiiiähnlichen Einrichtungen untergebrach sind,
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| - Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als |
| iiiiRettungshunde für den Zivilschutz, |
| iiiiden Katastrophenschutz |
iiiiden Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
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- Hunden in Tierhandlungen,
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| - Hunden, die aus einem Tierheim adoptiert worden sind; |
| iiiidie Befreiung gilt für das Jahr, in dem das Tier adoptiert worden ist sowie das darauf |
| iiiifolgende Jahr. |
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in der Stadt Ingolstadt |
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
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1. Hunde, die in Einöden (Abs. 2) gehalten werden,
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| 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins |
| ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder |
| Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; |
| für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung |
| nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur |
vom 01.03.1983 (GVBl. S. 51) in der jeweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben.
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| Als Einöde (Abs. 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von |
jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
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| Härtefallregeln in der Stadt Ingolstadt |
| Dazu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Ingolstadt |
| Steuerfrei sind Hunde die |
| aus einem Tierheim adoptiert worden sind; |
| die Befreiung gilt für das Jahr, in dem das Tier adoptiert worden ist sowie das darauf |
| folgende Jahr. |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Ingolstadt, wenn |
| Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Ingolstadt |
| Hundesteuersatzung |
| Leider konnten hierzu keinen Angaben gefunden werden. |
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| Die Hundesteuersatzung von der Stadt Ingolstadt finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in der Stadt Ingolstadt |
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| Hier dürfen Hunde nicht hin in der Stadt Ingolstadt |
| - auf Kinderspielplätzen |
| - auf Bolzplätzen |
| - Inlineskate- bzw. Skateboardbahnen |
| - Rollschuhbahnen |
| - Abenteuer- oder Wasserspielplätze. |
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| - auf Spielwiesen |
| - in Blumenschmuckpflanzungen |
| - auf die Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete |
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| In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der |
| Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. |
| Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer |
höchstens 200 cm langen Leine zu führen.
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| Diese Verordnung gilt in der Stadt Ingolstadt nicht für: |
| - Diensthunde |
| - Rettungshunde |
| - Jagdhunde |
| - Blindenhunde |
| bei ihrem zweck-entsprechenden Einsatz. |
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|
| Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde |
| - des Polizeivollzugsdienstes |
| - und von Gemeindevollzugsbediensteten, |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - und der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von der Stadt Ingolstadt |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in der Stadt Ingolstadt |
| Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der |
| jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch |
| durch Einzelfallanordnung erlassen werden. |
| Ebenfalls können weitere Einzelfallanordnungen (Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen |
| und Warnschilder an den Grundstücken) durch die zuständige Gemeinde erlassen werden. |
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| Voraussetzungen für Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde der Kategorie 2 |
| Prüfung und Erlass einer Einzelfallanordnung der jeweils zuständigen Gemeinde für den |
| jeweiligen Hund; bei Hunden der Kategorie II: Negativzeugnis |
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| Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, haben dafür |
| Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen. |
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| Ingolstadt |
| Bußgeld für einen großen Hund ohne Leine 35 €. |
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| Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung dürfen große Hunde und Kampfhunde |
| nicht frei umherlaufen. |
| Sie müssen vor Betreten des Geltungssbereichs dieser Verordnung an eine reissfeste Leine |
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| von nicht mehr als 150 cm Länge mit schlupfsicherem Halsband oder einem schlupfsicheren |
Geschirr gelegt und ständig an dieser Leine geführt werden.
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Von Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umgriff sind große Hunde und
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| Kampfhunde fern zu halten. |
Sie dürfen auch angeleint nicht in diese Bereiche mitgenommen werden.
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| In folgenden Bereichen sind alle Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten |
| Leine zu führen: |
| auf öffentlichen Straßen, |
| Wegen und Plätzen, |
| in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, |
| in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, |
| bei öffentlichen Versammlungen, |
| Naturschutzgebiete |
| Tiergärten |
| Fußgängerzonen |
| Überführungen |
| Durchgängen und Unterführungen |
| in öffentlichen Verkehrsmitteln |
| auf Brücken |
| Treppen |
| Rampen |
| Gaststätten |
| Aufzügen |
| Verkaufsstätten |
| Märkten |
| Umzügen |
| Volksfesten |
| und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. |
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| Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche |
Hundekategorie, nicht möglich !
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| Diese Verordnung gilt in der Stadt Ingolstadt nicht für: |
| - Diensthunde |
| - Rettungshunde |
| - Jagdhunde |
| - Blindenhunde |
| bei ihrem zweck-entsprechenden Einsatz. |
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| Diese Verordnung gilt in Bayern nicht für Hunde |
| - des Polizeivollzugsdienstes |
| - und von Gemeindevollzugsbediensteten, |
| - des Strafvollzugs, |
| - der Bundeswehr, |
| - des Bundesgrenzschutzes |
| - und der Zollverwaltung |
| soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. |
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| Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, wenn |
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Bayern |
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| Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der |
| jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch |
| durch Einzelfallanordnung erlassen werden. |
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| Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung dürfen große Hunde und Kampfhunde |
| nicht frei umherlaufen. |
| Sie müssen vor Betreten des Geltungssbereichs dieser Verordnung an eine reissfeste Leine |
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| von nicht mehr als 150 cm Länge mit schlupfsicherem Halsband oder einem schlupfsicheren |
Geschirr gelegt und ständig an dieser Leine geführt werden.
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Von Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umgriff sind große Hunde und
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| Kampfhunde fern zu halten. |
Sie dürfen auch angeleint nicht in diese Bereiche mitgenommen werden.
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| Hier müssen alle großen Hunde und Kampfhunde an die Leine in Ingolstadt |
- in allen öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Ingolstadt,
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| - in Anlagen, die dem öffentlichen Baden dienen in der Zeit von 15. Mai bis 15. September, |
| - auf allen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umgriff und |
| - auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des von |
| der Jahnstraße, |
| Auf der Schanz, |
| Dreizehnerstraße, |
| Esplanade, |
| Heydeckplatz, |
| Roßmühlstraße, |
| Schloßlände |
| Hartmannplatz umschlossenen Altstadtbereichs. |
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| Gefährliche Hunde |
| Kampfhunde sind |
| - in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen |
| - auf allen öffentlichen Wegen |
| - auf allen Straßen oder Plätzen |
im gesamten Stadtgebiet jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
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Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 150 cm Länge nicht überschreiten.
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Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.
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| Zuständiges Amt in der Stadt Ingolstadt |
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| Ordnungs- und Gewerbeamt |
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| Adresse |
Rathausplatz 4
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85049 Ingolstadt
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| Ansprechpartner/-innen für Kampfhunde in Ingolstadt |
| Telefon |
| 0841/ 305-1527 |
| Telefon |
| 0841/ 305-1511 |
| Fax |
| 0841/ 305-1509 |
|
| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in Ingolstadt |
| Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr |
| Montag, Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr |
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| Das Hundegesetz von der Stadt Ingolstadt finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Stadt Ingolstadt ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder |
| Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen |
| oder Tieren auszugehen ist. |
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| Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit |
| vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie |
| deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde |
| stets vermutet, werden in Bayern in die Kategorie 1 eingeordnet. |
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| Kampfhunde der Kategorie 1 sind: |
· Pit-Bull
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· Bandog
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· American-Staffordshire-Terrier
|
· Staffordshire-Bullterrier
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· Tosa-Inu
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| Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, |
| solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des |
| Kreisverwaltungsreferates - Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - für die |
| einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und |
| Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen, werden in die Kategorie 2 |
| eingeordnet. |
|
| Kampfhunde der Kategorie 2 sind: |
· Bullmastiff
|
· Bullterrier
|
· Dog Argentino
|
· Dogue des Bordeaux
|
· Fila Brasileiro
|
· Mastiff
|
· Mastin Espanol
|
· Mastino Napoletano
|
· Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
|
· Perro de Presa Mallorquin
|
· Rottweiler
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| Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1 |
| genannten Hunde. |
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| Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus |
| seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber |
Menschen oder Tieren ergeben.
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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