Gewünschtes einfach anklicken:
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| Hundesteuer in Jena |
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| Hundesteueramt in Jena |
Fachbereich Finanzen mit Steueramt
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| Adresse |
Löbdergraben 12
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| 07703 Jena |
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| Postanschrift |
| Steueramt Jena |
| Hundesteuer |
Postfach 100 338
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07703 Jena
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| Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Jena |
| Telefon |
| 03641/49-3021 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt |
Montag, Dienstag, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr
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Mittwoch geschlossen
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Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
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| Höhe der Hundesteuer in Jena |
Die Steuer beträgt für
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| für den 1. Hund 72,00 Euro, im Jahr |
| für den 2. Hund 84,00 Euro, im Jahr |
| für jeden weiteren Hund 108,00 Euro, im Jahr |
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| für jeden Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 600,00 Euro, im Jahr |
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Hunde, die entsprechend § 4 dieser Satzung steuerfrei gehalten werden dürfen, werden
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| bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. |
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Als gefährliche Hunde gelten auch die Hunde, die von der Ordnungsbehörde
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entsprechend § 1 Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) als gefährlich
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eingestuft sind.
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Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert.
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Als besonders gefährliche Hunde gelten solche, bei denen nach ihrer Veranlagung,
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Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von
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| Personen besteht. |
| Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere |
| Bull-Terrier, Pit- Bull-Terrier, Mastino Napoletano, Fila Brasil, Bordeaux-Dogge, |
| Mastin Espanol (Spanische Dogge), Staffordshire Bull-Terrier, |
| Dogo Argentino (Argentinische Dogge), Englische Bulldogge. |
Sie werden als „Kampfhunde“ bezeichnet.
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| Für Kampfhunde und gefährliche Hunde finden |
| § 4 (Steuerbefreiung) und § 5 (Billigkeitsmaßnahmen) keine Anwendung. |
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| Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Jena |
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des
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Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahres mit Bescheid festgesetzt.
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| Die Steuer ist in vierteljährlichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und |
15. November eines jeden Jahres fällig.
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Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer am 01. Juli in einem Jahresbetrag
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| entrichtet werden. |
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| Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Oktober des vorangehenden Kalenderjahres |
bzw. bei der Neuanmeldung eines Hundes gestellt werden.
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Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt
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wird.
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Die Änderung muss spätestens zum 31. Oktober des vorangehenden Jahres beantragt
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| werden. |
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Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in
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dem ein Hund aufgenommen wird, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er
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drei Monate alt wird.
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Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Steuertatbestand nicht mehr
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| verwirklicht wird, frühestens jedoch mit der Abmeldung entsprechend § 8 (4). |
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Die Befreiungen nach § 4 gelten längstens bis zum Ende des dritten auf das Jahr der
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| Bewilligung folgenden Kalenderjahres. |
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Sie sind vor Ablauf neu zu beantragen.
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Vorheriger Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiungen sind dem Steueramt der
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Stadt Jena entsprechend § 8 (4) anzuzeigen.
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Gegenstand der Steuer ist das Halten von über 3 Monate alten Hunden zum Zweck der
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| privaten Lebensführung im Stadtgebiet Jena. |
| Maßgebend ist das Kalenderjahr. |
Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so unterliegt er der Steuer.
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| Hundesteuermarke in Jena |
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Bei der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die der Hund sichtbar am
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Halsband zu tragen hat.
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| Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben. |
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| Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes eine |
| gültige und sichtbar befestigte Steuermarke tragen. |
Sie ist dem Beauftragten der Stadt bei Kontrollen vorzuzeigen.
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| Ersatz Hundesteuermarke in Jena |
| Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige |
gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Steueramt Jena.
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| Ihr Hund hat die Hundemarke verloren? |
| Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in Jena |
| (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens |
| erforderlich. |
| Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. |
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| Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke |
| - Hundesteuerbescheid |
| - Personalausweis |
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| Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Jena |
| Die Ersatzmarke wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 1,00 Euro ausgehändigt. |
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| Anmeldung der Hunde in Jena |
| Der Hundehalter ist verpflichtet jeden Hund, für den der Steuertatbestand nach § 1 dieser |
Satzung gegeben ist, innerhalb von zwei Wochen im Steueramt der Stadt Jena
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| anzumelden. |
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Bei der Anmeldung sind Name und Anschrift des Vorbesitzers zu benennen.
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| Abmeldung der Hunde in Jena |
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte
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Steuervergünstigung, so ist dieses innerhalb von zwei Wochen dem Steueramt der Stadt
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| Jena mitzuteilen. |
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| Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt als Zeitpunkt der Abmeldung |
| das Ende des Monats, in welchem dem Steueramt der Stadt Jena der Wegfall des |
| Steuertatbestandes bekannt wird. |
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Die Steuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
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Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind bei der Abmeldung nach Absatz 4
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| dieses Paragrafen der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. |
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| Ummeldung der Hunde in Jena |
| Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. |
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| Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Jena |
| finden Sie zum down loaden im Internet auf |
| www.jena.de |
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| Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Jena |
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| Zur Anmeldung |
| Personalausweis |
| Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort |
| Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes |
| Impfpass des Hundes |
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ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
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oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
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ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
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Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
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die besondere Ausbildung des Hundes
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Zur Abmeldung
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Hundesteuermarke
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schriftliche Abmeldung
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den Steuerbescheid
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Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
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Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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| Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Jena |
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Die Stadt Jena kann in begründeten Einzelfällen die Steuer auf Antrag erlassen oder
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| ermäßigen, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. |
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Die Befreiungen nach § 4 gelten längstens bis zum Ende des dritten auf das Jahr der
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| Bewilligung folgenden Kalenderjahres. |
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Sie sind vor Ablauf neu zu beantragen.
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Vorheriger Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiungen sind dem Steueramt der
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Stadt Jena entsprechend § 8 (4) anzuzeigen.
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| Hundesteuerfreiheit in Jena |
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Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das
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Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in
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einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik versteuern oder dort steuerfrei halten.
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| Hundesteuerbefreiung in Jena |
Die Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für:
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- das Halten von Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser
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iiiiPersonen unentbehrlich sind.
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Die Steuerbefreiung nach Absatz 2 dieses Paragrafen wird von der Vorlage des
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Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichen „aG“, „Bl“ bzw. „H“ abhängig gemacht.
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| Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. |
| Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. |
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| Hundesteuerermässigung in Jena |
Die Stadt Jena kann in begründeten Einzelfällen die Steuer auf Antrag erlassen oder
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| ermäßigen, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. |
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| Härtefallregeln in Jena |
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Die Stadt Jena kann in begründeten Einzelfällen die Steuer auf Antrag erlassen oder
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| ermäßigen, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. |
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| Zuschuss für Tierheim Hunde in Jena |
Steuerfreiheit für die Dauer von einem Jahr wird für Hundehalter einmalig gewährt, die
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| nachweisbar einen Hund aus einem Jenaer Tierheim angeschafft haben. |
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| Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Jena, wenn |
| Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden. |
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| Ordnungswidrigkeiten in Jena |
| Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder |
leichtfertig
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| 1. entgegen § 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt, |
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| 2.entgegen §§ 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine |
Steuervergünstigung nicht anzeigt,
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| 3. entgegen § 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines |
umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,
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| 4.entgegen § 10 Abs. 4 der Satzung den Beauftragten der Landeshauptstadt Erfurt auf |
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder
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| 5. entgegen § 10 Abs. 1 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung |
nicht abgibt.
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| Bussgelder in Jena |
| Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden. |
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| Die Hundesteuersatzung von Jena finden Sie ....hier |
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| Mitführverbot von Hunden in Jena |
| Hier dürfen Hunde nicht hin in Jena |
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| - auf Kinderspielplätzen |
| - auf Liegewiesen |
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| Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet |
werden.
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| Hier dürfen Hunde nicht "baden" in Jena: |
| - in öffentlichen Brunnen |
| - in Weihern |
| - in Wasserbecken |
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| Diese Verordnung gilt in Thüringen nicht für |
| - Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie |
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- Diensthunde der Gemeinden
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| - Diensthunde der Verwaltungsgemeinschaften, |
- Diensthunde der erfüllenden Gemeinden,
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| - Diensthunde der Landkreise und Zweckverbände sowie |
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- Diensthunde der Rettungshundestaffeln
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- Diensthunde im Katastrophenschutz tätigen und von dem für Brand-
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iiiiund Katastrophenschutz zuständigen Ministerium
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iiiianerkannten privaten Hilfsorganisationen sowie
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| - auf Blindenbegleithunde und |
| - Behindertenbegleithunde |
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Gleiches gilt für gefährliche Hunde für die Dauer ihrer Unterbringung in Tierheimen
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und Tierpensionen.
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| Anleinpflicht in den Grünanlagen von Jena |
| In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. |
| Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. |
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Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
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| Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch |
| nicht. |
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| Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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| Anleinpflicht für alle Hunde in Jena |
| Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen. |
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| In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden, |
| insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten, |
| Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles |
| kurz zu halten. |
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| Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist |
| sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder |
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.
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Keine Anleinpflicht besteht in den städtisch ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.
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| Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Jena |
| - auf öffentlichen Straßen, |
| - in Fußgängerzonen, |
| - in Einkaufszentren |
| - und anderen innerörtlichen Bereichen, |
iiiiStraßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
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| - in der Allgemeinheit zugänglichen, |
| - umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen |
| - in Aufzügen, |
| - auf Volksfesten |
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
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| - in öffentlichen Gebäuden, |
| - Schulen und Kindergärten |
| - bei Umzügen |
| - auf Friedhöfen |
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| Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Jena, die Leine darf eine Länge von 1,20 m nicht |
| überschreiten und die Leine muss reißfest sein |
| - Im Bereich der Fußgängerzonen einschließlich des Marktplatzes, |
| - in verkehrsberuhigten Bereichen, |
| - auf Märkten, |
| - bei Umzügen, |
| - Veranstaltungen und Festen sind Hunde |
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Bissige Hunde
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| müssen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen zum Schutz von Mensch und Tier stets |
an der Leine geführt werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen.
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| Leinenzwang für gefährliche Hunde in Thüringen |
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Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
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außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen
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geführt werden:
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1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
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iiiiiigehalten werden kann;
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2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution her
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iiiiiistets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
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3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden
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iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
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4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
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iiiiiizuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
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iiiiiiFühren des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer mitzuführen
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iiiiiiund auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen und auszuhändigen,
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5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.
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| Zuständiges Amt in Jena |
| Abt. Kommunale Sicherheit und Ordnung |
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| Adresse |
| Am Anger 34 |
| 07743 Jena |
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| Postanschrift |
| Ordnungsamt Jena |
| Postfach 100 338 |
| 07703 Jena |
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| Ansprechpartner/-innen gefährliche Hunde in Jena |
| Telefon |
| 03641/49-2500 |
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| Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt Jena |
| Montag, Dienstag, Freitag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
| Mittwoch geschlossen |
| Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
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| und nach telefonischer Absprache |
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| Das Landeshundegesetz von Jena finden Sie.... hier |
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| Das Ordnungsamt der Stadt Jena ist zuständig für: |
| gefährliche Hunde/ Kampfhunde |
| Fragen zum Thema Landeshundegesetz |
Befreiung von der Maulkorbpflicht
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| usw. |
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| Was sind gefährliche Hunde? - Definition |
| Als gefährliche Hunde gelten: |
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1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
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iiiiiiKampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende
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iiiiiiMerkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
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2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
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3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
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| iiiiiioder |
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4. Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild
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iiiiiigehetzt oder gerissen haben.
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Gefährliche Hunde sind insbesondere
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- Bullterrier,
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- Pit-Bull-Terrier,
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- Mastino Napolitano,
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| - Fila Brasileiro, |
- Bordeaux Dogge,
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- Mastino Espanol,
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- Staffordshire-Bull-Terrier,
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- Dogo Argentino,
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- Römischer Kampfhund,
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- Chinesischer Kampfhund,
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| - Bandog, |
| - Tosa Inu |
| und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration |
| mit anderen Hunden. |
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| Informationen zu Maulkorbtraining/ Maulkörben finden Sie ....hier |
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