Kassel, Hundesteuer, Höhe, Kampfhundesteuer, Hundesteuermarke
Wichtige Informationen zur Hundesteuer von der Stadt Kassel
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus der
Stadt Kassel
Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteuer in der Stadt Kassel
Hundesteueramt in der Stadt Kassel
Kämmerei und Steuern
Steuerkasse
Adresse
Nova Haus
Zimmer 2
5.Stock
Obere Königsstraße 7
34117 Kassel
Ansprechpartner/-innen Hundesteuer in Kassel
Telefon
0561/ 787-2076
Telefon
0561/ 787-2071
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt Kassel
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
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Höhe der Hundesteuer in der Stadt Kassel
Die Steuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund 90,00 Euro im Jahr
- für den zweiten Hund 120,00 Euro im Jahr
- für den dritten und jeden weiteren Hund 150,00 Euro im Jahr
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 7 gewährt wird, gelten als erste Hunde.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Stadt Kassel
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird bei der erstmaligen Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, im übrigen jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig.
Auf Antrag kann die Steuer auch in vierteljährlichen Beträgen zum 15. Februar, 15. Mai,
15. August oder 15. November entrichtet werden.
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 01. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird.
Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 01. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
In den Fällen des § 2 Abs. 2 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 01. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Hundesteuermarke in der Stadt Kassel
Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Kassel bleibt, ausgegeben.
Die Stadt Kassel - Amt Kämmerei und Steuern - gibt alle fünf Jahre neue Hundesteuermarken aus.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Stadt Kassel - Amt Kämmerei und Steuern - zurückzugeben.
Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Kassel
Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke im zuständigen Amt der Stadt Kassel.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke; die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Stadt Kassel - Amt Kämmerei und Steuern - zurückzugeben.
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt in der Stadt Kassel
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.
Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke
- Hundesteuerbescheid
- Personalausweis
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Stadt Kassel
Für eine Ersatz-Hundemarke wird, in der Stadt Kassel, z.Zt. eine Gebühr von 3,00 Euro erhoben.
Angaben ohne Gewähr
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Anmeldung der Hunde in der Stadt Kassel
Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder -
wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Kassel - Amt Kämmerei und Steuern - unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden.
In den Fällen des § 2 Abs. 2 Satz 2 muß die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen.
Die Anmeldung des Hundes kann persönlich oder telefonisch, in der Stadt Kassel erfolgen.
Abmeldung der Hunde in der Stadt Kassel
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt Kassel - Amt Kämmerei und Steuern - innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Wird ein Hund veräußert, so sind mit der Anzeige nach Abs. 2 Name und Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers anzugeben.
Die Abmeldung des Hundes muss persönlich oder schriftlich, in der Stadt Kassel innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Telefonisch ist eine Abmeldung des Hundes in der Stadt Kassel nicht möglich.
Erfolgt die Abmeldung des Hundes in der Stadt Kassel, wegen einem Umzug oder wegen der Abgabe des Hundes muss die Hundesteuermarke der Stadt zurückgegeben werden.
Erfolgt die Abmeldung des Hundes in der Stadt Kassel, wegen seinem Tod, muss die Hundesteuermarke zurückgegeben und eine Bescheinigung des Tierarztes vorgelegt werden.
Ummeldung der Hunde in der Stadt Kassel
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Kassel
finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.stadt-kassel.de
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Stadt Kassel
Zur Anmeldung der Hunde in Kassel
Personalausweis
Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
Impfpass des Hundes
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.
Zur Abmeldung der Hunde in Kassel
- Hundesteuermarke
- schriftliche Abmeldung
- den Steuerbescheid
- Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
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Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in der Stadt Kassel
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn die Hunde, für welche die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind und die Hunde entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden.
Hundesteuerfreiheit in der Stadt Kassel
Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Kassel aufhalten, sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, daß die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.
Hundesteuerbefreiung in der Stadt Kassel
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde,
- die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen iiiidienen.
iiiiSonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit
iiiiden Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.
Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für
- Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung
iiiivon Herden verwendet werden,
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend iiiiuntergebracht sind.
- Hunde, die von ihren Haltern aus dem vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. in
iiiiKassel unterhaltenen Tierheim „Wau- Mau- Insel“ erworben werden, bis zum Ende des
iiiiauf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.“
Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.
Hundesteuerermässigung in der Stadt Kassel
Die Steuer ist auf Antrag der oder des Steuerpflichtigen auf 50 v.H. des Steuersatzes zu ermäßigen für
- Hunde, die zur Bewachung von bewohnten Gebäuden benötigt werden, welche von dem iiiinächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen,
- Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und welche die iiiidafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten
iiiiVereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch iiiiVorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in iiiigeeigneter Weise glaubhaft zu machen. Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes iiiierfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die antragstellende Vereinigung iiiiüber hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der iiiiLeistungsprüfung verfügt.
- Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem iiiinächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, iiiierforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf 25 v.H. des Steuersatzes zu ermäßigen.
- Für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch
iiiiSozialgesetzbuch und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die iiiiSteuerfür den ersten Hund auf Antrag auf 50 % des Steuersatzes ermäßigt.u
Härtefallregeln in der Stadt Kassel
Für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer für den ersten Hund auf Antrag auf 50 % des Steuersatzes ermäßigt.
Zuschuss für Tierheim Hunde in der Stadt Kassel
Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für
Hunde, die von ihren Haltern aus dem vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. in Kassel unterhaltenen Tierheim „Wau- Mau- Insel“ erworben werden, bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.
Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in der Stadt Kassel , wenn
Es sind leider keine Angaben dazu gefunden worden.
Die Hundesteuersatzung von der Stadt Kassel finden Sie ....hier5
Quelle Stadt Kassel
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Kennwort: Stadt Kassel - Hundesteuer
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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0 % des Steuersatzes ermäßigt.nach oben