iHunde in Jena
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Jena, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke


Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Jena
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Jena


Gewünschtes einfach anklicken:



Hundesteuer in Jena

Hundesteueramt in Jena
Fachbereich Finanzen mit Steueramt

Adresse
Löbdergraben 12
07703 Jena

Postanschrift
Steueramt Jena
Hundesteuer
Postfach 100 338
07703 Jena

Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Jena
Telefon
03641/49-3021

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt
Montag, Dienstag, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr

Höhe der Hundesteuer in Jena
Die Steuer beträgt für
für den 1. Hund 72,00 Euro, im Jahr
für den 2. Hund 84,00 Euro, im Jahr
für jeden weiteren Hund 108,00 Euro, im Jahr

für jeden Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 600,00 Euro, im Jahr

Hunde, die entsprechend § 4 dieser Satzung steuerfrei gehalten werden dürfen, werden
bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt.

Als gefährliche Hunde gelten auch die Hunde, die von der Ordnungsbehörde
entsprechend § 1 Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) als gefährlich
eingestuft sind.

Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert.
Als besonders gefährliche Hunde gelten solche, bei denen nach ihrer Veranlagung,
Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von
Personen besteht.
Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere
Bull-Terrier, Pit- Bull-Terrier, Mastino Napoletano, Fila Brasil, Bordeaux-Dogge,
Mastin Espanol (Spanische Dogge), Staffordshire Bull-Terrier,
Dogo Argentino (Argentinische Dogge), Englische Bulldogge.
Sie werden als „Kampfhunde“ bezeichnet.

Für Kampfhunde und gefährliche Hunde finden
§ 4 (Steuerbefreiung) und § 5 (Billigkeitsmaßnahmen) keine Anwendung.


Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Jena
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des
Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahres mit Bescheid festgesetzt.

Die Steuer ist in vierteljährlichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November eines jeden Jahres fällig.

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer am 01. Juli in einem Jahresbetrag
entrichtet werden.

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Oktober des vorangehenden Kalenderjahres
bzw. bei der Neuanmeldung eines Hundes gestellt werden.

Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt
wird.

Die Änderung muss spätestens zum 31. Oktober des vorangehenden Jahres beantragt
werden.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in
dem ein Hund aufgenommen wird, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er
drei Monate alt wird.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Steuertatbestand nicht mehr
verwirklicht wird, frühestens jedoch mit der Abmeldung entsprechend § 8 (4).
Die Befreiungen nach § 4 gelten längstens bis zum Ende des dritten auf das Jahr der
Bewilligung folgenden Kalenderjahres.

Sie sind vor Ablauf neu zu beantragen.

Vorheriger Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiungen sind dem Steueramt der
Stadt Jena entsprechend § 8 (4) anzuzeigen.

Gegenstand der Steuer ist das Halten von über 3 Monate alten Hunden zum Zweck der
privaten Lebensführung im Stadtgebiet Jena.
Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so unterliegt er der Steuer.


Hundesteuermarke in Jena
Bei der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die der Hund sichtbar am
Halsband zu tragen hat.

Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben.

Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes eine
gültige und sichtbar befestigte Steuermarke tragen.
Sie ist dem Beauftragten der Stadt bei Kontrollen vorzuzeigen.

Ersatz Hundesteuermarke in Jena
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Steueramt Jena.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Jena
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens
erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.

Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Jena
Die Ersatzmarke wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 1,00 Euro ausgehändigt.
Anmeldung der Hunde in Jena
Der Hundehalter ist verpflichtet jeden Hund, für den der Steuertatbestand nach § 1 dieser
Satzung gegeben ist, innerhalb von zwei Wochen im Steueramt der Stadt Jena
anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Name und Anschrift des Vorbesitzers zu benennen.


Abmeldung der Hunde in Jena
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte
Steuervergünstigung, so ist dieses innerhalb von zwei Wochen dem Steueramt der Stadt
Jena mitzuteilen.

Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt als Zeitpunkt der Abmeldung
das Ende des Monats, in welchem dem Steueramt der Stadt Jena der Wegfall des
Steuertatbestandes bekannt wird.

Die Steuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.

Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind bei der Abmeldung nach Absatz 4
dieses Paragrafen der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.


Ummeldung der Hunde in Jena
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.


Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Jena
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.jena.de


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Jena

Zur Anmeldung
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes

ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
den Steuerbescheid
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Jena
Die Stadt Jena kann in begründeten Einzelfällen die Steuer auf Antrag erlassen oder
ermäßigen, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.

Die Befreiungen nach § 4 gelten längstens bis zum Ende des dritten auf das Jahr der
Bewilligung folgenden Kalenderjahres.

Sie sind vor Ablauf neu zu beantragen.

Vorheriger Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiungen sind dem Steueramt der
Stadt Jena entsprechend § 8 (4) anzuzeigen.


Hundesteuerfreiheit in Jena
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.


Hundesteuerbefreiung in Jena
Die Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für:

- das Halten von Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser
iiiiPersonen unentbehrlich sind.

Die Steuerbefreiung nach Absatz 2 dieses Paragrafen wird von der Vorlage des
Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichen „aG“, „Bl“ bzw. „H“ abhängig gemacht.

Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.


Hundesteuerermässigung in Jena
Die Stadt Jena kann in begründeten Einzelfällen die Steuer auf Antrag erlassen oder
ermäßigen, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.


Härtefallregeln in Jena
Die Stadt Jena kann in begründeten Einzelfällen die Steuer auf Antrag erlassen oder
ermäßigen, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.


Zuschuss für Tierheim Hunde in Jena
Steuerfreiheit für die Dauer von einem Jahr wird für Hundehalter einmalig gewährt, die
nachweisbar einen Hund aus einem Jenaer Tierheim angeschafft haben.


Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Jena, wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.


Ordnungswidrigkeiten in Jena
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig

1. entgegen § 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt,

2.entgegen §§ 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine
Steuervergünstigung nicht anzeigt,

3. entgegen § 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,

4.entgegen § 10 Abs. 4 der Satzung den Beauftragten der Landeshauptstadt Erfurt auf
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder

5. entgegen § 10 Abs. 1 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung
nicht abgibt.


Bussgelder in Jena
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden.


Die Hundesteuersatzung von Jena finden Sie ....hier


Mitführverbot von Hunden in Jena
Hier dürfen Hunde nicht hin in Jena

- auf Kinderspielplätzen
- auf Liegewiesen

Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet
werden.

Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Jena:
- in öffentlichen Brunnen
- in Weihern
- in Wasserbecken

Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für
- Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie
- Diensthunde der Gemeinden
- Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften,
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
- Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie
- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
iiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
iiiianerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
- auf Blindenbegleithunde und
- Behindertenbegleithunde

Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
und Tierpensionen.


Anleinpflicht in den Grünanlagen von Jena
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde.
Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.

Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch
nicht.

Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.


Anleinpflicht für alle Hunde in Jena
Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen.

In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden,
insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten,
Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles
kurz zu halten.

Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist
sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.

Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Jena
- auf öffentlichen Straßen,
- in Fußgängerzonen,
- in Einkaufszentren
- und anderen innerörtlichen Bereichen,
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen,
- umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- in Aufzügen,
- auf Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- Schulen und Kindergärten
- bei Umzügen
- auf Friedhöfen

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Jena, die Leine darf eine Länge von 1,20 m nicht
überschreiten und die Leine muss reißfest sein
- Im Bereich der Fußgängerzonen einschließlich des Marktplatzes,
- in verkehrsberuhigten Bereichen,
- auf Märkten,
- bei Umzügen,
- Veranstaltungen und Festen sind Hunde

Bissige Hunde
müssen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen zum Schutz von Mensch und Tier stets
an der Leine geführt werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen.


Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen
Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
geführt werden:
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
iiiiiigehalten werden kann;
2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution her
iiiiiistets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer mitzuführen
iiiiiiund auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und auszuhändigen,
5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.


Zuständiges Amt in Jena
Abt. Kommunale Sicherheit und Ordnung

Adresse
Am Anger 34
07743 Jena

Postanschrift
Ordnungsamt Jena
Postfach 100 338
07703 Jena

Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Jena
Telefon
03641/49-2500

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Jena
Montag, Dienstag, Freitag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache


Das Landeshundegesetz von Jena finden Sie.... hier

Das Ordnungsamt der Stadt Jena ist zuständig für:
gefährliche Hunde/ Kampfhunde
Fragen zum Thema Landeshundegesetz
Befreiung von der Maulkorbpflicht
usw.

Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
iiiiiioder
4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
iiiiiigehetzt oder gerissen haben.

Gefährliche Hunde sind insbesondere
- Bullterrier,
- Pit-Bull-Terrier,
- Mastino Napolitano,
- Fila Brasileiro,
- Bordeaux Dogge,
- Mastino Espanol,
- Staffordshire-Bull-Terrier,
- Dogo Argentino,
- Römischer Kampfhund,
- Chinesischer Kampfhund,
- Bandog,
- Tosa Inu
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration
mit anderen Hunden.


Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier





Hier finden Sie Infos zu Jena z.B. zu den unten stehenden Stichworten und vieles mehr auf Hunde in Jena
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Kassenamt, Steueramt, Bürgeramt.

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